-tzv 130.
75. Jahrgang.
Amts- mrd ArqeigeölalL für den MszirK Halw
A-Ichim» «tin«t»g», »,»««r»tag« und Samitag«. Vt> Bi»rS.<M,g«g«bü-r !« vtzirk and in ulchster
g«I«duug » Ps«. dtc AeUi, »«iter rntsnnt 12 Psg.
Dienstag, Len 9. Oktober 1900.
«tatelllhrltcher Xdom>cmnit»pr«t« in der Stadt Mk. 1.1V " in« Hau« gebracht, Mk. 1. Ib durch die Post bezogen im Bezirk. ,trk «r. 1. '
Außer Bezirk
, «b.
Amtliche MeLanirtmachnugerr.
Bekanntmachung.
DaS Ehrenzeichen für langjährige treugeleistete Dienste in der Feuerwehr haben durch Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 1. d. MtS. erhalten:
1) Bozenhardt, Paul, Privatier in Calw.
2) Essig, Gustav, Bäcker in Calw.
3) Angerhofer, JohS., Bauer in Althengstett.
4) Beuerle, Frievr., Taglöhner „
5) Beuerle, Tobias, Zimmermann „
6) Flik, Johannes, Bauer „
7) DittuS» Johs., Zimmermann „
8) Flik, Leonhard, Hilfswärter „
9) Grall, Friedrich, Maurer „
10) Herzog, Gottlieb, Bauer „
11) Kopp, Ludwig. Bauer „
12) Moros, Leonhard, Steinhauer „
13) Müller, Georg, Unterhändler
und Kutscher „
14) Rebmann, Georg, Taglöhner ,',
15) Schwarz, JohS-, HilfSwärler „
16) Söll, Jakob, Bauer u Waldmeister „
17) Strähle, Christian, Steinhauer „
18) Weik, Gottlob, Bauer „
19) Weik, Leonhard, Bauer'- Sohn „
20) Weiß, Friedr., Gemrindrpflrger ,»
21) Weiß, Friedr., Bauer „
22) Weiß, Jakob S. E., Bauer „
23) Weiß, Jakob, Wagner „
24) Weiß, Leonhard. Bauer „
25) Zeller, Friedrich „
26) Gehring, Friedr., Wagner in Gechmgen.
27) Geh ring, Karl, Bauer „
28) Luz, Joh. Georg, Zimmermann „
29) Maier, Friedrich, Bauer „
30) Stiegelmaier, Heinrich, Wirt „
31) Roth, Jakob, Küfer in Simmozheim. Calw, den 5. Oktober 1900.
K. Oberamt. Voelter.
Bekanntmachung»
betr. die Beschäftigung der Gehilfen. Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstelle« (Ladenschluß).
Nach dem Reichsgesetz vom 30. Juni 1900 (R-Grs.-Bl. S. 321), betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, treten mit dem 1. Oktober 1900 folgende Bestimmungen in Kraft:
1. Nach Z 139« ist in off-nrn Verkaufsstellen und den dazu gehörenden Schreibstuben (Kontore) und Lagerräume» den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern nach Beendigung der täglich-» Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähren.
In Gemeinden, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als zwanzigtausend Einwohner haben, muß die Ruhezeit m offenen Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigt werden, für diese mindestens 11 Stunden betragen; für kleinere OrtSschaften kann diese Ruhezeit durch OrtSstatut vorgeschrieben werden.
Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes einnehmen, muß diese Pause mindestens «in und eine halbe Stunde betragen.
Diese Bestimmungen finden jedoch nach Z 139L keine Anwendung:
er. auf Arbeiten, die zur Verhütung deS Verderbens von Waren unverzüglich vorgsnommen werden muffen,
b. für die Aufnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, sowie bei Neueinrichtungen und Umzügen,
«. außerdem an jährlich höchsten- dreißig von der Ortspolizeibehörde allgemein oder für einzelne Geschäftszweige zu bestimmenden Tagen.
2. Nach Z 139« müssen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr Morgens offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein. Die beim
Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Uebsr 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Vsrk-Hr geöffnet sein L, für unvorhergeseh'ne Notfälle, d. an höchstens vierzig von der OrtSpolizeibehörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens zehn Uhr abends,
<r. nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde in Stäoten, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung weniger als zweitausend Einwohner haben, sowie in ländlichen Gemeinden, sofern in denselben der Geschäftsverkehr sich vornehmlich auf einzelne Tage der Woche oder auf einzelne Stunden des Tages beschränkt.
