3. Bei Aufstellung und Ergänzung der Stammrollen ist nachzuforschen, ob alle Pflichtigen sich gemeldet haben und sind die Säumigen hiezu anzuhalten. Die Unterlassung der vorgeschricbenen Meldungen zur Stammrolle kann nach Art. 10 Z. 10 des Landesgesetzes vom 12. August 1879 (Reg.-Bl. S. 157) im Wege der Strafverfügung von dem Ortsvorsteher abgerügt werden.
4. Sämtliche Meldepflichtigen sind genau in die Listen ihrer Jahrgänge einzutragen. In der neuen Liste für 1889 ist die alphabetische Reihenfolge einzuhalten und es ist hinter dem letzten Namen jedes Buchstaben des Alphabets genügender Raum zu Nachträgen zu lassen. Da, wo von mehreren Buchstaben keine Namen Vorkommen, ist selbstverständlich ein größerer Raum frei zu lassen. In den Stammrollen von 1887 und 1888 sind Neuangemeldete je hinter den letzten Namen mit gleichem Anfangsbuchstaben einzutragen. Auch wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Pflichtigen in den Stammrollen nicht durchlaufend, sondern diejenigen mit gleichem Anfangsbuchstaben je unter sich zu nummerieren sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, daß Personen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, von der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrollen ausgeschlossen sind. Etwaige zweifelhafte Fälle sind bei dem Oberamt, zur Sprache zu bringen. (Minist.-Amtsbl. 1886 S. 136.)
5. Die Rubriken 1—10 der Stammrollen sind genau, deutlich und sauber auszusüllen. Zweifelhafte Angaben sind nicht aufzunehmen.
In Rubrik 8 ist Stand oder Gewerbe genau anzugeben, z. B. Pferdebauer, Ochsenbauer u. s. w. nicht blos Bauer Knecht oder dergl. einzutragen.
In der Geburtsliste ist die Nummer, unter welcher die Uebertraguug in die Stammliste stattgesunden hat, zu vermerken.
6. Bei Pflichtigen mit mehreren Vornamen ist der Rufname zu unterstreichen.
7. In der Rubrik „Bemerkungen" sind etwaige Notizen aus der Geburtsliste, Strafen und sonst Bemerkenswertes beizufügen. Bei Ausgewanderten ist das Datum der Entlassungsurkunde anzugeben. Bei den Strafen ist das Datum des Erkenntnisses, die erkennende Behörde, die Verfehlung, sowie Art und Größe der Strafe anzugeben, und zwar sind sämtliche Strafen (auch Polizei- und Forststrafen) in dieser Weise einzutragen. Bei diesen Einträgen ist auf die Möglichkeit späterer Nachträge bedacht zu nehmen.
8. Den neu sich anmeldenden Pflichtigen früherer Jahrgänge sind die Losungsscheine abzuverlangen und der Stammrolle beizulegen.
Von jeder im Laufe des Jahres erfolgenden Aufnahme eines Militärpflichtigen in die Stammrolle, von jeder Veränderung, jedem Nachtrag von Strafen u. dergl. ist dem Oberamt sofort Anzeige zu machen.
10. Die Streichung eines Mannes in der Stammrolle darf nur mit Genehmigung des Unterzeichneten Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission erfolgen.
II. Die Ortsvorsther haben unverzüglich auf ortsübliche Weise die nach Z 23 der Ersatzordnung in die Stammrolle aufzunehmenden Militärpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-^ Dienst-, Brod- und Fabrikherrn zu Befolgung der oben bekannt gegebenen Vorschriften aufzufordern.
III. Auf den 15. Februar 1889 — nicht früher und nicht später — sind die Stammrollen an das Oberamt einzusenden.
Den 9. Januar 1889. K. Oberamt.
Hofmann.
Neuenbürg.
IWchtmikmMons-Gcsuch,
Der Metzger Gottlieb Friedrich Jauch in Höfen beabsichtigt auf seiner an der Hauptstraße Nr. 1 gelegenen Wiesenparzelle Nr. 136/3 ein Wohnhaus mit Hintergebäude zu erbauen und in letzterem eine Schlächterei einzurichten.
Etwaige Einwendungen hiegegen sind binnen 14 Tagen
beim Oberamt anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Beschreibung, die Zeichnungen und die Pläne sind in der vorbezcichneten Zeit während der gewöhnlichen Dienststunden in der Oberamtskanzlei und im Rathaus in Höfen zur Einsicht aufgelegt.
