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fall u. s. w.) erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts, so kann der Antrag auch noch bei der Aushebung vor der Kgl, Oberersatzkommission angebracht werden. Die Anträge können durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen unterstützt werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.

Behauptete Erwerbsunfähigkeit der Eltern u. s. w. muß durch ärztliche Untersuchung bei der Musterung festgestellt werden; die betreffenden Personen haben daher bei der Musterung sich der Ersatzkommission vorzustellen.

6. Etwaige An- oder Abmeldungen von Militärpflichtigen in der Zwischenzeit sind dem Oberamt umgehend anzuzeigen.

7. Bei der Musterung haben die Ortsvorsteher je mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde zu erscheinen, bei der Losung dagegen nicht. Die Rekrutierungsstammrollen find mitzubringen und bei der Musterung nach deren Ergebnis genau zu ergänzen. Die Losnummern sind auf Grund der Losungsscheine, wenn diese vom Oberamt den Ortsvorstehern behuf- Ausfolge an die Pflichtigen zugesendet werden, in die Stammrollen einzutragen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Militärpflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathaus des Musterungsorts sich einfinden. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß allez Lärmen und jede Störung der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und daß gegen Pflichtige, welche nicht in geordnetem Zustand erscheinen, das Geeignete verfügt werden wird.

8. Ueber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve und der ausgebildeten Landsturm- pflichtigen des zweiten Aufgebots (siehe Enzth. Nr. 36) findet die Verhandlung je am Schluffe des Musterungsgeschäftes be­züglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden, welche an dem betreffenden Tage die Militärpflichtigen zur Musterung zu stellen haben, statt.

Hienach haben die Ortsvorsteher das Weitere zu besorgen.

Den 7. März 1889. K. Oberamt.

Oberamtmann Hofmann, Zivilvorsitzender der Ersatzkommission.

Neuenbürg.

Durch Entschließung des K. Minister­iums des Innern vom 28. Februar d. I. wurde dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Wildbad Peter Kiefer, Gastgeber daselbst das Ehrenzeichen für langjährige treugeleistete Dienste in der Feuerwehr verliehen.

Den 6. März 1889.

K. Oberamt.

Hofmann.

Waldinspektion Freudenstadt.

Stammhilj -Nkkkiins.

Am Samstag den 16. März d. I. morgens 10 Uhr­werken auf hiesigem Rathaus aus den Stadtwaldungen Kasernenwald Abt. 8, Finkenberg Abt. 1, 3, 30, 31, 33 und 34 (2 bis 5 Kilometer vom Bahnhof Freuden­stadt entfernt) im Aufstreich verkauft:

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Schwarzenberg.

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Aus dem Nachlaß der Anna Maria geb. Bäuerle, gewes. Ehefrau des Johann G. Nothacker, Bauer dahier kommt in deren Wohnung am

Montag den 11. Mär; d. I. vormittags 9 Uhr

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Dienstag den 12. März vormittags 9 Uhr

Küchengeschirr und Schreinwerk, nach­mittags Faß- und Bandgeschirr, allerlei Hausrat, Feld- und Handgeschirr, 1 junge

Kuh.

Donnerstag den 14. März vormittags 9 Uhr

Fuhrgeschirr, 2 Wagen, 2 Pflüge, 2 Eggen, 1 Futterschneidmaschine, 1 eiserne Güllenpumpe, 600 Ltr. Most, Früchte, Roggen, Haber, 30 Ztr. Kartoffel, ein Quantum gedörtes Obst und Zwetschgen; nachmittags

ca. 70 Ztr. Heu- und Oehmd, 20 Ztr. Haberstroh, 10 Ztr. Roggenstroh, 11,37 Festmeter gefälltes tann. Langholz.

Hiezu werden Kaufsliebhaber einge­laden.

Den 5. März 1889.

Schultheiß Volle.

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