4. Jeder Militärpflichtige,, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens am Musterungstag Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (wie Tod re.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts, so kann jener Antrag auch noch bei der Aushebung (d. h. im Termin für die Gestellung vor der Oberersatzkommission) angebracht werden.
Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von ZZgen und Sachverständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 8 glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.
Behauptete Erwerbsunfähigkeit (von Eltern, Geschwistern rc.) muß durch ärztliche Untersuchung bei der Musterung bestätigt werden. Die betreffenden Personen haben daher bei letzterer der Ersatzkommission sich vorzustellen.
5. Etwaige An- oder Abmeldungen von Pflichtigen in der Zwischenzeit sind dem Oberamt sofort anzuzeigen.
6. Bei der Musterung haben je die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, bei der Loosung dagegen nicht. Die Rekrntirungsstammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach dem Ergebniß der letzteren genau zu ergänzen. Die Loosnummern sind zu Hause, wenn die Loosungsscheine vom Oberamt zur Ausfolge an die Pflichtigen zugesandt werden, in die Stammrollen einzusetzcn.
Die Ortsvorstehcr sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathhaus sich cinfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und Stören der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und man strenge darauf sehen werde, daß sie in einem ordentlichen Zustand erscheinen.
7. lieber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve I. Klaffe (s. Enzthäler Nr. 18) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche an den be-
reffenden Tagen die Militärpflichtigen gestellt haben, t Hiernach haben die Ortsvorstehcr sofort das Weitere zu besorgen.
Den 12. Mürz 1883. K. Oberamt.
Amtmann Pommer, g. St. V.
Neuenb ü r g.
K e k«n»t m a ch «»g
Nach Mittheilung des bad. Bezirksamts Pforzheim hat das Großh. Bad. Ministerium des Innern zum Vollzug der auf Anregung der Reichsregierung in diesem Frühjahre in ganz Westdeutschland statt- findenden Reinigung der räudekranken Schafe angevrdnet, daß bis auf Weiteres die Einführung von Schafen aus einer nicht zum Amtsbezirk Pforzheim gehörenden Gemarkung alsbald unter Vorlage der Zeugnisse eines beamteten Thierarztes über den Gesundheitszustand der Thiere dem Bezirksamte angezcigt werden muß, und daß, falls für von auswärts eingeführtc Schafe ein Zeugniß eines beamteten Thierarztes nicht beigebracht werden kann, die Untersuchung desselben vom Bezirksamt Pforzheim aus angevrdnet wird und die etwa krank befundenen Thiere entweder unter Sperre gestellt oder über die Grenze zurückgewiesen werden.
Es wird dies hiermit zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht.
Den 13. März 1883.
K. Oberamt.
Amtmann Pommer, g. St. B.
Neuenbürg.
Krlmntmchmg.
Der Kaufmann Christian Helber in Neuenbürg ist heute als Unteragent für das Auswandererbefördernngsgeschäft des Emil Georgii in Calw für den Ober- amtsbczirk Neuenbürg in widerruflicher Weise bestätigt worden.
Den 13. März 1883.
K- Oberamt.
Amtmann Pommer, g. St. B.
Nkffkutlichk ZnjiellW.
Die ledige Christiane Auer von Rohrdors OA. Nagold und Genossen, vertreten durch RA. Bockshammer in Horb, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Martin Oelschläger, Apotheker aus Schömberg wegen Ansprüche aus unehelicher Vaterschaft, mit dem Anträge auf Verurtheilung
des Beklagten zur Bezahlung eines jährlichen Alimentationsbeitrags von—70c^L vom Tage der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr, hälftig je am 12. Juli und 12. Januar jeden Jahres zahlbar, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K.Amtsgericht Neuenbürg auf Mittwoch den 2. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffcntlchen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neuenbürg, 8. Mürz 1883.
Gerichtsschreibcrei des K. Amtsgerichts.
Wein brenn er.
Kontttl-VttsWMlllUM
im Landwehrkompagniebezirk Neuenbürg finden statt:
für die Dispositionsurlauber, die Reservisten, die Wehrmänner, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die Halbinvaliden, welche noch im dienstpflichtigen Alter stehen.
1) In der Station (des Kontrolbezirks) Herren alb am 5. April 1883 Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus.
2) In der Station (des Kontrolbezirks) Neuenbürg am 5. April 1883 Nachmittags 3 Uhr bei der Kirche.
3) In der Station (des Kontrolbezirks) Langenbrand am 6. April 1883 Vormittags 8'/s Uhr bei dem Rathhaus.
4) In der Station (des Kontrolbezirks). Wildbad am 6. April 1883 Nachmittags 2'/s Uhr im Saale zur Sonne.
Zu den Kontrolbezirken Herrenalb, Neuenbürg, Langenbrand und Wildbad gehören dieselben Ortschaften wie bisher. Im Zweifelsfalle können ältere Kameraden des Ortes, oder der Ortsvorstehcr darüber Auskunft geben.
Militärpaß und Führungs-Attest sind bei Strafvermeidunq mit zur Stelle zu zu bringen.
Calw im März 1883.
Landwehrbezirkskommando.
Revier Altensteig.
Staiilinhilt-Nkkiranf.
Am Mittwoch den 21. März Vormittags 11 Uhr
auf dem Rathhaus zu Altenstaig aus Neubann, Abth. 7 Großmannshau, Eichhalde, Abth. 1 Lichtenbach und 4 Sägmühlehalde: 1297 St. Nadelholz-Lang- und Sägholz mit 1707 Fm.
Aichelberg, Gerichtsbezirk Calw. Der auf 16. und 17. d. M. ausgeschriebene Verkauf der Holzvorräthc und der übrigen Fahrn iß in der Konkursmasse des
WakdhornwirtHs und Müllers Georg Adarn Hientschker
auf der Rehmühle findet auf Antrag eines Gläubigers wegen der ungünstigen Witterung nicht statt.
Den 13. März 1883.
Konkursverwalter Amtsnotar Dipper.
Calw.
lang- M KWoh-VerkNs.
Montag den 19. d. Mts. Nachmittags 2'/r Uhr auf dem Rathhause hier aus den Stadtwaldungen Thülesbach, Grüner Weg, Schießberg, Windhof und Falkenftein:
a. Langholz.
I. El. 9 St. mit 34,78 Fm.
II. 25 „ „ 48,23 „
III. .. 233 209,92 „
IV. „ 454 „ „ 223,38 „
V. 495 „ 117.76 „
b. Sägholz.
I. II. n. III. El. 28 St. mit.14,85 „
4 Eichen m. 4,83 „ Zus. — (1238 St. mit 643(75F!M Gemeinderath.
Stadtgemeinde Nagold.
Der
Stimiiihlilj-Nerka«/
vom 8. März ist genehmigt.
Gemeinderath.