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gethan, der Schreckliche, wie Du ihn nennst?"
„Das wissen das gnädige Fräulein nicht? — Er hat — es graut mir, es nur auszusprechen — er hat den alten Herrn Grafen ermordet."
„Was?" Susanns wurde totenbleich, „mein — der Herr Graf hat sich, denke ich, durch einen unglücklichen Zufall selbst erschossen?"
„So sagte man den Leuten, um eine gerichtliche Untersuchung zu verhindern, und deshalb sprach es auch der Herr Graf in seinen letzten Augenblicken selbst aus in Gegenwart des Arztes, aber wir wissen, daß er an dem Unglückstage ohne Gewehr ausgegangen ist und man hat auch keins bei ihm gesehen, als man ihn zum Tode verwundet im Walde fand. Zudem war ihm auch die Kugel in den Rücken gedrungen, was doch nicht gut möglich wäre, wenn er sie selbst abgeschossen hätte." ^
Susanna bebte vor Entsetzen, wenn sie bedachte, daß sie dem Mörder ihres Vaters freundlich begegnet war, ihm sogar die Hand gereicht hatte. War er auch wirklich schuldig?
„Woher weiß man denn, daß gerade dieser der Mörder war, und wenn man es weiß, warum ließ man ihn unbestraft?"
„Ach mein gnädiges Fräulein, das ist ja ganz klar, aber ich weiß kaum, ob ich es Ihnen erzählen darf. Aber vielleicht ist es besser, Sie wissen es, Sie werden sich manches erklären können. Sehen Sie, dieser Forberg — Sie wissen wohl gar nicht, daß er so heißt, denn hier darf sei» Name natürlich niemals genannt werden — ist unser — ich meine, des gnädigen Herrn Grafen Gutsnachbar, der Besitzer von Dammhof und kam vor vielen Jahren hier öfter ins Haus. Er soll damals ein fröhlicher, liebenswürdiger junger Mann gewesen sein, und unsere Gräfin Jngeborg war jung und bildschön und nicht so ernst und verschlossen wie jetzt; da gefiel sie dem Herrn natürlich und er hielt bei dem alten Herrn Grafen um ihre Hand an. Aber da war es vorbei mit der Freundschaft. Die Frau Gräfin, die Mutterder Gräfin Jngeborg, denn der alte Herr Graf war ja nicht verheiratet, hätte niemals ihre Tochter einem Bürgerlichen gegeben und so wurde der Freier abgewiesen und es soll zu einem lauten Wortwechsel gekommen sein, bei welchem Herr Forberg, der leicht heftig wurde, zuletzt sagte, der Herr Graf werde seine Hartnäckigkeit noch bereuen. Und seit dieser Zeit giengen sich die beiden Herren stets aus dem Wege, und Herr Forberg war der einzige Feind, den der Herr Graf hatte, und wenn ein anderer der Mörder gewesen wäre, welchen Grund hätte er gehabt, eine Untersuchung zu verhindern? und das wollte er doch nur, als er sagte, er habe sich durch eigene Unvorsichtigkeit verwundet. Er wollte es der Gräfin Jngeborg nicht an- thun, daß ihr Name in solcher Weise vor die Oeffentlichkeit käme. Und seit dieser Zeit scheuen alle rechtschaffenen Leute den Mörder, er muß den Dienstleuten und Arbeitern höheren Lohn geben, um nur überhaupt welche zu bekommen, der Himmel straft ihn auch durch Mißwachs und Viehkrankheiten, und es geht ihm von Jahr
zu Jahr schlechter. Aber er thut es aus Trotz, daß er hier bleibt und den Leuten ein Aergernis giebt durch seinen Anblick, sonst könnte er schon längst fortgegangen sein, dahin wo kein Mensch ihn und sein Verbrechen kennt."
So schloß Marie ihre Erzählung, die Susanna mit Entsetzen und Betrübnis an gehört hatte. Und Jngeborg? wie gern hätte sie mehr von dieser erfahren; ob sie wohl die Liebe des bürgerlichen Freiers erwidert hatte? Aber sie scheute vor einer solchen Frage an das Kammermädchen, und es bedurfte ihrer auch kaum. Die Veränderung, die mit dem schönen, einst so lebensfrohen Mädchen vorgegangen sagte genug. Das also war der Reif, der in ihren Frühling gefallen! Arme Jngeborg ^
(Fortsetzung folgt.'
Aus den Weuenbürger Akten des Stuttgarter Archivs.
i.
In der vom statistisch-topographischen Bureau ausgegebenen Beschreibung des Oberamts ist eine Reihe von Urkunden nicht verwertet bei Seite gelassen, die zwar hinsichtlich der allgemeinen Geschichte der Stadt durchaus belanglos, aber für die Beleuchtung einzelner Verhältnisse nicht uninteressant sind. Aus der Masse mögen im Folgenden einige wenige herausgchoben werden, die sich teils auf die Leibeigenschaftsverhältnisse, teils auf Stadt und Burg beziehen.
I. Die Leibeigenschaft betreffend.
An Württemberg war Stadt und Burg Neuenbürg als nicht wieder eingelöstes Pfand von der markgräslich-badischen Herrschaft im Anfang des 14. Jahrhunderts durch Graf Eberhardt den Erlauchten übergegangen. Auf der Burg, die etwa ein Jahrhundert zuvor durch einen Calwer Grafen als das Rovum Oastrum erbaut worden war, saß als unmittelbarer Lehensträger oder Ministeriale der Herrschaft Württemberg ein Edler, vielleicht noch wie kurz zuvor ein Edler von Straubenhard, und im Thal lagerten sich im Halbkreis dem Burgberg die Wohnhäuser der Hörigen, Zinser und wohl auch mancher freier Bauern an.
