Aeußerlichkciten legten. Es mag allerdings i stellt, bald durften sie kleben und polstern? Das war freilich hübsch, als es noch ' ' ''' und bald nicht kleben und polstern. Sehrnn ihrer Gewalr stand, auch dem geschick-
manche Frauen und Mädchen geben, die sich nichl über die niedrige und banale Anschauungsweise erheben, welche Sie ihnen zutrauen; ancin ich glaube aus vollster Ueberzeugung, daß jedes Frauenzimmer von Gemnth und gesundem Uriheil sich weit mehr geehrt und ausgezeichnet fühlen wurde, wenn es der Gegenstand der wirk lichcn Neigung und Hochachtung eines vielleicht körperlich verkümmerten Mannes wäre — wie z. B. des Herrn Lvgau, — als wenn ihr einer jener hohlen, geschniegelten Centauren vvn der Garde, solch ein Graf Hüekler oder sonst irgend einer dieser Jumer den Hof machte."
— „Daran mag etwas Wahres sein, mein Kind," versetzte der alte Herr. „Logau ist ein gediegener Charakter und hochgebildeter Mann."
Einer der edelsten und uneigennützigsten Männer in der ganzen Welt.," erwiderte die Nichte enthusiasttsch.
— „Zugegeben; aber dennoch zweifle ich, ob unter hundert Frauen — oder wenigstens unter hundert jungen Frauen und Mädchen — auch nur Eine sich fände, welche den braven Lvgau mit seinem Krückenstock dem schmucken, geckenhaften Grafen Hückler vorzöge."
,Führwahr, lieber Onkel, das scheint mir eine gewagte Behauptung!" sagte Fanny. „Ja) hoffe zur Ehre unseres Geschlechts, daß ich nicht lue einzige Ausnahme von der Regel wäre und daß Sie im Jrrthum send."
Damit gingen Oheim und Nichte weiter und hatten sich bald im Menschengewühl verloren.
Der Herr mit dem Krückenstocke, welcher kein anderer war als Albert Logau, hatte gierig auf jedes Wort vvn Fanny und ihrem Oheim gelauscht, die er an der Summe erkannt hatte. Er sah den Obersten Brand an sich vorübergehen, ohne daß er von ihm oder Fanny bemerkt wurde. Er blickte Beiden eine Weile gedankenvoll und tief ergriffen nach, bis sie ihm in dem Gewichte derer, welche der Wacht- parade nachzogen, aus dem Gesicht gekommen waren; dann trat er aus dem Hauscingang und machte sich gedankenvoll auf dein Heunweg.
(Fornetzung folgt.)
ein
Biele lernten beide Handwerke, nur ums testen Gesellen zu sagen: „Du bist den Hudeleien zu entgehen. Die Glaser! Stümper, Dein Meisterstück taugt nichts!" dursten z. B. in Dresden keine Fenster-s Ans diese Weise hielten sie sich nach Be« rahmen machen, hier war es Sache der stieben die Concnrrcnz vom Halse, nahmen ischler, im nahen Planen und Potschappel dem verunglückten Meistercandidaten einige
Aus der Junftzeit.
(Fortsetzung.)
Nun einige Bilder für die Leser, welche gar nicht wissen können, was die Zünfte eigentlich waren. Zunächst war jedem Handwerker ein gewisses Arbeitsgebiet Angewiesen. Das durste bei Leibe nicht überschritten werden, sonst geriethen die Zünfte miteinander in Streit. Es gab Städte, denen z. B. die Sattler an dem Ge
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schirr nur das Kummet machen durfte, das Riemenzeug fiel den Riemenmeistcrn zu. In anderen Städten hatten sich die Sattler noch einige Riemen für ihr Arbeitsgebiet erorbert, an anderen Orten wieder durften sie das ganze Geschirr Herstellen. Noch
'Swdt waren die Grenzpfähle anders ge-1 bitter beklagen.
fiel es wieder in das Arbeitsgebiet der Glaser; in München durften weder die Glaser noch die Tischler Nahmen fertigen, hier war dies ein Monopol der Zimmerer. In Tyrvl hatte der Spengler das Recht, auch die Glaserei zu betreiben. In einigen badischen und bayerischen Städten hobelte der Tischler die Rahmen, der Schlosser hatte sich den Beschlag Vorbehalten und der „Maler" (Anstreicher) versah sic mit Farben. Nachdem das Fenster bei drei Handwerkern durchlaufen, kam es zurück zum Tischler, der es im Neubau cinsetztc. Aber um aller Welt willen hatte er nichl die Spachtel mit ein wenig Haarkalk ergreifen dürfen, um es gleich in dicStcin- sngen cinznkitten. Dazu mußte der Scharwerker oder der Weißbinder herbei. Bei der bekannten Pünktlichkeit der Handwerker, die hier mit fünf zu multipliciren ist, konnte das Fenster mit „Glück und Gunst" etwa im Laufe eines Jahrzehntes sehr wohl an seinem endlichen Bestimmungsorte angelangt sein. — In fortwährenden Kämpfen miteinander lagen die Schlosser und die Zengschmiede und noch viele andere Handwerke, die ans verwandten Stoffen verwandte Arbeiten herstellten. Jetzt sind wenigstens die Branchen unter sich einig nnd das Arbeitsgebiet wird einfach durch den verschiedenen Bedarf in verschiedenen Orten geregelt.
