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— 187 -
Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und -essen Umgegend.
Anrtsbkcltt füv öen Kbevcrrntsöezi^k Weuenbüvg.
47. Aayrgang.
Rr. 4S. Neuenbürg, Donnerstag den 21. März 188S.
Meint Z»te««tag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1-44 io monatlich 4Ö^j; durch die Post bezogen «Bezirk vierteljährlich 1 <44 2b^j, monatlich 45 ^Z, auswärts vierteljährlich -44 1 45^j — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
Amtliches.
Neuenbürg.
Au die Ortsuurßchtt.
Bei der Revision der im III. u. IV. Quartal 1887/88 von den Gemeinden eingereichten Nachweisungen über an einbe- iufene Dienstpflichtige vorschußweise ge- zahlte Marschgebührnisse hat sich gezeigt, daß bei den Gemeinden bezüglich der Anwendung der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst rc. vom 22. Februar 1887 (Reg.- Bl. von 1887, S. 68 fg.) und den dazu gehörigen Marschgeldertabellen noch immer Zweifel bestehen.
Die Ortsvorsteher werden Hierwegen darauf hingewiesen, daß von den Gemeinden in allen Fällen, in denen die Marschge- biihr Seitens der Bezirkskommandos auf dm Gestellungsordres vermerkt ist, diese Gebühr auszubezahlen ist. Nur dann, wenn diese Angaben fehlen, haben die Gemeinden den in ihren Marschgeldertabellen vermerkten Betrag zu bezahlen.
Da einige Gemeinden immer noch nach den früheren, vom 1. April 1887 ab aufgehobenen Bestimmungen und Tabellen verjähren, so werden die Ortsvorsteher zur! künftigen Vermeidung dessen aufgefordert,! die außer Kraft gesetzten Tabellen an das' Oberamt einzusenden.
Sehr häufig kommt es auch vor, daß die einberufenen Mannschaften kurz vor ihrer Gestellung zum Dienst ihren bisherigen Aufenthaltsort verlassen und sich mit Umgehung der vorgeschriebenen Ab- und Anmeldung beim Bezirksfeldwebel in einen andern Ort, meistens ihren Heimatsoder Geburtsort begeben und später die Marschgcbühr bei dem Rechner dieser Gemeinde in unrichtigem Betrage erheben. Da aber dem Beorderten nur diejenige Gebühr zusteht, welche sich aus der Ent- fernung zwischen dem in der Gestellungsordre verzeichneten, später vorschriftswidrig verlassenen Aufenthaltsorte und dem Ge- stellungs- bezw. Bestimmungsorte ergiebt, so sind künftighin Ansprüche auf Marschgebührnisse, welche bei der unrichtigen Gemeinde erhoben werden wollen, ohne Weiteres zurückzuweisen.
sodann werden die Ortsvorsteher auf die Bestimmung in Z 37 der Marschge- duhrenvorschrift(Reg.-Bl. von 1887, S. 76) wonach die einzusendenden Nachweisungen v>e eigenhändigen Unterschriften der Em- Planger zu enthalten haben, mit dem Bewerten hingewiesen, daß künftig Marsch
gebührenbeträge, über welche die vvrge-I schriebene Quittung fehlt, zur Verrechnung! nicht mehr angewiesen werden.
Bezüglich der auf Seite 82 des Regierungsblattes von 1887 vorgeschriebenen Bescheinigung der Nachweisungen, welche bisher teils gar nicht, teils an unrichtiger Stelle (auf dem Vordruck der Titelseite) teils nur vom Gemeindepsleger abgegeben wurde, wird erwartet, daß diese Bescheinigung fernerhin seitens des Ortsvorstehers erfolgt.
Endlich haben die Ortsvorsteher dafür zu sorgen, daß die gezahlten Marschgebühren stets in dem Etatsjahre, womöglich sofort am Schlüsse des Vierteljahrs, in welchem sie angefallen sind, der Oberamts- pslege übergeben werden.
Den 19. März 1889.
K. Oberamt.
Amtmann Pommer, g. St.-B.
Revier Pfalzgrafenweiler.
7 md Kiichknßmmhih- Verkmf.
Am Dienstag den 26. März vormittags 1l Uhr
lim Rathaus in Pfalzgrafenweiler aus l Herrgottsbühl, Baumplatz, Leimengrub, Reutplatz, Grömbacherweg, Saiblesbuckcl und Sauteich:
1601 St. Nadelholz-Langholz mit 2330 Fm I . 726 Fm. II., 281 Fm.
111., 240 Fm. IV. und 9 Fm. V. Kl.; 596 St. dto. Sägholz mit 355 Fm.
1.. 76 Fm. II.. 83 Fm. III. Kl., 64 St. Buchen mit 50 Fm.
Vaihingen.
Die Lieferung und Beisuhr des vorerst auf 85 Raummeter tannenen Scheiter berechneten Bedarfes an gesundem, nicht nachgespaltenem Brennholze für das Etatsjahr 1889/90 zum Arbeitshause wird im Submissionswege vergeben.
Uebernahmslustige, welche die näheren Bedingungen auf unserer Kanzlei einsehen können, wollen ihre Offerte mit Angabe des Preises pro Raummeter, schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Holz- lieferungs-Offert" längstens bis Samstag den 30. März d. I. hieher übergeben.
Den 18. März 1889.
K. Arbeitshausverwaltung.
Wildbad.
Znnngs-Vkrkmil.
Das Kgl. Amtsgericht Neuenbürg hat am 14. Januar 1889 die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Badmeisters Peter Held dahier angeordnet und der Gemeinderat Wildbad als Vollstreckungsbehörde am 31. Januar 1889 folgende Liegenschaft zum Zwangsverkauf bestimmt:
Gebäude Nr. L 10
47 qm Ein dreistöckiges Wohnhaus von Fachwerk mit gewölbtem Keller, 10 „ Hofraum vor demselben,
3 „ Abtrittplatz,
60 im an der Herrengasse unten an den Spiesgärten neben Wilhelm Klumpp, Hoteliers Wtw. und dem Gäßle
Anschlag 16 000
Angebot 10000
Diese Liegenschaft kommt am
Dienstag den 9. April 1889 vormittags 12 Uhr
auf dem hiesigen Rathause im zweiten Ausstreich zum Verkauf, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß als Verwalter Gemeinderat Kaufmann Pfau und als Verkaufskommission Stadtschultheiß Bätzner und Gemeinderat Stadtpfleger Rom et sch dahier bestellt sind.
Den 18. März 1889.
Gemeinderat als Vvllstreckungsbehörde. Namens derselben Stadtschultheiß Bätzner.
Neuenbürg.
Keis-Verkans.
Am Dienstag den 26. d. M. morgens 10 Uhr
werden aus dem Stadlwald Happei, Wein- stcige, Buchberg und Mißebene:
10 Flächenloose ausgeprngelte Tannen und Buchen, Reis, taxiert zu 1525 Wellen auf dem Rathaus hier verkauft.
^llthengstett OA. Calw.
langhoh-, Kmhch-, md Eiche«-Vnkms.
Am Dienstag den 26. März d. I. von morgens 9 Uhr an aus den Gemeindewaldungen, Abteilung Hüb, Kohlplatte und obere Erlen:
450 Fstm., worunter die Hälfte sehr schönes rottannenes Bauholz, 87 St. Eichen mit 28 Fstm. Meßgehalt. Das Bauholz kommt in Loosen ü 10 Stück,