445

it dem gänz. chen Nimbus tischen" Kit, ist schuld » >m 19. Jch>- der Freiheit ferner jenes t und Rclj- -amerikanische ungsvvll gx- Man kann volution ,u,r .)eit beklage», icht erfunden. >r dem J»hr zu beglücken hreckensscenen t unange- 2esitz, sie cm Bunde ittlichkeit, s mensch-

wir bei der !

darauf auf- j

w. Entwurf !

n Jahr 1852 !

aben ausge- j

Schwarmzeit i Stande dem j

wboten ist." ^

Schwarmes welche einen ,

einen mit ock angelockt nsrecht bean- i

; hat heute

llllklllknts

889

rs

ist bewirke», nterbrechung

emüht sein, tg des Ge- cchtfertigcn, Entwicklung vollend de­rselben auch Blattes in verwenden

werden bei je bei den durch die benummern Zahl gratis

in Neuen- , monatlich imtsverkehr Aich 45 Z, monatlich Kosten, schiedensten unbestritten esichert.

tnrtWm.

Der Enzthäler.

Aigeiger und Unterhattungsblatt für das Ensthal und -essen Umgegend.

Amtsblatt für: öen Kberramtsbezivk Weuenbürrg.

47. A»Srg««,.

Rr. 102. Neuenbürg, Sonntag den 30. Juni 1880.

Erscheint Irenstag, Jounerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 -4L 10 monatlich 40 durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25 monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 -4L 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Mit Rücksicht auf die in den Ober­amtsbezirken Maulbronn, Vaihingen. Leon­berg und Calw und im Amtsbezirk Dur­lach immer noch herrschende Maul- und Klauenseuche hat das Bezirksamt Pforz­heim für den Amtsbezirk Pforzheim nach­stehende Anordnung, getroffen:

1) Führer von'wandernden Schaf- und Schweineherden müssen im Besitz von Zeugnissen über den seuchenfreien Zustand der Herden sein.

2) Die Gesundheitszeugnisse sind 5 Tage giltig; nach Ablauf der Frist sind dieselben zu erneuern. Die Führer der zu transportierenden Tiere müssen die Zeugnisse stets bei sich führen und auf Erfordern der Polizeibehörde und den Polizeibediensteten vorzeigen.

3) Führer von Vieh, welche solches aus den württ. Oberamtsbezirken Maul­bronn, Vaihingen, Leonberg und Calw zum Zweck oder zum Vollzug einer Ver­äußerung einsühren wollen, müssen im Besitz tierärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in welchen bezeugt ist: Ort und Tag der Ausstellung, Name des Eigentümers und Führers, Beschreibung jedes mitgcführten Stückes Vieh nach Art. Geschlecht, Alter und Abzeichen und ferner, daß die Ge­meinde, aus welcher die Tiere stammen, frei von Maul- und Klauenseuche ist.

4) Das Feilbieten von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen im Um­herziehen (Hausierhandel mit Rindvieh) ist im diess. Amtsbezirk gänzlich verboten.

5) Die Abhaltung der Viehmärkre, mit Ausnahme der Pferdemärkte, ist im diess. Amtsbezirk verboten.

6) Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 150 oder mit Haft be­straft.

Dies wird hiemit zur Kenntnis der Bezirksangehörigen gebracht.

Den 27. Juni 1889.

K. Oberamt.

Hofmann.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

In dem Klmtmsierfahren

über das Vermögen des Paul Kuhn, Kauf­manns hier ist dem Anträge des Gemein­schuldners den Bergleichstermin mit dem allgemeinen Prüfungstermin zu ver­

binden stattgegeben und demgemäß Vergleichstermin auf

Mittwoch den 10. Juli 1889 vormittags 11 Uhr

vor dem Kgl. Amtsgericht Hierselbst be­stimmt worden.

Den 28. Juni 1889.

Amtsgerichtsschreiber

Eisenbart.

Revier Schwann.

Schligrium-Verliaus.

Am Donnerstag den 4. Juli aus Abt. Kanzel und vom Scheidholz der Hut Schwann geschätzt zu

2000 ausgeprügelten buchenen und taunenen Wellen.

Zusammenkunft zum Borzeigen morgens 8 Uhr am Rothenbächle bei den Schluchten. Verkauf um 10 Uhr an der Kaiserhütte bei der Eyachmündung.

Revier Schwann.

Wiederholter

Hrkuiholr-Verkius.

Am Samstag den 6. Juli vormittags 10 Uhr

in der Sonne in Neuenbürg wieder­holt aus Abteilung Lohse und Horntann­kopf:

Rm.: 309 buchene Scheiter, 92 buchene

Prügel, 1 tannene Scheiter, 2 tannene

Prügel. 435 buchen Abfall, I Ahorn-

Abfall und 20 Nadelholz Abfall.

Neuenbürg.

Pilijkißmidk.

Zur Nachachtung werden die wesent­lichen Bestimmungen der ortspolizeilichen Vorschriften bezüglich der Polizeistunde aufs Neue bekannt gemacht:

1. während der Monate April bis Ok­tober muß nachts von 11 Uhr an, während der übrigen Monate von 10 Uhr an Ruhe in den Wirtshäusern herrschen und ist jeder Lärm durch Singen u. s. w. verboten und wird vorkommenden Falls als Nachtruhe­störung bestraft.

2. Wirten, in deren Lokalen wiederholt strafbare Excesse vorgefallen sind, wird nach vorheriger Verwarnung die am 23. August 1869 erwirkte Dispensation hinsichtlich der Polizei­stunde für ihre Lokale entzogen.

Den 28. Juni 1889.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Hkigras-Ukrkaus.

Wir haben noch 76 Parzellen Heu- gras billig unter dem Anschlag zu ver­kaufen.

Näheres ist bei Aufseher Dominikus im Größelthal zu erfahren.

Pforzheim den 26. Juni 1889.

Stadtbauamt.

Dettling.

Prnmlimchnchlkli.

Weber-Gesuch.

Eine größere Anzahl Weber «nv Weberinnen finden sofort dauernde Beschäftigung.

Württemö. Juterveöerei

Neuenbürg a. E._

Zu verkaufen.

Ein hochfeines ganz neues

Kaps-Uiano

Pforzheim, Oestl. Karl-Friedr.-Str. 38, gegenüber dem Gr. Bezirksamt.

Vlievto deutscti« kostdkiiipksvkiÜUKit

von LlsuLbrrrs nLob Issvv^ork

jeden Mtt«ovk> und Sonnt»»,

von 8 LVrv nsvli IssoV ^ orIr

jeden vlonit»»,

Llvlliir nsob Isssv^ork

_ alle 14

von

von H» «Lbrrrs Eli

rnonatliok 1 ms!.

VLekost-VamMskiffs äsr OsnsNsokakt Kisten ksl »u«- aorvivkinslsr VvrpHsoung, vorriigliobs KsissAsIexsu- üelt sovvkl kür VüMs- >v,s!L«>8Lksnüsokr.k'»»»Liil»rO.

Nähere Auskunft erteilen (1003)

W. G. Blaich a. Markt, F. Bizer in Neuenbürg,

W. Waldmann, Kaufm. inHerrenalb. C. Schobert Kaufm. in Wildbad.

Ein Feuerschmieb, der auch im Hufbefchläg bewandert ist, sowie ein Jungschmieb können sofort eintreten bei Gustav Hummel, Schmiedmeister, Pforzheim.