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Der Enzthäler.
Aiucigcr und Unterhaltnngsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt füv öerr HbevcrmLsbeZivk Weuenbüvg.
4«. Jassrgasg.
Nr. 163. Neuenbürg, Dienstag den 16. Oktober 1888.
Wheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 10 monatlich 4o^i; durch die Post bezogen
im Bezirk vierteljährlich 1 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich -44 1 45^ — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^.
Amtlichrs.
Revier Herreu alb.
Stammholz-, Stmgkn- md Srennhoh-Vnltaaf
Am Samstag den 20. Oktober vormittags 10 Uhr
werden vom Scheidholz der Hut Dobel: 353 St. Langholz mit 244,28 Fm.
I. —IV. Kl., 98 St. Baustangen mit 15,35 Fm. V. Kl., 155 St. Sägholz 98,92 Fm. I.—III. Kl., 2 St. Eichen mit 1,59 Fm. IV. Kl., 5 Werkstangen IV. Kl., 40 Hopfenstangen I., 30 dto.
II. , 15 dto. III. Kl., 15 Reisstangeu I., 50 dto. II., 35 dto III., 30 dto. IV. Kl.; ferner aus Staatswald „Unterer Roßberg", Hut Dobel: 48 Rm. Buchenscheiter, 25 Rm. Buchenprügel, 11 Rm. Nadelholzprügel, 114 Rm. Loubholz- Anbruch und 180 Rm. Nadelholzanbruch verkauft.
Zusammenkunft ans dem Rathaus in Dobel.
Calmbach.
Nachricht an Erbschaftsgläabigrr.
In der Nachlaßsache des Jakob Friedrich Bott, Hirschwirts und Bäckers von Calmbach werden die Gläubiger unter Bezugnahme auf die öffentliche Bekanntmachung vom 19. Juni 1888 benachrichtigt, daß auf die zu 26 000 -4L waisengerichtlich angeschlagene Liegenschaft bis jetzt nach drei Aufstreichsverhandlungen ein Angebot von 18200 -4L — L
gemacht worden ist und daß mit Hinzurechnung der noch unverkauften Fahrnis im Anschlag von 6585 -4L 19 und der einbringlichen Forderungen von 4795 -46 75
das gesamte Aktivvermögen 29580 -/1L 94 L
beträgt, welchem die Ansprüche der Gläubiger einschließlich der Muttergutsforderung der Kinder I. Ehe und der Beibringensforderung der Witwe im Gesamtbetrag von 29 436 -4L 74 gcgenüber- stehen.
Der kleine Vermögensrest von 144 -4L 20 Z deckt die Kosten des Verfahrens nicht und es droht daher den unbevorzugten Gläubigern immerhin noch ein kleiner Verlust. Wenn nun
binnen 2 Wochen
die Eröffnung des Konkurses nicht erfolgt oder beantragt ist, so wird die Teilungsbehörde infolge Beschlusses vom 10. d. M.
j den Liegenschasts- und Fahrnisverkauf zum Abschluß bringen und mit der Verteilung der Masse unter die Anspruchsbercchtigten beginnen.
Den 13. Oktober 1888.
Kgl. Amtsnotariat Wildbad.
Gerichtsnotar Feh leisen.
Bekanntmachung der Generaldirektion der Posten und Telegraphen, betreffend die Aufschrift der Pakete.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in Z 6 der inländischen Postordnung vom 14. März 1881 wird darauf aufmerksam gemacht, daß es zur Erzielung einer sicheren uud pünktlichen Beförderung der Pakete mit der Post unbedingt notwendig ist, jedes einzelne Paket nicht allein mit dauerhafter, sondern auch mit durchaus deutlicher Aufschrift zu versehen.
Namentlich muß der Bestimmungsort auf dem Paket in recht großen stark aufgetragenen Buchstaben an geeigneter Stelle, thunlichst unten rechts angegeben sein, so daß er auf den ersten Blick in die Augen fällt, und auch bei
Licht gut gelesen werden kann. Befindet sich bei Sendungen nach Orten in Württemberg am Bestimmungsorte keine Postanstalt, so ist der Angabe des Bestimmungsorts diejenige der Bestimmungs-Postanstalt beizufügen. Ist bei Sendungen nach anderen Ländern der Bestimmungsort nicht eine größere Stadt, so muß seine Lage durch Hinzufügung des Landes, der Provinz, des Bezirks u. s. w. näher bezeichnet werden.
Bei Verwendung von dunkelfarbigem Papier rc. zur Umhüllung des Pakets ist die Aufschrift auf einem der ganzen Fläche nach aufzuklebenden Stück weißen Papiers anzubringen.
Gedruckte Paketaufschriften sind besonders deutlich. Sofern solchen Aufschriften auch der Name und Wohnort des Absenders aufgedruckt ist, darf die betreffende Angabe nur mit kleinen Buchstaben und nicht hervortretend angebracht fein.
Ein Bogen mit Mustern zu Paketaufschriften ist bei jeder Postanstalt zur Einsichtnahme aufgelegt.
Stuttgart, den 4. Oktober 1888.
Weizsäcker.
Pnvatmichrichten.
Wildvad.
Fischwasser-Schutz.
Die Unterzeichneten Pächter des Fischwassers in der großen Enz vom Dieterswasen bis zum Einfluß der Eyach und deren Seitenbäche Rennbach, Rollwasser, Gütersbach und Mühlbach, machen hiemit bekannt, daß diejenigen, welche Frevler gegen das Fischereigcsetz in der Art zur Anzeige bringen, daß dieselben gerichtlich bestraft werden können, eine jedesmalige Prämie Von 26 Mark erhalten.
Graf v. Dilten-Spiering. Wehet. Klumpp.
H. HülsksInLSr, kkimlieiii,
empfiehlt sein großes Lager in
Amerikaner- u. allen Sorten Regulier- und Koch-Oefen,
sowie außerordentlich billig.
Die Agenturen der Basler Feuer-, Lebens- und Unfall- Versicherungs-Gesellschasten
sind zusammen oder auch teilweise für Neuenbürg und Umgebung zu vergeben und werden solide, gewandte Bewerber, welche einen Nebenverdienst wünschen, freundlich gebeten, sich brieflich an die General-Agentur obiger Gesellschaften in
Stuttgart zu wenden.