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Arnbach.

LrkILrunK.

Von verschiedenen Seiten wird mir mitgeteilt, daß ein Individuum, welches die Umgegend Neuenbürgs bereist, um in den Wirtschaften Käse und Zigarren zu verstellen, jede Gelegenheit vom Zaune reißt, seiner gehässigen Gesinnung gegen mich durch grobe Schimpfwörter und Ver­leumdungen Luft zu machen.

Diesem verächtlichen Treiben liegt offen­bar die Absicht zu Grunde, mir Ehre und guten Namen zu nehmen. Ich kann aber genanntem Herrn versichern, daß er mit seinem Gebühren diesen Zweck durchaus nicht erreicht; denn seinen Worten wird wenig oder gar keine Bedeutung beigelegt. Die Aeußerungen, mit welchen dieser Herr bei solchen Vorkommnissen von den meisten seiner Zuhörer charakterisiert wird, sind nicht derart, daß ich sie hier wiederholen möchte.

Ich erlaube mir nur, diesem Geschäfts­manne in aller Bescheidenheit die Frage vorzulegen, ob es nicht in seinem eigenen Interesse wäre, statt einen Teil seiner Zeit mit Schimpfen und Verleumden zu ver­geuden, sich damit abzugeben, seine Ware anzupreisen, sein Geschäftchen wäre viel­leicht doch noch einer Erweiterung fähig und bedürftig. Sollte er es aber vor­ziehen, mich auch fernerhin zum Zielpunkt seiner gehässigen Auslassungen zu machen, so bleibt ihm dies unbenommen. Ich ver­halte mich gegen solch verwerfliche Hand­lungsweise äußerst gleichgiltig.

Den 25. November 1885.

Schullehrer Reisser.

Nr. 164 des praktischen Wochenblattes für alle HausfrauenFürs Haus" (viertel­jährlich nur 1 enthält:

Wochenspruch:

Und sei Dein Heim auch noch so klein, Halt Zucht und Ordnung drin,

Es soll der Mann stets König sein, Das Weib nur Königin.

Geburts-Anzeigen. Liebe Freundin! Honig. Wie macht man versalzene Speisen wieder genießbar. Die Rumpelkammer. Wie ich meine Dienstboten erziehe. In­dische Küche. Gruß verwaister Kinder an die zweite Mutter. Aussteuer-Versicherung. Ausfallen der Haare. Anwendung der Magenpumpe bei Magenkatarrh. Anstoßen mit der Zunge. Eisentropfen für Blut­arme. Wassertrinken schädlich. Fur­unkeln Mittesser Jodkali. Kunst­gewerbliches Malen. Ausstäuben wollener Schuhe mit Filzsohlen. Faltenröcke. Alte Strohhüte aufzufrischen. Quittengelee zum Glätten der Haare. Nieskes Wärmeap­parat mit Natronsalz-Füllung. Nieskes Carbon-Natron-Ofen. Kohle als Haus­mittel. Wie sprengt man Cylinder ab. Johannisbeerwein zu verbessern. Ulmer Zuckerbrot». Remouladen-Guß. Gänse- leber - Pastete. Westfälischer Krutenkloß. Wiener Küchenzettel. Charade. Fern­sprecher. Echo. Briefkasten der Schrift­leitung. Anzeigen.

Die notariell beglaubigte Auflage die­ser wirklich empfehlenswerten und dabei überaus billigen Wochenschrift beträgt 100000. Probenummern versendet jede Buchhandlung, sowie die Geschäftsstelle Fürs Haus" in Dresden gratis.

Kronik.

Telegramm.

(8.0.L.) London, Mittwoch 25. Novbr. Ein heute Nachmittag dem Auswärtigen Amte aus Madrid zuge- gangeues Telegramm meldet: König Alfons ist morgens 9 Mr an durch Dysenterie beschleunigter Schwindsucht gestorben. (Wieder

holt aus einen: gestern teilweise ausgegebenen Extrablatt.)

Der allzu frühzeitige Tod des Königs von Spanien erregt wohl überall herzliche Teilnahme und kann für das unglückliche von Parteikämpfen zerrissene Land von den schlimmsten Folgen sem. Deutsch­land gegenüber war König Alfons stets freundlich gesinnt; das zeigte sein Besuch an unserem Kaiserhofe, besonders aber sein Verhalten in dem jüngsten Sturm wegen der Karolinen-Jnseln, wo er mit Umsicht und vernünftiger Festigkeit den wüsten aufgehetzten Leidenschaften entgegentrat. König Alfons hat wenig heitere Tage ge­sehen, in der Jugend aus dem Vaterlande zeitweise verbannt, auf dem Throne durch fortwährende Empörungen beunruhigt und mörderischen Anschlägen ausgesetzt, wurde er noch durch den frühzeitigen Tod seiner ersten Gemahlin betrübt. Vorerst fällt die Regentschaft an die Königin Witwe, eine österreichische Prinzessin. Es wird sich nun bald zeigen, wie sich die Parteien zu diesem Wechsel stellen.

Deutschland.

