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Bezirks-Krankenkasse Muenbürg.

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können in beliebigen Beträgen gegen ge­setzliche Sicherheit sofort ausgeliehen werden. Den 18. Septbr. 1888.

Kassier Kübler.

deutsche und ausländ, garant. rein in jeder Preislage em­pfiehlt

Illingen. A. Kirchner.

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Nähere Auskunft erteilen

W. G. Blaich a. Markt, F. Bizer in Neuenbürg,

W. Waldmann, Kaufm. in Herrenal b. C. Schobert Kaufm. in Wildbad.

Ein möbliertes heizbares

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zu vermieten. Wo sagt die Expedition. Neuenbürg.

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G. Gaiser, Bäcker. Neuenbürg.

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Chr. Schumacher, Schreinermstr. Zwei möblierte ineinandergehende

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wovon eines heizbar, an der Hauptstraße sind zu vermieten.

Zu erfragen bei der Red. d. Bl.

Ein Bedürfnis des Volkes befriedigt nur ein Mittel, das nicht allein durch seine Billigkeit auch dem minder Bemittelten zugänglich, sondern welches auch einfach und klar in seiner Zusammensetzung, sicher und zuverlässig in seinen Wirkungen ist. Ein solches echtes und rechtes Volksheil­mittel sind die seit 10 Jahren bekannten, von den höchsten medizinischen Autoritäten geprüften und empfohlenen Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen, welche, wie ärztlich konstatiert ist, bei einer guten und gleichmäßigen Wirkung während längerer Zeit andauernd ohne alle und jede Beeinträchtigung gebraucht werden

können. Die Schweizerpillen sind daher ein unentbehrliches Hausmittel für alle diejenigen, welche an den oft so üblen Folgen von Verdauungsbeschwerden zu leiden haben. Viele Aerzte empfehlen auch dieses Mittel, das sich Jeder für ein Billiges im Hause halten kann, auf das Lebhafteste. Die Apotheker Richard Brandt's Schweizerpillen sind in den Apotheken a Schachtel ^ 1 vorrätig, doch achte man genau auf das weiße Kreuz in rotem Felde und den Vornamen.

Lnomst.

Deutschland.

Die Vorbereitungen, welche Rom und Neapel treffen, den kaiserlichen Gast König Humberts würdig zu empfangen, sind außerordentliche und legen ein beredtes Zeugnis davon ab, wie innig unsere Be­ziehungen sich zu Italien gestaltet haben, seitdem dasselbe in den europäischen Friedensbund als drittes, gewichtiges Glied eingetreten ist.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht heute die Ernennung des Professors der Theologie Harnarck zum Professor der Universität Berlin. Damit ist die Kon­troverse entschieden, die angesichts dieser Ernennung zwischen dem Staatsminister v. Gosler und dem preußischen Oberkirchen­rat ausgebrochen war, welch' letzterer die Berufung Harnacks entschieden bekämpfte.

Sämtliche Postwertzeichen, Brief­marken wie Postkarken des Reichspost­gebietes werden in nächster Zeit eine voll­ständige Umänderung erfahren. Man ist in der Reichsdruüerei gegenwärtig mit der Herstellung von Proben beschäftigt, die demnächst an maßgebender Stelle zur Ent­scheidung vorgelegt werden. Die neu ein­zuführenden Postwertzeichen sollen sich durch größere Einfachheit von den bisherigen unterscheiden und auch die Herstellungs­kosten derselben sollen niedriger als die jetzigen sein.

Von der französischen Grenze wird wiederum ein bedauerlicher Zwischen­fall gemeldet. Ein Pariser Telegramm berichtet:

Der Leichnam eines deutschen Gens- darmen wurde auf dem Territorium der französischen Gemeinde Suarce, eines l'/r Kilometer von der Grenze an der Straße nach Belfort belegenen Dörf­chens, im Gebüsch gefunden. Der Hals war von einer Kugel durchbohrt. Die Korr. Havas" behauptet, daß ein Selbst­mord vorliege. Das Ministerium des Aeußern verweigert jede Auskunft. Ge­richtliche Autoritäten von Besort be­gaben sich heute nach dem Thatort. Die France" stellt die Hypothese auf, daß derGensdarm von deutschen Schmugglern ermordet worden tei.

