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Der Enzthäler.

Ameigcr und Unterhaltungsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für: den KberramtsbeziM Werrenbür^g.

4«. Jahrgang.

Nr. 1S6. Reuenbürg, Donnerstag -en 4. Oktober 1888.

Erscheint Atenatag, Donnerstag, Samstag L Sonnlag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 10^, monatlich 4o durch die Post bezogen

im Bezirk vierteljährlich 1 25^), monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

Amtliches.

Neuenbürg.

An die Kkmindelätr.

Einschätzung der Gebäude zur Brandver­sicherung betreffend.

Die Einleitungen zu der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude sind nun­mehr zu beginnen; es wird daher zu diesem Zwecke den Ortsbehörden folgendes zu erkennen gegeben:

In der ersten Hälfte des Monats Ok­tober d. I. haben die Gemeindcräte die Feuerversicherungsbücher von Nummer zu Nummer zu durchgehen und die Ver­sicherungsanschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob die Ge­bäude und ihre Zubehörden eine Wert­verminderung erlitten haben und deshalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern seien, wobei namentlich die Vorschriften in Absatz 2 und 4 des Art. 19 des Gebäude­brandversicherungsgesetzes vom 14. März 1853 über das allmähliche Altern und über andere außergewöhnliche Entwertungs­ursachen zu betrachten sind.

Zu dieser Prüfung der Versicherungs­anschläge sind die Ortsfeuerschauer, die bei ihren jedesmaligen Umgängen in der Gemeinde ein besonderes Augenmerk auf etwaige Wertsveränderungen der Gebäude und ihrer Zubehöcden zu richten haben, mit beratender Stimme beizuziehen.

Nach Vollzug dieses Geschäfts und vor­gängigem öffentlichem Aufruf an die Ge­bäudeeigentümer zur Anmeldung der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekommenen Aenderungen ist sodann dem Oberamte spätestens bis

20. Oktober ds. Js.

zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesamtgemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klasseneinteil­ung zu unterwerfen seien.

Diese Berichte sind von den Gemeinde­räten mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer in vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen und welche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.

Schließlich wird noch bemerkt, daß

1. bei nicht rechtzeitiger Anmeldung von Aenderungen, welche auf die Klassifi­kation Bezug haben, von Seiten der Be­teiligten , falls der Jahresbeitrag zu er­höhen war, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntnis ge­langt, vom Eintritt der Aenderungen nach­

zubezahlen ist, dagegen wenn der Jahres­beitrag sich vermindert hätte, der Beteiligte keinen Anspruch auf Ersatz des Zuviel­bezahlten hat,

2. die Gemeindebeamten die Unter­pfandsbehörden unverweilt davon in Kennt­nis zu setzen haben, wenn der Brandver­sicherungsanschlag eines Gebäudes, sei es auf Verlangen des Eigentümers oder von Amtswegen (entweder bei der jährlichen Kataster-Revision oder bei außerordentlicher Einschätzung) herabgesetzt wird; sodann

3. die Gebühren für die Kataster- Revision (und für die Brandsteuerumlage)

a. nach der auf 1. Januar jeden Jahres wirklich vorhandenen Gebäudezahl zu be­rechnen sind und

b. auch denjenigen Gemeinden, in denen neue Feuerversicherungsbücher angelegt worden und in denen aus anderen Gründen keine Katasteränderungen vorgekommen sind, verwilligt werden.

Im Uebrigen ist für diese Gebühren die Ministerialverfügung vom 15. Mai 1875 Z 1 und 2 (Reg.Bl. S. 203 maßgebend.

Bei der Durchsicht der Feuerversicher­ungsbücher haben die Gemeinderäte, so­weit es nicht in Folge der Normalerlasse vom 22. Juni und 4. Angust 1874 (Amts­blatt des Ministeriums des Innern S. 202 und 207) bereits geschehen ist, eine Ver­gleichung der Brandversicherungsanschläge mit den neuen Gebäudesteuer-Anschlägen vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißverständnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen.

Die Berichte sind als portopflichtige Dienstsache (also ohne anfgeklebte Postwert­zeichen) zu verschicken.

Den 3. Oktober 1888.

K. Oberamt.

H o f m a n n.

Neuenbürg.

Die Ortsmßehtt

derjenigen Gemeinden, welche mit Ein­sendung der Aeußerung über den Entwurf der Vorschriften über das Fällen und An­rücken von Holz aus Berghängen an die Staats- und Nachbarschaftsstraßen (vergl. oberamtl. Erlaß vom 23. August d. I. Enzth. Nr. 133) noch im Rückstände sind, werden an deren unverzügliche Vorlage erinnert.

Den 3, Oktober 1888.

K. Oberamt.

Hofmann.

Revier Calmbach.

Stiigen-Verkauf.

Am Samstag den 6. Oktober d. I. kommen auf dem Rathaus dahier vormittags 11'/» Uhr zum Verkauf:

Aus den Abt. Wartgrund und Einge­machter Wald (Distrikts Eiberg):

65 St. Derbstangen I.III. Kl.,

710 St. Hopfenstangen I.III. Kl.,

355 Reisstangen I. u. II. Kl.

Das Material besteht fast durchweg aus Fichten.

Aichelberg, Gerichtsbezirks Calw.

SMWt-Nttlmf.

Am Samstag den 6. Oktober d. I. nachmittags 2 Uhr

bringt Georg Heydt in Calmbach als Be­vollmächtigter des Wilhelm Rittmann, gewesener Sägmüller in Rehmühle unter Leitung des Unterzeichneten auf hiesigem Rathaus nachbeschricbcne Liegenschaft zum erstenmal zum Verkauf:

Gebäude Nr. 1 6.:

1 a 26 gm ein zweistock. Sägmühle­gebäude, der erste Stock von Stein, sonst Fachwerk, unter Ziegeldach, mit 2 Säggängen unterhalb der Rehmühle,

B.-V.-A. mit Zubehörden 8000

6 a 27 gm Hofraum,

Waldungen P.-Nr. 191/3:

15 o, 21 gm Nadelwald im vorderen Sommerberg bei der Säg­mühle.

Den 1. Oktober 1888.

A. A.

Ratsschreiber Frey.

Privatnachrichten.

Ev. Mission in Kamerun.

Die verehrl. Mitglieder des hiesigen Zweigvereins werden freundlich ersucht, den für 1888 verfallenen Jahresbeitrag nunmehr sofern noch nicht geschehen gefälligst einsenden zu wollen an den Kassier des Vereins

Kaufmann Flaxlan- in Neuenbürg.

Neuenbürg.

Einen Obalofe»

samt Vorher- hat zu verkaufen

Wilhelm Knöller.