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Der Enzthäler.

Anzeiger und Unlerhallungsblalt für das Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt fürr öen Kbevaintsbezivk Weuenbüvg.

4S. Jahrgang.

Nr. 37. Neuenbürg, Donnerstag den 5. März 1885.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag Preis in Neuenbürg Vierteljahrs. t ^L lO^Z, monatlich 4o^j; durch die Post bezogen inBezirk vierteljährlich 1 ^L 25^, monatlich 45 auswärts vierteljährlich I -4L 45 J. Jnsertionsvreis die Zeile oder deren Raum 10^-

AmUichcs.

N"e uenbürg.

A« du Ortsmrsteher.

Bekanntmachung, betr. die Anmeldung der zu Gruppe XI. (Holz- lind Schnitzstoffe) und Gruppe VI. Klasse b., 4. und o. (Wagnerei, Wagcnbauanstalten, Schiffbau, Uhrmachcrei, Musikinstrumente), der Bc- russstatistik gehörenden Industriezweige.

Zufolge Anordnung des K. Ministe­riums des Innern sind die Anmeldungen der zu Gruppe XI. und VI. Klasse b., ä. und 6 der Berufsstatistik gehörenden un- fallversicherungspslichtigen Betriebe (siehe im einzelnen oben) daraufhin nachzuprüfen,

a. ob die sämtlichen zu den oben be- zeichneten Industriezweigen gehörenden un- fallversicherungspflichtigen Betriebe ange­meldet sind, bezw. welche noch nachträg­lich in die Uebersichten anfzunchmen sind,

b. ob die Anmeldungen nicht na­mentlich hinsichtlich der Zahl der Arbeiter unrichtig erstattet und zu berichtigen sind.

Den Ortsvorstehern werden daher die seiner Zeit in Folge der Anordnung vom

1. August 1884 (Enzthäler Nr. 124, S. 495) an das Oberamt eingesendeten An­meldungen durch die Post zugefertigt, da­mit dieselben unverzüglich den betreffenden Betriebsinhabern mit der Aufforderung zugestellt werden, die Anmeldungen soweit notwendig insbesondere hinsicht­lich der Angabe über die Zahl der be­schäftigten Arbeiter richtig zu stellen und alsbald wieder dem Gemeindcvorstand zu­rückzugeben. Die Ortsvorsteher haben alsdann die von den Betriebsinhabcrn richtiggestellten und znrückgegebenen An­meldungen genau zu prüfen, ob die in denselben enthaltenen Angaben den that- sächlichen Verhältnissen entsprechen, etwaige Anstande sind in dem Vorlagebericht an das Oberamt anzuzeigen.

Sollte in einer Gemeinde ein zu Gruppe XI. und VI. Klasse b., ck. und o. (siehe oben) gehörender Betrieb vorhanden sein, welcher bis jetzt noch gar nicht zur An­meldung gekommen ist, so ist der Inhaber desselben zu umgehender Anmeldung auf­zufordern.

Für die Beurteilung derjenigen Be­triebe, welche der Unfallversicherungspslicht unterliegen, ist außer dem Z 1 des Un­fallversicherungsgesetzes (Enzthäler 1884, Nr. 124, S. 495) auch die in Nr. 125 und 126 des Enzthälers von 1884, S. 499 und 503 abgedruckte Anleitung, ins­besondere Ziff. 1, 7, 10, 11, und 15 zu

beachten. Namentlich ist im Auge zu be­halten, daß Betriebe, in welchen zu der Anlage gehörende Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w.) bewegte Trieb­werke zur Verwendung kommen, so z. B. alle Sägmühlen, und zwar auch wenn deren Betrieb nur ein zeitwciser ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die übrigen Betriebe aber dann, wenn sie entweder in der Zeit des regelmäßigen vollen Betriebs wenigstens 10 Arbeiter beschäftigen, oder wenn sie sonst nach der Art und dem Umfang des Betriebs als Fabriken auzusehen sind, der Unfallvcrsicherungspflicht unterliegen und daher anzumelden sind.

