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ZH, M

4. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Ungehörigen sind berechtigt, spätestens am Musterungstag Anträge auf Zurück­stellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (wie Tod rc.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts, so kann jener Antrag auch noch bei der Aushebung (d. h. im Termin für die Ge­stellung vor der Oberersatzkvmmission) angebracht werden.

Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sach­verständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaubhafte Zeugen hiesür zu stelle».

Behauptete Erwerbsunfähigkeit (von Eltern, Geschwistern w.) muß durch ärztliche Untersuchung bei der Musterung bestätigt werden. Die betreffenden Personen haben daher bei letzterer der Ersatzkommission sich vorzustellen.

5. Etwaige Au- oder Abmeldungen von Pflichtigen in der Zwischenzeit sind dem Oberamt sofort anzuzeigen.

6. Bei der Musterung haben je die Ortsvorstcher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, bei der Loosung da­gegen nicht. Die Rekrutirungsstammrollcn sind mitznbringen und bei der Musterung nach dein Ergebniß der letzteren genau zu ergänzen. Die Loosnummern sind zu Hause, wenn die Loosungsscheine vom Oberamt zur Ausfolge an die Pflichtigen zu­gesandt werden, in die Stammrollen einzusetzen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathhaus sich einfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und Stören der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und man strenge darauf sehen werde, daß sie in einem ordentlichen Zustand erscheinen.

7. Ucber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve I. Klaffe (s. Enzthäler Nr. 18( findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche au den be­treffenden Tagen die Militärpflichtigen gestellt haben.

Hiernach haben die Ortsvorsteher sofort das Weitere zu besorgen.

Den 28. März 1883. K. Oberamt.

Nestle.

Erlaß des Ministeriums des Innern an särnrntliche Westorden des Departements des Innern, öe treffend die portopflichtige Korre spondenz zwischen Württemkergi- schen und Schweizerischen Westörden. Morn 15. Marz 1883. M. 2221.

Nachdem zur Kenntniß des Ministeriums gekommen ist, daß die mit der Schweiz bestehende Konvention über Behandlung der portopflichtigen Korrespondenz zwischen Württnnbergischen und Schweizerischen Be­hörden, wonach

1) portopflichtige Sendungen stets von der abseudenden Behörde zu fran- kiren sind,

2) bei Korrespondenz zwischen Behör­den in Parteisachen die absendende Stelle das Porto auch in solchen Füllen zu entrichten hat, in welchen die Pflicht zur Portozahlung einer im Gebiete der empfangenden Stelle befindlichen Partei obliegt, und

3) die empfangende Stelle zwar befugt ist, den Portobetrag von der Partei einznziehen, jedoch von einer Er­stattung desselben an die abscndende Behörde des andern Staats bis auf Weiteres Abstand genommen werden soll,

von den inländischen Behörden hie und da nicht befolgt wird, sieht man sich ver­anlaßt, sämmtlichen (Staats-, Gemeinde-, Amtskörperschafts-, Stiftungs-) Behörden des Departements die pünktliche Einhal­tung der Konvention einzuschärfeu.

Die K. Bezirksämter werden beauf­tragt, gegenwärtigen Erlaß in den für amtliche Bekanntmachungen dienenden Be­zirksblättern zur Veröffentlichung zu bringen.

Stuttgart, den 15. März 1883.

K. Ministerium des Innern.

Hölder.

Neuenbürg.

Bekanntmachung

betr. Flößerei auf Enz und Nagold im Großherzogthum Baden.

Nach einer Mittheilung des großh. bad. Bezirksamts Pforzheim kann die Flößerei auf der badischen Strecke der Enz vom

>31. d. Mts. ab wieder betrieben werden,

dagegen wird die Eröffnung der Floß­straße auf der Nagold erst Mitte April d. I. erfolgen können. Der Tag der Er­öffnung letzterer Floßstraße wird besonders bekannt gegeben werden.

Dies wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.

Den 28. 'März 1883.

K. Oberamt.

N e st l e.

Neuenbürg.

Bekanntmachung

betr. die Wahlen öffentlicher Rechner.

Aus Anlaß des Rechnungsabschlusses am 31. d. Mts. werden die Gemeinde-, Stiftungs- und Schulbehörden beauftragt, darüber zu wachen, daß wo die Dienstzeit der öffentlichen Rechner mit dem 31. d. M abläuft, alsbald Neuwahlen vorgenommen werden.

Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Dienstdauer mit dem Rechnungs­termin in Einklang gebracht wird und ist, um dies durchzuführcn, bei Rechnern, deren Dienstzeit am 1. Juli d. I. zu Ende geht, entweder solche bis zum 1. April 1884 durch Beschluß der betreffenden Kollegien zu verlängern, oder, der Zustimmung des Rechners vorausgesetzt, schon mit dem 1. April d. I. eine Neuwahl vorzunehmen. Den 29. März 1883.

K. Oberamt und K. gem. Oberamt.

Ncstle. Cranz.

A«

Neuenbürg.

In Gemäßheit des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 27. Februar d. I. (Minist. Amtsbl. S. 55) werden die Gemeindebehörden hiemit veranlaßt in Uebereinstimmung mit einem Beschluß des Bundesraths vom 14. Dezember v. I. in Betreff der Einführung der Dezimalein- theilung beim Papierhandel in Zukunft bei ihren Papierbestellungen gleichfalls die für die Reichs- und Staatsbehörden vor­geschriebene Einheit (das Ries zu 1000 Bogen) in Anwendung zu bringen.

Den 29. März 1883.

K. Oberamt.

Nest 1 e.

Akkord auf AnAnchsarbkiten.

Höherer Weisung gemäß soll der An­strich der eisernen Brücken auf der Enz- nnd Nagvldbahn mit einem Gesammt- flächemnaß von 13,768gm. erneuert werden.

Das Material hiezu wird von der K. Eisenbahnverwaltung geliefert und be­schränkt sich somit die Äkkordsarbeit aus das dem Anstrich vvrauszugchende sorg­fältige Reinigen sämmtlichcr Eiseutheile, auf den zweimaligen Anstrich, auf An­schaffung der Pinsel, Geräthc und Geschirre und auf die Einrüstung.

Die weiteren Bedingungen sind hier und bei der Bahnmeisterei Neuenbürg zur Einsicht aufgelegt.

Offerte, welche den Preis pro gm. Anstrich zu enthalten haben, sind portofrei bis längstens den 6. April bei der Unter­zeichneten Stelle einzureichen.

Pforzheim, den 24. März 1883.

K. Betriebsbauamt.

Keller.

Die im letzten Blatt ausgeschriebene Akkordsverhandlung über Erd- und Be- schottcrungsarbeiten findet

Samstag den 31. d. M.

Vormittags 10 Uhr

statt.

Pforzheim den 28. März 1883.

K. B. Bauamt.

Keller.

Ncuenb ü r g.

Ltiftongssachr.

Der in Fellbach geborene, in Cannstatt gestorbene, auf seinen Wunsch hier be­erdigte Privatier, res. Postverwaltcr Karl Ferdinand Kraft hat seine große Anhänglichkeit au Neuen­bürg aufs Neue dadurch bewiesen, daß er seinen früheren Stiftungen eine neue zu Ehren seiner ersten am 11. Februar 1848 hier gestorbenen Gattin Marie Rosine, geb. Schlager aus Tübingen angereiht hat durch ein Legat von 857 ^ 14 welches als

Krast-Schlayer'sche Stiftung" erhalten und aus dessen Zins dem tüch­tigsten und sittlich guten Schüler der Real-