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Wie der „Reveil du Maroc" vom 28. v. M. meldet, ist der deutsche Gesandte in Marokko, Baron Testa, bereits in Bezug auf alle Punkte des zwischen Deutschland und Marokko abzuschließenden Handelsvertrags zu vollem Einverständnis mit der marokkanischen Regierung gelangt.
Ettlingen, 10. November. Heute Morgen wurde das Dienstmädchen des Müllers Herrn Deubel am Mühlrechen tot aus der Alb gezogen. Allem Anschein nach verfehlte das Mädchen, das zum Zwecke des Melkens in das obere Geschäft gehen wollte, den Steg über die Alb, denn bei ihrem Auffinden hatte sie noch den Melkkübel in der Hand.
Pforzheim. Im Gemeinnützigen Verein hält Sonntag, 15. Novbr. abends 7'/- Uhr im evangelischen Vereinshause Herr Pfarrer Kayser aus Karlsruhe einen Vortrag über: „Der Sonntag nach seiner religiösen, sittlichen und sozialen Bedeutung — Der Vortrag des Herrn Stadtpfarrer Brombacher im Protestantenverein über: „Der Heldentod der 400 Pforzheimer eine geschichtliche Thatsache" findet nach neueren Bestimmungen Mittwoch den 18. November abends 8 Uhr im Saale des „Schwarzen Adlers" statt. Zu beiden Vorträgen hat Jedermann Zutritt.
Württemberg.
Stuttgart, 11. Novbr. Ihre Majestäten der König und die Königin sind laut telegraphischer Nachricht heute Vormittag 11 Uhr in erwünschtem Wohlsein in Nizza eingetroffeu.
Der Staatsanzeiger vom 12. Novbr. enthält ein Kgl. Dekret, betr. die an eine größere Reihe von namentlich aufgeführten Württ. Staatsangehörigen erteilte Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen ihnen verliehenen Ordensauszeichnungen rc.
Stuttgart. Württ. Ingenieur- Verein. In der gut besuchten Versammlung am 5. November, in welcher auf ergangene Einladung auch der Verein für Baukunde zahlreich vertreten war, sprach Herr Regierungsrat Schicker über die Unfall-Versicherung. Um diesen schwierigen, verwickelten und in einem Abend gar nicht zu erschöpfenden Stoff einigermaßen zu bewältigen, beschränkte sich der Redner auf die Kernpunkte des Gesetzes, mit Beiseitelassung von Einzelheiten und Ausführungsvorschriften, flocht jedoch an passenden Stellen Bemerkungen aus seinen Erfahrungen ein, welche — wie sich das
bei der hervorragenden Beteiligung des Vortragenden an dieser Gesetzessparte von selbst versteht — das lebhafte Interesse der Zuhörerschaft an der sonst trockenen Materie ununterbrochen zu fesseln vermochten. Der Redner ging bei seinen Auseinandersetzungen von der Grundlage des Unfallgesetzes, d. i. von dem Krankenkassengesetz aus, welches letztere zwar 95 Prozent aller Unfälle begreift, in sozialer Bedeutung aber doch dem Unfallversicherungsgesetz nachsteht, weil hier die schweren Fälle auftreten: Folgen von Verletzungen mit über 13 Wochen Heilverfahren (bis zum Beginne der 14. Woche hat die Krankenkasse aufzukommen), völlige Erwerbsunfähigkeit und endlich die Todesfälle, wodurch entweder Ansprüche auf Jnvaliditätsrenten oder auf Familienversorgungsrenten begründet werden. Die Unfallversicherung genießen Fabrikarbeiter bezw. Betriebsbeamte (unter 2000 Mark Jahresgehalt) und im Baugewerbe auch die Handwerker. Im Gegensätze zum Krankenkassengesetze, nach welchem die Arbeitsnehmer beitragspflichtig sind, ist nach dem Unfallgesetze uur der Arbeitsgeber belastet, die Arbeiter frei versichert. Alle vorhandenen Fabrikunternehmungen sind verschiedenen Berufsgenossenschaften zugewiesen, von denen in Deutschland bis jetzt 57 bestehen, welche sich teils über das ganze Reich, teils nur über Länderteile erstrecken; die württem- bergische Industrie verteilt sich auf 30 Berufsgenossenschaften. Die meisten ausgedehnteren Genossenschaften gliedern sich in Sektionen, um die ziemlich umfangreiche Verwaltung zu erleichtern. Stuttgart bildet den Sitz von 17 solcher Sektionen. Der Vortragende erging sich nun näher in die Darstellung der Verwaltung und die Leistung der Genossenschaften und betonte, daß das Haftpflichtgesetz durch die Unfallversicherung eigentlich in Wegfall gekommen ist; doch sind durch letzteres die betreffenden Prozesse für alle Zukunft beseitigt, indem jetzt Schiedsgerichte (20 derselben haben ihren Sitz in Stuttgart) und bei etwaigen Berufungen das Reichs- (unter Umständen auch ein Landes-) Versicherungsamt alle Streitigkeiten zu erledigen haben. Schließlich wurde auf die Umlage der Lasten und auf die Bestimmungen der Gefahrenklasse hingewiesen.
(St.-Anz.)
Stuttgart, 8. Nov. Vor einem zahlreichen Publikum, unter welchem man den Finanzminister, den Gouverneur und die Spitzen der Feuerwehr bemerkte, wurde heute nachmittag auf der Eisbahn im Stöckach eine Probe mit den Schönberg- schen Feuerlöschflaschen gemacht, die ganz überraschende Resultate lieferte. Nachdem die Verbrennungsobjekte, Bretterbuden, angefüllt mit Spalierlatten und Hobel- spähnen, die tüchtig mit Petroleum ge- trängt waren, lichterloh brannten, wurden Flaschen, angefüllt mit der von Schönberg erfundenen Flüssigkeit, ins Feuer geschleudert, das im Augenblick des Zerspringens der Flaschen sofort ausgelöscht war. Bei einem weiteren Versuch wurde die Flüssigkeit mittels einer Handspritze ins Feuer geschleudert, das auch jetzt sofort erlosch und zwar so total, daß auch kein Verkohlen der angebrannten Holzstücke mehr stattfand.