Vorw.
7.48
8.50
10.45
Hedw.
6 .-
6.55
8.20
Lis
rz. 8ept.
7.15
8.25
9 .-
5.10 6.45 7.50
Vorm.
6.15
7.30
8.35
8.45
10.15
Xeliw.
8.50
9 .-
>. I7cliw.
6.15
6.35
0
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4.-
7.35
Xedw.
4.-
4.55
7.25 7.35 7.45
349
Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthat und dessen Umgegend.
Nr. 87.
Amtsblatt für: öen Hbevamtsbezir^k Weuenbür:g.
4L. Aayrgaug.
Neuenbürg, Dienstag den 3. Juni
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 10 monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -3L 25^5, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1-34 45 — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10
AmtlichkS. !
Neuenbürg.
Dir Gltsm-rher
werden mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. v. Mts. (Enzth. Nr. 75) betr. statistische Erhebungen über die Nachbar- schastsstrahen darauf aufmerksam gemacht, daß wenn die Verzeichnisse nicht bis z»Nl 8. d. Mts. entkommen, Wartboten abgesendet werden.
Den 3. Juni 1888.
K. Oberamt. Hofmann.
Neuenbürg.
Dm Ortsm-chern
läßt man mit heutiger Post eine Anzahl Exemplare des gedruckten Statuts der landwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft für den Schwarzwaldkreis mit dem Auftrag zugehen, sich mit dem Inhalt des Statuts genau vertraut zu machen. Weitere Exemplare können von dem Vorstand der landwirtschaftlichen Berufs - Genossenschaft zum Preise von 4 L pro Exemplar bezogen werden.
Den 4. Juni 1888.
K. Oberamt.
H o f m a n n.
Neuenbürg.
Dm OltsvoMn«
geht mit der heutigen Post die Nummer 15 des Amtsblatts des K. Steuerkollegiums, enthaltend die Erlasse dieser Behörde vom 4. Mai d. I., betreffend
1. die Fortführung der zufolge der neuen Grundsteuereinschätzung angefallenen Kulturveränderungen auf den Flurkarten und in den Primärkatastern und
2. die Normen für die Zeichnung der Katasterpläne,
zur Kenntnisnahme, Nachachtung und sorgfältiger Aufbewahrung in der Ortsregistratur zu.
Den 4. Juni 1888.
K. Oberamt.
H o s m a n n.
Forstamt Neuenbürg.
Revier Hofst ett.
Amm- und Krmnhih-Dnkaiis.
Am Dienstag den 12. Juni mittags 10 Uhr
in der Rehmühle aus II. Bergwald Abt. 3
Mergclsberg, 97 Säger-, Wagner- und Küfer-Eichen und 1 Buche mit zusammen 69 Fm.; dann aus II. Abt. 8 und 9 Kellerwald und Altholz, aus III. Schindelhardt 1 und 6 Halde und Mühlrain:
55 Rm. Nadelholz-Scheiter, 215 Rm. dto. Prügel und Anbruch und 11 Rm. Eichen-Anbruch.
Calmbach.
AWrm der Märkte.
Die fernere Abhaltung der hiesigen Märkte — 25. Juli und 28. Oktober — wurde von der Kgl. Kreisregierung nicht mehr genehmigt, es findet demgemäs schon in diesem Jahr hier kein Markt mehr statt.
Den 2. Juni 1888.
Schultheißenamt.
Häberlen.
Calmbach.
Verkauf «a« Warktzeräte«.
Die Gemeinde verkauft am nächsten Freitag den 8. Juni d. I. vormittags 11 Uhr
bei ihrem Rathaus gegen bare Bezahlung:
ungefähr 300 Stück entbehrlich gewordene Markt-Bretter und
45 Stück Schrägen, wozu Kaufliebhaber einladet
Schultheiß Häberlen.
Liebenzell.
Die Wegsverrr
im Staatswald Finkenberg ist wieder aufgehoben.
Stadtschultheißenamt.
Rau.
Wkmsas fiir HiiMmrdk.
An der K. Tierarzneischule wird nach Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 28. April 1885 über das Hufbeschlag gewerbe, vom 11. Juni 1885, Reg.-Bl. Nr. 26, ein 12 Wochen dauernder Unterrichtskursus für Hufschmiede in der Zeit vom 16. Juli bis 6. Oktober abgehalten werden. Die Kosten des Unterrichts wer den von der Staatskasse getragen; jedoch haben die Schüler für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Ein Staatsbeitrag wird nicht gewährt. Schüler, welche den Unter richtskursus vor dessen Beendigung ohne Genehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch ihr Verschulden die Entfernung aus demselben veranlassen oder sich der Erstehung der
I Prüfung binnen einer ihnen gesetzten Frist entziehen, haben die durch ihren Eintritt in den Kurs der Staatskasse entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Teilnehmer an dem Kursus haben sich am Schluffe des Unterrichtskursus in Anwesenheit eines Delegierten der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft einer Prüfung zu unterwerfen, von deren Erstehen die Berechtigung für den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes für den ganzen Umfang des deutschen Reiches abhängig ist.
Hufschmiede, welche diese Gelegenheit zum Zwecke ihrer weiteren Ausbildung und der Berechtigung zur Ausübung des Hufschmiedgewerbes benutzen wollen, haben sich bei der Unterzeichneten Stelle, welche im Einverständnis mit der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Zulassung zu dem Kursus entscheidet, längstens bis zum 1. Juli zu melden.
Dem Zulaffungsgesuch sind beizulegen:
1) ein Geburtszeugnis,
2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedehandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Husbeschlag beschäftigt gewesen sein muß,
3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes,
4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden,
5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskursus vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, den 29. Mai 1888. Direktion der K. Tierarzneischule. Fricker.