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Der Enzthäler.
Anzeiger und Unlerhaltungsblalt für das Einthal und dessen Umgegend.
AnrtsbLaii fürr öerr Hbevarntsbezirrk Weuenbüvg.
43. Jahrgang.
Nr. 53. Neuenbürg, Donnerstag den 2. April 1885.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg vierteljährl. I.-k monatlich 40^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich t ^ 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich I 45^. — Jnsertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^.
Amtliches.
Bekanntmachung des K. Oberrekrutierungsrats, betr. das Militärersatzgefchäft-
Der Oberrekrutierungsrat sieht sich veranlaßt, bezüglich etwaiger Gesuche von Rekruten um Einstellung zu einem bestimmten Truppenteile und in Betreff des freiwilligen Eintritts zum drei oder vierjährigen aktiven Dienst Folgendes bekannt zu machen:
1) Die Entscheidung der Oberersatzkommission über die Verteilung der ausgehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppenteile ist endgiltig und können Gesuche um Abänderung dieser Verteilung nicht berücksichtigt werden. (Ersatzordnung 8 34 Ziff. 2 Abs. 2.)
2) Wer freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst in das stehende Heer eintreten will, hat die Erlaubnis zur Meldung bei einem Truppenteil bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz - Kommission seines Aufenthaltsorts nachzusuchen und zu diesem Zweck die Einwilligung seines Vaters oder Vormundes, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung, daß er durch Zivilverhältnisse nicht gebunden sei und sich untadelhaft geführt habe, beizubringen. (Ersatzordnung 8 83 Ziff. 1 der Ersatzordnung.)
Den mit Melde-Scheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei, (Ersatzordnung 8 84 Ziff. 1)
3) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder Truppenteils erwächst. (Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung zu Z 62 Ziff. 8 der Ersatzordnung.)
4. Derjenige, welcher sich freiwillig zu einer vierjährigen Dienstzeit bei der Kavallerie — sei es auch erst an dem zu Ziff. 3 genannten Termin — verpflichtet, hat, sofern er dieser Verpflichtung nachkommt, außer der sub. 2 erwähnten Vergünstigung auch noch den Vorteil, daß er in der Landwehr nur drei anstatt wie die übrigen Mannschaften fünf Jahre dienstpflichtig ist, mithin seine Gesamtdienstpflicht nur 10 Jahre gegen die gesetzlichen 12 Jahre dauert.
Außerdem ist den Freiwilligen dieser Kategorie bei den Kavallerietruppenteilen des XIII. (K. Württb.) Armeekorps von dem K. Generalkommando der weitere Vorteil eingeräumt, daß sie während der Dauer
ihrer Reservepflicht zu keiner Neserveübung einberufen werden.
Stuttgart den 26. März 1885.
v. Triebig, Generallieutcnant.
Neuenbürg.
Wassttbaukonzksßonsgksulh.
Die deutsche Verlagsanstalt Stuttgart beabsichtigt in ihrer auf der Markung Wildbad an der Enz gelegenen Papierfabrik die 2 älteren, defekten Jonval- turbinen, welche in den an das Fabrikgebäude Nr. 13ck angebauten Turbinenhäusern sitzen, samt den letzteren zu entfernen und durch eine neue Sektionsturbine — Girardturbine — zu ersetzen, welche in bezw. unter das genannte Fabrikgebäude Nr. 13 ck zu stehen kommt. Der Zufluß des Wassers wird vom Kanal aus durch einen besonderen eisernen Kasten hergestellt, welcher eine lichte Weite von 2,25m erhält. Die Turbinenfalle, welche außerhalb des Fabrikgebäudes am Anfang des Einlaufkanals angebracht wird, erhält eine lichte Weite von 3,00 m und liegt deren Schwelle 2,68 m unter dem Eichzeichen. Bor dem Turbinenkanal wird ein eiserner Rechen angebracht. Eine Aenderung an den übrigen Wasserwerksteilen findet nicht statt.
Etwaige Einwendungen gegen dieses Vorhaben sind binnen
14 Tagen
beim Oberamt anzubringen; nach Ablauf dieser Frist können solche in dem Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Beschreibung, die Zeichnungen und die Pläne sind in der vorbezeichneten Zeit in der Oberamtskanzlei während der gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht aufgelegt.
Den 30. März 1885.
K. Oberamt.
Nestle.
Revier Lan genbrand.
Ztmmhotz-, ÄlNM- und KlkiniMj-Nerkniif.
Am Donnerstag den 9. April vormittags 10 Uhr aus dem Staatswald Sackberg:
1 Kirschbaum-Stamm mit 0,15 Fstm., 50 Werkstangen II. Kl., 370 Hopfenstangen I. Kl., 240 dto. II. Kl., 300 dto. IV. Kl., 280 dto. V. Kl. und 250 Reisstangeu III. und IV. Kl., 12 Rm. Nadelh.-Prügel und 1 Rm. dto. Anbruch.
Sämtliche Stangen sind Rothtannen und von sehr schöner Qualität.
Zusammenkunft auf dem Buchwald- sträßle oberhalb der Aufseherwohnung im Größelthal.
Revier Wildbad.
Am Samstag den 4. April d. I. morgens 8'/- Uhr
wird auf der Revieramtskanzlei die Beifuhr von 45 Kbm. Porphyrschotter (geschlagen) vom Bahnhof Calmbach auf das Vizinalkleinenzthalsträßle wiederholt ver- akkordiert.
Revier Alten steig.
Als Holzpolterer für die Zinsbachstube
ist an Stelle des verstorbenen I. Epple von Pfalzgrafenweiler der Matth. Calmbach von Spielberg ausgestellt worden.
Den 30. Mürz 1885.
K. Revieramt.
Neuenbürg.
Mms-Verkaiis.
Aus dem Nachlaß des Chrn. Karl Höhn, Sensenschmieds hier kommt die vorhandene Fahrnis, umfassend
Manns-Kleider, Bettgewand, Leinwand, Küchengcschirr, Schreinwerk, allgem. Hausrat, 1 silberne und 1 Schwarzwälder Uhr, etwas Holz rc. am Samstag den 4. April morgens 9 Uhr
in der Behausung des Herrn Uhrmachers Mayer hier im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf.
Hiezu werden Kaufsliebhaber eingeladen.
K. Gerichtsnotariat. Haußman n.
Neuenbürg.
Likgensihiijts-Nertaiif.
Die Erben der Joh. Christian Blaich, Sensenschmieds Wtw. hier bringen am Samstag den 4. d. Mts. nachmittags 5 Uhr
zum zweiten und letztenmal auf dem Rathaus im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:
P.-Nr. 189: 4 a 94 hin Gras- und Baumgarten am hintern Berg neben P.-Nr. 188 Fr. Craubner und P.-Nr. 189 Schuhmacher Wagner.
Den 1. April 1885.
Stadtschnltheißenamt. Bub.