Vorw.

7.48

8.50

10.45

Hedw.

6 .-

6.55

8.20

Lis

rz. 8ept.

7.15

8.25

9 .-

5.10 6.45 7.50

Vorm.

6.15

7.30

8.35

8.45

10.15

Xeliw.

8.50

9 .-

>. I7cliw.

6.15

6.35

0

dlekw

4.-

7.35

Xedw.

4.-

4.55

7.25 7.35 7.45

349

Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthat und dessen Umgegend.

Nr. 87.

Amtsblatt für: öen Hbevamtsbezir^k Weuenbür:g.

4L. Aayrgaug.

Neuenbürg, Dienstag den 3. Juni

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 10 monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -3L 25^5, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1-34 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10

AmtlichkS. !

Neuenbürg.

Dir Gltsm-rher

werden mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 13. v. Mts. (Enzth. Nr. 75) betr. statistische Erhebungen über die Nachbar- schastsstrahen darauf aufmerksam gemacht, daß wenn die Verzeichnisse nicht bis z»Nl 8. d. Mts. entkommen, Wartboten abge­sendet werden.

Den 3. Juni 1888.

K. Oberamt. Hofmann.

Neuenbürg.

Dm Ortsm-chern

läßt man mit heutiger Post eine Anzahl Exemplare des gedruckten Statuts der landwirtschaftlichen Berufs-Genossenschaft für den Schwarzwaldkreis mit dem Auf­trag zugehen, sich mit dem Inhalt des Statuts genau vertraut zu machen. Weitere Exemplare können von dem Vorstand der landwirtschaftlichen Berufs - Genossenschaft zum Preise von 4 L pro Exemplar be­zogen werden.

Den 4. Juni 1888.

K. Oberamt.

H o f m a n n.

Neuenbürg.

Dm OltsvoMn«

geht mit der heutigen Post die Nummer 15 des Amtsblatts des K. Steuerkollegiums, enthaltend die Erlasse dieser Behörde vom 4. Mai d. I., betreffend

1. die Fortführung der zufolge der neuen Grundsteuereinschätzung ange­fallenen Kulturveränderungen auf den Flurkarten und in den Primär­katastern und

2. die Normen für die Zeichnung der Katasterpläne,

zur Kenntnisnahme, Nachachtung und sorg­fältiger Aufbewahrung in der Ortsregi­stratur zu.

Den 4. Juni 1888.

K. Oberamt.

H o s m a n n.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Hofst ett.

Amm- und Krmnhih-Dnkaiis.

Am Dienstag den 12. Juni mittags 10 Uhr

in der Rehmühle aus II. Bergwald Abt. 3

Mergclsberg, 97 Säger-, Wagner- und Küfer-Eichen und 1 Buche mit zusammen 69 Fm.; dann aus II. Abt. 8 und 9 Kellerwald und Altholz, aus III. Schindel­hardt 1 und 6 Halde und Mühlrain:

55 Rm. Nadelholz-Scheiter, 215 Rm. dto. Prügel und Anbruch und 11 Rm. Eichen-Anbruch.

Calmbach.

AWrm der Märkte.

Die fernere Abhaltung der hiesigen Märkte 25. Juli und 28. Oktober wurde von der Kgl. Kreisregierung nicht mehr genehmigt, es findet demgemäs schon in diesem Jahr hier kein Markt mehr statt.

Den 2. Juni 1888.

Schultheißenamt.

Häberlen.

Calmbach.

Verkauf «a« Warktzeräte«.

Die Gemeinde verkauft am nächsten Freitag den 8. Juni d. I. vormittags 11 Uhr

bei ihrem Rathaus gegen bare Bezahlung:

ungefähr 300 Stück entbehrlich ge­wordene Markt-Bretter und

45 Stück Schrägen, wozu Kaufliebhaber einladet

Schultheiß Häberlen.

Liebenzell.

Die Wegsverrr

im Staatswald Finkenberg ist wieder auf­gehoben.

Stadtschultheißenamt.

Rau.

Wkmsas fiir HiiMmrdk.

An der K. Tierarzneischule wird nach Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 28. April 1885 über das Hufbeschlag gewerbe, vom 11. Juni 1885, Reg.-Bl. Nr. 26, ein 12 Wochen dauernder Unter­richtskursus für Hufschmiede in der Zeit vom 16. Juli bis 6. Oktober abgehalten werden. Die Kosten des Unterrichts wer den von der Staatskasse getragen; jedoch haben die Schüler für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Ein Staatsbeitrag wird nicht gewährt. Schüler, welche den Unter richtskursus vor dessen Beendigung ohne Genehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch ihr Verschulden die Entfernung aus demselben veranlassen oder sich der Erstehung der

I Prüfung binnen einer ihnen gesetzten Frist entziehen, haben die durch ihren Eintritt in den Kurs der Staatskasse entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Teilnehmer an dem Kursus haben sich am Schluffe des Unterrichtskursus in Anwesenheit eines Delegierten der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft einer Prüfung zu unter­werfen, von deren Erstehen die Berechtig­ung für den Betrieb des Hufbeschlag­gewerbes für den ganzen Umfang des deutschen Reiches abhängig ist.

Hufschmiede, welche diese Gelegenheit zum Zwecke ihrer weiteren Ausbildung und der Berechtigung zur Ausübung des Hufschmiedgewerbes benutzen wollen, haben sich bei der Unterzeichneten Stelle, welche im Einverständnis mit der K. Zentral­stelle für die Landwirtschaft über die Zu­lassung zu dem Kursus entscheidet, längstens bis zum 1. Juli zu melden.

Dem Zulaffungsgesuch sind beizulegen:

1) ein Geburtszeugnis,

2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedehandwerk und einer zweijährigen Thätigkeit als Schmied­geselle, wobei der Bewerber schon im Husbeschlag beschäftigt gewesen sein muß,

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes,

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohn­sitzes des Bewerbers ausgestelltes Prä­dikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Be­streitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden,

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Er­klärung, durch welche die Verbindlich­keit übernommen wird, die der Staats­kasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichts­kursus vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüf­ung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (Z 4 Abs. 2 der Ver­fügung des Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, den 29. Mai 1888. Direktion der K. Tierarzneischule. Fricker.