466

Lum 8eliulre 4er Mulerkleiüe,. nie ?el/, N olle, min ,

kilrzeliuli Kese» Lotten ui«l 8vlirldeii vervveucke m»u ^ L

MUI-EiW

TIlltkltlLliN ^ «I» st-ubseineS Pulver 7 und ohne Sist sür Menschen

und HauSthkre. Wer zur Vernichtung von Wanzen, Schwaben, Russen. Heimchen, Motten

___ , »der Schaben, Flöhen, Ameisen, Kops- u. Blatt-

H^NII'MrtVl» "usen. Fliegen. Raupen, Spinnen re. fein Seid «ich» umsonst auSgeden WM, der kaufe nur Thur- ""lm- illle» Ungeziefer, das mit einem Stäub- . chen Lhurmeltn in Berührung kommt, wird durch

Anschwellung der Säugrüssels sicher getödtet Das Thurmelin ist nur in Flakons zu so Pf, öa Pf l M 2 M. u. 4 M Patent-Spritzen hiezu ., a so Pf. mit ginanestn Sehrauchi-Snweisung

Kesetzkich geschützt t zu beziehen u»o,»> -

in Aenenkürg bei W. Kietz; in Wikdöad bei A. Hreiver; in Pforzheim bei Alk. H'restinark.

^ Man verlange ausdrücklich I Nnt< ii1*i»i i1/it>ii

! welcyc wesentliche Vorzüge vor den Gummiball- Spritzen haben: sie sind deauemcr zu füllen, functioniren durch die im Innern befindliche Feder staubfein, nicht schubweise und sind dauerhafter.

Neuenbürg.

Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum zeige hiemit ergebenst an, daß ich unter heutigem ein

Hcrrenkleidergeschäft nach Maß

errichtet habe und halte mich zur Neuanfertigung, sowie zu Reparaturen aller vor- kommenden Arbeiten bestens empfohlen.

Eine Musterkarte mit einer reichhaltigen Auswahl solider Tuch- u. Buxkiu- stoffe liegt zur gefl. Ansicht auf.

Zur Verarbeitung auch solcher Stoffe, die nicht bei mir gekauft sind, bin ich gerne bereit und werde bemüht sein, stets rasch und gut meine geehrten Kunden zu bedienen.

Den 1. Juli 1889. Hochachtungsvollst

ITriüllSr, LetmtziätzrllM^r.

Zapanestsche Monogramme. DieWiener Mode" bringt in dem Hefte 19, mit welchem sie eben ein neues Quartal beginnt, eine Samm­lung von Monogrammen in japanesischem Ge­schmack. Dieser originelle Emsall des inter­essanten Blattes dürste zu einer bahnbrechenden Anregung werden, Taschentücher u. s. w. statt milden bisher üblichen Buchstabenverschlingungen, mit den capriciösen Formen zu schmücken, welche aus der Verschmelzung unserer Lettern mit der japanischen Art entstehen. Das Heft ist in jeder Buchhandlung für 40 erhältlich.

Aronik.

Deutschland.

Chemnitz, 3. Juli. Um die Ehre der Feuerwehr von Lugau zu retten, die schon lange kein größeres Feuer mehr zu löschen gehabt hatte, zündeten, wie die Köln. Ztg." meldet, nach ihrem unum­wundenen Geständnis zwei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr in Lugau ein dortiges Gehöft an; es wurde vollständig eingeäschert, die Bewohner retteten kaum das nackte Leben und verloren ihre nicht einmal versicherte Habe. Für die Art von Ehrenrettung bestrafte gestern das hiesige Schwurgericht jeden der beiden Feuerwehr­leute mit 4 Jahren Zuchthaus. (S. M.)

In Hanau erwischte in einem unbe­wachten Augenblick ein kleines Kind ein Glas mit Vitriol, aus welchem es trank. Alle sofort angewandten Mittel erwiesen sich leider als nutzlos, denn das arme Kind erlag nach kurzer Zeit den inneren Verletzungen.

Bruchsal, 3. Juli. Wie gefährlich Insektenstiche werden können, zeigt folgen­der Vorfall aus Heidelsheim bei Bruchsal. Letzten Freitag befand sichMetzgerSchleicher von dort auf dem Felde. Während der Arbeit wurde er von einem Insekt ge­stochen. Nicht lange darauf sank er ohn­mächtig zu Boden. Man brachte ihn nach Hause und suchte ärztliche Hilfe, aber er­

folglos. Er starb schon in der Nacht von Freitag auf Samstag. Jedenfalls hatte das fragliche Insekt Leichengift in die Stichwunde abgesetzt. Bei derartigen Er­eignissen wird man unwillkürlich daran erinnert, daß häufig und gedankenlos manche Leute Ticrleichen unverlocht auf der Erdoberfläche liegen lassen. Besonders sind es die Maulswurfsfänger, welche häufig die gefangenen und toten Tiere wochenlang auf den Fangstäben in freier Luft zu Schau aufhängen, ohne zu be­denken, wie verhängnisvoll das für ganze Familien werden kann. (Pf. B.)