Es konnte natürlich auch während der Znnstzcit einem städtischen Bauherrn nicht verboten werden, seine Banhandwerkcr auf dem Dorf zu suchen. Diese hatten das Recht ihre Arbeiten bis vor die Thür des Baues zu liefern, aber bei Leibe nicht weiter. Das Anschlägen der Schlösser, das Einfügen der Thürgcwändcr und Thürcn und der Fenster hatten sich die Stadtmeister Vorbehalten. Klagen konnten sie indes; nur, wenn sie die Dvrfmcister in ÜJKrunti ertappten. Da gab's denn oft recht lächerliche Sccnen. lieber Hals, über Kopf wurden die Arbeiten bei Mon- denschein fertig gestellt und früh zeigte so mancher Neubau, in dessen Fensterhöhlen am Abend vorher noch das Granen gewohnt hatte, ein freundliches blankes Gesicht zum Schrecken der städtischen Zünftler. Ich könnte den Lesern manchen Spaß bereiten, wenn ich weitere Details berichten wollte, aber die Dinge liegen zu ernst für den Ton der Humoreske.
Diese Lächerlichkeiten spielen auch nur eine Nebenrolle. ' Das Schlimmste war das Cartcllschlicßen der Monvpolmcister. Sie betrachteten einfach eine Stadt als ihre Domainc: man kann nicht sagen, daß sie im Allgemeinen dabei zu solchem Wohlstand, wie viele der heutigen Meister gekommen wären, nein, sie hatten sich nur ihr Brod gesichert nnd gaben sich im klebrigen einem gcmüthlichen Schlendrian
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hundert Thaler Geld für ihre Lade ad, die dann verjubelt wurden nnd hatten der freien Cnltürentwicklung damit wieder ein Bein gestellt.
(Schluß sollst.!
(Im Weinhaus.) „Herr Wirth, welchem Cnltus gehören Sie an?" — „Ich bin protestantisch!" — So? i Hab' glaubt, sie feien a Wiedertäufer.
Küchcnkalcndcr des Staatsanzcigers.
Januar.
Empfehlenswert!) und daher gesetzlich erlaubt:
Schwarzwild. Rchwildpret vom Bock. Hasen. Auerhahn. Birkhahn. Wildenten. Krammetsvögel. Hecht. Aal. Karpfen. Barben. Seefische.
Ungesund oder unzeitgemäß und deß- halb verboten:
Wildpret von Rchgaisen nnd vom Hochwild. Rebhühner. Salm. Forellen. Krebse.
Das mit dem 1. Januar 1872 in
Zcitungsbiförverung.
Januar
Württemberg in Wirksamkeit getretene Gesetz über das Pvstwesen des deutschen Reichs vom 28. Oktbr. 1871 bestimmt n. A. in tz 1: „Die Beförderung aller Zeitungen politischen Inhaltes, welche öfters als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Pvstanstalt des In- oder Auslandes ans andere Weise, als durch die Post, ist verboten. Hinsichtlich der politischen Zeitungen erstreckt dieses Verbot sich nicht auf den zweimei- ligcn Umkreis ihres llrsprungsortes."
Und tz 2 besagt weiter: „Die Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen (8 1) gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fuhren ist gestattet. Doch darf ein solcher Expresser nur von Einem Absender abgeschickt sein, und dem Post- zwangc unterliegende Gegenstände weder von Änderen mitnehmcn, noch für Andere zurückbringen."'
Und tz 27 endlich setzt die Strafe bei Post- und Porto-Defraudationen auf den vierfachen Betrag des defrandi ctcn Portos, jedoch niemals unter 3 v/L fest.
Die Redaktionen der Zeitungen politischen Inhaltes sind auf diese gesetzlichen Bestimmungen besonders nnd mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht, durch genaue Einhaltung derselben die Postverwaltung der Unannehmlichkeit des Einschreitens ans Grund des eingangserwühnten Gesetzes zu entheben.
Galdkurß der Staatekasscnvcrwaltung
Vom 1. Januar 1882. 20-Franken stücke . . - 16 c/tL 12
aus das I Quartal drS Eiizthiilcr werden täglich bei allen Pos! stell,« angniaiinncn.
Nedaklion, Druck uns Verlag von Jak. Me eh in Neuenbürg.