4. Jeder Militärpflichtige,, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens am Musterungstag Anträge auf Zurück­stellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (wie Tod re.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts, so kann jener Antrag auch noch bei der Aushebung (d. h. im Termin für die Ge­stellung vor der Oberersatzkommission) angebracht werden.

Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von ZZgen und Sach­verständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 8 glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen.

Behauptete Erwerbsunfähigkeit (von Eltern, Geschwistern rc.) muß durch ärztliche Untersuchung bei der Musterung bestätigt werden. Die betreffenden Personen haben daher bei letzterer der Ersatzkommission sich vorzustellen.

5. Etwaige An- oder Abmeldungen von Pflichtigen in der Zwischenzeit sind dem Oberamt sofort anzuzeigen.

6. Bei der Musterung haben je die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, bei der Loosung da­gegen nicht. Die Rekrntirungsstammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach dem Ergebniß der letzteren genau zu ergänzen. Die Loosnummern sind zu Hause, wenn die Loosungsscheine vom Oberamt zur Ausfolge an die Pflichtigen zu­gesandt werden, in die Stammrollen einzusetzcn.

Die Ortsvorstehcr sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathhaus sich cinfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und Stören der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und man strenge darauf sehen werde, daß sie in einem ordentlichen Zustand erscheinen.

7. lieber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve I. Klaffe (s. Enzthäler Nr. 18) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche an den be-

reffenden Tagen die Militärpflichtigen gestellt haben, t Hiernach haben die Ortsvorstehcr sofort das Weitere zu besorgen.

Den 12. Mürz 1883. K. Oberamt.

Amtmann Pommer, g. St. V.

Neuenb ü r g.

K e k«n»t m a ch «»g

Nach Mittheilung des bad. Bezirks­amts Pforzheim hat das Großh. Bad. Ministerium des Innern zum Vollzug der auf Anregung der Reichsregierung in diesem Frühjahre in ganz Westdeutschland statt- findenden Reinigung der räudekranken Schafe angevrdnet, daß bis auf Weiteres die Einführung von Schafen aus einer nicht zum Amtsbezirk Pforzheim gehören­den Gemarkung alsbald unter Vorlage der Zeugnisse eines beamteten Thierarztes über den Gesundheitszustand der Thiere dem Bezirksamte angezcigt werden muß, und daß, falls für von auswärts eingeführtc Schafe ein Zeugniß eines beamteten Thier­arztes nicht beigebracht werden kann, die Untersuchung desselben vom Bezirksamt Pforzheim aus angevrdnet wird und die etwa krank befundenen Thiere entweder unter Sperre gestellt oder über die Grenze zurückgewiesen werden.

Es wird dies hiermit zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht.

Den 13. März 1883.

K. Oberamt.

Amtmann Pommer, g. St. B.

Neuenbürg.

Krlmntmchmg.

Der Kaufmann Christian Helber in Neuenbürg ist heute als Unteragent für das Auswandererbefördernngsgeschäft des Emil Georgii in Calw für den Ober- amtsbczirk Neuenbürg in widerruflicher Weise bestätigt worden.

Den 13. März 1883.

K- Oberamt.

Amtmann Pommer, g. St. B.

Nkffkutlichk ZnjiellW.

Die ledige Christiane Auer von Rohrdors OA. Nagold und Genossen, ver­treten durch RA. Bockshammer in Horb, klagen gegen den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Martin Oelschläger, Apotheker aus Schömberg wegen Ansprüche aus unehelicher Vater­schaft, mit dem Anträge auf Verurtheilung

des Beklagten zur Bezahlung eines jähr­lichen Alimentationsbeitrags von70c^L vom Tage der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahr, hälf­tig je am 12. Juli und 12. Januar jeden Jahres zahlbar, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts­streits vor das K.Amtsgericht Neuenbürg auf Mittwoch den 2. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffcntlchen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neuenbürg, 8. Mürz 1883.

Gerichtsschreibcrei des K. Amtsgerichts.

Wein brenn er.

Kontttl-VttsWMlllUM

im Landwehrkompagniebezirk Neuenbürg finden statt:

für die Dispositionsurlauber, die Re­servisten, die Wehrmänner, die zur Dispo­sition der Ersatzbehörden entlassenen Mann­schaften und die Halbinvaliden, welche noch im dienstpflichtigen Alter stehen.

1) In der Station (des Kontrolbezirks) Herren alb am 5. April 1883 Vormittags 9 Uhr auf dem Rath­haus.

2) In der Station (des Kontrolbezirks) Neuenbürg am 5. April 1883 Nachmittags 3 Uhr bei der Kirche.

3) In der Station (des Kontrolbezirks) Langenbrand am 6. April 1883 Vormittags 8'/s Uhr bei dem Rath­haus.

4) In der Station (des Kontrolbezirks). Wildbad am 6. April 1883 Nach­mittags 2'/s Uhr im Saale zur Sonne.

Zu den Kontrolbezirken Herrenalb, Neuenbürg, Langenbrand und Wildbad gehören dieselben Ortschaften wie bisher. Im Zweifelsfalle können ältere Kameraden des Ortes, oder der Ortsvorstehcr darüber Auskunft geben.

Militärpaß und Führungs-Attest sind bei Strafvermeidunq mit zur Stelle zu zu bringen.

Calw im März 1883.

Landwehrbezirkskommando.

Revier Altensteig.

Staiilinhilt-Nkkiranf.

Am Mittwoch den 21. März Vormittags 11 Uhr

auf dem Rathhaus zu Altenstaig aus Neu­bann, Abth. 7 Großmannshau, Eichhalde, Abth. 1 Lichtenbach und 4 Sägmühle­halde: 1297 St. Nadelholz-Lang- und Sägholz mit 1707 Fm.

Aichelberg, Gerichtsbezirk Calw. Der auf 16. und 17. d. M. ausge­schriebene Verkauf der Holzvorräthc und der übrigen Fahrn in der Kon­kursmasse des

WakdhornwirtHs und Müllers Georg Adarn Hientschker

auf der Rehmühle findet auf Antrag eines Gläubigers wegen der ungünstigen Wit­terung nicht statt.

Den 13. März 1883.

Konkursverwalter Amtsnotar Dipper.

Calw.

lang- M KWoh-VerkNs.

Montag den 19. d. Mts. Nachmittags 2'/r Uhr auf dem Rathhause hier aus den Stadt­waldungen Thülesbach, Grüner Weg, Schießberg, Windhof und Falkenftein:

a. Langholz.

I. El. 9 St. mit 34,78 Fm.

II. 25 48,23

III. .. 233 209,92

IV. 454 223,38

V. 495 117.76

b. Sägholz.

I. II. n. III. El. 28 St. mit.14,85

4 Eichen m. 4,83 Zus. (1238 St. mit 643(75F!M Gemeinderath.

Stadtgemeinde Nagold.

Der

Stimiiihlilj-Nerka«/

vom 8. März ist genehmigt.

Gemeinderath.