466
Lum 8eliulre 4er Mulerkleiüe,. nie ?el/, N olle, min ,
kilrzeliuli Kese» Lotten ui«l 8vlirldeii vervveucke m»u ^ L
MUI-EiW
TIlltkltlLliN ^ «I» st-ubseineS Pulver 7 und ohne Sist sür Menschen
und HauSthkre. Wer zur Vernichtung von Wanzen, Schwaben, Russen. Heimchen, Motten
___ , »der Schaben, Flöhen, Ameisen, Kops- u. Blatt-
H^NII'MrtVl» "usen. Fliegen. Raupen, Spinnen re. fein Seid «ich» umsonst auSgeden WM, der kaufe nur Thur- ""lm- illle» Ungeziefer, das mit einem Stäub- . chen Lhurmeltn in Berührung kommt, wird durch
Anschwellung der Säugrüssels sicher getödtet Das Thurmelin ist nur in Flakons zu so Pf, öa Pf„ l M„ 2 M. u. 4 M„ Patent-Spritzen hiezu ., a so Pf. mit ginanestn Sehrauchi-Snweisung
Kesetzkich geschützt t zu beziehen u»o,»>„ -
in Aenenkürg bei W. Kietz; in Wikdöad bei A. Hreiver; in Pforzheim bei Alk. H'restinark.
^ Man verlange ausdrücklich I Nnt< ii1*i»i i1/it>ii
! welcyc wesentliche Vorzüge vor den Gummiball- Spritzen haben: sie sind deauemcr zu füllen, functioniren durch die im Innern befindliche Feder staubfein, nicht schubweise und sind dauerhafter.
Neuenbürg.
Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum zeige hiemit ergebenst an, daß ich unter heutigem ein
Hcrrenkleidergeschäft nach Maß
errichtet habe und halte mich zur Neuanfertigung, sowie zu Reparaturen aller vor- kommenden Arbeiten bestens empfohlen.
Eine Musterkarte mit einer reichhaltigen Auswahl solider Tuch- u. Buxkiu- stoffe liegt zur gefl. Ansicht auf.
Zur Verarbeitung auch solcher Stoffe, die nicht bei mir gekauft sind, bin ich gerne bereit und werde bemüht sein, stets rasch und gut meine geehrten Kunden zu bedienen.
Den 1. Juli 1889. Hochachtungsvollst
ITriüllSr, LetmtziätzrllM^r.
Zapanestsche Monogramme. Die „Wiener Mode" bringt in dem Hefte 19, mit welchem sie eben ein neues Quartal beginnt, eine Sammlung von Monogrammen in japanesischem Geschmack. Dieser originelle Emsall des interessanten Blattes dürste zu einer bahnbrechenden Anregung werden, Taschentücher u. s. w. statt milden bisher üblichen Buchstabenverschlingungen, mit den capriciösen Formen zu schmücken, welche aus der Verschmelzung unserer Lettern mit der japanischen Art entstehen. Das Heft ist in jeder Buchhandlung für 40 erhältlich.
Aronik.
Deutschland.
Chemnitz, 3. Juli. Um die Ehre der Feuerwehr von Lugau zu retten, die schon lange kein größeres Feuer mehr zu löschen gehabt hatte, zündeten, wie die „Köln. Ztg." meldet, nach ihrem unumwundenen Geständnis zwei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr in Lugau ein dortiges Gehöft an; es wurde vollständig eingeäschert, die Bewohner retteten kaum das nackte Leben und verloren ihre nicht einmal versicherte Habe. Für die Art von Ehrenrettung bestrafte gestern das hiesige Schwurgericht jeden der beiden Feuerwehrleute mit 4 Jahren Zuchthaus. (S. M.)
In Hanau erwischte in einem unbewachten Augenblick ein kleines Kind ein Glas mit Vitriol, aus welchem es trank. Alle sofort angewandten Mittel erwiesen sich leider als nutzlos, denn das arme Kind erlag nach kurzer Zeit den inneren Verletzungen.