Württemberg.

Zu den Kirchengemeinderatswaylen

betitelte sich vor Kurzem ein Art. des Schwäb. Merk., dem wir einiges Wesent­liche, wie folgt, entnehmen: Die Heuer zum ersten Mal vor sich gehenden Kirchen- gcmeinderatswahlen sind ein erster Schritt zur Verwirklichung des staatlichen Gesetzes vom 14. Juni 1887 betr. die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegen­heiten und des entsprechenden kirchlichen Gesetzes vom 29. Juli 1888, die beide denselben Zweck verfolgen, mit der durch Z 71 der Verfassungsurkunde zugesicherten, Jahrzehnte lang in allerlei Weise ange­strebten und doch nie erreichten Autono­mie der evangel. Kirche endlich in einer Weise Ernst zu machen, die ebenso dem durch die moderne Entwicklung veränder­ten Verhältnis von Staat und Kirche Rechnung tragen, wie die geschichtlich ge­wordene Verbindung des staatlichen und kirchlichen Lebens berücksichtigen, mit andern Worten das früher in zum Teil unklarer und unsicherer Weise in einander ver­schlungene staatliche und kirchliche Leben grundsätzlich von einander unterscheiden

jund doch nicht von einander losscheiden sollte. Was der Erreichung dieses Ziels seit langer Zeit am meisten hinderlich war, das war der Mangel einer richtigen Vertretung der Kirchengemeinden. Wohl hatte der seitherige Stiftungsrat den Namen, das Recht und das Ansehen einer solchen Vertretung; allein nach rein bürgerlichen, weltlichen Gesichtspunkten gewählt und nur durch Hinzutritt des Geistlichen aus einer rein politischen Be­hörde in eine kirchliche Körperschaft ver- ^ wandelt, konnte er nur in sehr beschränktem Maß eine rechtliche und richtige Vertret­ung der Kirchen gemeinde genannt wer­den, und es ist ja eine unleugbare Tat­sache, daß er durch Verwendung von Stiftungsgeldern, die für rein kirchliche Zwecke gestiftet waren, zu völlig welt­lichen Zwecken des Oefteren den Beweis geliefert hat, daß ihm die Eigenschaft einer richtigen Vertretung der Kirchen­gemeinde nicht immer und nicht überall zukam. Es soll nicht verkannt und nicht vergessen werden, daß das Pfarrgemeinde- ratsinstitut in aller Stille viel Gutes ge­wirkt hat, und es gebühret denen, die trotz alle dem treu und gewissenhaft und unbekümmert um die oft geringschätzigen Urteile über diese Einrichtung den Pflichten ihres Amtes nachgekommen sind, der Dank nicht nur der Armen. Kranken und An­gefochtenen, deren sie sich angenommen, sondern der Dank unseres ganzen Volkes: dessenungeachtet muß zugegeben werden, eine richtige Vertretung der Kirchen­gemeinde war der Pfarrgemeinderat nicht; er konnte es nicht sein, es fehlte ihm da­zu, von Außen gesehen, fast nichts als Alles. So bezeichnet denn das Gesetz vom 14. Juni 1887, das mit den bevor­stehenden Kirchengemeinderatswahlen so­zusagen den ersten Schritt ins Leben thut, einen hervorragenden Wendepunkt im Leben unserer evang. Landeskirche und unseres evangelischen Volkes. Was der Stiftungsrat oft nicht sein wollte und der Pfarrgemeinde-Rat beim besten Willen nicht sein konnte, das soll der künftige Kirchengemeinderat werden, dessen Mit­gliedern beides in einer Person zukommt, nach bestem Vermögen zum religiösen und sittlichen Aufbau der Gemeinde zu helfen, die christliche Gemeindethätigkeit zu fördern und die Kirchengemeinde in ihren inneren Angelegenheiten zu vertreten, wie für die gesetzliche und zweckmäßige Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens und der kirchlichen Stiftungen nach bester Einsicht zu wirken. Es erhellt hieraus, wie wichtig es für die Weiterentwicklung unseres kirch-