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Nr. 189.
, Motte, amo.
Der Enzthäler.
Ansciger und Unterhaltungsblatt siir das Cnsihal und dessen Umgegend.
Amtsblatt füv öen HberrcrmtsbezrM Weuenbüvg.
48. Aayrgang.
Nr. 1S4. Neuenbürg, Samstag de« 1v. Dezember 1887.
Erscheint Z»lr»»tag, Ionnerstag, Samstag L Sonnlag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 -4L 10 ^-, monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 25^. monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1-4L 45 — JnsertionspreiS die Zeile oder deren Raum
Amtliches.
Revier Schwann.
Ktaiigru-Nkrkailf.
Am Montag den 12. Dezember vormittags 8 Uhr
auf der Revieramtskanzlei wegen nicht geleisteter Bezahlung aus Abt. Schwabstich: ca. 400 Reisstangen II. Kl. und 200 Reisstangen V. Kl.
Neuenbür g.
Bürgerausschuß-Wahl.
Auf den letzten Dezember 1887 haben aus dem Bürgerausschuß ouszutreten die Herren
Christian Metzger, Rotgerber, Obmann, Wilhelm Essig» Schreiner,
Friedrich Gollmer, Seiler,
Emil Seeger, Kunstmühlebesitzer, Christian Wagner, Sensenschmied, Albert Weil, Dreher,
Karl Winter, Hafner.
Zur Ergänzung sind daher für die Dauer von 2 Jahren 7 Mitglieder zu wählen. Die Austretenden können nicht sogleich wieder gewählt werden.
Die Liste der Wahlberechtigten liegt vom 9. Dezember d. I. im Sitzungssaale des Rathauses zur Einsicht auf.
Einsprachen gegen die Liste wegen Unterlassung der Aufnahme eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichtwahlberechtigten sind bis zum 17. Dezember d. I. abends 6 Uhr bei dem Gemeinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahl nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen worden wäre.
Die Wahl findet am
Mittwoch den 21. Dezember I.
nachmittags 3—7 Uhr
imSitzungssaaledesRathausesstatt. Stimmt an diesem Tage nicht mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten ab, so kommt eine gültige Wahl nicht zu Stande.
Im Ausschuß bleiben noch ein Jahr, können daher gültig nicht auf den Stimmzettel gesetzt werden, die Herren Wilhelm Enßlin. Hafner,
Friedrich Holzapfel, Bierbrauer, Adolph Bozenhardt, Rotgerber, Wilhelm Bauer, Schreiner,
Christian Olpp, Wagner.
Wilhelm Walz, Sensenschmied.
Wahl- und wählbarkeitsberechtigt sind unter den hienach bezeichneten Ausnahmen alle männlichen Bürger — auch Haussöhne —, welche im Gemeindebezirk wohnen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten. Den im Gemeindebezirk Wohnenden stehen diejenigen auswärts wohnenden Bürger gleich, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 ^ veranlagt sind. (Denjenigen Bürgern, welche das 25. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt, das Wahlrecht aber schon vor dem 1. Januar 1886 besessen haben, bleibt ihr Wahlrecht erhalten.)
Dauernd ausgeschlossen vom passiven Wahlrecht sind alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.
Zeitweise sind von dem Wahl- und Wählbarkeitsrecht diejenigen Bürger ausgeschlossen:
1. welche unter Vormundschaft stehen;
2. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemtcr aberkannt worden sind, während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Diemtrechte durch ein nach der früheren württb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diese nicht wieder hergestM sind;
3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des K. Landgerichts, als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrechte zur Folge haben werden;
4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;
5. welche, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder im letzt- vorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder ersetzt haben;
6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der Steuern aus einem der Besteuerung der Stadtgemeinde Neuenbürg unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder der Wohnsteuer aus einem
der 3 letzt vorangegangenen Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind und auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstandes.
Nichtberechtigt zur Teilnahme an der Bürgerausschußwahl sind nach H 50 des Verw.-Edikts die Mitglieder des Gemeinderats.
Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne niederzulegen, auf welchem die Gewählten zu bezeichnen sind.
Der Obmann kann aus den neu zn wählenden 7 Mitgliedern und aus den noch ein Jahr im Ausschuß bleibenden 6 Mitgliedern gewählt werden; muß aber als solcher ausschließlich auf dem Stimmzettel bezeichnet werden.
Den 7. Dezember 1887.
Stadtschultheißenamt.
Bub.
Neuenbürg.
Wandergewerbescheme.
Diejenigen in der Stadt Neuenbürg wohnhaften Personen, welche für das Jahr 1888 oberamtliche Wandergewerbscheine wünschen, werden unter Bezugnahme auf den Erlaß des K. Oberamts vom 8. d. M. Enzth. Nr. 193 aufgefordert, eventuell unter Vorlage ihrer pro 1887 ausgestellten Wandergewerbescheine sich längstens bis 17. Dezember d. I. bei Unterzeichneter Stelle zu melden.
Persönliches Erscheinen der Hausierer bei K. Oberamt anläßlich der Anbringung ihrer Gesuche hat zu unterbleiben; die WandergewerbescheineerhaltendieHausierer durch die Unterzeichnete Stelle zugestellt.
Den 7. Dezember 1887.
Stadtschultheißenamt.
Bub.
HekamtmilM«.
Die von Gr. Bezirksforstei Kaltenbronn am 29. November d. I. abgehaltene Brennholzversteigerung wurde mit Erlaß der >Gr. Domänendirektion in Karlsruhe vom j3. d. M. Nr. 19806 genehmigt, was hie- mit den Steigerern unter Hinweis auf Z 2 der Verkaufsbedingungen bekannt gegeben wird.
Gernsbach, 7. Dez. 1887.
Zircher.