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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Einthal und -essen Umgegend.

Amtsblatt für: öen HbernnrtsöeZirrK Weuenbüvg.

43. Jahrgang.

Nr. 191. Neuenbürg, Dienstag den 1. Dezember 1885.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. t ^ ro^j, monatlich 4o^; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 «^4^Z, monatlich 45^; auswärts vierteljährlich 1»« 45 I. Insertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^>.

Amtliches.

Neuenbürg.

Einleittiiig.

Die neue Enzbrücke unterhalb Höfen wird am

Donnerstag den 3. Dezember 1885, vormittags I I Uhr, dem Verkehr übergeben werden.

Die verehrl. Staats- und Gemeinde- Behörden werden hiezu freundlich einge­laden.

Nach Ankunft des Bahnzugs 137 auf der Station Rothenbach (10 Uhr 44 Min. vormittags) sammeln sich die Teilnehmen­den auf der linken Uferseite (Bergseite) beim Bahnübergang zur Brücke.

Fuhrleute, welche mit ihren Wagen teilnehmen wollen, haben sich auf der Wendeplatte und den zuführenden Straßen der linken Uferseite (Dobler Straße, links­seitiger Eyachthalweg aufzustellcn.

Nach der Uebergabe der Brücke findet in Höfen (Gasthaus zum Ochsen) ein ge­meinsames Mittagsmahl (trockener Tisch 2 slL) statt. Die Anmeldungen hiezu sind bis Mittwoch abend an Herrn Lörcher zum Ochsen in Höfen zu richten.

Den 28. November 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

Akkmdsardrit.

Die Unterhaltung des Bahnoberbanes auf der Enz- und Nagoldbahn wird für das kommende Jahr wiederum in Akkord vergeben.

Die Preisliste mit den näheren Be­dingungen liegt bei den Bahnmeistereien Neuenbürg und Hirsau zur Einsicht auf und können daselbst auch die Offerte bis längstens 5. Dezember abgegeben werden.

Pforzheim, den 27. Novbr. 1885.

K. Betriebsbauamt.

Keller.

Holj-Nkrkais.

Von Gr. Bezirksforstei Kaltenbronn zu Gernsbach werden mit unverzinslicher Zah­lungsfrist bis 1. Mai 1886 verkauft:

I. im Submissionswege: aus Abt. I 37 Schwarzmiß: 15 Nadel­holzstämme IV. und 132 V. Kl.; aus Abt. I 15 Stadtwalder Kopf: 306 Nadelholz­stämme IV. Kl.. 402 V. Kl., 10 Nadel­holzklötze II. und 51 III. Kl.

Die Angebote sind nach Abteilungen und Sortimenten getrennt für 1 Festmtr. zu stellen und spätestens bis

Dienstag den 8. Dezember d. I. morgens 10 Uhr

portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf Nutzholz" versehen einzu­reichen. Die Oeffnung der Angebote erfolgt Mittwoch den 9. Dezember d. I. vormittags 10 Uhr im Gasthaus zu Kaltenbronn;

II. ebendaselbst am gleichen Tage vormittags 10'/- Uhr in öffentlicher Versteigerung: aus Hutdistr. Brotenau: 309 Ster Nadel- Prügelholz und 41 Ster Nadel-Reisprügel- holz; aus Hutdistrikt Kaltenbronn: 92 Ster fichtenes Prügelholz und 10 Ster Nadelrcisprügelholz; aus Hutdistrikt Rom­bach: 634 Ster Nadel-Scheit- u. Prügel­holz und 12 Ster birkenes Reisprügcl- holz.

Neuenbürg.

Maimlmchmg,

die Oemeinderalswahl öetreffend.

Die Periode, auf welche die Herren Theodor Weiß, Kaufmann,

Jakob Bnrghard, Gastwirt z. Büren, Jakob Bäuerle, Kupferschmied,

Julius Bleyer, Bijouteriefabrikant in den Gemeinderat gewählt wurden, geht mit dem laufenden Jahre zu Ende, es sind daher 4 Mitglieder desselben neu zu wählen. Die Wahl findet nach den Be­stimmungen des Gesetzes vom 6. Juli 1849 statt.

Wahlberechtigt sind:

u. diejenigen Bürger und Beisitzer, welche das 23. Lebensjahr vollendet und in dem Gemeindebezirk ihren Wohnsitz haben und irgend eine Gemeindesteuer an die Gemcindekasse bezahlen. (Art. 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1849. Vgl. mit Art. 2 des Gesetzes vom 7. März 1873),

b. diejenigen würltembcrgischen Staats­bürger, welche das 23. Lebensjahr voll­endetu. ohne ein Genossenschafts- (Bürger­oder Beisitz-)Recht in der Gemeinde zu be­sitzen, in den 3 der Wahl vorangegangenen Rechnungsjahren 1882/85 ununterbrochen nicht nur Wohnsteuer entrichtet, sondern auch aus Grund- oder Gebäude-Eigentum, aus Gewerben, aus Kapitalien, Besold­ungen , oder sonstigen Einkommen Ge­meindesteuer bezahlt haben.

c. unter der gleichen Voraussetzung Bürger anderer deutscher Staaten, wenn letztere den Grundsatz der Gegenseitigkeit beobachten. (Art. 3 des Gesetzes).

Ausgeschlossen von dem Wahl- und Wählbarkeitsrecht sind:

a. Personen, welche unter Vormund­schaft oder Pflegschaft stehen.

b. Solche, welche im laufenden oder vorausgegangenen Rechnungsjahre den Fall eines vorübergehenden unverschuldeten Unglücks, z. B. einer Krankheit ausge­nommen Beiträge zu ihrem oder ihrer Familie Unterhalt aus einer öffentlichen Kasse empfangen haben oder zur Zeit der Wahl empfangen. Ein Verzicht auf diese Beiträge ist hinsichtlich der Wahlrechte ohne Wirkung.

e. Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens.

ck. Personen, welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Be­kleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (K 32 bis 36 Str.-G.-B.), während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Dienstrechte durch ein, nach der früheren Württb. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange dieselben nicht wiederhergestellt sind (Art. 13 des Gesetzes vom 26. Dez. 1871. Reg.-Bl. S. 384).

6. Personen, gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Haupt­verfahren eröffnet ist, wenn nach Ent­scheidung der Strafkammer des Landge­richts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrechte zur Folge haben werde (Art. 4 des Ausführungs­gesetzes zur R.-St.-P.-O. vom 4. März 1879, Neg.-Blatt S. 50).

Die Liste über die wahlberechtigten Personen ist vom 1. k. M. an auf dem Rathause im obern Rathaussaal zur Ein­sicht aufgelegt

Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Ucbergehens eines Wahlberech­tigten oder wegen Aufnahme eines Nicht­berechtigten , sind bis zum 9. k. M. bei dem Gemeinderat vorzubringcn. Die Ver­säumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgeuommcnen den Ver­lust des Stimmrechts für diese Wahlhand­lung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht aus­genommen wurde.

Die Wahl selbst findet am Samstag den 12. Dezbr. l. I. auf dem Rathause im oberen Rathaussaale vor der Wahlkommission von 3 Uhr bis 7 nachmittags statt. Die Abstimmung ge.