^rdenbiiigeN SchloßlaM :m man ^ neu, beweg,e Paren in dem ff undniedii. Prinzeß Bn- ß die ju>P er hatte Lm ic Mitteilx- interessnx,

^e die j»P - ätz sich »itz . ligt, den w sses in dm in dem di, cst's so gen,

n auch »ich, rr hatte sich mit ein« der auch zu gewußt. M ngen Schloß- ' ir jetzt in de« s

ädigste," riis ganzen Sat mch mit!" ne Frau ge- , die Halumg , lag immer die soivi, r sie kennen

allen Dingen eeundlich und ein Plätzchen! m sie ruhte ^ ist, was Sie t nickte.

, konnten jn >ie erführe«, n geworden. ^ rir jahrelang ch über das 's zu injor- lungen wäre, u Hilfe ge- Anädigste. es ichte, die ich Vor einigen tizrat dann, nes Bruders trug bei Letz-

> sehnte sich ! Zeit bei ihm. ner Anwesen- iternahm ich reizende Um- igste, wie ich , h schon eine j in Rohrsper- t Netreidefelder

appiert stehen Villeggiatnr lerischeHem- sofort lenke m zierliche«

> mich dein- te genähew :n Schreins timme rufen mm ^ S"

>n da!"

187 -

Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und -essen Umgegend.

Anrtsbkcltt füv öen Kbevcrrntsöezi^k Weuenbüvg.

47. Aayrgang.

Rr. 4S. Neuenbürg, Donnerstag den 21. März 188S.

Meint Z»te««tag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1-44 io monatlich^j; durch die Post bezogen «Bezirk vierteljährlich 1 <44 2b^j, monatlich 45 ^Z, auswärts vierteljährlich -44 1 45^j Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

Au die Ortsuurßchtt.

Bei der Revision der im III. u. IV. Quartal 1887/88 von den Gemeinden ein­gereichten Nachweisungen über an einbe- iufene Dienstpflichtige vorschußweise ge- zahlte Marschgebührnisse hat sich gezeigt, daß bei den Gemeinden bezüglich der Anwendung der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst rc. vom 22. Februar 1887 (Reg.- Bl. von 1887, S. 68 fg.) und den dazu gehörigen Marschgeldertabellen noch immer Zweifel bestehen.

Die Ortsvorsteher werden Hierwegen darauf hingewiesen, daß von den Gemeinden in allen Fällen, in denen die Marschge- biihr Seitens der Bezirkskommandos auf dm Gestellungsordres vermerkt ist, diese Gebühr auszubezahlen ist. Nur dann, wenn diese Angaben fehlen, haben die Ge­meinden den in ihren Marschgeldertabellen vermerkten Betrag zu bezahlen.

Da einige Gemeinden immer noch nach den früheren, vom 1. April 1887 ab auf­gehobenen Bestimmungen und Tabellen verjähren, so werden die Ortsvorsteher zur! künftigen Vermeidung dessen aufgefordert,! die außer Kraft gesetzten Tabellen an das' Oberamt einzusenden.

Sehr häufig kommt es auch vor, daß die einberufenen Mannschaften kurz vor ihrer Gestellung zum Dienst ihren bis­herigen Aufenthaltsort verlassen und sich mit Umgehung der vorgeschriebenen Ab- und Anmeldung beim Bezirksfeldwebel in einen andern Ort, meistens ihren Heimats­oder Geburtsort begeben und später die Marschgcbühr bei dem Rechner dieser Ge­meinde in unrichtigem Betrage erheben. Da aber dem Beorderten nur diejenige Gebühr zusteht, welche sich aus der Ent- fernung zwischen dem in der Gestellungs­ordre verzeichneten, später vorschriftswidrig verlassenen Aufenthaltsorte und dem Ge- stellungs- bezw. Bestimmungsorte ergiebt, so sind künftighin Ansprüche auf Marsch­gebührnisse, welche bei der unrichtigen Gemeinde erhoben werden wollen, ohne Weiteres zurückzuweisen.

sodann werden die Ortsvorsteher auf die Bestimmung in Z 37 der Marschge- duhrenvorschrift(Reg.-Bl. von 1887, S. 76) wonach die einzusendenden Nachweisungen v>e eigenhändigen Unterschriften der Em- Planger zu enthalten haben, mit dem Be­werten hingewiesen, daß künftig Marsch­

gebührenbeträge, über welche die vvrge-I schriebene Quittung fehlt, zur Verrechnung! nicht mehr angewiesen werden.

