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Der Enzthäler.

Aiucigcr und Unterhaltnngsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt füv öerr HbevcrmLsbeZivk Weuenbüvg.

4«. Jassrgasg.

Nr. 163. Neuenbürg, Dienstag den 16. Oktober 1888.

Wheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1 10 monatlich 4o^i; durch die Post bezogen

im Bezirk vierteljährlich 1 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich -44 1 45^ Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^.

Amtlichrs.

Revier Herreu alb.

Stammholz-, Stmgkn- md Srennhoh-Vnltaaf

Am Samstag den 20. Oktober vormittags 10 Uhr

werden vom Scheidholz der Hut Dobel: 353 St. Langholz mit 244,28 Fm.

I.IV. Kl., 98 St. Baustangen mit 15,35 Fm. V. Kl., 155 St. Sägholz 98,92 Fm. I.III. Kl., 2 St. Eichen mit 1,59 Fm. IV. Kl., 5 Werkstangen IV. Kl., 40 Hopfenstangen I., 30 dto.

II. , 15 dto. III. Kl., 15 Reisstangeu I., 50 dto. II., 35 dto III., 30 dto. IV. Kl.; ferner aus StaatswaldUnterer Roßberg", Hut Dobel: 48 Rm. Buchen­scheiter, 25 Rm. Buchenprügel, 11 Rm. Nadelholzprügel, 114 Rm. Loubholz- Anbruch und 180 Rm. Nadelholzan­bruch verkauft.

Zusammenkunft ans dem Rathaus in Dobel.

Calmbach.

Nachricht an Erbschaftsgläabigrr.

In der Nachlaßsache des Jakob Friedrich Bott, Hirschwirts und Bäckers von Calm­bach werden die Gläubiger unter Bezug­nahme auf die öffentliche Bekanntmachung vom 19. Juni 1888 benachrichtigt, daß auf die zu 26 000 -4L waisengerichtlich an­geschlagene Liegenschaft bis jetzt nach drei Aufstreichsverhandlungen ein Angebot von 18200 -4L L

gemacht worden ist und daß mit Hinzu­rechnung der noch unverkauften Fahrnis im Anschlag von 6585 -4L 19 und der einbringlichen Forderungen von 4795 -46 75

das gesamte Aktivver­mögen 29580 -/1L 94 L

beträgt, welchem die Ansprüche der Gläu­biger einschließlich der Muttergutsforder­ung der Kinder I. Ehe und der Bei­bringensforderung der Witwe im Gesamt­betrag von 29 436 -4L 74 gcgenüber- stehen.

Der kleine Vermögensrest von 144 -4L 20 Z deckt die Kosten des Verfahrens nicht und es droht daher den unbevorzugten Gläubigern immerhin noch ein kleiner Verlust. Wenn nun

binnen 2 Wochen

die Eröffnung des Konkurses nicht erfolgt oder beantragt ist, so wird die Teilungs­behörde infolge Beschlusses vom 10. d. M.

j den Liegenschasts- und Fahrnisverkauf zum Abschluß bringen und mit der Verteilung der Masse unter die Anspruchsbercchtigten beginnen.

Den 13. Oktober 1888.

Kgl. Amtsnotariat Wildbad.

Gerichtsnotar Feh leisen.

Bekanntmachung der Generaldirektion der Posten und Telegraphen, betreffend die Aufschrift der Pakete.

Unter Bezugnahme auf die Bestimm­ungen in Z 6 der inländischen Postordnung vom 14. März 1881 wird darauf auf­merksam gemacht, daß es zur Erzielung einer sicheren uud pünktlichen Beförderung der Pakete mit der Post unbedingt not­wendig ist, jedes einzelne Paket nicht allein mit dauerhafter, sondern auch mit durch­aus deutlicher Aufschrift zu versehen.

Namentlich muß der Bestimmungs­ort auf dem Paket in recht großen stark aufgetragenen Buchstaben an geeigneter Stelle, thunlichst unten rechts angegeben sein, so daß er auf den ersten Blick in die Augen fällt, und auch bei

Licht gut gelesen werden kann. Befindet sich bei Sendungen nach Orten in Würt­temberg am Bestimmungsorte keine Post­anstalt, so ist der Angabe des Bestimmungs­orts diejenige der Bestimmungs-Postanstalt beizufügen. Ist bei Sendungen nach anderen Ländern der Bestimmungsort nicht eine größere Stadt, so muß seine Lage durch Hinzufügung des Landes, der Provinz, des Bezirks u. s. w. näher bezeichnet werden.

Bei Verwendung von dunkelfarbigem Papier rc. zur Umhüllung des Pakets ist die Aufschrift auf einem der ganzen Fläche nach aufzuklebenden Stück weißen Papiers anzubringen.

Gedruckte Paketaufschriften sind be­sonders deutlich. Sofern solchen Auf­schriften auch der Name und Wohnort des Absenders aufgedruckt ist, darf die betreffende Angabe nur mit kleinen Buchstaben und nicht hervortretend ange­bracht fein.

Ein Bogen mit Mustern zu Paket­aufschriften ist bei jeder Postanstalt zur Einsichtnahme aufgelegt.

Stuttgart, den 4. Oktober 1888.

Weizsäcker.

Pnvatmichrichten.

Wildvad.

Fischwasser-Schutz.

Die Unterzeichneten Pächter des Fischwassers in der großen Enz vom Dieterswasen bis zum Einfluß der Eyach und deren Seitenbäche Rennbach, Rollwasser, Gütersbach und Mühlbach, machen hiemit bekannt, daß diejenigen, welche Frevler gegen das Fischereigcsetz in der Art zur Anzeige bringen, daß dieselben gerichtlich bestraft werden können, eine jedesmalige Prämie Von 26 Mark erhalten.

Graf v. Dilten-Spiering. Wehet. Klumpp.

H. HülsksInLSr, kkimlieiii,

empfiehlt sein großes Lager in

Amerikaner- u. allen Sorten Regulier- und Koch-Oefen,

sowie außerordentlich billig.

Die Agenturen der Basler Feuer-, Lebens- und Unfall- Versicherungs-Gesellschasten

sind zusammen oder auch teilweise für Neuenbürg und Umgebung zu vergeben und werden solide, gewandte Bewerber, welche einen Nebenverdienst wünschen, freund­lich gebeten, sich brieflich an die General-Agentur obiger Gesellschaften in

Stuttgart zu wenden.