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Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Ensihat und dessen Umgegend.
Amtsblatt füv öen Abevamtsbezivk Weuenbüvg.
42. Jagrgaug.
Nr. 173. Neuenbürg, Donnerstag den 30. Oktober 1884.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. 1-44 10 monatlich 4o^; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 1 -4L 28 monatlich 45^Z; auswärts vierteljährlich 1 -4L 4sA — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum lo^t.
Amtliches.
Calw.
Muntmchmg
betr. die Ermittlung des Ergebnisses der Reichstagswahl.
Zur Kenntnis der Wähler des VII. Wahlkreises wird hiemit gebracht, daß die Ermittlung des Wahlergebnisses von der hiezu berufenen Kommission am Samstag den 1. November d. I. vormittags 8 Uhr
aus dem Rathaus in Calw vorgenommen wird, wobei der Zutritt zu dem Lokal jedem Wähler offen steht, (ß 26 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870.) Den 27. Oktober 1884.
Wahlkommissär: Oberamtmann Flaxland.
Neuenbürg.
Aufforderung zur Einhüllung der Schonzeit der Asche.
Damit die für bestimmte Arten von Fischen festgesetzte Schonzeit gehörig beachtet wird, sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, die betreffenden Bestimmungen der Verfügung der K. Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 27. November 1864 über die Fischerei, vom 9. Juli 1877, Regbl. S. 193 durch nachstehenden Abdruck zu veröffentlichen. Dieselben lauten:
„8 1. Der Fang und der Verkauf der Neschen und Rotfische ist während der Zeit vom 15. März bis 15. Mai, beide Tage einschließlich, der Fang und der Verkauf der übrigen Salmcnarten, insbesondere der Forellen, sowie der Treischen, während der Monate November u. Dezember, der ordentlichen Laichzeit dieser Fische verboten, soweit er nicht nachgewiesenermaßen zum Zweck künstlicher Fischzucht stattfindet.
Z 2. Während dieser Zeit und während weiterer sechs Wochen nach bendigter Laichzeit dürfen Enten in Fischwasscr, in welchen Forellen oder andere Salmenarten sich vorherrschend aufhalten, nicht zuge- lafsrn werden, wenn diese Fischwasser nicht Gemeinden zur Benützung zustehen; stehen aber solche Fischwasser Gemeinden zur Benützung zu, so hängt die Zulassung der Enten von der Genehmigung der Gemeindebehörde ab (Art. 9, Abs. 2 des Fischereigesetzes.)"
Die Ortsvorsteher der betreffenden Gemeinden werden angewiesen, den in § 7
der genannten Ministerial-Verfügung aufgeführten Offizianten die Ueberwachung des Vollzugs der Fischerei-Vorschriften aufs Neue einzuschärfen.
Den 24. Oktober 1884.
K. Oberamt.
Nestle.
KNtroHr-VllsmiiilmlgkN
im Landwehrkompagniebezirk Neuenbürg finden statt:
für die Dispositionsurlanbcr, die Reservisten, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die Halbinvaliden, welche noch im resevepflich- tigcn Alter stehen.
1) In der Station (des Kontrolbezirks) Herren alb am 3. Novbr. 188. vormittags 8 V- Uhr beim Rathaus.
2) In der Station (des Kontrolbezirks) Neuenbürg am 3. Novbr. 1884 nachmittags 3 Uhr bei der Kirch e.
3) In der Station (des Kontrolbezirks) Lan g cnbrand am 4. Novbr. 1884 vormittags 8 Uhr beim Rathaus.
4) In der Station (des Kontrolbezirks) W i l d b a d am 4. Novbr. 1884 nachmittags 3 Uhr im Saale zur Sonne.
Zu den Kontrolbezirkcn Herrenalb, Neuenbürg, Langenbrand und Wildbad gehören dieselben Ortschaften wie bisher. Im Zweifelsfalle können ältere Kameraden des Ortes, oder der Ortsvvrsteher darüber Auskunft geben.
Militärpaß und Führungs-Attest sind bei Strafvermeidung mit zur Stelle zu bringen.
Calw im Oktober 1884.
Landwehrbezirkskommando.
Revier Wildbad.
Krennholr-Derkailf.
Montag den 3. November mittags 12 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus den Waldteilen Lehmgrube, Rohrmiß, Pöllert und Scheidholz aus Gußmanns Hut:
299 Rm. buchenes Scheiter-, Prügel-, Ausschuß- und Abfallholz; 118 Rm. eichenes Scheiter-, Prügel-, Ausschuß- und Abfallholz; 9 Rm. birkener Ausschuß, 2 Rm. birkene Prügel zu Schleiftrögen geeignet; 1400 Rm. tannenes Scheiter-, Prügel-, Ausschuß- und Abfallholz; 7 Rm. eichene, 106 Rm. tannene Reisprügel.
Revier Herrenalb.
Wiederholter
Krtn«holj-Ukrl!ii«s.
Am Samstag den 1. November vormittags 10V, Uhr auf der Revieramtskanzlei wegen nicht geleisteter Bezahlung aus den Abt. Hinterer Hilsgrabcn, Schindelebene, Hirschwinkel und Stickelswiese:
6 Rm. erlene Scheiter, 47 Rm. Nadel-
^ Holz-Abfall._
Revieramt Liebenzell.
Am Samstag den 1. November kommen aus den Staatswaldungen Biesels- wald und Reute zum Verkauf:
12 Flächenlose Zeiler zur Eichengerbrindegewinnung,
250 geschützte Wellen Besenreis,
190 Stück birkene Wagnerstangen III. und IV. Kl.
7 geschätzte Rm. birkene Prügel. Zusammenkunft morgens 9 Uhr am Rathaus in Bieselsberg.
E n z k l ö st e r l e.
Wer likgeiilchalts-llttlmuf.
Die in Nr. 164 und 169 d. Blattes beschriebene Liegenschaft der Konkursmasse des Christian Volz, Holzhändlers in Enz- klösterle wird am
Dienstag den 4. November 1884 vormittags 10 Uhr
im Ratszimmer von Enzklösterle letztmals versteigert. Das Ergebnis dieser Versteigerung ist im Voraus genehmigt.
Den 28. Oktober 1884.
Konkursverwalter Amtsnotar Feh leisen.
Stadt Wildb ad.
Stammholz-, Stange«- and LmmhalBtttml.
Am Samstag den 1. November d. I. morgens 11V, Uhr
werden auf hiesigem Rathause aus den Stadtwaldungen Sommersberg Abt. 3 und 5 im Aufstreich verkauft:
425 St. geschältes fichtenes, tannenes und forch. Stammholz mit 124,39 F., 1358 „ sichtene, tannene und forchene Baustangen (mit Rinde) mit 160 Fm..
7 „ Eichen mit 0,72 Fm.,
2 „ Birken mit 0,47 Fm.,
780 „
meist ficht. Werkstangen
I. Kl.
515 ,.
dto.
dto.
II. Kl.
345 „
dto.
dto.
III. Kl.
150 „
dto.
dto.
IV. Kl