Von deutscher Seile fehlt noch jede Mitteilung, auch bei dem Wolff'schen Tele­graphenbureau ist von dem Vorfall bis jetzt nichts bekannt. Genauere Nachrichten bleiben daher wohl abzuwarten.

Straßburg, 20. Sept. Bezüglich des vorgestern auf französischem Gebiet, 20 Schritt von der Grenze, tot aufge­fundenen Gensdarmen Jaekle, von der Grenzstation Strueth, liegt zweifellos Selbstmord vor.

Berlin, 17. Sept. (Rekruten-Ein- 'tellung.) Die diesjährige Einstellung der Rekruten weicht von ödr vorjährigen ziem­lich erheblich ab. Dieselbe hat nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei der Kavallerie in der Zeit vom 1. bis 6. Oktober d. I. bei den übrigen Truppen­teilen in der Zeit vom 5. bis 10. Nov., beim Seebataillon, den Matrosen-Artillerie- und den Torpedo-Abteilungen am 1. No­vember und bei der Matrosen- und Werft- Division am 1. Februar k. I. stattzufinden. Die für das Pommer'sche Fuß-Artillerie- Regiment Nr. 2, die Unteroffizierschulen, erner»die als Oekonomiehandwerker aus­gehobenen Rekruten sind am 1. Oktober d. I. und die Trainsoldaten für den Früh­ahrstermin am 1. Mai k. I. einzustellen.

Berlin, 18. Sept. (Die Ansiedel­ung in Posen.) Wie aus Westfalen ge­meldet wird, haben sich verschiedene dortige Pächter neuerdings die Verhältnisse der Güter angesehen, welche die Posener An- iedelungskommission zur Kolonisation an­gekauft hat. Dieselben haben ihnen nament- ich wegen des Entgegenkommens der Staatsregierung gegenüber den Kolonisten so gut gefallen, daß sie sich entschlossen haben, nach Ablauf ihrer westfälischen Pachtzeit nach Posen überzusiedeln.

Hamburg, 20. Septbr. Laut Be­kanntmachung des Senats ist vom Reichs­kanzler, auf Grund der ihm vom Bundes­rat erteilten Ermächtigung, der Zoll- anschluß Hamburgs auf den 15. Oktober festgesetzt. (F. I.)

Karlsruhe, 19. Sept. Auf Ver­anlassung des hiesigen Kolonialvereins wird hier ein Ortsausschuß behufs Förder­ung des Unternehmens zur Aufsuchung Emin Pascha's gebildet. General von Obernitz hat dieser Tage unsere Stadt ver­lassen, um mit seiner Familie nach Bonn überzusiedeln. Eine Eigentümlichkeit Karlsruhes, die Pappelallee nach Durlach, dürfte am längsten bestanden haben. In­folge der Kanalisierung, durch welche das Grundwasser tiefer gelegt wurde, und namentlich infolge eines Siechtums, von dem die Pyramidenpappeln in ganz Nord- deutschland befallen wurden, und das noch nicht aufgeklärt ist, sterben nach dem Jahres­bericht der Pflanzen-physiologischen Ver- suchtsanstalt an der technischen Hochschule hier auch die Bäume der Allee ab. Es wird vorgeschlagen, sämtliche Pappeln zu entfernen und dieselben durch die weiß­blühende Kastanien zu ersetzen. (F. I.)

Württemberg.

Auf Grund des § 366 Ziff. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich und des Art. 51 des Gesetzes vom 27. Dezbr. 1871, betreffend Aenderungen des Polizei­strafrechts bei Einführung des Strafgesetz­buchs für das Deutsche Reich, Reg-Bl. S. 391, wird mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät Nach­stehendes verfügt:

Zur Nachtzeit d. h. vom Eintritt der Dunkelheit des Abends bis zum Beginn der Morgendämmerung muß, wenn die Nacht nicht vollständig mondhell ist, jedes auf öffentlicher Straße sich befindende Fuhr­werk mit Ausnahme der mit.Geläute oder Schelle fahrenden Schlitten und bloßer