Beilage zum Enzthäler Nr. «.
Hofgericht von werden.
nerlichen Leibilien und Geld- >ie dem „Todes- ger, so erhielt Zieh; beim Tod i Gewand. Herrenhof fand ontrolversamm- statt; nach den l, ob alle voll- chdem die Leib- )gt" abgeliefert Pen. In einem sind genaue „Weißmahl" uf jede Person r die trockene l aus der Kel- > und auf jeden vein verwendet gelte Mahlzeit 'rn Leibeigenen lden zu haben; richtet, daß die Leibsteuer mehr ms Mahl nicht daß der Auf- durch Wiederterdrückt wurde.
falscher inEng- unseres Kunst- t oder wollen England ebenst Strenge da- .läubige Käufer minderwertiger Dieser Tage icht zu Hamp- lhändler zu je 208 -.k Strafe, verkauft hatten, wrgeschriebenen ncktemEtiquett:
Der Käufer iutter verlangt n welchem nach cständigen nicht Die Londoner ihreZufrieden- cinschreiten aus.
ist immer ver- oon der Ueber- >eit, von den wächeren, vom tergebenen ver-
nd Treibhauswelken an der
ist länger als
age.
mts Neuenbürg
ch zu beziehen Enzthälers.
Jorstamt Aeucnbürg.
Mevier-H'reise für dcrs Icrhr 1889.
Genehmigt
durch Erlaß der K. Forstdirektion vom 8. Januar 1889 Nr. 8592 ?s.
Holzarten und Sortimente.
Preise
für ein Festmeter in
sämtlichen
Revieren
Holzarten und Sortimente.
Pfennig
für
das Stück
1. Stämme
(über 14 cm Durchmesser 1 m oberhalb des unteren Endes)
z. Landholz, mit Rinde gemessen.
Eichen I. Kl. Holländer, Wellbäume und ausgezeichnetes Sägholz.
II. „ Säg- und Bauholz, glatt . . .
III. Rauhes Sägholz und gewöhnliches
Bauholz.
IV. „ Geringes Bau- und Handwerksholz
Rotbuchen, Weißbuchen, Ahorn, Eschen, Ulmen
I. Kl. Starkholz , über 20 cm mittleren s Durch-
II. „ Schwachholz 1 bis 20 cm „ ' Messers.
Birke'n, Erlen, Linden, Pappeln . . . .
8. Nadelholz, ohne Rinde gemessen, a) Langholz
Geringste Länge Geringster^Durchmesser
I. Kl.
II.
18 m 18 „ 16 8
am Ablaß 30 cm 22 „
17 „
14 „
Kl. schwächeres^ i) bei 8 m über d. Stock 10—is,9 cm stk.l Stammholz! 2f „ 8m „ „ „ 7— 9,9 „ „ j
> Sägholz
Länge
Geringster Mittl. Durchmesser Durchm. am Ablaß
I. Kl. 4,5.9.13,5.14.18 m 40 cm u. mehr 30 cm II- „ „ „ „ „ „ unter 40 cm 30 cm
II. „ Länge und Durchmesser willkürlich 14 cm
40
30
25
15—20
18
14
12
20
18
15
12
10
18
15
12
2. Stangen
(bis zu 14 cm Durchmesser, 1 m oberhalb des unteren Endes gemessen)
Laub- und Nadelholz.
a) Derbstangen (über 7 bis mit 14 cm Durchmesser.)
1) 11,1—14 cm stark
(Gerüst- und Werkstangen)
I. Klasse mit einer Länge von mehr als 13 m
II. .. „ 11,1—13 m
III. „ >, „ „ 9,1—11 m
IV. „ „ „ „ „ 7,1— 9m
2) über 7 bis 11 cm stark
Hopfenstangen
I. Klasse mit einer Länge von mehr als 9 m
II.
III.
7.1— 9 m
6.1— 7 m
b) Reisstangen bis zu 7 cm stark
I. Klasse mit einer Länge von mehr als 7 m II- „ „ „ „ „ 5,1 7 m
(Hopfenstangen IV. und V. Klasse.)
III. Klasse mit einer Länge von 4,1—5 m. .
IV. „ „ „ „ „ 3,1—4m. .
V. Kl-s,.s«SwsE)H°"^ ^ ^ '
bis 2 m laug 3— 10 L 2,1—3 m „ 5—20^
über 3 m „ 10
Christbänme und Maien
für 1 Stück ohne
Hauerlohn ) ü^r 3 m „ 10 100 L
Erntewieden, Laub- und Nadelholz 30 L für 100 Stück (ohne Hauerlohn) Rechenbögen, Laubholz 30 ^
für 100 Stück (ohne Hauerlohn)
50
35
20
15
20
15
12
10
5
4
3
2
1
lN
sämtlichen
Revieren
gleich.