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Bezirks-Krankenkasse Muenbürg.
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können in beliebigen Beträgen gegen gesetzliche Sicherheit sofort ausgeliehen werden. Den 18. Septbr. 1888.
Kassier Kübler.
deutsche und ausländ, garant. rein in jeder Preislage empfiehlt
Illingen. A. Kirchner.
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Nähere Auskunft erteilen
W. G. Blaich a. Markt, F. Bizer in Neuenbürg,
W. Waldmann, Kaufm. in Herrenal b. C. Schobert Kaufm. in Wildbad.
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Zu erfragen bei der Red. d. Bl.
Ein Bedürfnis des Volkes befriedigt nur ein Mittel, das nicht allein durch seine Billigkeit auch dem minder Bemittelten zugänglich, sondern welches auch einfach und klar in seiner Zusammensetzung, sicher und zuverlässig in seinen Wirkungen ist. Ein solches echtes und rechtes Volksheilmittel sind die seit 10 Jahren bekannten, von den höchsten medizinischen Autoritäten geprüften und empfohlenen Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen, welche, wie ärztlich konstatiert ist, bei einer guten und gleichmäßigen Wirkung während längerer Zeit andauernd ohne alle und jede Beeinträchtigung gebraucht werden
können. Die Schweizerpillen sind daher ein unentbehrliches Hausmittel für alle diejenigen, welche an den oft so üblen Folgen von Verdauungsbeschwerden zu leiden haben. Viele Aerzte empfehlen auch dieses Mittel, das sich Jeder für ein Billiges im Hause halten kann, auf das Lebhafteste. Die Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen sind in den Apotheken a Schachtel ^ 1 vorrätig, doch achte man genau auf das weiße Kreuz in rotem Felde und den Vornamen.
Lnomst.
Deutschland.
Die Vorbereitungen, welche Rom und Neapel treffen, den kaiserlichen Gast König Humberts würdig zu empfangen, sind außerordentliche und legen ein beredtes Zeugnis davon ab, wie innig unsere Beziehungen sich zu Italien gestaltet haben, seitdem dasselbe in den europäischen Friedensbund als drittes, gewichtiges Glied eingetreten ist.
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute die Ernennung des Professors der Theologie Harnarck zum Professor der Universität Berlin. Damit ist die Kontroverse entschieden, die angesichts dieser Ernennung zwischen dem Staatsminister v. Gosler und dem preußischen Oberkirchenrat ausgebrochen war, welch' letzterer die Berufung Harnacks entschieden bekämpfte.
Sämtliche Postwertzeichen, Briefmarken wie Postkarken des Reichspostgebietes werden in nächster Zeit eine vollständige Umänderung erfahren. Man ist in der Reichsdruüerei gegenwärtig mit der Herstellung von Proben beschäftigt, die demnächst an maßgebender Stelle zur Entscheidung vorgelegt werden. Die neu einzuführenden Postwertzeichen sollen sich durch größere Einfachheit von den bisherigen unterscheiden und auch die Herstellungskosten derselben sollen niedriger als die jetzigen sein.
Von der französischen Grenze wird wiederum ein bedauerlicher Zwischenfall gemeldet. Ein Pariser Telegramm berichtet:
Der Leichnam eines deutschen Gens- darmen wurde auf dem Territorium der französischen Gemeinde Suarce, eines l'/r Kilometer von der Grenze an der Straße nach Belfort belegenen Dörfchens, im Gebüsch gefunden. Der Hals war von einer Kugel durchbohrt. Die „Korr. Havas" behauptet, daß ein Selbstmord vorliege. Das Ministerium des Aeußern verweigert jede Auskunft. Gerichtliche Autoritäten von Besort begaben sich heute nach dem Thatort. Die „France" stellt die Hypothese auf, daß derGensdarm von deutschen Schmugglern ermordet worden tei.
Von deutscher Seile fehlt noch jede Mitteilung, auch bei dem Wolff'schen Telegraphenbureau ist von dem Vorfall bis jetzt nichts bekannt. Genauere Nachrichten bleiben daher wohl abzuwarten.
Straßburg, 20. Sept. Bezüglich des vorgestern auf französischem Gebiet, 20 Schritt von der Grenze, tot aufgefundenen Gensdarmen Jaekle, von der Grenzstation Strueth, liegt zweifellos Selbstmord vor.
Berlin, 17. Sept. (Rekruten-Ein- 'tellung.) Die diesjährige Einstellung der Rekruten weicht von ödr vorjährigen ziemlich erheblich ab. Dieselbe hat nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei der Kavallerie in der Zeit vom 1. bis 6. Oktober d. I. bei den übrigen Truppenteilen in der Zeit vom 5. bis 10. Nov., beim Seebataillon, den Matrosen-Artillerie- und den Torpedo-Abteilungen am 1. November und bei der Matrosen- und Werft- Division am 1. Februar k. I. stattzufinden. Die für das Pommer'sche Fuß-Artillerie- Regiment Nr. 2, die Unteroffizierschulen, erner»die als Oekonomiehandwerker ausgehobenen Rekruten sind am 1. Oktober d. I. und die Trainsoldaten für den Frühahrstermin am 1. Mai k. I. einzustellen.
Berlin, 18. Sept. (Die Ansiedelung in Posen.) Wie aus Westfalen gemeldet wird, haben sich verschiedene dortige Pächter neuerdings die Verhältnisse der Güter angesehen, welche die Posener An- iedelungskommission zur Kolonisation angekauft hat. Dieselben haben ihnen nament- ich wegen des Entgegenkommens der Staatsregierung gegenüber den Kolonisten so gut gefallen, daß sie sich entschlossen haben, nach Ablauf ihrer westfälischen Pachtzeit nach Posen überzusiedeln.
Hamburg, 20. Septbr. Laut Bekanntmachung des Senats ist vom Reichskanzler, auf Grund der ihm vom Bundesrat erteilten Ermächtigung, der Zoll- anschluß Hamburgs auf den 15. Oktober festgesetzt. (F. I.)
Karlsruhe, 19. Sept. Auf Veranlassung des hiesigen Kolonialvereins wird hier ein Ortsausschuß behufs Förderung des Unternehmens zur Aufsuchung Emin Pascha's gebildet. — General von Obernitz hat dieser Tage unsere Stadt verlassen, um mit seiner Familie nach Bonn überzusiedeln. — Eine Eigentümlichkeit Karlsruhes, die Pappelallee nach Durlach, dürfte am längsten bestanden haben. Infolge der Kanalisierung, durch welche das Grundwasser tiefer gelegt wurde, und namentlich infolge eines Siechtums, von dem die Pyramidenpappeln in ganz Nord- deutschland befallen wurden, und das noch nicht aufgeklärt ist, sterben nach dem Jahresbericht der Pflanzen-physiologischen Ver- suchtsanstalt an der technischen Hochschule hier auch die Bäume der Allee ab. Es wird vorgeschlagen, sämtliche Pappeln zu entfernen und dieselben durch die weißblühende Kastanien zu ersetzen. (F. I.)
Württemberg.
Auf Grund des § 366 Ziff. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich und des Art. 51 des Gesetzes vom 27. Dezbr. 1871, betreffend Aenderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, Reg-Bl. S. 391, wird mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät Nachstehendes verfügt:
Zur Nachtzeit d. h. vom Eintritt der Dunkelheit des Abends bis zum Beginn der Morgendämmerung muß, wenn die Nacht nicht vollständig mondhell ist, jedes auf öffentlicher Straße sich befindende Fuhrwerk mit Ausnahme der mit.Geläute oder Schelle fahrenden Schlitten und bloßer