Aus jener Zeit, genauer aus dem Jahr 1353 stammt in der That die erste Urkunde des Stuttgarter Archivs, ein Verkaufsbrief über 40 von dem Edelknecht Heinze von Ehstetten an die Neuen-Burg verkauften Leibeignen — die einzige Urkunde, die im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben werden soll. Weitere, das Verhältnis der Hörigen betreffende Akten finden sich in größerer Anzahl vor, z. B. von 1471 eine Verschreibung des Unfreien Jakob von Plochingen, dem erlaubt worden war, samt Frau von Neuenbürg wegzuziehen, und der verspricht, jedem Hühnervogt (Beamter, der die Zinshühner einzog) alle Jahre ein Fastnachtshuhn zu geben und seine Kinder anhalten zu wollen, sich nur unter Graf Eberhardt zu verändern, nur in dessen Gebiet zu wohnen, zu heiraten re. 1504 Befehl an den Vogt zu Neuenbürg, alle Jahre beim Vogtgericht
zu verkünden, daß Jeder seinen der Herrschaft durch Leibeigenschaft verfallenen Sohn dahin anhalte, ohne deren Erlaubnis keine Weihung vorzunehmen, (da mit der Weihung des Geistlichen letzterer der Leibeigenschaft entzogen war).
1591—1607 Akten über die der herrschaftlichen Kaüereg (weltlichem Kameral- amt) zu Neuenbürg gehörigen leibeigenen Leute, die von einem Sebastian Schöner erkauft waren; Erlaß über ein Weißmahl (s. u.), das ihnen gegen Leistung ihrer Schuldigkeit alle drei Jahre von der gnädigen Herrschaft gegeben werden solle; darunter von 1601 Bericht, daß die Leibeigenen drohten, keine Leibsteuer mehr zahlen zu wollen, wenn ihnen das Mahl nicht mehr gereicht werde und daß der Streit gütlich beigelegt wurde; Freyungsbriefe und vieles andere mehr.
Der Wortlaut jener ersten Urkunde ist folgender:
„lob lleinrs von totsten sin säelbneebt vsrgibs oü'snliobeu t'ür mied unä alle min erbau uns tun bunt alten äsn äis äiss» briet Ummer anssbent oäsr bereut lssau, «las ieb vsrboutt uu«I Ln bauten bau gegeben, rebt unä rsäsliob äis srsamsu tüte, äis bis naeb gssriban staut, äsr erbaru bsrrsebatt von VVirtsmberg an die blnvs Lurg, uuä getan sie oissan in attsu äsu rsbtsu, als ieb uuä min erbau sie bisber genossen ban, umme Leben ptbunä guter alter bsller unä bausen von llourvsnstsin siu ptbunä LU uuäerbout; äeu baut bst äer erbar man Lsrtolä äsr tugt äer «vsgsner gsnaut von IngolLbranäe: ru äem erstan Lu Rsutanbacb Lllin äis Lsrnin, unä irn gssuästerit Lu rVeltisvanäs, Olmanns su 5Villäsllberg, LenLS unä 6üris unä Leinus äis aggermanns genant, lLllin saleLmans krourvs unä iru Lint, äsr aggermanns srvsster bint, äis mau neonat äis Logelbsebin Lu Ilirsouve, LenLsn äss loters trouvs unä iru bint LU sbsrsxubel, arnott äen seger unä sin srvestsr, tValter äss äegers rvirtin unä iru bint Lu Logslbaeb, blllan äis Nspxin unä iru bint, ärmsogart Lrunenvirtin unä iru bint Lu Hustat, sllan äis Loubin unä iru bint Lu talbsngartsn, äis vissnstsin, 6erra ^xpsnlins trounö unä iru bint Lu ingolsbrauäs, Reifen öruu bint ru Rebten-öranäs, sxbots Wirtin unä iru bint. virrs vorgenannten Person varn visrLig, äo äer but bssobaeb. lob bleinLS von testeten vergibe tür miob unä alls min srban stet unä vests Lu batten, alles äas äa vorgssebribsn stat, unä LU sinsr gsLugnisss aller äirrs vorgssriben äings so benbs ieb min ingssigel an äisssn gegsnvsrttigsn briet, äsr vart gsgeban an äsr nsbsisn mitavoeb uaok sante Latsrin äag, äo man salt von gotss gebürt Drussben bunäert iar uuä äru unä tunt^ig far."
(vergibs — erkläre; ein Pfund guter alter Heller etwa n 10 Mark; Rsutanbaob, Wsltis- rvanäe, IVinäsnbsrg, Lbersxubsl, Üustat — Röthenbach, Weltenschwann, Wimberg, Eberspiel, Haugstett sämtlich im Oberamt Calw.
Folgt das Wachssiegel in Holz.)
i
Von einem geneigten Freunde unseres Blattes aus Neuenbürg sind uns von seinen Aufzeichnungen im Stuttgarter Archiv mehrere Stadt und Bezirk Neuenbürg berührende übergeben worden, welche wir zur Bereicherung der Chronik in den nächsten Nummern folgen lassen wollen, überzeugt, daß dieselben mit dankbarem Interesse ausgenommen werden.
Die Red. d. Enzth.
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Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.