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Kronik.

Deutschland.

Berlin, 30. April. Im Reichstag widmet der Präsident dem gestern ver­storbenen Dr. Schulze-Delitzsch warme Worte der Anerkennung und betont die sozial-politischen Verdienste des Verstorbe­nen , welche eine weit über Deutschlands Grenzen hinausrcichende Bedeutung haben. Das Haus ehrt das Andenken durch Er­heben von den Sitzen.

Berlin, 30. April. In der heutigen Schwurgerichtsverhandlung wurde Sobbe der vorsätzlichen Ermordung und Be­raubung des Briefträgers Cossäth durch die Geschworenen mit mehr als 7 Stimmen für schuldig erklärt und vom Gerichtshof zum Tode verurtheilt.

Berlin, 27. April. Der allg. deutsche Protestanten-Berein wird seine diesjährige Generalversammlung nach Pfingsten in seiner ältesten Provinz, der rheinischen Pfalz, zu Neustadt a. d. Hardt halten und mit derselben die Feier des 25. Bestehens des Pfälzer protestantischen Vereins ver­binden.

Straßburg, 37. April. Der Lan­desausschuß hat sich für Beibehaltung der Tabakmanufaktnr entschieden und zwar mit allen Stimmen gegen die eine des Barons Hugo Zorn von Bulach. Staats­sekretär Hoffmann vertheidigte die Ver­waltung und erklärte, das Regime von Mayr-Roller habe dem Lande einen öko­nomischen Vortheil durch höhere Löhne und vergrößerten Tabakankauf verschafft, die finanziellen Vortheile seien leider aus­geblieben, da der Erfolg den Absichten nicht entsprochen habe. Unterstaatssekretär

v. Mayr erklärte, alle Angriffe gegen die Tabakmanufaktur seien aufGeldin­teressen" zurückzusühren. Der Vorsitzende des Vereins deutscher Tabakhändler habe seinerzeit der einstigen BerlinerTribüne" und derTabakzeitung" denDank" für ihre Aufsätze gegen das Monopol und für die Polemiken gegen die Manufaktur votirt. Wer immer einemliberalen Vereine" angehöre, wisse, wieviel die Bekämpfung des Tabakmonvpols gekostet habe.

Karlsruhe, 28. April. Die Karlsr. Ztg. schreibt: Die von dem Schwurgericht in Freiburg am 13. März d. I. wegen Raubmords zum Tode verurtheilten I. G. Lindemer und L. Lindemer haben um gnadenweise Umwandlung der Todesstrafe in Zuchthausstrafe gebeten. Zur Vorbe­reitung der Allerhöchsten Entschließung sind zunächst der Schwurgerichtshof und der Staatsanwalt zu Freiburg, sodann das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts, endlich die Räthe der Mini­sterien und der Oberstaatsanwalt gutacht­lich vernommen worden. In allen Stadien ergaben sich getheilte Meinungen für und wider die Anwendung des Begnadigungs­rechtes. In Anbetracht dieser Sachlage ist es schließlich angczeigt erschienen, dem Landeshcrrn die mildere Behandlung zu empfehlen. Der Großherzog hat in Folge dessen der Begnadigung zu lebensläng­lichem Zuchthaus stattgegeben.

Aus Baden, 29. April. Makler König von Ketsch, der wegen Raubmordes an dem Metzger Heppcl von Schwetzingen verhaftet, entlassen und wieder verhaftet worden ist, wurde nunmehr nach Mann­heim verbracht, wo die Untersuchung ge­gen ihn geführt wird. Ein 17jähriger Arbeiter aus Hornberg soll gestanden haben, daß er den Mord an der Frau Stadt­rechner Hockenjos begangen habe. (F. I.)

Aus Baden, 29. April. Von dem neuen Gesangbuch der evangelischen Lan­deskirche sind bereits über 80,000 Exem­plare verbreitet.

Württemberg.

