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Kwmk.

Deutschland.

Aus El laß-Ln ihr in gen, 15. Febr., wird derMagd. Zlg." geschrieben: Enl- gegen den Wünschen der Bevölkerung hat die französische Regierung es seinerzeit sür aiigezeigt gehalten, durch möglichste Be schränkung der Rheinübergänge die Elsässer von der Berührung mii Deutschland abzu- haiien. Äuf der ganzen Rheinstrecke von Basel Ins Lanlerburg fand die deutsche Negierung nur eine feste Brücke bei Kehl und drei Schssfbrncken bei Hnningen, Alt- dreifach und Kehl vor. Seit 1873 wurden nun drei weitere feste Brücken bei Eichwald Neuenburg, Aitbressach und Hnningen, sämmtttchs von Eisendahnen befahren, er­baut, ebenso acht Schiffbrücken bei Eichwald- Neuenburg, Markoisheim-Sosbach, Schö- nau-Weisweil, Rheinau Kappel, Gerstheim- Oltenbeim, Gambsheim-Frcistedt, Drusen- deim-Greffern und Selz-Plittersdorf, ferner eine fliegende Brücke bei Lauterburg. Dazu kommen noch drei regelmäßige Kahnfähren. Die Rolhwendigkeit dieser zahlreichen Rhein- Übergänge ergibt sich ans der von Jahr zu Jahr zunehmenden Frequenz derselben. Auf der Schiffbrücke bei Kehl passirlen beispielsweise im Jahre 1879 1,396,829 (1875 1,102.212). also durchschnittlich per Tag 3827 Personen, ferner 112,764 Fuhr­werke und 209,755 Thiere.

Württemberg.

Stuttgart, 16. Febr. DerSt.-A." bekämpft in einem Artikel über die Rind- viehprämürungen die vielfach bestehende An­sicht, als fallen diese Preise vorzugsweise den größeren Besitzern und Pächtern zu, und fei ihre Beschickung seitens der kleineren Landwirtve zwecklos. Wenn man als größeren Besitzer und Pächter den annimmt, der über 31 Hektar bewirlhschaitet oder einen Viehstand von über 20 Stück sprnngfäbigem Rindvieh besitzt, so eulsallen von 308 Preisen im Gesammtbelrag von 38,120 <ssL, die bei vier Regional Ausstellungen Biberach, Aalen, Cannstatt, Rottwssl, sowie den drei Prämlirungen auf dem landwirthschaft- lichen Hauptfest in Cannstatt zur Verthei- lunq kamen, auf Gemeinden 20 Preise mit 2120 v/L. auf Großbesitzer 99 Preise mit 14.110 auf Kleinbesitzer 189 Preise mit 21,890 c/U, sonach trifft also letztere, sowohl was die Zahl, als was den Geld­betrag der Preise betrifft, der größte Antheil.

Stuttgart, 21. Febr. Der Herr Staatsminister des Innern v. Sick ist laut Sl.-A. in liefe Trauer versetzt morden, indem ihm heule früh seine Gemahlin in Folge einer Lungenentzündung nach nur dreitägiger Krankheit durch den Tod ent­rissen worden ist.

Stuttgart, im Februar. Ein Nechts- sall aus dem Wechielrechl kam am 3. Febr. d. I. bei dem K. Oberlandesgericht dahier zur Verhandlung und Entscheidung, wel­cher wegen der vielfach hiebei zur Sprache kommenden inter-ssanlen Fragen nicht dlos für vie kaufmännischen, sondern überhaupt für alle Kreise, welche mit Bankhäusern zu verkehren baden, van großem Interesse sein dürste. Das Faktum ist folgendes:

Gottfried Hummel in Herrenalb hatte von einem früheren Aufenthalt in Amerika her daselbst ein bedeutendes Vermögen

