Der Enzthäler.

Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthal und -essen Umgegend.

Amtsblatt füv öen Kbevcrmtsbegivk Weuenbüvg.

41. Jahrgang.

Nr. 43. Neuenbürg, Sonntag den 18. März 1883.

Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag. Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-4L io^Z, monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 45 ^Z. Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum

Amtliches.

Neuenbürg.

A» dir Gemeinde- imd Orts- sch«lbehiildr».

Den Gemeinde- und Ortsschulbehörden wird nachstehender Consistorialerlaß, Amts­blatt des Cvnsistoriums Nr. 368 S. 3265, zur künftigen Darnachachtung hiemit be­kannt gegeben.

Den 16. März 1883.

K. g. Oberamt in Schuls.

Amtm. Pommer g. St.-V. Cranz.

Cmßßorialcrl»ß

an die gemeinschaftlichen Oberämter in Schulsachen

betreffend

den Vollzug der Abrechnung über Schnl- stellengehalte (2982).

Wiederholte Anstände hinsichtlich des Vollzugs des Normalerlaffes vom 15. August 1882 Nr. 12,851 (Amtsblatt S. 3215), betreffend den Gehaltabrechnungs­termin der Schulstellen, veranlassen die Oberschulbehörde zu nachfolgenden Be­stimmungen:

1) Wie im vorletzten Absatz des ge­nannten Erlasses erwähnt ist, kommt die Leitung des Abrechnungsgeschäfts der Ortsschulbehörde bei Verlegung eines Abrechnungstermins zu und fallen etwa hiedurch veranlaßte Kosten dem Schulfonds zur Last. Gleiches gilt auch dann, wenn eine Gehalts­abrechnung aus anderen Gründen, insbesondere wegen einer Stellen- vakatur nothwendig wird. Dem­zufolge gehört auch die Abrechnungs­urkunde zu den Akten der Orts­schulbehörde und ist als Beilage der betreffenden Schulfonds - Rechnung anzuschließen.

2) Zur Klarstellung der Ansprüche des Schulfonds sowohl, als zur Ab­schneidung nachträglicher Einwände seitens der Betheiligten erscheint es stets als nothwendig, daß eine Ab­rechnung vorgenommen wird. Ist ausnahmsweise eine Unterlassung derselben gerechtfertigt und wünschens- werth, so ist die Genehmigung der Oberschulbehörde einzuholen, welche indeß nur dann ertheilt werden wird, wenn sümmtstche Betheiligte (die Ver­waltungsbehörde der Sammelkasse für den Schulgehalt, die Ortsschul­behörde, der abgehende und ein-

tretcnde Lehrer, sowie der Amtsver­weser) damit sich urkundlich einver­standen erklärt haben. Die hiedurch erwachsenden Aktenbelege gehören gleichfalls zur Registratur der Orts­schulbehörde.

Stuttgart, den 16. Februar 1883.

Bitzer.

Neuenbürg.

A» die Nrtsiior-rhtt, Gkmi»de- Bcger und NermltmMktimtt.

Die Vornahme der Steuerabrechnungen pro 1882/83 betr.

Gemäß der Verfügung vom 18. Febr. 1828 (I. Ergänzungsband zum Reg.-Bl. S. 198 ff.) ist jetzt, nachdem der Rech­nungstermin für die öffentlichen Verwal­tungen auf den 1. April zurückverlcgt worden ist, wo nicht schon in der zweiten Hälfte des Monats März, doch jedenfalls mit dem Beginn des neuen Rechnungs­jahrs der Anfang mit den Steuerabrech­nungen zu machen, und cs sind hiezu die­jenigen Steuerpflichtigen, welche im Rück­stand geblieben, vorzuladen, und zur Ent­richtung ihrer Schuldigkeiten durch die Gemeindepfleger und Ortsvorsteher zu ver­anlassen.

Sollten sich gleichwohl Rückstände er­geben, welche nicht sofort beigetrieben wer­den können, so darf zufolge des Circular­erlasses vom 2. Juni 1837 die Steuerab­rechnung nicht geschloffen werden, vielmehr sind die Rückstände von dem Gemeinde­pfleger oder Verwaltungsaktuar zu ver­zeichnen und dem Oberamt zur weiteren Verfügung anzuzeigen.

Hienach haben sich die Ortsvorsteher, Gemeindepfleger und Berwaltungsaktuare gehörig zu achten, und die Verzeichnisse über die Steuerausstände pro 1882/83 so­wohl als über die Rückstände an Gemeinde- Einkünften spätestens bis 15. Mai d. I. dem Oberamt vorzulegen. Das Oberamt behält sich übrigens vor, auch früher schon aus einzelnen Gemeinden Fortgangsberichte einzuverlangen.

Den 16. März 1883.

K. Oberamt.

Amtmann Pommer, g. St. B. Revier Hofstett.

Krt«»h!l;-Vkrk«i>s.

Am Donnerstag den 29. März Vormittags 10 Uhr

im Lamm zu Agenbach aus Teufelshaus, Baurenmiß, Kegelplatz, Eichelgrund und Leimenloch: 368 Rm. Nadelh.-Scheiter, Prügel und Anbruch.

Stadt Wildbad.

Krr»«hi>lj-Verka«s.

Am Donnerstag den 22. März d. I., Vormittags 11 Uhr

werden auf hiesigem Rathhause aus den Stadtwaldungen an der Linie, Abth. 6 u. 7, (an den Grundwcg und Steinweg angerückt, 34 Kilometer von Wildbad

entfernt) im

Aufstreich verkauft:

ca. 30 Rm. buchene Scheiter,

420

Prügel,

2

birkene

.. 12

tannene Scheiter,

165

Prügel,

340

buchene Reisprügel,

210

tannene

Wildbad

den 18. März 1883.

Stadtförster

K«lz-Ver-eiger»ug.

Aus den Domänenwaldungen der Be­zirksforstei Mittelberg in Ettlingen werden mit Borgfrist-Bewilligung ver­steigert:

am Dienstag den 20. März d. I.

Morgens 10 Uhr in der Marxzcller Mühle:

aus Distrikt II. 7 Baumschulfchlag: 11 Ahorn mit 7,36 Fm.. 1 Eiche III. Kl. und 1 Tanne IV. Kl.; 204 Ster buchenes, 207 Ster gemischtes Prügelholz; 3725 Stück gemischte Prügelwellen, sowie 4 Loose Schlagraum.

Das Holz lagert zunächst Frauenalb.

Waldhüter Schnurr im Gertrudenhof (Pfaffenroth) zeigt das Holz auf Ver­langen vor.

PriMtmrchrichlkii.

Gk«rdk-§mk Umubiirg.

E. G.

Die Mitglieder werden unter Hin­weisung auf 7 der Statuten aufge­fordert, ihre rückständigen Monats-Ein­lagen innerhalb 14 Tagen einzusenden.

Ein 7'

vom Lande findet sofort einen guten Platz. Wo sagt die Red.

810 Centner gut angebrachtes

Oehmd

verkauft

Carl Wagner, Metzger.