Den 10. Januar 1889.
K. Oberamt. Amtmann Pommer.
Stadt Wildbad.
ätlnim- «r Kttinchch-Vkrka«!
Am Samstag den 12. Januar 1889 vormittags 11 '/s Uhr kommen auf dem Rathaus in Wildbad aus den Stadtwaldungen zum Verkauf:
» Stammholz
aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 10 Waldhütte:
3,36 Fm. mit 10 St. Tannen; aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 12 Häslach:
1,63 Fm. mit 4 St. Tannen, aus Stadtwald Kegelhal, Abt. 23, 67, 8, 9 32,86 Fm. mit 58 St. Tannen und 7 St. Forchen;
! d Brennholz
aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 10 .Waldhütte:
2 Rm. buch. Prügel I. Kl. zu Schleiftrögen geeignet.
20 „ buchene Prügel II. Kl.,
43 „ Nadelholz-Roller zur Papier
fabrikation geeignet,
66 „ Nadelholz-Prügel II. Kl.,
16 „ buch. Reisprügel,
38 „ Nadelholz-Reisprügel;
aus Stadtwald Sommersberg, Abt. II Saustall:
2 Rm. buchene Scheiter, zu Schleiftrögen geeignet,
81 „ buchene Prügel II. Kl,
8 „ Nadelholz-Roller zur Papierfabrikation geeignet,
50 „ Nadelholz-Prügel II. Kl.,
40 „ buchene Reisprügel,
65 „ tann. Reisprügel;
aus Stadtwald Sommersberg, Abt. 5 u. 12:
11 Rm. Nadelholz-Prügel II. Kl.; aus Stadtwald Kegelthal, Abt. 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9:
2 Rm. birkene Prügel,
5 „ buchene Prügel II. Kl.,
196 „ Nadelholz-Prügel II. Kl.,
1 „ buchene Reisprügel.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 7. Januar 1889.
Stadtschultheißenamt.
Bätzner.
AH-Ner-kiKttiing.
Aus den Domänenwaldungen der Großh. Bezirksforstei Mittelb erg in Ettlingen werden mit unverzinslicher Borgfrist oder Rabattbewilligung bei Barzahlung versteigert:
! Dienstag, den 22. Januar d. Js.,
I vormittags 10 Us Uhr,
im Rathause in Langenalb.
Aus Distrikt VI. Tannenwald, Abt. 1 und 8 und aus Distrikt VII. Maisenbach Abt. 2. 157 Stück Tannenstämme III.
Klasse, 458 dto. IV. Kl. 73 Stück Eichenstämme IV. Kl., 15 Stück Forlenstämme IV. Kl.. 17 Lärchenstämme IV. Kl, 3 Stück Weihmutskiefern III. Kl., 50 St. Tannenklötze II. Kl., 24 dto. Eisenbahn, schwellen, 3 St. Forlenklötze II. Kl., 100 St. starke tannene Stangen, 8 Ster Buchenscheitholz II. Kl., 228 Ster dto. III. Kl.. 194 Ster Tannenscheitholz II. Kl., 527 Ster dto. III. Kl., 42 Ster tannene Prügel II. Kl. und 7 Ster eichene Prügel II. Klasse.
Die Waldhüter Wagner und Jäger in Schielberg zeigen das Holz auf Verlangen vor.
Loffenau.
H»lr-Vkika«f.
Am Samstag den 19. d. M. vormittags 9 Uhr
auf dem Rathause, aus den Gemeinde- und Stiftnngswaldungen:
178 Baustangen I. Classe,
155 ., II. Classe,
685 Gerüststangen I.—IV. Cl.,
1549 fichtene Hopfenstangen I.—III. Cl., 2958 „ Reisstangen I.—V. Cl.,
5 St. schwache Wagnereichen,
58 Raummeter tannenes Brennholz II.-IV. Cl.
Den 9. Januar 1889.
Schultheißenamt
Oechsle.
Die Großh. B> in Pforzheim verste Waldungen Roßber, Unterer Hau. Bure den Hutbezirken bei Hamberg und Bon Mittwoch, de morgen
im „Hirsch"
9 Eichen I. Kl Eichen III- und 1 Buchen; 3 Ahorn; Sägklötze; 94 tani stamme; 55 Gerüit- 27 Ster eichenes Nu 173 Ster eichene r Scheiter; 159 Sb eichene und 122 S 3865 buchene, 281 und 1588 Nadelt Lose Schlagraum.
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