640

Wildbad.

Für die Herren Werkbescher!

Durch den Umbau unserer Fabriken sind uns verschiedene Maschinenteile, als:

Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Stirn-Räber, Conus-Räder, Lager, Lagerböcke, Gas-, Dampf- und Wasser-Röhren, Ventile re. re.

entbehrlich geworden und geben wir solche zu billigen Preisen ab.

Im Bedarfsfall bitten wir um Einsendung der betreffenden Maße und sind dann zu jeder näheren Auskunft gerne bereit.

Den 5. Oktober 1885.

9 Tage.

DLZkM

-kt

Mit den neuen Schnelldampfern des

NorddMschtu jloyd

kann man die Reise von Bremen nach Amerika

in 9 Tagen

machen. Näheres bei dem

Haupt-Agenten

»«ininxvr,

Stuttgart,

und dessen Agenten:

Theodor Weiß, Neuenbürg. Ernst Schall, Calw.

Kromk.

Deutschland.

Das Projekt des Nord-Ostsee-Canals.

Ein Blick auf die Landkarte lehrt, daß Deutschland als Seemacht von der Natur ziemlich stiefmütterlich ausgestattet ist. Nur im Norden grenzt das deutsche Reich an zwei kleinere Meere, die Nordsee und Ostsee und diese sind noch dazu für Deutsch­land durch die dazwischen liegende Halb­insel Schleswig-Holstein und Jütland ge­trennt. denn die Verbindung beider Seen durch das Skager-Rak und Kattegat, kann für deutsche Seeverhältnisse nicht gut als eine Verbindung erscheinen.

Alle deutschen Schiffe, welche von der Ostsee in die Nordsee gelangen wollen, müssen den Umweg durch die dänischen Gewässer machen, in denen auch noch häufig Stürme die Fahrt erschweren. Für die Handelsschiffe bedeutet dies eine große Verkehrserschwerung und Frachtverteuerung im Frieden und eine Zweiteilung in einem etwaigen Kriege.

Diesem Uebelstand durch einen Kanal abzuhelfen, der die Nord- und Ostsee ver­bindet, war ein schon lange bestehendes Projekt. Man hatte aber auch im ver­flossenen Jahrzehnt mancherlei finanzielle und sogar auch militärische Bedenken, denn in früheren Jahren, wo die deutsche Flotte und Küstenverteidigung noch nicht so weit

vorgeschritten war, um einer feindlichen Flotte erfolgreich enlgegentreten zu können, hätte der Schifffahrtskanal der Nord- und Ostsee leicht der Weg werden können, auf dem feindliche Schiffe bis ins deutsche Land hinein hätten Vordringen können. Der Generalfeldmarschall Graf Moltke ist auch aus diesem Grunde früher ein Gegner des Kanalprojckts gewesen. Die vorzüg­liche Entwicklung unserer Kriegsmarine Hand in Hand mit der durch Schanzen, Strandbatterien und Torpedos auf der Höhe der Zeit stehenden Küftenverteidigung lassen nun aber jenes Bedenken schwinden und es käme nur noch die finanzielle Seite des Projekts in Frage. Doch auch in dieser Hinsicht scheint man die noch be­stehenden Schwierigkeiten durch eine An­leihe beseitigen zu wollen, deren haupt­sächlichste Zinsen man durch die Zölle, welche die den Kanal passierenden Handels­schiffe zu zahlen hätten, decken will.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aus­führung dieses großen Kanals zwischen Nordsee und Ostsee soll in kurzem dem Bundcsrate zugehen. Der Kanal soll öst­lich von Brunsbüttel in die Elbe ein­münden, von da im Thale der Gieselau mit geringen Kurven den südlichsten Punkt der Eider erreichen, von da dem Laufe des Flusses bis Rendsburg folgen und dann in der Richtung des jetzigen Eider­kanals bis zur Mündung in die Ostsee bei Holtenau laufen. Die Linie des Eider­kanals wird derselbe aber nicht strenge innehalten, vielmehr die größeren Krüm­mungen desselben geradlinig abschneiden. Schleusen sind nur an beiden Mündungen des Kanals in die Nord- und Ostsee pro­jektiert, um den Eintritt von Springfluten bezw. der gewöhnlichen Flut abzuhalten. Die Abmessungen des Kanals sollen 60 Meter Breite, 26 Meter an der Sohle 8,5 Meter Tiefe betragen, werden mithin für den Verkehr der größten Kauffahrtei­schiffe, wie der Panzerschiffe der kaiserlichen Marine ausreichen.

