Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblalt für das Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt füv öen HbevcrmtsbeZirrk Weuenbüvg.

4S. Ia-rgaug.

Nr. 186. Neuenbürg, Sonntag den 22. November 1883.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1 10 monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich l 3b ^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 1 45 A Jnsertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^

Amtliches.

Neuenbürg.

derjenigen Gemeinden, in welchen sich eine größere Zahl unfallversichernngspflichtiger Betriebe befindet, wird die Anschaffung des alphabetischen Verzeichnisses der Ge- werbezweige, welche zu den bis zum 1. Oktober 1885 gebildeten Berufs genossenschaften gehören" u. der Nach- weisung der Namen, Sitze und Be­zirke der Berussgenofsenschaften, der Sektionen und der Schiedsgerichte" empfohlen.

Beide Zusammenstellungen können von der Verlagsbuchhandlung A. Ascher in Berlin Unter den Linden Nr. 5 sowie durch Vermittlung der W. Kohlhammer'- schen Buchdruckerei in Stuttgart bezogen werden.

Das Oberamt ist bereit, eine gemein­same Bestellung für diejenigen Gemeinden zu besorgen, von welchen eine Bestellung spätestens bis zum 30. d. M. hier ein- kommen wird.

Den 20. November 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße betr.

W Anläßlich der in der letzten Zeit in einer Anzahl von Gemeinden des hiesigen Ober­amtsbezirks vorgenommcnen freiwilligen Maß- und Gewichtsprüfung ist die Wahr­nehmung gemacht worden, daß noch sehr viele Wirte zum Ausschank von Flaschen­bier nicht fest verschlossene, mit der gesetz­lich vorgeschriebenen Jnhaltsbezeichnung nicht versehene Flaschen benützen.

Unter Bezugnahme auf die oberamt­liche Bekanntmachung vom 18. Februar 1884, Enzth. S. 117 wird wiederholt da­rauf aufmerksam gemacht, daß nach tz 6 des Reichsgcsetzes betr. den Raumgehalt der Schankgefässe vom 20. Juli 1881 von der Vorschrift über die Aichung der Schankgefässe nur festverschlossene (versiegelte, verkapselte, sestverkorkte rc.) Flaschen und Krüge, d. h. solche, deren Oeffnung (Entkorkung u. s. w ) in der Regel nur mit einem Instrument (Korkzieher u. dergl.) erfolgen kann, aus­genommen sind, daß dagegen alle andern Flaschen, insbesondere auch die mit Kaut­schuk und Drahtbügelverschluß (sog. Patent­verschluß) versehenen Bierflaschen vor­

schriftsmäßig mit Füllstrich, bezw. Sollin­halt bezeichnet sein müssen.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, die Wirte auf Vorstehendes ausdrücklich mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß bei der in Aussicht genommenen poli­zeilichen Maß- und Gewichtsvisitation gegen Wirte, bei welchen vorschriftswidrige Flaschen vorgefunden werden, nach der vollen Strenge des Gesetzes cingeschritten werden wird.

Den 20. November 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

Langenalb.

Mit obervormundschaftlicher Genehmig­ung lassen die Erben der verstorbenen Gottfried May, Müller Wtw. nachstehende Fahrnisse gegen Barzahlung versteigern: Dienstag den 24. d. Mts. von vormittags 9 Uhr an 2 Kühe, 2 starke Läuferschweine, 8 St. Hühner, 4 Bienenstöcke und 60 leere Körbe, Honigpresse, 116 Pfd. Honig,'

2 aufgerichtete Wägen, 2 Pflüge, 1 Egge, 1 Klavier, 40 Ztr. Heu. 20 Ztr. Stroh, 7 große von 1000 bis 1500 Ltr. und 7 kleinere Weinfässer,

3 Stützen, Züber und Kübel, 300 Ltr. Most, 50 Ltr. Wein, Nutzholz und 8 Ster Brennholz.

Mittwoch den 25. d. Mts. Manns- und Frauenkleider, Hemden,

4 Bettladen mit Röste, Matrazen, Bett- und Federwerk, Ueberzüge,

1030 Ellen hänfenes, 340 Ellen wergenes Tuch, 100 Ellen Kölsch und eine bedeutende Zahl Tisch- u. Hand­tücher, 70 Pfd. Hanf.

Donnerstag den 26. d. M.

5 Kästen'.''Chiffonier, Tische, Sessel und Stühle, Tröge, 2 Gewehre, einige Malter Dinkel, Korn und sonstiger all­gemeiner Hausrat.

Den 19. Nov. 1885.

Bürgermeisteramt.

Finter.

Lkndwirtschaflttchcs.

Neuenbürg.

Landwirtschaft!. Bezirks»««».

Torfstre« und Torfmull.

Um den Bezirksangehörigen einen Ver­such mit Benützung von Torfstreu und Torfmull zu erleichtern, hat der Ausschuß des landw. Bezirksvereins beschlossen, falls genügende Bestellungen gemacht werden, einen oder einige Wagenladungen Torf­

streu und Torfmull vom Niederrhein kommen zu lassen.

Der Preis beträgt loco Bahnhof Neuen­bürg

für Torfstreu 1 57 pr. Ztr.

Torfmull 1 67 ^

Streu und Mull ist in Ballen von ca. 2^/i Zentnern verpackt.

Alle diejenigen, welche einen Versuch mit Torfstreu oder Torfmull machen wollen, laden wir ein, ihre Bestellungen unter An­gabe der Zahl der Ballen bis zum 30. d. Mts. bei dezy Unterzeichneten oder bei dem Vereinssekretär, Oberamtstierarzt Böpple in Neuenbürg schriftlich oder mündlich anzumelden.

Den 20. November 1885.

Der Vorstand des landw. Bezirksvereins.

Nestle.

Priiuümichrichtcn.

Heute Sonntag 4 Uhr

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