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Kronik.

Deutschland.

Berlin. 19. März. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag lautet: Wir, Friedrich, von'Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen rc., rc. thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Durch den nach Gottes Ratschlüsse er­folgten Hintritt Unseres geliebten Herrn Vaters ist mit der preußischen Krone die deutsche Kaiserwürde auf Uns übergegangen. Wir haben die mit derselben verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Entschlüsse übernommen, die Reichsversassung unver­brüchlich zu beobachten und aufrecht zu erhalten, und demgemäß die verfassungs­mäßigen Rechte der einzelnen Bundesstaaten und des Reichstages gewissenhaft zu achten und zu wahren. Im Bewußtsein der mit der kaiserlichen Würde Uns überkommenen hohen Aufgabe werden wir nach dem Vor­bilde Unseres unvergeßlichen Herrn Vaters ederzeit darauf bedacht sein, in Gemein­schaft mit den Uns verbündeten Fürsten und freien Städten unter der verfassungs­mäßigen Mitwirkung des Reichstages Recht und Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung im Vaterlande zu schirmen, die Ehre des Reiches zu wahren, den Frieden nach außen und im Innern zu erhalten und die Wohlfahrt des Volkes zu pflegen.

Durch die einmütige Bereitwilligkeit, mit welcher der Reichstag den auf die Fortbildung der vaterländischen Wehrkraft behufs Sicherstellung des Reiches gerich­teten Vorschlägen der Verbündeten Regier­ungen zugestimmt hat, ist des hochseligen Kaisers Majestät noch in den letzten Tagen Seines Lebens hoch erfreut und gestärkt worden. Ihm ist es nicht mehr vergönnt gewesen, dem Reichstage Seinen kaiserlichen Dank für diese Beschlüsse auszudrücken. Um so mehr ist es uns Bedürfnis, dieses Vermächtnis des in Gott ruhenden kaiser­lichen Herrn dem Reichstage zu übermitteln und dem letzteren auch Unseren Dank und Unsere Anerkennung für die bei diesem Anlaß aufs neue bewiesene patriotische Hingebung auszusprechen.

In zuversichtlichem Vertrauen auf diese Hingebung und die bewährte Vaterlands­liebe des gesamten Volks und seiner Ver­treter legen Wir die Zukunft des Reiches in Gottes Hand.

Gegeben Charlottenburg, 15. März 1888.

(U. 8.) Friedrich.

von Bismarck.

DerStraßburger Post" telegraphiert man: Kaiser Friedrich hat diejenigen landesherrlichen Rechte, welche durch den Tod des Kaisers Wilhelm in der Macht­befugnis des kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen erloschen waren, von neuem bestätigt. Ebenso hat Kaiser Friedrich eine Proklamation an die Be­völkerung von Elsaß-Lothringen erlassen.

Am Samstag erteilte die Kaiserin- Mutter den zu den Beisetzungsfeierlichkeiten Abgesandten Frankreichs, Spaniens und der Türkei, sowie dem Vertreter Ihrer Majestät der Königin von Württemberg Audienz.

Der Reichskanzler Fürst Bismarck besuchte Donnerstag nachmittag die Groß­fürsten von Rußland im russischen Bot­schaftsgebäude.