133

Mails oder vttpachtaag rinks

Ziegelei-Anwesens.

Die auf der Gemarkung Bauschlott, Amtsbezirks Pforzheim gelegene Zi'cgri- hüttc mit Brennofen, Wohnung, Stall mit Dachzimmcr und Ziegrlschopf, nebst dazu gehörigem Areal ist billigst zu ver­kaufen oder zu wrvochten; Näheres bei Adolph Kcrberstrroh, Geichäitsagent in Mörzheim.

Höfen.

Heu Verkauf.

Ein größeres Quantum gut eingebrachles Heu hak zu verkaufen C. Seubcrt

Neuenbürg.

1 ZZS°U«öL«NHVW»KV,

setze dem Verkauf aus.

Chr. Höhn.

Neuenbürg.

Ungefähr 20 bis 25 Cenlner gut ein- gebracbtes

HeLL und Oehmd

hat zu verkaufen_Hrgelmayer.

Dobel.

60 Centner gut eingebrachtes

LZ S II

sind zu kaufen bei

Schultheiß Schuon. Neuenbürg.

Eine freundliche Wohnung

hat zu vermieihen

Friedrich Kloz, Bierbrauer.

Mehrere Wagen Dung

verkauft

Bierbr. Kloz.

Neuenbürg.

Cin Zimmer,

welches aut den 1. April beziehbar ist, wird von einem Herrn zu miethen gesucht. Näheres durch die Exp. d. Bl.

ß Äks Kusten-Monöons sind

U!r-Lxtrile<-Ii«nbail8

vor Men ähnlichen Bonbons zu empfehlen.! ie enthalten 25°/g Extract, erzeugen keine» Lure, sind außerordentlich schleimlösend und! von vortrefflichem Geschmack. In Palleten» tu 20u. 40^z in alten Apotheken zu habenH

Des Lahrer Hinkeuden Boterr

historischer Kalender

bei Jak. Meeh.

KtUnmIuuF ller tl» kVürllemderx Mixen

Korst- u. Jagdgesetze

nsdsd VoIlAugsvorsdirilten 1879

Die Wüllerschuke zu Worms a. Wh.,

welche immer sebr zahlreich von Müllern und Müllersöbnen aus allen Ländern besucht ist, beginnt den nächsten Cursus am 1. Mai. Programme und Auskunft erlheilt gerne

Worms a. Rh. die Direktion F-r».

Geschäfts-Veränderung

u. Empfehlung.

Meinen werthen Kunden des Enzthales mache ich die Mitlheilung, daß sich meine

8ltolidnll»!itik ztz flmIeuMk'ettliiUltllmtss

en xrc>8 u. en äotail, verbunden mit Wutzgeschäft von jetzt ab

westl. Carl-Friedrichs-Straße 3N, gegenüber dem Goldncn Adler

befindet.

In Folge meines Ln xro8-(Reise ^Geschäfts aller in's Putzfach.einschlagender Artikel und Selbstiabrikation der Hüte bin ich im Stande, weitaus größere Auswahl und billigere Preise als irgend ein anderes Geschäft zu bieten.

Von Donnerstag den 4. d. fortlaufend aller 8 Tage findet in meiner Sirohhulsabrik

Strohhut-Wäsche

statt, mit Verwendung schöner, kleidsamer u. hochmoderner Formen und ersuche ich um baldige Zusendung der zu waschenden Hüte.

W'vI'Ä. SLttkLVIlIsVI'KVI'- Strohhutfabrik. W'fovzHeinr.

430,000

all). 1871,

Kunden hat die

Flachs-, Hans- K Abwergspinnerei und mechanische Leinemvcbcrei

Schretzheim

bei Mm

kkT* seit ihrem kurzen Bestehen zur vollsten Zufriedenheit bedient; dieser gioße Erfolg ermuntert uns, wiederholt um Ueberlassung von Flachs, Hanf und Werg zu ersuchen.

Unter Garantie für egalste zäheste Garne, dauerhafteste Gewebe und frachtfreier Ablieferung innerhalb 24 Wochen dürste daher Jedermann nur diese größte Lohnspinn- und Weberei und die Vermittlung der nach­folgenden Herrn Agenten benützen:

Pr. Vollmer, Neuenbürg; Lux. vartk, Calmbach; kr. kriess, Heimsheim; k. k. tillieb, Schwann; Lkr. Hermann, Gräfeiihausen; ch Lurxkarti, Engels­brand; Leltmann, Acciser in Loffenau;

CxxxxxxxxxxxxxxxxZ^SGcxxxx^

Kwmlr.

Deutschland.

Berlin, 11. März. Der Reichs­tag »ahm heute zunächst die Mittheilung von dem plötzlichen Ableben des deutsch konserv. Abgeordn. Katz (Holzhändler in Gernsbach, geb. 1824. gewäblt für Pforz­heim rc.) entgegen und ehrte das Andenken des Verstorbenen in üblicher Weise.

Zwischen der deutschen Reichspost-Ver- wallung und der Postverwaltung der Ver. St. von Nordamerika ist ein neues Ueber- einkommen betreffend den Austausch von Postanweisungen abgeschlosson wor­den, welches mit dem 1. April d. I. in Kraft tritt. Es erlischt daher das am 22 Juli 1871 abgeschlossene Uebereinkommen von dem gen. Tage ab. Nach dem neuen

Uebereinkommen darf der Beirag einer Post­anweisung 50 Doll, nicht übersteigen.

Württemberg.

Die württ. Zusazbestimmung Ziff. I zu § 27 des Belriebsreglements für die Eisen­bahnen Deutschlands vom II. Mai 1874 wird von heute an dahin abgeändert:Das Gewicht des in den Wagen mitgeführten Handgepäcks darf 10 Icx pr Person nicht übersteigen. Gepäckstücke, welche bei einem Reisenden entweocr einzeln oder zus. das Gewicht von 10 KZ überschreiten, sind von dem Ziigsperional zur Ausgabe gegen einen Gepäckschein zu verweisen. Die Belegung der Sitzplätze mit Handgepäck ist, außer dem in Z 17 Abs. 2 des Belriebsreglements vorgesehenen Falle, nicht gestattet."

Stuttgart, 12. März. Derrvürt- tembergische Export in den Orient erstreckt