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Neuenbürg.

Herberei-Werkauf.

Ein mitten in hiesiger Stadt gelegenes Wohnhaus mit großem Hintergebäude und Gerberei-Einrichtung nebst zwei Gärten und großem Betriebsplatz ist unter sehr günstigen Bedingungen verkäuflich.

Das Anwesen eignet sich vermöge seiner Räumlichkeiten auch zu jedem anderen Ge­schäftsbetrieb.

Nähere Auskunft erteilt

Eduard Kappler.

Rüppurr b. Karlsruhe.

2 Wagnergeseü'en

finden zum sofortigen Eintritt dauernde Beschäftigung.

Fr. Genthner, Wagner.

Beste und billigste Bezugsquelle für garantirt neue, doppelt gereinigte, echt nordische

kettfeäern.

Wir versenden zollfrei, gegen Nach», (nicht unter 10 Psd.)

»Ute neue Bett fever» per Pfund für 8« Pfg., 8« Pf.,

1 M. u. I M. 25 Pfg. ; feine prima Halbdaunen 1 »r. 8« Pf.; Prima Polarscvcrn 2 M. 58 Pf.; siibcrweitze Bettfedcr» SM. Verpackung zum Lostenpreiie. Bei Beträgen von mindestens 7S M. portofreie Lieferung u, s°/o Rabatt,

pseker L 6o. in Herford i. Westfl.

Neuenbürg.

DenKtee-Grtrag

eines Allmandstücks in obern Junkeräckern verkauft

Jak. Meeh.

C a u n st a t t.

Große Wembersteigerung und Faß-Verkauf.

Aus der Verlassenschaftsmafse des ver­storbenen Sonnenwirts Karl Bürkle von hier kommt am

Montag den 23. Mai d. I. vormittags 9 Uhr

in dem Lagerkeller des Verstorbenen hinter der unteren Kelter unweit des Kursals an der sog. Seidenstraße ein

großes Weinlager

Mieenweise im öffentlichen Anfstreich ge­gen bare Bezahlung zum Verkauf.

Dasselbe besteht in durchaus reinge­haltenen Weinen von verschiedenen Sorten Mt zus. 19 493 Ltr., von welchen insbe­sondere hervorzuheben sind: l Quant, von 295 L. 1874 weiß Rißling,

" 784 1881 Herbst, rot,

« ,, 925 1885 rot Fellbacher,

" ,, 1584 1885 rot Zeller,

.. 1808 1884 Fellbacher Ge­sellschaft.

" ,, 2557 1886 rot Zeller,

" ,, 1161 1884 weiß Mar-

bacher Tanberwein, " a 1090 1884 rot Marbacher

Tauberwein.

Nach dem Verkauf findet die Ver­steigerung der dabei befindlichen Fässer Eichgehalt von 90 bis 3000 Ltr. statt. Kaufsliebhaber sind eingeladen.

Den 13. Mai 1887.

K. Gerichtsnotariat. Ass. Huber.

Rimiik.

Deutschland.

Berlin, 16. Mai. Bezüglich der Abstimmung des Bundesrates über die Branntweinsteuer wird nachträglich be­kannt, .daß Bayern, Württemberg und Baden in der Berufung auf Art. 7 u. 35 der Reichsverfassung an der Abstimmung nicht teilnahmen, sich jedoch unter Er­klärung des Einverständnisses mit den grundlegenden Paragraphen vorbehielten, je nach dem Ergebnis der weiteren Be­ratungen die vorgesehene Zustimmung zur Ausdehnung des Gesetzes auf ihre Staats­gebiete zu erteilen.

Die parlamentarische Behandlung der Steuerreform verspricht nach der Seite der Branntweinbesteuerung hin einen be­friedigenderen, wenigstens rascheren Ver­lauf nehmen zu wollen, als nach der Seite der Zuckerbesteuerung hin. Gleich die erste Sitzung der Branntweinsteuer-Kommission des Reichstages hat das überraschende Re­sultat zu Tage gefördert, daß die eigent­lich grundlegenden Bestimmungen über die Besteuerung des Alkohols mit 0,50 resp. 0,75 cM per Liter unter Ablehnung sämtlicher Abänderungsanträge und mit beträchtlicher Mehrheit angenommen wur­den. Sehr kompliziert gestaltete sich am Dienstag die Diskussion Z 2,, Abschnitt 1 und 2, durch die zahlreichen Abänder­ungsanträge, die sich im Wesentlichen als ein Kampf zwischen den Verteidigern der Kornbrennereien und denen der Kartoffel­brennereien darstellten. Der bisherige Verlauf der Kommifstonsverhandlungen über den Branntweinsteuerentwurf gestattet den Schluß, daß über denselben eine Ver­ständigung schon in der Kommission erzielt werden wird, allerdings unter wesentlicher Begünstigung der Interessen der Kartoffel­brenner. Da kaum zu erwarten steht, daß bei den weiteren Plenarverhandlungen über diese Frage sich die Parteikonstellation von derjenigen in der Kommission merklich unterscheiden wird, so ist anzunehmen, daß die Vorlage in der zweiten Plenarlesung auf Grund der Kommissionsbeschlüsse zu Stande kommen wird.

