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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unlerhaltungsblalt für das Einthal und dessen Umgegend.

AnrtsbLaii fürr öerr Hbevarntsbezirrk Weuenbüvg.

43. Jahrgang.

Nr. 53. Neuenbürg, Donnerstag den 2. April 1885.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg vierteljährl. I.-k monatlich 40^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich t ^ 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich I 45^. Jnsertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^.

Amtliches.

Bekanntmachung des K. Oberrekrutierungs­rats, betr. das Militärersatzgefchäft-

Der Oberrekrutierungsrat sieht sich ver­anlaßt, bezüglich etwaiger Gesuche von Rekruten um Einstellung zu einem be­stimmten Truppenteile und in Betreff des freiwilligen Eintritts zum drei oder vier­jährigen aktiven Dienst Folgendes bekannt zu machen:

1) Die Entscheidung der Oberersatz­kommission über die Verteilung der aus­gehobenen Mannschaften auf die verschiede­nen Waffengattungen und Truppenteile ist endgiltig und können Gesuche um Ab­änderung dieser Verteilung nicht berück­sichtigt werden. (Ersatzordnung 8 34 Ziff. 2 Abs. 2.)

2) Wer freiwillig zu drei- oder vier­jährigem aktiven Dienst in das stehende Heer eintreten will, hat die Erlaubnis zur Meldung bei einem Truppenteil bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz - Kommission seines Aufenthaltsorts nachzusuchen und zu diesem Zweck die Einwilligung seines Vaters oder Vormundes, sowie die obrig­keitliche Bescheinigung, daß er durch Zivil­verhältnisse nicht gebunden sei und sich untadelhaft geführt habe, beizubringen. (Ersatzordnung 8 83 Ziff. 1 der Ersatz­ordnung.)

Den mit Melde-Scheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen­teils, bei welchem sie dienen wollen, frei, (Ersatzordnung 8 84 Ziff. 1)

3) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zur Aus­hebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder Truppenteils erwächst. (Ergänzungen und Aenderungen der Wehr­ordnung zu Z 62 Ziff. 8 der Ersatzordnung.)

4. Derjenige, welcher sich freiwillig zu einer vierjährigen Dienstzeit bei der Ka­vallerie sei es auch erst an dem zu Ziff. 3 genannten Termin verpflichtet, hat, sofern er dieser Verpflichtung nach­kommt, außer der sub. 2 erwähnten Ver­günstigung auch noch den Vorteil, daß er in der Landwehr nur drei anstatt wie die übrigen Mannschaften fünf Jahre dienst­pflichtig ist, mithin seine Gesamtdienstpflicht nur 10 Jahre gegen die gesetzlichen 12 Jahre dauert.

Außerdem ist den Freiwilligen dieser Kategorie bei den Kavallerietruppenteilen des XIII. (K. Württb.) Armeekorps von dem K. Generalkommando der weitere Vor­teil eingeräumt, daß sie während der Dauer

ihrer Reservepflicht zu keiner Neserveübung einberufen werden.

Stuttgart den 26. März 1885.

v. Triebig, Generallieutcnant.

Neuenbürg.

Wassttbaukonzksßonsgksulh.

Die deutsche Verlagsanstalt Stutt­gart beabsichtigt in ihrer auf der Markung Wildbad an der Enz gelegenen Papier­fabrik die 2 älteren, defekten Jonval- turbinen, welche in den an das Fabrik­gebäude Nr. 13ck angebauten Turbinen­häusern sitzen, samt den letzteren zu entfernen und durch eine neue Sektions­turbine Girardturbine zu ersetzen, welche in bezw. unter das genannte Fabrik­gebäude Nr. 13 ck zu stehen kommt. Der Zufluß des Wassers wird vom Kanal aus durch einen besonderen eisernen Kasten hergestellt, welcher eine lichte Weite von 2,25m erhält. Die Turbinenfalle, welche außerhalb des Fabrikgebäudes am Anfang des Einlaufkanals angebracht wird, erhält eine lichte Weite von 3,00 m und liegt deren Schwelle 2,68 m unter dem Eich­zeichen. Bor dem Turbinenkanal wird ein eiserner Rechen angebracht. Eine Aenderung an den übrigen Wasserwerks­teilen findet nicht statt.

Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind binnen

14 Tagen

beim Oberamt anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Ver­fahren nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Beschreibung, die Zeichnungen und die Pläne sind in der vorbezeichneten Zeit in der Oberamtskanzlei während der ge­wöhnlichen Dienststunden zur Einsicht auf­gelegt.

Den 30. März 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

Revier Lan genbrand.

Ztmmhotz-, ÄlNM- und KlkiniMj-Nerkniif.

Am Donnerstag den 9. April vormittags 10 Uhr aus dem Staatswald Sackberg:

1 Kirschbaum-Stamm mit 0,15 Fstm., 50 Werkstangen II. Kl., 370 Hopfen­stangen I. Kl., 240 dto. II. Kl., 300 dto. IV. Kl., 280 dto. V. Kl. und 250 Reisstangeu III. und IV. Kl., 12 Rm. Nadelh.-Prügel und 1 Rm. dto. An­bruch.

Sämtliche Stangen sind Rothtannen und von sehr schöner Qualität.

Zusammenkunft auf dem Buchwald- sträßle oberhalb der Aufseherwohnung im Größelthal.

Revier Wildbad.

Am Samstag den 4. April d. I. morgens 8'/- Uhr

wird auf der Revieramtskanzlei die Bei­fuhr von 45 Kbm. Porphyrschotter (ge­schlagen) vom Bahnhof Calmbach auf das Vizinalkleinenzthalsträßle wiederholt ver- akkordiert.

Revier Alten steig.

Als Holzpolterer für die Zinsbachstube

ist an Stelle des verstorbenen I. Epple von Pfalzgrafenweiler der Matth. Calmbach von Spielberg ausgestellt worden.

Den 30. Mürz 1885.

K. Revieramt.

Neuenbürg.

Mms-Verkaiis.

Aus dem Nachlaß des Chrn. Karl Höhn, Sensenschmieds hier kommt die vor­handene Fahrnis, umfassend

Manns-Kleider, Bettgewand, Leinwand, Küchengcschirr, Schreinwerk, allgem. Hausrat, 1 silberne und 1 Schwarz­wälder Uhr, etwas Holz rc. am Samstag den 4. April morgens 9 Uhr

in der Behausung des Herrn Uhrmachers Mayer hier im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf.

Hiezu werden Kaufsliebhaber einge­laden.

K. Gerichtsnotariat. Haußman n.

Neuenbürg.

Likgensihiijts-Nertaiif.

Die Erben der Joh. Christian Blaich, Sensenschmieds Wtw. hier bringen am Samstag den 4. d. Mts. nachmittags 5 Uhr

zum zweiten und letztenmal auf dem Rat­haus im öffentlichen Aufstreich zum Ver­kauf:

P.-Nr. 189: 4 a 94 hin Gras- und Baumgarten am hintern Berg neben P.-Nr. 188 Fr. Craubner und P.-Nr. 189 Schuhmacher Wagner.

Den 1. April 1885.

Stadtschnltheißenamt. Bub.