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Der Enzthäler.
Anzeiger und Uiilerhaltungsblatt für das Einthal und dessen Umgegend.
AmtsbLcrtt für: öerr KbernrntsöeZivk Werrerrbürrg.
41. Ia-rgang.
Nr. 48. Neuenbürg, Donnerstag den 29. März 1883.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag. — Preis in Neuenbürg Vierteljahr!. W^Z, monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich I -^4 26 ^Z, monatlich 4S^Z; auswärts vierteljährlich 45— Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum 10^j.
Amtlichkü.
Neuenbürg.
Aufforderung
an die Hundebesiher zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1883 31. März 1884.
Sämmtliche Hundebcsitzer werden hie- mit zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1883/31. März 1884 aufgefordert, indem zugleich Folgendes bemerkt wird.
1) Bon allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt find, ist eine Abgabe zu entrichten, welche einschließlich des Steuerzuschlags 8 für jeden Hund ohne Unterschied der Benützung desselben, beträgt.
2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1882/34. März' 1883 'einen Hund versteuert hat und denselben in der Zeit vom 1./15 April 1883 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1883/31. März 1884 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1883 keinen Hund mehr hat.
3) Auf den 1. April 1883 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sic in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben. (Anmeldung.)
Wer am 1. April einen in dem Vorjahr mit der Steuer belegten Hund nicht mehr hat und auch keinen anderen Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will. (Abmeldung.)
4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteucrbc- amten desjenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebcsitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu ertheilen hat.
5) Ein Hundebcsitzer, welcher nach oben Ziffer 3 Abs. 1 anzeigepflichtig ist, diese Anzeige aber nicht spätestens bis 15. April macht, hat den 4fachen Betrag der Abgabe zu bezahlen.
Wer unrichtiger Weise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet, macht sich einer Hinterziehung der Abgabe schuldig und hat daher gleichfalls den 4fachen Betrag derselben zu entrichten, wenn er nicht bis zum 15. April erneute Anzeige gemacht hat.
6) Diejenigen, welche nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April/Juni, Juli/September und Oktober/Dezember 1883 Besitzer steuerpflichtiger Hunde werden, find, soferne letztere nicht an Stelle bisher versteuerter Hunde treten, verpflichtet, hiervon binnen 14 Tagen Anzeige zu machen und vom nächsten Quartal an die Abgabe zu entrichten.
Wer diese Anzeige nicht rechtzeitig macht, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
Den 27. März 1883.
K. Oberamt. K. Kameralamt.
Nestle. jluchh. Sailer,
g. St. B.
Neuenbürg.
An dir Gktsmstkhn nnd Okts-rmdrmteii.
Die Ortsvorsteher und Ortsstenerbe- amten werden hiemit zur Besorgung der Hundeaufnahme angewiesen. Die vorge- drnckte Aufforderung an die Hundebcsitzer durch den Ortsvorstand in jeder Geineinde ohne Verzug öffentlich bekannt zu machen.
Den 27. März 188A.
K. Oberamt. K. Kameralamt.
Nestle. Buchh. Sailer,
g. St. B.
Neuenbür g.
An dir Srtsoor-rhrr.
Die Ortsvorstcher werden angewiesen, die Sportelurkunden für das Quartal vom 1. Januar bis 31. März d. I., zutreffenden Falls unter Anschluß der Sportel- geldcr zuverlässig bis zum 6. k. Mts. hieben einzuscnden.
Den 27. März 1883.
K. Obcramt.
N e st l e.
Revier Schwann.
Amnihnh-«. KnncholMkms.
Mittwoch den 4. April Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhaus in Neuenbürg aus den Staatswaldungen Sägerriß und Schwab- stich: 69 Stück Lang- und Sägholz mit
215,66 Fm., 1 Eiche mit 1,31 Fm.,
4 Ahorn mit 1,66 Fm., 2 Hagenbuchen mit 0,78 Fm., 75 Rvthbuchen mit 44,74 Fm., 5 Rm. eichen Abfall, 123 Rm, buchene Scheiter, 538 Rm. dto. Prügel und Abfall, 5 Rm. Ahorn- und Birkenabfall, 7 Rm. Nadelholzscheiter, 155 Rm. dto. Abfall, 167 Rm. buchene und 57 Rm. Nadelholz-Reis- prügel.
Sodann wiederholt aus Horntan-Ebene und Tröstbach-Ebene: 207 Rm. buch. Scheiter und 234 Rm. dto. Prügel und Abfall.
Das Brennholz, welches in Abtheilung Sägerriß bei der Dennacher Sägmühle sitzt, ist für die Abfuhr ins Enzthal sehr günstig gelegen.
Revier Enzklösterle.
AwrL
am Samstag den 31. März Nachmittags 4 Uhr
im Wal'dhorn in Enzkrosterle über Wiederherstellung verschiedener durch Hochwasser und Schneeabgang beschädigter Wege, Brücken und Ufer in sümmtlichen Hüten, sowie über Beifuhr nnd Schlagen voll 220 Roßlasten Sandsteinen auf den Ebene-Weg und die Scheuflerstaig im Distrikt Langehardt. Zum Vorzcigen der Fundstelle für die Sandsteine wird Forstwächter Nagel am obigen Tage von Nachmittags 1 Uhr in Gompelscheuer parat sein.
Ueberjchlagspreis zus.— j- 1800 ^
Wird Ms krd- md Ke- schottmugMdkitk«.
Zwischen den Stationen Brötzingen und Birkcnfeld sind Erd- und Beschotterungsarbeiten im Gesammtkostenbetrag von ca. 1000 -4L im Akkord herzustellen.
Liebhaber werden zu einer mündlichen Verhandlung auf
Samstag den 31. d. M. in das Bureau der Bahnmeisterei Neuenbürg eingeladen, woselbst die näheren Bestimmungen von heute ab zur Einsicht vorliegen.
Pforzheim, den 26. März 1883.
K. Betriebsbauamt.
Keller.
Stadt Wildbad.
Mmmhslj-gerlüiis.
Aus dem Stadtwald Wanne Abth. 1 (oberhalb Kepplers Wiese und der Guldenbrücke) werden im Submissionswege unter