Die Bestimmungen der obengenanntrn ZZ 139« und 139ä werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen geschloffen sein müssen, ist das Feilbieten von Waren auf öffentlichen W-qen. Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von HauS zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe (Z 42 d Abs. 1 Z. 1) sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen (Z 55 Abs. 1 Z. 1) verboten. Ausnahmen könnm von ver Ortspolizeibehörde vorbehaltlich der Vorschriften des Bundesrats zugelaffen werden.
Die Ortspolizeibehöiden werden angewiesen^ sich mit diesen und den weiteren Bestimmungen de» genannten Reichsgesetzes vertraut zu machen und die Einhaltung derselben zu überwachen.
Calw, den 5. Oktober 1900.
K. Oberami.
Voelter.
Bekanntmachung.
Die Ortsstraße durch Röthenbach ist vom 9. d. MtS. ab wieder fahrbar und wird daher die Straßensperre hiemit aufgehoben-
Calw, den 8. Okrodsr 1900.
K. Oberamt.
Voelter.
Otir ta» Aachkruck verboten.
Iack's Brautwerbung.
Seeroman von Clark Russell.
(Fortsetzung.)
Im Wagen erhielt ich meinen Platz zwischen meinen beiden Cousinen. Die Tante saß mir gegenüber und betrachtete mich «ine Weile wohlgefällig. »Weißt du, Jack,* sagte sie, »ich bin ganz stolz auf dich, du siehst wirklich sehr gut aus.*
Es war das erstemal, daß sie mich im Frack sah, und meiner Seele, Maats, ich glaube ohne Selbstüberschätzung behaupten zu können, daß Frack, Lackstiefel, weiße Binde, weiß« Weste und lawendelfarbene Glacehandschuhe mir ein außerordentlich stattliches, distinguiertes Aussehen verliehen. Mein Onkel trug einen gewöhnlichen schwarzen Gesellschaftsanzug. Er konnte den Frack nicht auSstehen, nannte ihn ,Kellnerkostüm', und fing an gegen ihn loizuziehen: »Mag er gefallen, wem er will, mir soll man vom Leibe bleiben mit einem Dinge, das weder Rock noch Jacke ist. Der Schneider, der diese» Möbel erfand, muß «in ganz unsauberer Geist gewesen sein. Wenn ich aller Welt meine schöne Gestalt zeigen will, kann ich mir ja bald Trikot» anziehen.*
Meine Tante, der diese» Gerede sichtlich unbehaglich war, telegraphierte dem Onkel verstohlen mit Ellbogen und Mienen, und al» ihr das nicht» nutzte, deutete sie auf den Mond und wollte von mir wissen, ob er nasse» Wetter an
zeige. Doch alle Winke verschlugen bei dem Onkel nichts, er war einmal im Schuß und hielt sein Thema fest bis wir vorfuhren und auSstiegen.
AIS ich meinen Cousinen in das HauS folgte, schlug mir das Herz doch etwas schneller. Bei unserem Eintritt in das Empfangszimmer fanden wir Mr. Hawke und seine beiden Töchter allein. Miß Florenc« empfing uns mit entzückender Anmut. Sie küßte ihre beiden Freundinnen und reichte mir die Hand. Dabei glaubte ich zu bemerken, daß sie das mit einer gewissen Schüchternheit that. Hatte Sophie ihr vielleicht schon erzählt, daß ich ihren Brief gelesen und ihn bei ihrer Photographie verstaut hatte?
„Erlauben Sie, daß ich Sie meiner Schwester Emilie vorstille,* sagte sie, und führte mich zu derselben. — Ich fand in ihr ein sieches junges Mädchen von ungefähr siebzehn Jahren, welches auffallend ihrem Vater ähnelte. Da meine Tante sich sogleich zu ihr setzte, trat ich zu Mr. Hawke und meinem Onkel. Meine Cousinen standen in eifriger Unterhaltung mit Miß Florence zusammen. Einige Worte, wie: »O, das arme Tier! — wie schrecklich,* tönten zu mir herüber.
Unser Wirt war in voller Gala, duftete nach feinem Parfüm, und kam mir noch größer, breiter und stattlicher vor, als an dem Tage, wo ich ihn zum erstenmal gesehen hatte. Er erzählte mit Bedauern, daß Sir Hugo Perch und seine hochrdle Gemahlin leider noch im letzten Augenblick, infolge plötzlich ein- getretrner Umstände genötigt gewesen wären abzusagen.
»So werden wir also nur ganz unter uns sein,* entschuldigte er, »und zwar noch mehr al» durch das Ausbleiben von Sir Hugo Perch, denn — Sh — zu meinem lebhaften Bedauern muß ich auch noch sagen, daß heute nachmittag ein beklagenswerte», — hm — ja — ein, in der That, höchst beklagenswerte«