Bruchsal, 3. Juli. Wie gefährlich Insektenstiche werden können, zeigt folgender Vorfall aus Heidelsheim bei Bruchsal. Letzten Freitag befand sichMetzgerSchleicher von dort auf dem Felde. Während der Arbeit wurde er von einem Insekt gestochen. Nicht lange darauf sank er ohnmächtig zu Boden. Man brachte ihn nach Hause und suchte ärztliche Hilfe, aber er
folglos. Er starb schon in der Nacht von Freitag auf Samstag. Jedenfalls hatte das fragliche Insekt Leichengift in die Stichwunde abgesetzt. Bei derartigen Ereignissen wird man unwillkürlich daran erinnert, daß häufig und gedankenlos manche Leute Ticrleichen unverlocht auf der Erdoberfläche liegen lassen. Besonders sind es die Maulswurfsfänger, welche häufig die gefangenen und toten Tiere wochenlang auf den Fangstäben in freier Luft zu Schau aufhängen, ohne zu bedenken, wie verhängnisvoll das für ganze Familien werden kann. (Pf. B.)
Württemberg.
Zu den Kirchengemeinderatswaylen
betitelte sich vor Kurzem ein Art. des Schwäb. Merk., dem wir einiges Wesentliche, wie folgt, entnehmen: Die Heuer zum ersten Mal vor sich gehenden Kirchen- gcmeinderatswahlen sind ein erster Schritt zur Verwirklichung des staatlichen Gesetzes vom 14. Juni 1887 betr. die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten und des entsprechenden kirchlichen Gesetzes vom 29. Juli 1888, die beide denselben Zweck verfolgen, mit der durch Z 71 der Verfassungsurkunde zugesicherten, Jahrzehnte lang in allerlei Weise angestrebten und doch nie erreichten Autonomie der evangel. Kirche endlich in einer Weise Ernst zu machen, die ebenso dem durch die moderne Entwicklung veränderten Verhältnis von Staat und Kirche Rechnung tragen, wie die geschichtlich gewordene Verbindung des staatlichen und kirchlichen Lebens berücksichtigen, mit andern Worten das früher in zum Teil unklarer und unsicherer Weise in einander verschlungene staatliche und kirchliche Leben grundsätzlich von einander unterscheiden
jund doch nicht von einander losscheiden sollte. Was der Erreichung dieses Ziels seit langer Zeit am meisten hinderlich war, das war der Mangel einer richtigen Vertretung der Kirchengemeinden. Wohl hatte der seitherige Stiftungsrat den Namen, das Recht und das Ansehen einer solchen Vertretung; allein nach rein bürgerlichen, weltlichen Gesichtspunkten gewählt und nur durch Hinzutritt des Geistlichen aus einer rein politischen Behörde in eine kirchliche Körperschaft ver- ^ wandelt, konnte er nur in sehr beschränktem Maß eine rechtliche und richtige Vertretung der Kirchen gemeinde genannt werden, und es ist ja eine unleugbare Tatsache, daß er durch Verwendung von Stiftungsgeldern, die für rein kirchliche Zwecke gestiftet waren, zu völlig weltlichen Zwecken des Oefteren den Beweis geliefert hat, daß ihm die Eigenschaft einer richtigen Vertretung der Kirchengemeinde nicht immer und nicht überall zukam. Es soll nicht verkannt und nicht vergessen werden, daß das Pfarrgemeinde- ratsinstitut in aller Stille viel Gutes gewirkt hat, und es gebühret denen, die trotz alle dem treu und gewissenhaft und unbekümmert um die oft geringschätzigen Urteile über diese Einrichtung den Pflichten ihres Amtes nachgekommen sind, der Dank nicht nur der Armen. Kranken und Angefochtenen, deren sie sich angenommen, sondern der Dank unseres ganzen Volkes: dessenungeachtet muß zugegeben werden, eine richtige Vertretung der Kirchengemeinde war der Pfarrgemeinderat nicht; er konnte es nicht sein, es fehlte ihm dazu, von Außen gesehen, fast nichts als Alles. So bezeichnet denn das Gesetz vom 14. Juni 1887, das mit den bevorstehenden Kirchengemeinderatswahlen sozusagen den ersten Schritt ins Leben thut, einen hervorragenden Wendepunkt im Leben unserer evang. Landeskirche und unseres evangelischen Volkes. Was der Stiftungsrat oft nicht sein wollte und der Pfarrgemeinde-Rat beim besten Willen nicht sein konnte, das soll der künftige Kirchengemeinderat werden, dessen Mitgliedern beides in einer Person zukommt, nach bestem Vermögen zum religiösen und sittlichen Aufbau der Gemeinde zu helfen, die christliche Gemeindethätigkeit zu fördern und die Kirchengemeinde in ihren inneren Angelegenheiten zu vertreten, wie für die gesetzliche und zweckmäßige Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens und der kirchlichen Stiftungen nach bester Einsicht zu wirken. Es erhellt hieraus, wie wichtig es für die Weiterentwicklung unseres kirch-