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Der Enzthäler.

Ameigcr und Unlcrhaltuiigsblatt für das Cmthal und -essen Umgegend.

Amtsblatt füv öerr Hbevamtsbezivk Weuenbüvg.

45. Jahrgang.

Nr. 4S. Reuenbürg, Sonntag den 2«. März 1887.

Erscheint Dienst«-, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-44 10 monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -44 25^, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1-44 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^).

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Ortsvorsteher haben die Gemeinde­pfleger auf den Z 14 der Ministerialver- fjjgung vom 23. März 1881 betr. die Vollziehung des Reichsviehseuchengesetzes und des dazu ergangenen Württb. Aus­führungsgesetzes vom 20. März 1881, Reg.-Bl, S. 202 hinzuweisen, wonach die Aufnahme und Verzeichnung der Biehbe- sitzer und ihres beitragpflichtigcn Viehbe­stands nach dem Viehbestand vom 31. März d. I. zu erfolgen hat.

Die erforderlichen Formularien wer­den den Ortsvorstehern von hier aus zu­gefertigt werden. Zugleich werden die Ortsvorsteher auf die in Nr. 61 S. 393 des Staatsanzeigers von 1887 veröffent­lichte Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffenddie Umlage zur Be­streitung der Entschädigung für auf poli­zeiliche Anordnung gefallene Tiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere" vom 12. d. M. besonders hiemit hingewiesen.

Im Interesse der Geschäftsvereinfachung ist cs gelegen, daß auch Heuer wieder der Einzug der Umlagebeträge mit der Bieh- aufnahme verbunden wird.

Den 18. März 1887.

K. Oberamt.

Hofmann.

Neuenbürg.

An die ScholthMkilämtkr.

Da es bei der vorgerückten Jahreszeit nicht unwahrscheinlich ist, daß der neu­gefallene Schnee rasch schmilzt und einen hohen Wasserstand veranlaßt, so werden die Schultheißenämter angewiesen, die Besitzer des an der Enz und ihren Seiten­bächen gelagerten Holzes anzuhalten, das­selbe entweder außerhalb des Hochwasser­bereichs zu schaffen oder in der Weise aufzupoltern und zu befestigen, daß es nicht von dem etwa eintretenden Hochwasser fortgenommen werden kann.

Den 18. März 1887.

K, Oberamt.

Hofmann.

Revier Hofstett.

Ļum- m- Kttinchch-Nttkaus.

Am Samstag den 26. März mittags 12 Uhr

in der Kälbermühle wiederholt aus Berg­

wald, Abt. 47 Strohhüttle u. 56 Sommer­berg: 40 Eichen mit 18 Fm.; ferner aus Bergwald, Abt. 38 Kälbersteig und 72 Salbenfeld:

289 St. Nadelh.-Lang- und Sägholz mit 165 Fm. (worunter 52 Forchen mit 31 Fm.), 15 tann. Baustangen III. Kl., 1 Rm. eich. Anbruch und 136 Rm. Nadelholz-Prügel und An­bruch.

Revier Herrenal b.

Stmcholj-, KlkilmWch- mt

Am Mittwoch den 30. März vormittags 10 Uhr

werden aus den Staatswaldungen Scheid­eichen, Mutterthal, Oelberg und Stechlaub­brunnen:

1467 St. Langholz I.IV. Kl. mit 715,49 Fm., 1525 St. Langholz V. Kl. mit 234,26 Fm., 510 St. Sägholz I. bis III. Kl. mit 202,90 Fm., 1333 St. Grubenholz mit 52,70 Fm., 25 Eichen mit 6,89 Fm., 2 Buchen mit 1,02 Fm., 975 Werkstangen, 1861 Hopfenstangen, 3905 Reisstangen verkauft.

Ferner aus Abt. Stechlaubbrunnen: 15 Rm. buch. Scheiter, 22 Rm. dto. Prügel, 26 Rm. dto. Abfall, 8 Rm. birk. Scheiter, 4 Rm. dto. Prügel, 8 Rm. Nadelholzscheiter, 33 Rm. dto. Prügel und 377 Rm. dto. Abfall.

(Das Langholz IV. und V. Kl. kommt in besonderen Losen zum Verkauf.)

Zusammenkunft auf dem Rathaus in Herrenalb.

der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichts­kursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betriebe dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in u) Heilbronn, d) Reutlingen, e) Hall, ä) Ulm und e) Ravensburg dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbe- . schlag statt, welche Montag den 2. Mai ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 5. April bei dem Oberamt, in dessenBezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.

Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:

1) ein Geburtszeugnis;

2) der Nachweis der mit Erfolg be­standenen Lehrzeit im Schmiedhand­werk und einer zweijährigen Thätig- keit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugikisse hierüber müssen vou den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes;

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausge­stelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichts­kurses zu Gebote stehen werden;

5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Ver­bindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiuer Be­endigung ohne jGenehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Ver­schulden die Entfernung aus dem­selben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht er­standen wird (§ 4 Abs. 2 der Ver­fügung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).

Stuttgart, 9. März 1887.

Werner.

Dennach.

La«ghi>lr-Vkrl!a»f.

Die Gemeinde verkauft am kommenden Dienstag den 22. März d. I. vormittags 10 Uhr

auf dem Rathaus dahier aus dem Ge­meindewald:

195 St. Langholz III. und IV. Kl.,

38 Baustangen,

5 Gerüststangen,

4 Ausschußstangen.

Hiezu werden Kaufsliebhaber einge­laden.

Den 17. März 1887.

Schultheißenamt.

A l d i n g e r.