Stuttgart, 28. April. Heute kam die zweite Kammer mit der Berathung des Cultusetats zu Ende. Das Hauptinteresse nahm die Debatte über das Landwirth- schaftliche Institut Hohenheim in Anspruch, welches zur Regierungszeit König Wilhelms ein europäisches Renommee hatte. Die Re­gierung will hier nämlich eine Molkerei einrichten und hiergegen erhoben sich viele Stimmen. Da die Einrichtung der Mol­kerei in der Hauptsache Lehrzwecken dienen soll, theilte die Mehrheit die Bedenken nicht und wurde das Kapitel Hohenheim für welches pr. Jahr ^ 88,585 exegirt werden, angenommen. Die Sustentation der beiden Kammern kostet dem Lande jährlich ^ 345,553. Für Aufwand von Postporto bei den Behörden in Folge der Aufhebung der Portofreiheit in Dienst­sachen wurden jährlich 320,000 be­willigt.

Stuttgart, 30. April. Die Kam­mer genehmigte heute den Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außer­ordentliche Bedürfnisse der Eisenbahn, Post- und Telegraphenverwaltung in der Finanz­periode 1883/85. Dabei wurden seitens des

Herrn Ministers der auswärtigen Ange­legenheiten Mittheilungen über die pro- jektirtc Einführung automatischer Bremsen, centrale Weichen, der elektrischen Beleuch­tung w. gegeben.

Diejenigen Lehrer, welche an einem in Eßlingen diesen Sommer abzuhaltcnde» dreimonatlichen Zeichenkurs theilzunehmcn wünschen, haben ihre Gesuche unter Bei­legung von Zeugnissen und Zeichenproben binnen 10 Tagen bei dem evangelischen Consistorium einzureichen. Zugleich haben sie anzugeben, von wem, in welcher Weise und unter welchen Bedingungen ihre Stelle während des Kurses versehen werden soll, Stuttgart, den 27. April.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. März ds. Js. auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung Folgen­des beschlossen: I. Der § 45 Absatz 1 des Betriebs - Reglements für Eisenbahnen Deutschlands enthält folg. Fassung:Die Liefernngszeit setzt sich ans Expeditions­und Transportfrist zusammen und darf nicht mehr betragen als: 1) an Expeditions­frist 1 Tag, 2) an Transportfrist für je auch nur angefangene 300 Kilom. 1 Tag, Sie beginnt mit der auf die Abstempelung des Frachtbriefs oder Aushändigung des Gepäck- oder Befördernngsscheins folgen­den Mitternacht und ist gewahrt, wenn innerhalb derselben das Vieh auf der Be­stimmungsstation zur Abnahme bereit ge­stellt ist. Der Lauf der Lieferungsfristen ruht für die Dauer des Aufenthalts des Viehs auf deu Trünkestationen (vergl. 8 6 der Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thicrcn auf Eisenbahnen vom 13. Juli 1879), Im klebrigen kommen für die Berechnung derselben, sowie auch für die Folgen ver­säumter Lieferungszeit die im Abschnitt III, für Eilgut enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung." II. Die vorstehenden Be­stimmungen treten mit dem 1. Mai in Kraft.

Cannstatt, 28. April. Seit 11. dieses Monats wird ein hiesiger junger Bürger, der vor- einigen Monaten behufs Uebernahme von Eisenbahnarbeiten nach Ungarn reiste, vermißt. Derselbe erhielt von seiner hier verbliebenen Familie eine Geldsumme zugeschickt, die ihn nicht mehr autras. Alle Nachforschungen der Pester Polizei, sowie öffentliches Ausschreiben waren bisher erfolglos.

Ulm, 30. April. Nächster Tage wird mit der Restauration des Chores des Münsters begonnen.

Calw, 30. Mai. In der heutigen Sitzung der Amtsversammlung ist der ein­stimmige Beschluß gefaßt worden, die Naturalverpslegung der armen Wander­burschen in der bisherigen Weise fortbe- stehen zu lassen, wonach die Amtskorpora­tion den Gemeinden '/z ihres Auf­wands ersetzt. Die wohlthätige Wirkung dieses Verpflegungssystems fand allgenieine Anerkennung. Seit Einführung desselben hat sich der Aufwand der Korporation für Arrestantenkosten um ungefähr 1000 pr. Jahr vermindert. (S. M.)

Neuenbürg, 1. Mai. Nachdem der April sich noch mit einem erwünschten Regen verabschiedet, beginnt die Vegetation neben den bereits in Blüthe stehenden