Beilage zum Enzthäler Nr. «.

Hofgericht von werden.

nerlichen Leib­ilien und Geld- >ie demTodes- ger, so erhielt Zieh; beim Tod i Gewand. Herrenhof fand ontrolversamm- statt; nach den l, ob alle voll- chdem die Leib- )gt" abgeliefert Pen. In einem sind genaue Weißmahl" uf jede Person r die trockene l aus der Kel- > und auf jeden vein verwendet gelte Mahlzeit 'rn Leibeigenen lden zu haben; richtet, daß die Leibsteuer mehr ms Mahl nicht daß der Auf- durch Wieder­terdrückt wurde.

falscher inEng- unseres Kunst- t oder wollen England eben­st Strenge da- .läubige Käufer minderwertiger Dieser Tage icht zu Hamp- lhändler zu je 208 -.k Strafe, verkauft hatten, wrgeschriebenen ncktemEtiquett:

Der Käufer iutter verlangt n welchem nach cständigen nicht Die Londoner ihreZufrieden- cinschreiten aus.

ist immer ver- oon der Ueber- >eit, von den wächeren, vom tergebenen ver-

nd Treibhaus­welken an der

ist länger als

age.

mts Neuenbürg

ch zu beziehen Enzthälers.

Jorstamt Aeucnbürg.

Mevier-H'reise für dcrs Icrhr 1889.

Genehmigt

durch Erlaß der K. Forstdirektion vom 8. Januar 1889 Nr. 8592 ?s.

Holzarten und Sortimente.

Preise

für ein Festmeter in

sämtlichen

Revieren

Holzarten und Sortimente.

Pfennig

für

das Stück

1. Stämme

(über 14 cm Durchmesser 1 m oberhalb des unteren Endes)

z. Landholz, mit Rinde gemessen.

Eichen I. Kl. Holländer, Wellbäume und ausge­zeichnetes Sägholz.

II. Säg- und Bauholz, glatt . . .

III. Rauhes Sägholz und gewöhnliches

Bauholz.

IV. Geringes Bau- und Handwerksholz

Rotbuchen, Weißbuchen, Ahorn, Eschen, Ulmen

I. Kl. Starkholz , über 20 cm mittleren s Durch-

II. Schwachholz 1 bis 20 cm ' Messers.

Birke'n, Erlen, Linden, Pappeln . . . .

8. Nadelholz, ohne Rinde gemessen, a) Langholz

Geringste Länge Geringster^Durchmesser

I. Kl.

II.

18 m 18 16 8

am Ablaß 30 cm 22

17

14

Kl. schwächeres^ i) bei 8 m über d. Stock 10is,9 cm stk.l Stammholz! 2f 8m 7 9,9 j

> Sägholz

Länge

Geringster Mittl. Durchmesser Durchm. am Ablaß

I. Kl. 4,5.9.13,5.14.18 m 40 cm u. mehr 30 cm II- unter 40 cm 30 cm

II. Länge und Durchmesser willkürlich 14 cm

40

30

25

1520

18

14

12

20

18

15

12

10

18

15

12

2. Stangen

(bis zu 14 cm Durchmesser, 1 m oberhalb des unteren Endes gemessen)

Laub- und Nadelholz.

a) Derbstangen (über 7 bis mit 14 cm Durch­messer.)

1) 11,114 cm stark

(Gerüst- und Werkstangen)

I. Klasse mit einer Länge von mehr als 13 m

II. .. 11,113 m

III. >, 9,111 m

IV. 7,1 9m

2) über 7 bis 11 cm stark

Hopfenstangen

I. Klasse mit einer Länge von mehr als 9 m

II.

III.

7.1 9 m

6.1 7 m

b) Reisstangen bis zu 7 cm stark

I. Klasse mit einer Länge von mehr als 7 m II- 5,1 7 m

(Hopfenstangen IV. und V. Klasse.)

III. Klasse mit einer Länge von 4,15 m. .

IV. 3,14m. .

V. Kl-s,.s«SwsE)H°"^ ^ ^ '

bis 2 m laug 3 10 L 2,13 m 520^

über 3 m 10

Christbänme und Maien

für 1 Stück ohne

Hauerlohn ) ü^r 3 m 10 100 L

Erntewieden, Laub- und Nadelholz 30 L für 100 Stück (ohne Hauerlohn) Rechenbögen, Laubholz 30 ^

für 100 Stück (ohne Hauerlohn)

50

35

20

15

20

15

12

10

5

4

3

2

1

lN

sämtlichen

Revieren

gleich.