Das amtliche Verzeichnis der Bevoll­mächtigten zum Bundesrat und der Mit­glieder des Reichstags ist erschienen. Die Württ. Bevollmächtigten sind: Exzell. Dr. v. Mittnacht, Präsident des Staats­ministeriums, Staatsminister des Königl. Hauses und der auswärtigen Angelegen­heiten; Staatsrat v. Baur - Breitenfeld, außerord. Gesandter und bevollmächtigter Minister; v. Schmid, wirkt. Direktor, und Graf v. Zeppelin, Oberst. Stellvertreter: Oberlandesgerichtsrat v. Heß, wirkl. Geh. Kriegsrat v. Horion, wirkl. Direktor v. Weizsäcker, wirkl. Direktor v. Moser, Regierungsrat Schicker, Obersteuer-Rat Fischer.

Berlin, 25. Novbr. Das Zentrum hat heute eine Interpellation wegen der Missionare eingebracht. Ferner bereitet das Zentrum einen Antrag auf. die Er­gänzung des Strafgesetzes dahin vor, daß Diejenigen, welche das Wahlrecht Wahl­berechtigter hindern, bestraft werden.

(F. JO

Berlin, 25. Nov. Fürst Bismarck ist nachmittags hier wieder eingetroffen.

Wiesbaden, 23. Nov. Gestern ist in Cronberg am Taunus das Denkmal für den Pomologen Joh. Ludwig Christ, einen geborenen Oehringer, feierlich ent­hüllt worden. Dasselbe befindet sich gegenüber dem evangel. Pfarrhausc, in dem Christ einst so segensreich gewaltet. Das Bild wendet den Blick nach den Obst­hainen Cronbergs, zu denen Christ die Grundlage gelegt.

Pforzheim. Der Evangel. Kirchen­chor gibt Sonntag den 6. Dezember abends

7 Uhr in der Schloßkirche ein Kirchen- Konzert. Es werden dabei Mitwirken Hr. Hoforganist Barner aus Karlsruhe, die H.H. Violinist E. Schall, Rechtsanwalt A. Jakob, K. und W. Schifferdecker, Mit­glieder des Jnstrumentalvercins hier.

Württemberg.

Bekanntmachung, betreffend die Beför­derung von Kindern auf den württemb. Staatseisenbahnen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1886 an werden die seit 1. Sep­tember 1881 gültigen Zusatzbestimmungen zu dem Betriebsreglement für die Eisen­bahnen Deutschlands und zu den Tarifen für die Beförderung von Personen rc. auf den Königlich Württembergischen Staats- eisenbahncn wie folgt geändert:

Die Zusatzbestimmung Ziff. 7 zu Z 10 lautet künftig:

7) Für die Beförderung von Kindern gelten folgende Bestimmungen:

a. Kinder unter 4 Jahren werden tax­frei befördert, wenn ein besonderer Platz für dieselben nicht beansprucht wird.

b. Kinder von 10 Jahren und darüber genießen keine Fahrpreisermäßigung.

o. Ein Kind im Alter von 4 bis 10 Jahren wird in allen Wagcnklassen und bei allen Zugsgattungen zur Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene befördert. Die Fahrpreise für Kinderbillettc werden auf eine in den Pfennigen durch fünf teilbare Zahl aufgerundct. Der geringste Er­hebungsbetrag für ein Kinderbillet beträgt

io 4z

ü. Zwei Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden in allen Wagenklasfen und Zugsgattungen zusammen auf ein Billet der betreffenden Klaffe befördert, d. h. wie eine erwachsene Person be­handelt.

6. Für einzelne Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden gewöhnliche (ein­fache, Retour- oder Rundreise-) Billette ausgegeben, welche durch schräge Abtren­nung der eigentlichen Billette von einem bei der Billet - Expedition verbleibenden Stamm - Ende des Billets hergestellt werden."

Die Zusatzbestimmung Ziff. 2 e letzter Absatz zu ß 11 des Betriebsreglements er­hält folgende Fassung:

Wenn Kinder von 4 bis zu 10 Jahren in eine höhere Klasse, bezw. Zugsgat­tung übergehen, so ist für solche ein halbes Ergänzungs-Billet resp. ein halbes Zuschlagsbillet zu bezahlen.

Hicnach kommt die seitherige Einrich­tung, nach welcher für einen Erwachsenen mit einein Kind im Alter von 4 bis 10 Jahren ein Billet der nächst höheren, als der benützten Wagenklasse zu lösen war, mit dem 1. Januar 1886 in Wegfall, cs werden vielmehr für einzelne Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren, ohne Unter­schied , ob sie allein oder in Begleitung von Erwachsenen reisen, die 7 s genannten Billete ausgegeben.

Die neuen Vorschriften werden in den demnächst zur Ausgabe gelangenden II. Nachtrag zu den Eingangs erwähnten Zu- satzbestimmnngen ausgenommen werden; derselbe wird außerdem die bereits bekannt gegebenen Acnderungen und Ergänzungen der Zusatzbestiminungen Ziff. 1 lit. § (Aus­gabe von Arbeiterwochen-Billeten) und ll

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