«rschMi» Dienet»-«, Douseritag» und Samitagr. Dt« «inrvckmigigidühr tetrLgt im Bezirk und in nächster ll»Dedmlg » Bis. di« Z«il«, «eiter rutserut ir Psg.
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dle Redaktion.
Amtliche Aekanntmachnnge«.
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtige« Angelegenheiten. Abteilung für die Verkehrsanstalteu, betreffend die Aenderuug der Taxe« für Briefpostseuduugen des inner« württ. Verkehrs.
Mit Wirkung vom 1. April 1900 werden die Tax-n für Briefpostsendungen d?s inner» württem- bergischen Verkehrs wie folgt festgesetzt:
-k. Im Ortsverkehr (Verkehr innerhalb de« Bezirks der Aufgabepostanstalt):
1) Briefe frankiert bi« zum Meistge-
von 350 x.3 Pf.
Briefe unfrankiert bis zum Meist-
gewicht von 350 8.6 Pf.
2) Postkarten einfache frankiert . . 2 Pf.
, unfrankiert . 4 Pf.
mit Antwort frankiert 4 Pf.
3) Drucksachen bis zum Gewicht
von 50 A 2 Pf. über 50 bis 250 8 3 Pf.
„ 250 „ 500 x 5 Pf. „ 500 . 1000 8 10 Pf. je mit 25 °/o Ermäßigung bei gleichzeitiger Einlieferung von mehr als 50 Stück gleichlautender Drucksachen für die 50 Stück übersteigende Zahl
4) Geschäftspapiere b>S zum Gewicht
von 350 x . . . 3 Pf. über 350 bis 500 x 5 Pf. , 500 „ 1000 x 10 Pf.
5) Warenproben bi« zum Gewicht
von 250 x . . . 3 Pf. über 350 bis 350 8 5 Pf.
L. Im NachbarortSoerkehr (Verkehr zwischen Postanstalten, welche bis zu 10 km von einander entfernt sind, und zwischen den nicht im Bezirk der Aufgabepostanstalt gelegenen Orten desselben Oberamtsbezirks):
1) Briefe frankiert bis zum Meistgewicht
von 250 x.5 Pf-
Briefe unfrankiert bis zum Meistgewicht von 250 x.10 Pf.
2) Postkarten einfache frankiert . . 2 Pf.
„ unfrankiert . 4 Pf.
mit Antwort frankiert 4 Pf.
3) Drucksachen bis zum G.wicht
von 508 ... . 3 Pf.
über 50 bis 100 8 3 Pf.
. 100 , 250 x 5 Pf.
„ 350 „ 500 A 10 Pf.
„ 500 , 1000 A 15 Pf.
4) GeschäftLpapiere bis zum Gewicht
von 350 A . . . 5 Pf.
über 350 bis 500 8 10 Pf. „ 500 . 1000 8 15 Pf. 4) Warrnproben bi» zum Gewicht
von 250 8 . . . 5 Pf.
über 350 bis 350 8 10 Pf. 6. Im sonstigen württ. Verkehr:
1) Briefe frankiert bis zum Gewicht
von 20 8 . 10 Pf.
frankiert über 30 bi» 350 8 . . 30 Pf. mit einem Zuschlag von 10 Pf. für unfrankierte Brief«.
Donnerstag, Ze« 22. Mar; 1900.
2) GeschäftLpapiere bis zum Gewicht
von 250 8 ... 10 Pf. über 250 bis 500 8 30 Pf.
„ 500 „ 1000 8 30 Pf.
Die Taxen für die übrigen Briefpostgegenfiände des sonstigen württ. Verkehrs bleiben unverändert. An neuen Postwertzeichen gelangen zur Ausgabe für den gewöhnlichen Verkehr: einfache Postkarten zu 2 Pf. und Postkarten mit Antwort zu 4 Pf., für den amtlichen Verkehr der Staatsbehörden
sowie für den amtlichen Bezirksverkehr: Freimarken zu 2 Pf. und einfache Postkarten zu 3 Pf.
Die neuen Wertzeichen können schon in den letzten Tagen des laufenden Monats bezogen werden.
Die seitherigen Postkartenformulare zu 3 Pf. können entweder nach Ergänzung durch eine Freimarke zu 3 Pf. nach Orten in Deutschland und O sterreich- Ungarn weiteroerwendrt oder bei den Postanstalte« bis 31. Dezember d. I. gegen andere Postwertzeichen umgetauscht werden.
Wegen der Vsrfendu'.rgSked::.gung;.i für die neu zugelassrnen Geschäftspapiere ergeht besonder» Verfügung.
Stuttgart, den 17. März 1900.
Mittnacht.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
für de» Wnrtt. SchwarzwaldLrets.
Gemäß Art. 35 Abs. 3 des Gesetzrs vom 4. März 1888 (Reg.-Blatt S. 89) wird hiemit bekannt gemacht, daß durch Beschluß des Genoffsnschaftsvor- stands von heut« der Beitragssatz für das Jahr 1899, auf
IS 1 Pfg. für 10 Mark Steuer kapital festgesetzt wurde.