stehen. Er ließ sich solches von Ende 1877 an durch Vermittlung eines in Philadel­phia wohnhaften Bruders Mathias Hummel m mehrfachen Raten von 2000 bis über 8000 ^ in der Weise schicken, daß Mathias Hummel von dem Bankhaus Diexel und Cie. in Philadelphia jeweils Wechsel er­warb, welche von diesen! Bankhaus aus die Bankfirma St. u. F. in Stuttgart gezogen waren und nach Sicht an die Ordre des Golttried Hummel zahlbar lauteten. Diese nicht accepiirlen, aber von Diexel u. Cie. deni Bezogenen stets avisirlen 'Wechsel wur­den von Sk. u. F. bis Ende 1878 regel­mäßig auf Vorzeigen von Gottfried Hummel resp. seines Bevollmächtigten bezahlt. Am 8. November 1878 sandte Math. Hummel von Ph'ladephia wieder einen gleichlauten­den Wechsel im Betrage von 4151 ^ an Gollkried Hummel ab. Dieser Wechsel nebst Begleitbrief kam aber nie an seine Adresse, vielmehr präsenlirie am 25. November 1878 ein gänzlich Unbekannter den mit der an­geblichen (in Wirklichkeit aber gefälichlea) Quittung des Gottfried Hummel versehenen Wechsel an der Kasse von St. u. F., wo in Abwesenheit des gewöhnlichen, mit dem bisherigen Geschäftsverkehr bekannten Kas­siers ein Stellvertreter desselben ohne Weite­res den betreffenden Wechselbetrag ausbe- zahlte. Dies stellte sich später, nachdem Golttried Hummel wegen Ausbleibens des Wechsels in Amerika reklamirt und hierauf die Nachricht erballen Halle, daß solcher längst abgegangeu sei, durch eine Anfrage bei dem Bankhause St. u. F. heraus. Eine auf Betreiben des Gottfried Hummel vom Oberamisgericht Neuenbürg wegen Ent­wendung gegen den unbekannten Briefdieb eingeleitete Untersuchung blieb ohne Resul­tat ; es sah sich nun Gottfried Hummel im Mai 1879 veranlaßt, gegen das Bankhaus St. u. F. gerichtliche Klage auf Bezahlung der Wechselsumme, beziehungsweise aus Herausgabe des Wechsels zu erheben, ge­stützt vornämlich auf die Behauptung, daß St. u. F. sich bei der oben erwähnten Wechselzahlung an einen Unbekannten einer groben Nachlässigkeit schuldig gemacht haben, auch die Handlung ihres provisorischen Kassiers von der Prinzipalschaft zu ver­treten sei. Beides wurde von den Beklag­ten bestritten und es wurde auch in erster Instanz durch Unheil der Civilkammer des K. Landaerichts dahier die Klage abge- wielen. Aus hiegegen seitens des Klägers erhobene Berufung wurde durch ein am 10. Februar verkündigtes Erkenntniß des K. Oberlandesgerichts das Unheil des Landesgerichls im Wesentlichen abgeändcrt und erkannt, daß die Beklagten zwar nicht unmittelbar die Wechselsumme zu bezahlen, aber doch den Wechsel herauszugeben schul­dig seien. Begründet wurde dieses Unheil vorzugsweise damit, daß die Beklagten sich allerdings bei der mehrermähnten Zahlung des Wechsels eine grobe Fahrlässigkeit zu Schulden haben kommen lassen, daß die Handlung ihres Kassiers ihnen zur Last falle, daß sie übrigens zur unmittelbaren Bezahlung des Wechsels nicht verpflichte« seien, weil der Wechsel noch bei ihnen wirk lich vorhanden und dessen Herausgabe an den Kläger dessen rechtlich begründeten Interessen Genüge leiste. Diese Entschei­dung stellt den Kläger praktisch zufrieden,

insofern er nunmehr den Wechsel vorzeigen und, wenn solcher nicht eingelöst wird, seinen Regreß an den Trassanten in Amerika nehmen kann, welchem dann überlasse» bleiltt, vie bezahlte Deckung von St. u. F. wieder herauszuverlangen. (N. T.)

Ulm, 20. Febr. Ueber den Mord- ansall in Offenhausen berichtet dasUlmer Tagbl." : Die Tochter des Bürgermeisters Nasser von Offenhausen, ein hübsches Mäd­chen von 22 Jahren, verließ vergangenen Freitag Abend nach 6Ubr das Wohnzimmer, um in den Stall zu gehen. Kaum war sie hinausgelreten, sprang ein Verlarvier auf sie zu, versetzte ihr einen Schlag aus die Brust, so daß sie zu Boden sank, legte ihr eine Zuckerhutschnur um den Hals, zog die Schlinge zu und entfloh. Nach einigen Minuten fand die zufällig hinzugekommene Dienstmagd das Mädchen starr und leblos am Boden liegen. Auf ihr Geschrei kam sehr rasch Hilfe herbei; der Vater, der nicht zu Hause war, wurde gerufen, und es gelang, die Ohnmächtige wieder zum L-ben zurück zu rufen. Doch erst seit 2 Tagen befindet sie sich außer Gefahr. Am Abend zuvor war das Fenster in der Kam­mer des Mädchens eingeworfen worden. Auch waren Drohbriefe geschrieben und versandt worden.

E i l w a n g e n, 21. Febr. In Bühler« thann wurden gestern Abend, nachdem vis männlichen Bewohner des Hauses vom Walde zurückgekehrt waren, Frau und Schwägerin ermordet gesunden. (2. M.)

Calw. Die Ziehung der landwirth. Lotterie findet endgiltig am 19. März statt.

N e u e n b ü rg, 21. Febr. Heute Nacht 1'/rUhr wurde durch Reitenden wieder ein Brand gemeldet. Es brannte in N e u- satz ein unweit des Schulhauses einzeln stehendes Wohnhaus mit Scheuer und Schopf vollständig ab. Man glaubt die Ursache in unvorsichtigem Umgang mit Licht zu finden. Das Brennen in jener Gegend ist zur Epidemie geworden.

Ausland.

Es ist begreiflich, daß man unter den heutigen Umständen sich sehr eifrig mit Allem beschäftigt, was die Person des Zaren betrifft. Als Beitrag zur Tageschronik mag in dieser Beziehung eine Mittheilung desN. W. Tgbl." verzeichnet sein, die dies Blattaus diplomatischen Berichten" geschöpft zu haben behauptet. Die Mit­theilung lautet:

In den letzten Wochen schon erhielt Kaiser Alexander pünktlich an jedem Morgen einen an ihn adressirten wohlversicgelten Brief, der stets in derselben knappen Fassung vie Drohung enthielt, daß, falls der Monarch seinUnterdrücknngssystem" nicht ändern und dos Volk von seinen Ketten nicht be­freien sollte, er, der Zar, sein sünfund- zwanzigstes Jubiläum nicht feiern werde. Das Papier, auf welchem die Drohung gesch-ieben war, zeigte stets einen schwarzen Rand, und in Hofkreiien bekam die geheim- nißvolleZnsendnng den Nanunder schwarze Brief". Alle Vorkehrungen und Mittel, die Person desjenigen zu ermitteln, der täglich den schwarzen Brief in das Cabinet des Kaisers gelangen ließ, erwiesen sich unwirksam. Es blieb nur die Annahme übrig, daß unter den Bediensteten des