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Das Erdbeben, Stuttgart und Irt hat, wurde an verschiedenen ge Minuten vor Städten, meist ^herrschend aber hnungen wahr-

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Es giebt zwar i Eier möglichst doch haben sich r als einer Be­erwiesen. Das Verfahren soll nd zuverlässiges , unseren Lesern :en zu dürfen, f »eck ein Drittel I drittel warmem ' >t das ganze Ei cierschale absor- and ihre Poren llt und auf diese >. Es wird ver- wei Jahren so lschmeckend sind,

M zu warmen

Der Enzthäler.

Anzeiger und UnterhattungsblaU für das Einthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: den HbertamtsbeziM Weuerrbür'g.

47. Iahrgasg.

Rr. 11.

Reuenbürg, Sonntag den 20. Januar

188S.

Erscheint §lt«»tas, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 10^,, monatlich 40^); durch die Post bezogen

im Bezirk vierteljährlich t 25 ^z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 45Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^.

Amtliches.

Neuenbürg.

Dir Ortsm-ehtt

werden aufgefordert, die durch die Land­tagswahl erwachsenen Kosten, soweit solche nach Art. II. des Gesetzes vom 16. Juni 1882 (Reg.-Bl. S. 217) der Staats­kasse zur Last fallen, ungesäumt anher zu liquidieren.

Den 19. Januar 1889.

K. Oberamt. Hofmann.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Aufgebot.

Friedrich Schnaufer von Unterlengen­hardt hat das Aufgebot eines Pfandscheins vom 3. April 1867 über ein zu 4'/sA« verzinsliches Darlehen der ledigen Maria Fischer von Liebenzell im Betrag von 70 fl. an den ledigen Friedrich Hartmann von Liebenzell beantragt.

Der Inhaber dieses Pfandscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag den 9. Juli 1889 vormittags 9 Uhr

von dem oben genannten Gericht anbe­raumten Aufgebotstermin seine Rechte an­zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung er­folgen würde.

Den 2. Januar 1889.

Oberamtsrichter

Lägeler.

Veröffentlicht durch

Gerichtsschreiber

Eisenbart.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Geffrntliche Ladung.

Christian Friedrich Gräßle, 36 Jahre alt, Bäcker von Herrenalb, zuletzt wohn­haft in Bernbach, wird beschuldigt als Wehrmann II. Aufgebots ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus­wanderung der Militärbehörde Anzeige er­stattet zu haben.

Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts Hierselbst auf Freitag den 8. März 1889 vormittags 9 Uhr

vor das K. Schöffengericht Neuenbürg zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der

Strafprozeßordnung von dem K. Land­wehrbezirkskommando zu Calw ausgestell­ten Erklärung verurteilt werden.

Den 17. Januar 1889.

Amtsgerichtsschreiber

Eisenbart.

Revier Wildbad.

Ztmm- und Knullhoh-Derkails.

Am Mittwoch den 30. Januar vormittags 11*/s Uhr auf dem Rathaus in Wildbad aus Distr. II. Eiberg Abt. 89 Dürrmäderwald:

350 Tannen-, 90 Forchen-Langholz I.IV. Kl. mit 388 Fm.,

137 Tannen-, 12 Forchen-Sägholz I. bis III. Kl. mit 106 Fm., Scheidholz aus Distrikt I Meistern (Forst­wächter Knaupps Hut):

698 Tannen- u. Fichten-, 30 Forchen- Langholz I.IV. Kl. mit 536 Fm. 149 Tannen-, 10 Forchen-Sägholz I. bis III. Kl. mit 105 Fm., Scheidholz aus Distrikt II. Eiberg (Forst­wächter Frechs, Gußmanns und Günthers Hüten:

290 Tannen, 256 Forchen I.IV. Kl. mit 343 Fm.,

115 Tannen, 32 Forchen I.III. Kl. mit 127 Fm.;

aus Abt. Dürrmäderwald und Scheidholz aus Forstwächter Frechs Hut kommen die Forchen in besonderen Losen zum Verkauf. Ferner aus Knaupps Hut Distr. Meistern: 4 Eichen III. Kl. mit 4,34 Fm. Scheidholz aus Distrikt II Eiberg aus Gußmanns Hut, Schicht-Derbholz:

13 Rm. Buchen-Ausschuß-Scheiter und Prügel, 1 Rm. Birken- und 126 Rm. Nadelholz-Ausschuß-Scheiter u. Prügel.

Revier Herrenalb.

Klkinuohholj-Vkrkaof.

Am Freitag den 25. Januar vormittags 11 Uhr

werden aus dem Staatswald Pfahlwald, Birkenteich, der Hut Bernbach und von Scheidholz der Hüten Bernbach und Rothen- sol weiter verkauft:

20 Werkstangen III. Kl. und 26 dto. IV. Kl. (worunter 11 Stück eichene), 10 Hopfenstangen I. Kl., 30 dto. II., 40 dto. III. Kl., 5 Reisstangen I. Kl., 30 dto. II. Kl.. 15 dto. III. Kl., 3485 dto. IV. Kl. und 7780 dto. V. Kl. Zusammenkunft auf dem Rathaus in Herrenalb.

KekamümchMg

der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Abhaltung von Unterrichtskurscn über Obstbaumzucht.

Im kommenden Frühjahr werden wieder Unterrichtskurse über Ob st bau In­zucht an dem K. landwirtschaftlichen In­stitut in Hohenheim, an der K. Wein­bauschule in Weinsberg, sowie erforder­lichen Falles noch an anderen geeigneten Orten, abgehalten.

Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend be­messenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung über die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zweck sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baum- gütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Ver­edlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.

Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer festgesetzt.

Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.

Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Ver­edlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.

Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeits­vergütung noch 110 bis 125 betragen.

Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 in Aussicht

gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zulassungs­gesuch anzubringen und die Bedürftigkeit durch ein obrigkeitliches Zeugnis zu be­scheinigen, welches jedoch bestimmt ge­faßt sein und auch über die Vermögens­verhältnisse der Eltern des Bewerbers Ausschluß geben soll.

Für ihre Arbeit erhalten die Teil­nehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tage eine tägliche Vergütung von 35 Pf.

Bedingungen der Zulassung sind: zu­rückgelegtes siebenzehntes Lebens­jahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht be­gründen einen Vorzug.