Reutlingen, den 19. März 1900.
Der Vorsitzende de» Vorstands:
Regierungsrat
Stamer.
Bekanntmachung.
In Altbnra ist die Manl- und Klauenseuche ansgebrochen.
Calw, den 30. März 1900.
K, Oberamt.
Stv. Amtm. Münz, ges. Stv.
Bekanntmachung,
betr. Schutzimpfung gegen Schweinerotlauf.
Im Hinblick auf das sehr günstige Resultat der in den früheren Jahren nach dem Verfahren des Obermedizinalrats Dr. Lorenz in Darmstadt vorgenommenen staatlichen Schutzimpfungen gegen den Schweinerotlauf hat das K, Ministerium des Innern unterm 8. d. Mts. (A.-Bl. S. 74) die Vornahme solcher Impfungen auch für das Jahr 1900 angeordnet.
Di« HH. Ortsvorsteher werden nun unter Hinweis auf den Min -Erl. vom 10. März 1897, betr. Vornahme von Schutzimpfungen gegen Schweinerotlauf (A.-Bl. S. 95) aufgefordert, alsbald in ihrer Gemeinde einen Aufruf zur Anmeldung von Schweinen zur Schutzimpfung gegen Rotlauf zu erlasse«, die einkommenden Anmeldungen in ein Verzeichnis einzutragen, au» welchem die Namen der Besitzer der Tiere, sowie die Stückzahl rc, das ungefähre Lebendgewicht der letzteren ersichtlich fein müssen und diese» Verzeichnis spätestens bis 15. April d. I. als portopfl. Dienstsache hieher einzu- sendeu. Erfolgen keine Anmeldungen, so ist Fehlanzeige zu erstatten.
HterteljLhrltcher ÄbonnementspreiS in der Stadt Mk. 1.1S in» Haust gebracht. Mk. 1. IS durch die Post bezogen im Bezirk, Äußer BHirk Mk. 1. 35.
Da Heuer di; erste Kulturwjektion gleichzeitig mit der Serumeinspritzung erfolgt, findet bei Mastschweinen nur eine einmalige, bei Zuch'.schwcinen nur eine zweimalige Impfung statt.
Calw, den 20. März 1900.
K. Oberamt.
Stv. Amtm. Münz, ges. Stv.
Bekanntmachung
betr. Belehrung über den Selbstschutz gegen die Rotlaufkrankheit der Schweine.
Der Rotlauf der Schweine gehört zu den ansteckenden Krankheiten und wird durch kleinste lebendige Krankheitserreger (Bacillen) verursacht, die nicht bloß von kranken auf gesunde Tiere übertragen werden, sondern unter geeigneten Verhältnissen auch außerhalb des TisrkörperS leben beziehungsweise sich vermehren und von hier au» bei Gelegenheit auf — der Ansteckung auSgesttzie — Schweine krankmachend ein- wirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermittlung der Luft; der Ansteckungsstoff wird vielmehr in der Regel an festen und flüssigen Körpern (Futter, Trinkwasser u. s. w.) haftend in den Verdauungskanal ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht die Uebertragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfälle oder Teil von an der Krankheit gefallenen oder wegen derselbe» geschlachtete« Tieren von gefunden Schweinen verzehrt werden. In letzterer Beziehung ist besonders zu erwähnen, daß die Krankheit durch dak Fleisch wegen Rotlaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften oder, wenn solche« Fleisch auf dem Wege de« Hausierhandels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen derartigen Fleisches benützten Wasser» und selbst durch die Verabreichung der Küchenabfälle an gesunde Schweine wird in solchen Fällen die Uebertragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schw-ine auch nicht selten dadurch angesteckt, daß dir beim Schlachten kranker Tiere verunreinigten G-sässe ohne weitere« wieder zum Tränken der gesunden Schweine benützt werden oder daß daS Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten verwendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krankheit ebenfalls empfänglich sind und sich in verseuchten Schweineställen oder durch Anfressen von Rotlauskadavern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kidaver von am Rotlauf verendeten Räten oder Mäusen von Schweinen aufgefrrssen, wodurch die Krankheit dann wieder auf die letzteren übergeht. Außerhalb de» Tierkö pers, in der freien Natur hat der Rotlaufbacillu» ebenfalls eins weite Verbreilung gefunden; er kann in g-w flen Gegenden, besonders in Thälern mit langsam flößenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchten Lehmboden, viel weniger auf Sand- und Granitboden, sich sehr leicht dauernd ansiedeln und so einheimisch werden. Stehende faulig« Gewässer und sumpfiger morastiger Boden sind seiner Ankeimung ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Entwicklung des AnsteckungLstoffS besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter austritt. Feuchte, dumpfe, morastige Stallungen, sowie Verabreichung verdorbenen schlechten Futter» scheinen den Ausbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstütze». Soviel steht aber fest, daß der Rotlaufbacillu» allein di« direkt« veranlassende Ursache bildet und daß dieser nirgend» von selbst entsteht, sondern daß er, wo er sich findet, dort erst auSgesäet worden sein muß.