Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind, können nicht gekauft werden.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rück­gängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Un­kosten zurückzunehmen, auch sind Krippen­setzer (Köpper) vom Ankauf ausgeschlossen.

Es wird sich empfehlen, hierauf be­sonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in dem Depot mit solchen Fehlern behaftet zeigen, vermieden wird.

Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine starke rind­lederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde seststellen zu können ist es er­wünscht, daß die Deckscheine möglichst mit­gebracht werden.

Berlin, 14. März 1883.

Königlich Preußisches Kriegsministerium,

Abtheilung für das Remontewesen.

Graf v. Klinckowström. (gez.) v. Rauch.

Priiuümichnchtkn.

Am Pfingstmontag Vormittag wurde in Neuenbürg eine

Spihenmanschette

verloren. Um freundliche Rückgabe wird gebeten bei der Redaktion d. Blattes.

Neuenbürg.

Das Keugras

im Marxenacker verkauft

Carl Schnepf.

Conweiler.

Ein junger

Wagnergeselle

findet dauernde Beschäftigung.

Wagner Genthner.

Die

Ordnung

der

Kmghch-Mßnei

auf der

Enz mit ihren Seitenbächen Kleinenz und Eyach, sowie auf der Nagold und deren Seitenbach, dem Zinsbach.

Handausgabe, unentbehrlich für Flößer, Holzhändler, Wasserwerkbesitzer und son­stige Betheiligte.

Zu beziehen gegen Einsendung von 20 gegenseitig portofrei, von

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Neuenbürg.

Eine Württb. 4 '/?"/» Staatsobligation über 500 Mark tritt sofort gegen Baar ab Die Gewerbebank.

Dobel.

ZVO Mark

Pflegschaftsgeld liegen gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen Parat bei

Waldhornwirth Wfeifferr.

Kronik.

Deutschland.

Berlin, 25. Mai. Die Luther­feier. Der Neichsanzeiger publicirt heute das vom Kaiser genehmigte Programm, welchem wir folgendes wesentliche ent­nehmen :

Der in diesem Jahre bevorstehende 400jährige Gedächtsnißtag der Geburt Dr. Martin Luthers mahnt die ge­stimmte evangelische Christenheit, mit Dank gegen Gott der Segnungen zu gedenken, welche er in der Reformation unserem Volke geschenkt hat. Der Tag soll durch ein am 10. und 11. November d. I. abzu- halteudes Kirchenfcst in den evangelischen Kirchen und Schulen ausgezeichnet werden. Das Kirchenfest ist am 9. November mit den Kirchenglvcken in ortsüblicher Weise feierlich einzuläuten. Am Vormittag des 10. November findet die Schulfeierlichkeit statt. Dieselbe soll, soweit die Räumlich­keit es zuläßt, eine öffentliche sein. Es ist gestattet, die ganze Schulfeier in die Kirche zu verlegen oder auch neben der Feier in den einzelnen Schulen noch eine gemeinsame Feier für die Jugend im Kirchengebäude zu veranstalten. Der kirch- iche Hauptgottesdienst soll am Sonntag den 11. November Vormittags stattfinden. Es ist erwünscht, als Hauptlied zu dem Sonntags-Hauptgottesdienst den Gesang Eine feste Burg ist unser Gott" zu wählen. In dem Dankgebet ist vornemlich der Ge­sichtspunkt zum Ausdruck zu bringen, daß es sich nicht um den Lobpreis eines Men- chen, sondern um den Lobpreis Gottes nr die in der Reformation dem deutschen Volke zu Theil gewordene göttliche Gnade handelt. Der Erlaß schließt:Ich flehe zu dem allmächtigen Gott, daß er die Ge­bete, in denen ich mich an den Tagen des Festes mit allen Gliedern meiner evan­gelischen Kirche vereinigen werde, Erhörung inden lasse vor seinem Throne, damit die Feier unserer theueren evangelischen Kirche zu dauerndem Segen gereiche."

Pforzheim, 26. Mai. Heute kamen die ersten inländischen Kirschen, wie man uns sagt, von Oberkirch hier zum Verkauf.

Aus Baden, 25. Mai Das Dorf Dittigheim a. d. Tauber, im Amtsbezirk Tauberbischofsheim gelegen und gegen 850 Einwohner zählend, ist gestern Nachmittag von einem furchtbaren Brandunglück

heimgesucht worden. Binnen 2 Stunde« lagen gegen 40 Wohngebäude und fest ebcnsoviele Scheuern in Asche. Wie e- heißt, soll das Feuer durch Kinder ent­standen sein.

Württemberg.

Stuttgart, 27. Mai. Heute Nach­mittag hat bei I. M. der Königin aus Villa Berg aus Anlaß der Krönung des russischen Kaisers ein Galadiner stattgc- funden.

Stuttgart, 25. Mai. Auf der Tages­ordnung der Kammer der Abgeordneten stand die Frage der Erhöhung der Brannt­weinsteuer. Von der Commission war die Anregung ausgenommen worden weil inan in dem Branntwein ein Steuerobjekt sicht, das man zu Gunsten des Malzes belasten könne. Berichterstatter Beutter, ein Gegner der erhöhten Malzsteuer, empfahl in seinem Bericht, den Branntwein gehörig heranzuziehen, in der Art, wie es in Bayern geschehen. Finanzmiuister v. Renner überraschte die Kammer durch die Mit­theilung, daß die Grundzüge eines neuen Branntweinsteuergesetzes im Ministerium bereits festgestellt seien. Der Minister habe aber Anstand genommen, nach dein schlechten Ausfall des Jahres 1882 dieses Gesetz jetzt schon vor die Kammer zu bringen. Man müsse den Landmann erst durch eine gute Ernte sich etwas wieder erholen lassen. Aus den Aeußerungen des Ministers geht hervor, daß eine Erhöhung der Brannt­weinsteuer in Württemberg nicht unwahr­scheinlich ist. Einstweilen genehmigte die Kammer als Abgabe vom Branntweiuklein- verkauf pro 1883/85 260,000.

Tübingen. Schwurgericht. Die Sitzungen des II. Quart, beginnen am Montag den 25. Juni. Zum Vorsitzen­den ist Landesgerichtsdirektor v. Häcker in Tübingen ernannt.

Cann st a t t, 25. Mai. Der Fremden­zufluß hier steigert sich in erfreulicher Weise von Tag zu Tag ; namentlich sind viele Kurgäste hier, welche in Privatwohnungen vgiren.

Göppingen, 26. Mai. Heute Nacht zwischen 12 und 1 Uhr ertönten hier die Allarmzeichen für einen Brand. Eine ungeheure Röthe am Himmel zeigte die Richtung der Brandstätte gegen Faurn­dau. Dort stand die große Papierfabrik der HH. Beckh's Söhne in vollen Flammen. Dieselbe ist auch völlig niedergebrannt. Wie weit die Wohngebäude beschädigt wurden, ist zur Stunde hier noch nicht bekannt, da unsere Feuerwehr noch nicht zurückgekehrt ist. (S. M.)

* Neuenbürg, 28. Mai. Gestern hielt der hiesige Turnverein, welcher zum Wohl­gefallen der Bürgerschaft sich eines guten Gedeihens erfreut, in herkömmlicher Weise ein Anturnen ab. Ein stattlicher Zug lewegte sich dem Turnplätze zu, wo, durch keinen Mißklang gestört, unter den Augen vieler Zuschauer sich ein rüstiges Thun und Treiben entfaltete und der Vorstand