Das Unfallversicherungsgesetz.

Wir stehen bekanntlich unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs­gesetzes. Daselbe ist von so weitgehender sozial-politischer Bedeutung und greift so tief in die geschäftlichen und privaten Verhältnisse unseres industriellen Lebens ein, daß es geboten erscheint, alle hierbei Beteiligten, bezw. die Mitglieder der Be­rufsgenossenschaften auf einige wichtige Bestimmungen dieses Gesetzes nochmals aufmerksam zu machen.

Vor allem hat jeder Betriebsinhaber seinen Betrieb bei der unteren Verwaltungs­behörde anzumelden. (8 11 d. G.) Es sind in dieser Beziehung noch sehr viele Be­

triebsinhaber rückständig und dieselben werden hiermit aufmerksam gemacht, daß derartige säumige Betriebsunteruehmer mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300 be­legt werden können. (8 104 d. G.) Alle eintretenden Unfälle müssen nicht allein bei der Ortspolizeibehörde, sondern auch bei dem Vertrauensmanne des Bezirks zur sofortigen Anzeige gebracht werden, welcher bei der Untersuchung des Unfalles, wie auch zur Feststellung alsbaldiger Ent­schädigung an den Verletzten mitzuwirken, überhaupt die Genossenschaft bei allen Un­fällen als ehrenamtliche Person zu ver­treten hat. Auch haben die Vertrauens­männer das Recht, alle in ihrem Bezirke gelegenen, zu ihrer Genossenschaft gehören­den Betriebe zu betreten und über Vor­kommnisse, welche die Berufsgenossenschaft angehen, von dem betreffenden Unternehmer Auskunft zu verlangen und diejenigen, von dessen Lohnbüchern, bezw. Lohnlisten einzusehen, aus welchen die Zahl und der Lohn der von ihm beschäftigten Arbeiter ersichtlich ist. In letzterer Beziehung wer­den die Betriebsunternehmer noch beson­ders darauf aufmerksam gemacht, daß ge­naue und kontrollierbare Lohnbücher bezw. Lohnlisten zu führen sind, welche den ein­zureichenden Nachweisungen beim Umlage- und Erhebungsverfahren zu Grunde liegen müssen.

Betreffs Ueberwachung der Betriebe zur Verhütung von Unfällen, worauf das Ge­setz, und mit Recht, großen Wert legt, haben die Genoffenschafts- bezw. Sektions­vorstände die weitestgehenden Befugnisse; denn hierin liegt ein hochwichtiges Moment, gleichsam die Basis des ganzen Unsall- versicherungsgesetzes; dasselbe bestimmt deshalb auch zu diesem Zwecke Beauftragte (selbstverständlich fachmännisch gebildete Betriebs-Sachverständige), welche das Recht haben, alle Betriebsstätten während der Betriebszeit zu betreten und zu kontrol­lieren , sowie Einsicht von den Betriebs­büchern, -Listen u. s. w. zu nehmen. Wegen der Wichtigkeit eines solchen Amtes und der hiebei zu beobachtenden Ver­schwiegenheit werden diese Beauftragten beeidigt. (8 84 d. G)

Uebrigens ist den Mitgliedern der Be- russgenoffenschaften noch zu empfehlen, in allen unklaren Punkten sich an die Ver­trauensmänner ihres Bezirks um Auskunft zu wenden, welche wiederum deshalb mit den Sektionsvorständen behufs praktischer Ausführung des Gesetzes in stätig direkter Verbindung bleiben müssen; denn es ist nicht zu leugnen, daß das Unfallversicher­ungsgesetz noch manche unpraktische Mängel hat und verbesserungsfähig ist; eine Ver­besserung aber kann nur durch kräftiges, verständisvoll - hingebendes Zusammen­wirken aller Faktoren der Berufsgenossen­schaften mit dem Reichsversicherungsamte geschaffen werden. Dann werden wohl auch baldigst die Prinzipien echter Humanität, aus welchen dieses Gesetz hervorgegangen ist, ihre segensreichen Wirkungen zum Wohle des Arbeiterstandes unseres deutschen Vaterlandes entfalten. (N. Tagbl.)

Berlin, 4. Okt. Die kriegerischen Bewegungen in Serbien und Griechenland sind geeignet, die bisher festgehaltene günstige Auffassung über eine friedliche