Bezüglich der auf Seite 82 des Re­gierungsblattes von 1887 vorgeschriebenen Bescheinigung der Nachweisungen, welche bisher teils gar nicht, teils an unrichtiger Stelle (auf dem Vordruck der Titelseite) teils nur vom Gemeindepsleger abgegeben wurde, wird erwartet, daß diese Be­scheinigung fernerhin seitens des Ortsvor­stehers erfolgt.

Endlich haben die Ortsvorsteher dafür zu sorgen, daß die gezahlten Marschge­bühren stets in dem Etatsjahre, womöglich sofort am Schlüsse des Vierteljahrs, in welchem sie angefallen sind, der Oberamts- pslege übergeben werden.

Den 19. März 1889.

K. Oberamt.

Amtmann Pommer, g. St.-B.

Revier Pfalzgrafenweiler.

7 md Kiichknßmmhih- Verkmf.

Am Dienstag den 26. März vormittags 1l Uhr

lim Rathaus in Pfalzgrafenweiler aus l Herrgottsbühl, Baumplatz, Leimengrub, Reutplatz, Grömbacherweg, Saiblesbuckcl und Sauteich:

1601 St. Nadelholz-Langholz mit 2330 Fm I . 726 Fm. II., 281 Fm.

111., 240 Fm. IV. und 9 Fm. V. Kl.; 596 St. dto. Sägholz mit 355 Fm.

1.. 76 Fm. II.. 83 Fm. III. Kl., 64 St. Buchen mit 50 Fm.

Vaihingen.

Die Lieferung und Beisuhr des vor­erst auf 85 Raummeter tannenen Scheiter berechneten Bedarfes an gesundem, nicht nachgespaltenem Brennholze für das Etats­jahr 1889/90 zum Arbeitshause wird im Submissionswege vergeben.

Uebernahmslustige, welche die näheren Bedingungen auf unserer Kanzlei einsehen können, wollen ihre Offerte mit Angabe des Preises pro Raummeter, schriftlich und versiegelt mit der AufschriftHolz- lieferungs-Offert" längstens bis Samstag den 30. März d. I. hieher übergeben.

Den 18. März 1889.

K. Arbeitshausverwaltung.

Wildbad.

Znnngs-Vkrkmil.

Das Kgl. Amtsgericht Neuenbürg hat am 14. Januar 1889 die Zwangsvoll­streckung in das unbewegliche Vermögen des Badmeisters Peter Held dahier ange­ordnet und der Gemeinderat Wildbad als Vollstreckungsbehörde am 31. Januar 1889 folgende Liegenschaft zum Zwangsverkauf bestimmt:

Gebäude Nr. L 10

47 qm Ein dreistöckiges Wohnhaus von Fachwerk mit gewölbtem Keller, 10 Hofraum vor demselben,

3 Abtrittplatz,

60 im an der Herrengasse unten an den Spiesgärten neben Wilhelm Klumpp, Hoteliers Wtw. und dem Gäßle

Anschlag 16 000

Angebot 10000

Diese Liegenschaft kommt am

Dienstag den 9. April 1889 vormittags 12 Uhr

auf dem hiesigen Rathause im zweiten Ausstreich zum Verkauf, was mit dem Be­merken bekannt gemacht wird, daß als Verwalter Gemeinderat Kaufmann Pfau und als Verkaufskommission Stadtschult­heiß Bätzner und Gemeinderat Stadt­pfleger Rom et sch dahier bestellt sind.

Den 18. März 1889.

Gemeinderat als Vvllstreckungsbehörde. Namens derselben Stadtschultheiß Bätzner.

Neuenbürg.

Keis-Verkans.

Am Dienstag den 26. d. M. morgens 10 Uhr

werden aus dem Stadlwald Happei, Wein- stcige, Buchberg und Mißebene:

10 Flächenloose ausgeprngelte Tannen und Buchen, Reis, taxiert zu 1525 Wellen auf dem Rathaus hier verkauft.

^llthengstett OA. Calw.

langhoh-, Kmhch-, md Eiche«-Vnkms.

Am Dienstag den 26. März d. I. von morgens 9 Uhr an aus den Gemeindewaldungen, Abteilung Hüb, Kohlplatte und obere Erlen:

450 Fstm., worunter die Hälfte sehr schönes rottannenes Bauholz, 87 St. Eichen mit 28 Fstm. Meßgehalt. Das Bauholz kommt in Loosen ü 10 Stück,