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Schlechte Sängerin haben Sie mich das ört?" Theater- Mal leider nicht!"

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rrade in Nr. 173.

bah n.

taatskassenverwaltung

ember 1886.

. . 16 10

Der Enzthäler.

Anzeiger und UnlerhaltungsbLalt für das Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt fürr Herr HberramtsbeZrM Weuenbürrg.

44. Ka-rgaug.

Nr. 17K. Neuenbürg, Samstag den K. November 1886.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-44 10 monatlich 4o/F; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -44 25 monatlich 45^, auswärts vierteljährlich 1-44 45 Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^Z.

Amtliches.

Neuenbürg.

AiiffordrriW j«r Einhaltung der Achanjrit der Asche.

Damit die für bestimmte Arten von Fischen festgesetzte Schonzeit gehörig be­achtet wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle auch Heuer wieder veranlaßt, die betreffenden Bestimmungen der Verfügung der K. Ministerien des Innern und der Finanzen, betr. den Vollzug des Gesetzes vom 27. November 1865 über die Fischerei, vom 9. Juli 1877, Reg.-Bl. S. 193 durch nachstehenden Abdruck zu veröffentlichen:

Z 1. Der Fang und der Verkauf der Aeschen und Rotfische ist während der Zeit vom 15. März bis 15. Mai, beide Tage einschließlich, der Fang und der Verkauf der übrigen Salmeuartcn, insbesondere der Forellen, sowie der Treischen, während der Monate November und Dezember, der ordentlichen Laichzeit dieser Fische verboten, soweit er nicht nachgewiesenermaßen zum Zwecke künstlicher Fischzucht stattfindet.

§ 2. Während dieser Zeit und wäh­rend weiterer sechs Wochen nach beendigter Laichzeit dürfen Enten in Fischwasser, in welchen Forellen oder Salmenartcn sich vorherrschend aufhalten, nicht zugelassen werden, wenn diese Fischwasser nicht Ge­meinden zur Benützung zusteheu; stehen aber solche Fischwasser Gemeinden zur Benützung zu, so hängt die Zulassung der Enten von der Genehmigung der Gemeinde­behörden ab. (Art. 9, Abs. 2 des Fischerei­gesetzes.)"

Die Ortsvorsteher der betreffenden Ge­meinden werden angewiesen, den in K 7 obengenannter Ministerialverfügung auf­geführten Offizianten die Ueberwachung des Vollzugs der Fischereivorschriften aufs Neue einzuschärfen.

Den 4. November 1886.

K. Oberamt.

Hofmann.

Neuenbürg.

A» die md

Gmmdmik,

Durch Erlaß des K. evangel. Konsi­storiums vom 20. Oktober/3. November d. I. sind auf das Etatsjahr 1886/87 für die Arbeitsschulen nachgenannter Gemein­den folgende Staatsbeiträge bewilligt und zur Ausbezahlung an die betreffenden Ge­meindepflegen angewiesen werden.

Neuenbürg Beinberg Bieselsberg Birkenfeld Eonweiler Dobel

Engelsbrand Feldrennach mit Pfinzweiler Grunbach Herrenalb Jgelsloch

Es wird dies hieniit den betreffenden Behörden zur Kenntnis gebracht.

Den 4. November 1886.

K. gem. Oberamt.

Hof mann. C ranz.

Neuenbürg.

150-44

Kapfenhardt

15-44.

15

Langenbrand

15

15

Neulatz

12

15

Oberlengenhardt

10 ,'j

12

Oberniebelsbach

10

IS

Ottenhausen

12

IS .,

Salmbach

12 ^

^20

Schömberg

18

Schwarzenberg

IS

15

Unterlengenhardt

6

IS

Waldrennach

20

15

WafferbMonWoitS-Gesuch.

Der Holzhändler Christian Barth in Calmbach beabsichtigt in seiner an der Kleinenz auf Markung Calmbach gelegenen sog. Lohsägmühle, Gebäude Nr. 196, das unbrauchbar gewordene Wasserrad zu be­seitigen und an veränderter Stelle ein neues Wasserrad von annährend gleicher Größe, aber anderer Konstruktion einzu­setzen und dabei noch einige weitere Aen- derungen von geringerer Bedeutung am Wasserwerk vorzunehmen.

Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind binnen

14 Tagen

beim Oberamt anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden.

Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne sind auf der Oberamtskanzlei während der gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht aufgelegt.

Den 4. November 1886.

K. Oberamt.

H o f m a n n.

KoiltruIl-VnsmmluoM

im Landwehrkompagnicbezirk Neuenbürg finden statt:

für die Dispositionsurlauber, die Re­servisten, die zur Disposition der Ersatz- Behörden entlassenen Mannschaften und die Halbinvaliden, welche noch im reserve­pflichtigen Alter stehen.

1) In der Station (des Kontrollebezirks) Herrenalb am 12. Novbr. 1886 vormittags 8'/r Uhr beim Rathaus.

2) In der Station (des Kontrollebezirks) Neuenbürg am 12. Nov. 1886 nachmittags 3'/s Uhr bei der Kirche.

3) In der Station (des Kontrollebezirks) Lang enbrand am 13. Nov. 1886 vormittags 9 Uhr beim alten Rat­haus.

4) In der Station (des Kontrollebezirks) Wildbad am 13. Nov. 1886 nach­mittags 3 Uhr bei der Trinkhalle. ^ Zu den Koutrvllebezirken Herrenalb, Neuenbürg, Langcnbrand und Wildbad gehören dieselben Ortschaften wie bisher. Im Zweifelsfalle können ältere Kameraden des Ortes, oder der Ortsvorsteher darüber Auskunft geben.

Der Militärpaß und das Führungs- Attest sind bei Strasvermeidung mit zur Stelle zu bringen.

Calw im Oktober 1886.

Landwehrbezirkskommando.

Revier Calmbach.

Nachtrag zum Knunhoh-Unliaus

am Freitag den 12. November vormittags 11U- Uhr auf dem Rathaus in Calmbach.

Aus den Abteil. Wulzenschlägle und Kälblingswiese kommen ferner zum Verkauf: Rm.: 45 tannene Scheiter, 36 dto.

Prügel, 181 dto. Anbruch.

Rm.: 1 buch. Scheiter, 1 dto. Prügel,

2 dto. Anbruch und 84 Rm. _tann. Brenn rinde.

Revier Calmbach.

Am Dienstag den 9. November d. I. mittags 12U- Uhr

wird auf der Revieramtskanzlei dahier das Material aus den Reinigungshieben im Hengstberg, geschätzt zu ca. 10 000 Wellen in Flächenlosen im Aufstreich verkauft.

Unter dem Material finden sich zahl­reiche eichene, birkene und buchene Nutz­holzstöcke. Etwaigen Liebhabern würden Kohlplatten zum teilweisen Verkohlen des Materials eingeräumt.

Revier Langenbrand.

Verkauf um Acht-Weiden «uf dem Stock.

Am Montag den 8. November vormittags 9 Uhr

wird der zu 41 Zentner geschätzte Ertrag der Weidenanlagen beim Münster und Schwarzloch auf dem Stock zur Selbstge- winnuug versteigert.

Zusammenkunft beimMünster." Weitere ca. 4 Zentner Weiden kommen am gleichen Tag

nachmittags 3 Uhr

auf dem sog. Weberacker bei Schömberg zum Verkauf.

Den 3. November 1886.

K. Revieramt. Köhler.