Die gesamte politische Welt hat seit einigen Wochen mit gespanntem Interesse den Verlauf der Preßfehde verfolgt, die zwischen offiziösen deutschen, russischen und österreichischen Zeitungen über die Ursachen der Besetzung Bosniens durch Oesterreich und über das Resultat des letzten russisch­türkischen Krieges geführt wurde. Jeder klar denkende Politker mußte sich sagen, daß diese Preßfehde die Blitze und Donner eines abziehenden politischen Gewitters, welches mehrere Monate lang den poli­tischen Horizont Europas verfinstert hat, waren, und man war deshalb um so ge­spannter darauf, welche offiziöse Zeitung in dem Federkriege siegen würde. Jetzt zeigt es sich nun klar und deutlich, daß Fürst Bismarcks Organ, dieNordd. All­gemeine Zeitung" in dem Streite obsiegt, resp. Recht gehabt hat, denn Katkow, der bekannte Panslawistenführer und oberste Deutschhetzer in Rußland, muß auf Grund einer ihm von einem Herrn Tatitschtschew zugesandteu Berichtigung in derMoskauer Zeitung" zugeben, daß seine Beschuldig­ungen gegenüber Deutschlands Haltung im

letzten Orieutkriege falsch und ungerecht waren und die Darstellung der betreffen­den Vorgänge, wie solche dieNordd. Allg. Ztg." brachte, richtig ist.

Die Auflösung des bayerischen Landtages ist vollzogen. Die Neu­wahlen zum Landtag sind diesmal für die Zukunft Bayerns von entscheidender Be­deutung. Der letzte Akt des alten Land­tages bestand in der Zustimmung zur Ein­setzung der durch die Königskatastrophe notwendig gewordenen Regentschaft. Der verfassungsmäßige provisorische Charakter dieser Regierungsform wurde in jenen Verhandlungen ausdrücklich anerkannt, aber zugleich betont, daß die definitive Ordnung der Dinge Aufgabe des künftigen Landtages sei. Es liegt hierbei die Frage nahe, ob der künftige Landtag bei der unvermeidlichen partiellen Verfassungs- Revision dem provisorischen Zustand der Regentschaft ein Ende macht, indem er, einem Wunsche des Volkes folgend, die Thronbesteigung Prinz Luitpolds als König von Bayern sanktioniert. Die Zu­sammensetzung der künftigen Kammer der Abgeordneten wird von erheblichem Ein­fluß auf die Lösung jener Frage sein.

Magdeburg, 18. Mai. Vergangene Nacht wurde das Erkenntnis in dem So­zialistenprozeß, welcher schon seit Monaten hier schwebt, gefällt. 31 Angeklagte wur­den wegen Vergehens gegen das Sozialisten­gesetz zu Strafen von 9 Monaten bis 2 Wochen Gefängnis verurteilt. Die übrigen Angeklagten, darunter der frühere Reichs­tagsabgeordnete Heine, wurden freige­sprochen. (S. M.)

Zittau, 19. Mai. Die sächsische Ober­lausitz wurde durch einen Wolkenbruch heimgesucht. Zehn Personen sind ertrunken. Der Schaden ist enorm, der Bahnverkehr beschränkt.

Görlitz, 19. Mai. Das Hochwasser ist im Steigen begriffen, die Uferstraßen sind überschwemmt. In den Nachbar­dörfern Arnsdorf, Hilbertsdorf u. s. w. gab es Tote.

Warnung vor Grenzüberschreit­ung. DerKöln. Ztg." zufolge ist den Truppen des 15. Armeekorps, insbesondere der Metzer Garnison aufs strengste anbe­fohlen worden, jede Berührung der fran­zösischen Grenze mit peinlichster Sorgfalt zu vermeiden.

Die am 15. Mai in Lahr abgehaltene Hauptversammlung des badischen Schwarz­waldvereins hat u. A. der Sektion Pforz­heim für den Weg zur Büchenbronuer Höhe 300 vkL, der Sektion Baden für den Aussichtsturm auf der Badener Höhe 300 <^L, der Sektion Oberkirch für die Ver­besserung des Aussichtsgerüsts auf dem Kniebis 148und der Sektion Sichern für die Schutzhütte auf der Hornisgründe und den Weg dahin 160 vkL zugewiesen.

Württemberg.

Nach den feststehenden Reiseplänen der K. Ober-Ersatzkommission finden die Vor­stellungen der Militärpflichtigen zur Aus­hebung im Jahr 1887 in den betreffenden Aushebungsbezirken an folgenden Tagen statt: u. A. am 1. Juli in Freudenstadt, am 4. Juli in Herrenberg, am 6. Juli in Nagold, am 8. Juli in Calw, am 9. und 10. Juli in Leonberg, am 11. Juli