459
der Anklagebank, ^ - Es fuhr wM urchs Herz und - H rege. j
Jauptbelastungs- ! ommen und n i c seine Anklage j n in der Schenk- j umschleichen um ^
er Sonnenwirt k 'räsident fragte, ' tg des Zeugen j ^ „Er lügt, er ! >' weil ich ihm ; habe."
gefragt wurde, ! Han, schwieg er. ! enem Abeud in i lten Leute, die gehört, namhaft i cgeladen worden !
aussagten, dem ! einer etwas an- j unbescholtener, vielleicht durch mutig geworden Haß einzelner i eben doch alle es beschwören, führten Aeußer- d mußte, wenn und bezeugen, de als er mit ückgehen wollte, ufgehalten und erwidert habe, rf angekommen, esehen und war das klang alles ah sehr trübe
d das Zeugen- Sitzungen des . Am Schluß latsanwalt das is ins kleinste geklagten dar. zunehmen, von i keine Spur zar kein Grund i ja mit einem Wirtes eigenen t sein könne, geben, daß er ußerungen ge- ß er in später euer sich auf- >uer ausbrach, he Angst habe licht entlastend Ingeklagte sich ' ersuchte den Schuldig" zu
a Verbrechens ^
ng und fahr- >
wagte lebens- !
.i
. 2. Juli.
>ro Vr Kilo, später 5 Pf-
Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthal und -essen Umgegend.
Amtsblatt füv öen Hbevcrrntsbezivk Weuenbüvg.
47. S»ssrgL«s.
Nr. ios. Reuenbürg, Samstag den 6. Juli 188S.
ErscheintDimstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. I ^ 10 monatlich 4Ö durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 «4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
Sekanntumchung und Erlaß an die Ortsvorjtehcr
betreffend
Der Reise- und Geschäftsplan der K. Oberersatzkommission für die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirk Neuenbürg ist folgender:
Mittwoch den 17. Jnli 1889
Prüfung der Vorstellungs-, alphabetischen- und Restanten-Listen nach § 71,9 der Wehrordnung, Vornahme bezw. Revision der Reklamationen, Vorstellung der in den Beilagen 1, 2, 3 und der in den Vorstellungslisten L, 6 und v enthaltenen Leute, Visitation der Invaliden rc. rc,, sowie der Felddienstunfähigen gemäß Z 36,5 der Heerordnung.
Donnerstag den 18. Jnli 1889
Vorstellung der in der Liste L aufgeführten Militärpflichtigen.
I. Hienach haben auf dem Rathaus in Neuenbürg zu erscheinen am
Mittwoch den 17. Juli 1889, morgens Präeis 7 Uhr
1. diejenigen Leute, welche auf diesen Tag besonders vorgeladen werden, sowie alle diejenigen Militärpflichtigen» welche bei der Musterung als „dauernd untauglich" bezeichnet oder zur „Ersatzreserve" und zum „Landsturm I." in Vorschlag gebracht worden sind.
Diejenigen, welche bei der Musterung als „augenscheinlich untauglich" bezeichnet, sowie diejenigen, welche von der Ersahkommission aus irgend einem Grunde „zurückgestellt" worden sind, bleiben von der Gestellung vor der K. Oberersatzkommission entbunden, haben also nicht zu erscheinen.
Am Donnerstag den 18. Juli 1889, morgens Präeis 6Uhr haben zu erscheinen:
1. Die Restanten vom Jahrgang 1866 und früher, sofern sie bei der diesjährigen Musterung für tauglich erklärt, oder Heuer noch gar nicht gemustert worden sind.
2. Sämtliche in dem Oberamtsbezirk sich aufhaltende Militärpflichtigen der Jahrgänge 1867, 1868 und 1869, welche bei der diesjährigen Musterung im Aushebungsbezirk Neuenbürg oder in einem andern Aushebungsbezirk des deutschen Reiches für „tauglich" erklärt worden sind.
3. Solche Militärpflichtige der Jahrgänge 1867, 1868 und 1869, welche Heuer noch nirgends gemustert worden sind.
II. Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Gestellungspflichtigen sofort auf die angegebenen Zeiten unter Belehrung über die Folgen des Ungehorsams (§ 26 Z. 7 der Wehrordnung) vorzuladen und dieselben anzuweisen, ihre Losungsscheine unfehlbar mitzubringen.
Die Vorladung hat gegen unterschriftliche Eröffnungsbescheinigung der Gestellungspflichtigen zu geschehen und es sind die Eröffnungs-Urkunden längstens bis Donnerstag den 11. Juli d. I. anher einzusenden.
Bei der Vorladung sind die Pflichtigen darauf hinzuweiscn, daß die Vorstellung vor der Oberersatzkommission nicht nach der Reihenfolge der Gemeinden erfolgt, daß vielmehr jeder von Anfang an sich auf den Aufruf bereit halten muß, widrigenfalls er Strafe und Einreihung ohne Rücksicht auf seine Losnummer zu erwarten hat.
III. Die Ortsvorsteher haben dafür zu sorgen, daß ihre Leute zu der vorgeschriebenen Zeit erscheinen, das Erscheinen der Ortsvorsteher selbst ist nicht erforderlich.
Die Ortsvorsteher werden ferner beauftragt, auf möglichste Reinlichkeit der Gestellungspflichtigen am Körper und in der Wäsche hinzuwirken und die Leute vor der Aushebung auf die Bestimmung des K 65 Z. 3 der Wehrordnung, wornach jeder Versuch zur Täuschung gerichtlich strafbar ist, sowie auf ß 71 Z. 7 und § 72 Z. 3 der Wehrordnung aufmerksam zu machen, welche bestimmen, daß die Entscheidungen der K. Oberersatzkommission endgiltig sind und daß jeder in den Grundlisten bes Aushebungsbezirks aufgeführte Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und der K. Oberersatz- kommission etwaige Anliegen vorzutragen.
Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung sind spätestens im Aushebungstermin zu stellen, solche können aber nicht ausschließlich mündlich vorgebracht, sondern müssen schriftlich eingereicht werden. Reklamationen, welche etwa deshalb nicht angebracht werden, weil vorausgesetzt wurde, der Reklamierte werde als nicht einstellungsfähig erfunden, können später mit Erfolg nicht mehr angebracht werden.
Militärpflichtige, welche ihren Anfenthalt in einem andern Aushebungsbezirk haben, müssen sich in dem Aushebungs- oezirk ihres Aufenthaltsortes zur Aushebung stellen. Scheinverzüge sind sofort zur Anzeige zu bringen. (Enzthäler Nr. 99) einem solchen Falle werden die betr. Militärpflichtigen selbst nach der Aushebung noch nach dem-richtigen Aushebungs- bezirk überwiesen.
IV. Vorstrafen der Militärpflichtigen sind, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, ohne Verzug hieher anzuzeigen- ebenso sind etwaige ortskundige Fehler einzelner Militärpflichtiger — z. B. geistige Beschränktheit, epileptische Anfälle u. s. w.» falls solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht worden sind, sofort hierher anzuzeigen.