Die richtig gestellten Anmeldungen müssen unfehlbar

spätestens bis zum 9. d. M. beim Oberamt wieder entkommen; man sieht dabei zugleich aus sämtlichen Gemeinden einer Anzeige eventuell Fehlanzeige darüber entgegen, ob, bezw. welche nach­träglichen Anmeldungen zu Gruppe XI. und VI. Kl. k., ä. und e. zu machen sind.

Den 3. Mürz 1885.

K. Oberamt.

Nestle.

Aufgebot.

Die Erben der am 28. August 1881 verstorbenen Johanna, geb. Krauß, Wittwc des Waldschützen Benjamin Häußler von Wildbad, nämlich:

1. Mathilde Johanne, geb. Häußler, Ehefrau des Mechanikers Johann Günthuer in Eßlingen,

2. Wilhelm Friedrich Häußler, ledig und taubstumm, vertreten durch seinen Pfleger Schuhmachermeister Ehr. Bätzner in Wildbad,

3. Christof Benjamin Häußler, Schreiner in Wildbad,

haben das Aufgebot eines bei der Real- tcilung der Erblasserin ä. llo. 14. Oktober 1884, unter den Papieren derselben nicht Vorgefundenen Pfandscheins vom 12 April 1875 über eine zu 5°/n verzinsliche, un- verpfändlich versicherte Darlehensforderung der Erblasserin von 6725 fl. oder 11528 cIL 57 L an den Miterben Christof Benjamin Häußler beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird auf­gefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch den 30. September 1885 nachmittags 3 Uhr

vor dem Unterzeichneten Gerichte anbe- raumtcn Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vvrzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neuenbürg den 5. Febr. 1885.

K. Amtsgericht. Amtsrichter Kallmann. Veröffentlicht am 24. Februar 1885. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Wein brenn er.

Revier Schwann.

Zu dem Holzverkaufs-Ausschreiben auf Samstag den 7. März in Nr. 34 des Enzthälers ist nachzutragen, daß nicht Buchen-Stangen, sondern Nadelholzstangen in den dort genannten Sortimenten, ferner 31 Fm. buchenes Stammholz aus Abt. Fahrnberg zum Verkauf kommen.

Revier Herrenal b.

Ammhotz-, StauM- md Knimhch-Nttkms.

Donnerstag den 12. März vormittags 10 Uhr

auf dem Rathaus in Dobel aus den Ab­teilungen Unterer Röhrach, Mannabach­halde und Reyschacherberg:

991 St. Langholz mit 616 Fm., 204 St. Sägholz mit 169 Fm., 364 Bau­stangen mit 57 Fm., 4 St. Eichen mit 4 Fm., 1 Buche mit 0,59 Fm., 70 Werkstangen I.IV. Kl., 30 Hopfen­stangen I. Kl., 120 dto. II. Kl., 25 dto. III. Kl.. 120 dto. V. Kl.. 50 Reis­stangen III.V. Kl., 3 Rm. Eichen- Prügel, 20 Rm. dto. Abfall. 11 Rm. Buchen-Scheiter, 71 Rm. dto. Prügel, 64 Rm. dto. Abfall; 22 Rm. Birken-, Aspen, Erlen-Prügel und Abfall, 28 Rm. Nadelholz-Scheiter, 142 Rm. dto. Prügel und 261 Rm. dto. Abfall.

Revier Langen brau d.

Kirlmeidei

ca. 20 Gebunde versteigert am Montag den 9. März morgens 8 Uhr auf der Revieramtskauzlei

K. Revieramt. Köhler.

Wildbad.

Die Erben des am 23. v. M. ge­storbenen Jakob Friedrich Gutdub, Stern­wirts und Gemeinderats dahier haben die Erbschaft mit der Rechtswohlthat des In­ventars angetreten. Die Gläubiger wer­den infolge Beschlusses der Teilungsbehörde