Der Enzthäler.
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Cnzthal und -essen Umgegend.
Amtsblatt füv öen Kbevcrmtsbegivk Weuenbüvg.
41. Jahrgang.
Nr. 43. Neuenbürg, Sonntag den 18. März 1883.
Erscheint Dienstag, Donnerstag, Samstag L Sonntag. — Preis in Neuenbürg vierteljährl. 1-4L io^Z, monatlich 4o^Z; durch die Post bezogen im Bezirk vierteljährlich 2S^Z, monatlich 45 auswärts vierteljährlich 45 ^Z. — Jnsertionspreis die Zeile oder deren Raum
Amtliches.
Neuenbürg.
A» dir Gemeinde- imd Orts- sch«lbehiildr».
Den Gemeinde- und Ortsschulbehörden wird nachstehender Consistorialerlaß, Amtsblatt des Cvnsistoriums Nr. 368 S. 3265, zur künftigen Darnachachtung hiemit bekannt gegeben.
Den 16. März 1883.
K. g. Oberamt in Schuls.
Amtm. Pommer g. St.-V. Cranz.
Cmßßorialcrl»ß
an die gemeinschaftlichen Oberämter in Schulsachen
betreffend
den Vollzug der Abrechnung über Schnl- stellengehalte (2982).
Wiederholte Anstände hinsichtlich des Vollzugs des Normalerlaffes vom 15. August 1882 Nr. 12,851 (Amtsblatt S. 3215), betreffend den Gehaltabrechnungstermin der Schulstellen, veranlassen die Oberschulbehörde zu nachfolgenden Bestimmungen:
1) Wie im vorletzten Absatz des genannten Erlasses erwähnt ist, kommt die Leitung des Abrechnungsgeschäfts der Ortsschulbehörde bei Verlegung eines Abrechnungstermins zu und fallen etwa hiedurch veranlaßte Kosten dem Schulfonds zur Last. Gleiches gilt auch dann, wenn eine Gehaltsabrechnung aus anderen Gründen, insbesondere wegen einer Stellen- vakatur nothwendig wird. Demzufolge gehört auch die Abrechnungsurkunde zu den Akten der Ortsschulbehörde und ist als Beilage der betreffenden Schulfonds - Rechnung anzuschließen.
2) Zur Klarstellung der Ansprüche des Schulfonds sowohl, als zur Abschneidung nachträglicher Einwände seitens der Betheiligten erscheint es stets als nothwendig, daß eine Abrechnung vorgenommen wird. Ist ausnahmsweise eine Unterlassung derselben gerechtfertigt und wünschens- werth, so ist die Genehmigung der Oberschulbehörde einzuholen, welche indeß nur dann ertheilt werden wird, wenn sümmtstche Betheiligte (die Verwaltungsbehörde der Sammelkasse für den Schulgehalt, die Ortsschulbehörde, der abgehende und ein-
tretcnde Lehrer, sowie der Amtsverweser) damit sich urkundlich einverstanden erklärt haben. Die hiedurch erwachsenden Aktenbelege gehören gleichfalls zur Registratur der Ortsschulbehörde.
Stuttgart, den 16. Februar 1883.
Bitzer.
Neuenbürg.
A» die Nrtsiior-rhtt, Gkmi»de- Bcger und NermltmMktimtt.
Die Vornahme der Steuerabrechnungen pro 1882/83 betr.
Gemäß der Verfügung vom 18. Febr. 1828 (I. Ergänzungsband zum Reg.-Bl. S. 198 ff.) ist jetzt, nachdem der Rechnungstermin für die öffentlichen Verwaltungen auf den 1. April zurückverlcgt worden ist, wo nicht schon in der zweiten Hälfte des Monats März, doch jedenfalls mit dem Beginn des neuen Rechnungsjahrs der Anfang mit den Steuerabrechnungen zu machen, und cs sind hiezu diejenigen Steuerpflichtigen, welche im Rückstand geblieben, vorzuladen, und zur Entrichtung ihrer Schuldigkeiten durch die Gemeindepfleger und Ortsvorsteher zu veranlassen.
Sollten sich gleichwohl Rückstände ergeben, welche nicht sofort beigetrieben werden können, so darf zufolge des Circularerlasses vom 2. Juni 1837 die Steuerabrechnung nicht geschloffen werden, vielmehr sind die Rückstände von dem Gemeindepfleger oder Verwaltungsaktuar zu verzeichnen und dem Oberamt zur weiteren Verfügung anzuzeigen.
Hienach haben sich die Ortsvorsteher, Gemeindepfleger und Berwaltungsaktuare gehörig zu achten, und die Verzeichnisse über die Steuerausstände pro 1882/83 sowohl als über die Rückstände an Gemeinde- Einkünften spätestens bis 15. Mai d. I. dem Oberamt vorzulegen. Das Oberamt behält sich übrigens vor, auch früher schon aus einzelnen Gemeinden Fortgangsberichte einzuverlangen.
Den 16. März 1883.
K. Oberamt.
Amtmann Pommer, g. St. B. Revier Hofstett.
Krt«»h!l;-Vkrk«i>s.
Am Donnerstag den 29. März Vormittags 10 Uhr
im Lamm zu Agenbach aus Teufelshaus, Baurenmiß, Kegelplatz, Eichelgrund und Leimenloch: 368 Rm. Nadelh.-Scheiter, Prügel und Anbruch.
Stadt Wildbad.
Krr»«hi>lj-Verka«s.
Am Donnerstag den 22. März d. I., Vormittags 11 Uhr
werden auf hiesigem Rathhause aus den Stadtwaldungen an der Linie, Abth. 6 u. 7, (an den Grundwcg und Steinweg angerückt, 3—4 Kilometer von Wildbad
entfernt) im
Aufstreich verkauft:
ca. 30 Rm. buchene Scheiter,
420
„ „ Prügel,
2
„ birkene „
.. 12
„ tannene Scheiter,
„ 165
„ „ Prügel,
„ 340
„ buchene Reisprügel,
„ 210
„ tannene „
Wildbad
den 18. März 1883.
Stadtförster
K«lz-Ver-eiger»ug.
Aus den Domänenwaldungen der Bezirksforstei Mittelberg in Ettlingen werden mit Borgfrist-Bewilligung versteigert:
am Dienstag den 20. März d. I.
Morgens 10 Uhr in der Marxzcller Mühle:
aus Distrikt II. 7 Baumschulfchlag: 11 Ahorn mit 7,36 Fm.. 1 Eiche III. Kl. und 1 Tanne IV. Kl.; 204 Ster buchenes, 207 Ster gemischtes Prügelholz; 3725 Stück gemischte Prügelwellen, sowie 4 Loose Schlagraum.
Das Holz lagert zunächst Frauenalb.
Waldhüter Schnurr im Gertrudenhof (Pfaffenroth) zeigt das Holz auf Verlangen vor.
PriMtmrchrichlkii.
Gk«rdk-§mk Umubiirg.
E. G.
Die Mitglieder werden unter Hinweisung auf 7 der Statuten aufgefordert, ihre rückständigen Monats-Einlagen innerhalb 14 Tagen einzusenden.
Ein 7'
vom Lande findet sofort einen guten Platz. Wo sagt die Red.
8—10 Centner gut angebrachtes
Oehmd
verkauft
Carl Wagner, Metzger.