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bohren sind. Aus diesem Fortgange der Arbeiten kann man laut einer dem „Jour nal de Gereve" aus sachkundiger Feder zugegangeneii Mittheilung auf die vollständige Vollendung des Nichtstollens bis Ende dieses Jahres oder spätestens bis 31. Januar 1880 schließen.
Ausland.
Tirnowa den 29. April, Mittags. Der Prinz von Battenberg wurde einstimmig durch Akklamation unter dem Namen Alexander I. zum Fürsten von Bulgarien gewählt.
Petersburg, 30. April. Telegramm des Gouverneurs von Orenburg an den Minister des Innern aus Orenburg vom 28. d. Mts., 11'/» Uhr Abends: Bei starkem Sturmwind brennt die Stadt seit 10 Uhr Morgens. Es ist keine Möglichkeit die brennenden Stadttheile zu retten; das Feuer verbreitet sich raich, das Unglück ist schrecklich. Der Gouverneur ersuchte den Minister um schleunige Geld Unterstützung. Dieser hat sofort vorläufig 10,000 Rubel angewiesen.
MisMen.
Zur Strrufrage.
sEingesendet.)
Noch wenige — und kurze Jahre werden es sein, daß in einer größeren Anzahl von Gemeinden des diesseitigen Bezirks die in Folge des Gesetzes vom 23. März 1873 und der darauf gegründeten Ablösungs- Verträge seither bestandenen Streu-Abgaben gegen Bezalung — in ausgedehntester Inanspruchnahme der bisher belasteten Slaats- waldungen aut sammtliche vorhandene und inzwischen erzeugte Bodenstreu — nach Ablauf der 5jährigen sog. Uebergangszeit vollends weggefallen sein werden. Was wird die Folge sein, und werden die schlimmen Wirkungen auf den Wohlstand, die Existenz ganzer Gemeinden, welche seiner Zeit von den Gegnern der Ablösung so sehr hervorgehoben worden sind, nach Wegfall dieser Nutzungen in der Thal eintrete» ? werden sie in mehr oder minder rascher Folge den Untergang der meisten bäuerlichen Wirlhschasten unserer Gegend verschuldet haben, werden sie nicht vielmehr durch energisches Ausraffen von der althergebrachten Gewohnheit, durch modern gewordene Selbsthilfe ausgeglichen werden können?'
Diese Frage beschäftigt nicht nur die zunächst betheiligte» Kreise der bäuerlichen Grundbesitzer, denen der Streubezug aus dem Walde und womöglich aus fremdem Walde sozusagen mit der Muttermilch ein- gesogewworven ist, sie muß auch dem Fernerstehenden , welcher sich einigermaßen um Volkswirthschaft kümmert, sofern er sich ein Herz für dos Wohlbefinden wie für die Leiden des Volkes bewahrt hat, zu denken geben, wie die unzweifelhaft drohe«-! den Nachtheile für das in landwirthschaft- lichem Grund und Boden bestehende Volks vermögen nach Möglichkeit abzuwenden sein möchten, da ja die Unbeholfenheit des Landvolks in seiner großen Masse, gänzlich und plötzlich geänderten Verhältnissen gegenübet sich zurecht zu finden, in auffallender Weise leider hinlänglich bekannt ist.
Es scheint sicher, daß nach Ablauf der oben berührten 5jährigen Uebergangszeit der seither gegebene Zuschluß an Bodenstreu aus den bis dorthin ohnedieß nahezu er schöpften Staatswaldungen fast vollständig aufhören wird, daß aus denselben höchstens noch kleinere Nutzungen von Bodenstreu aus Schneussenlinirn. Wegen, Culturflächen deren Erträgnisse von Zeit zu Zeit im öffentlichen Aufstreich verkauft werden, in Rechnung genommen werden können, verschwindend gegen die Masse des Bedarfs, immerhin aber als Zubuße nicht zu ver schmähen. Wie die in Folge fortgesetzter und ausgedehnter Bodeiistreunutzungen ein- gctretene Erschöpfung der meisten Staats Waldungen eine längere Schonung unab weisbar erfordert, so werden auch die vorhandenen Gemeinbewaldungen, die ein so werlhvolles Objekt des Gemeindevermögens geworden, in Folge der neueren Gesetzgebung einer durchaus rationellen Wirlhschaft unter morsen wurden und demgemäß bezüglich der Streunutzung nur in schonllchster Weise mit mannigfachen Beschränkungen in An spruch genommen werben können, aus die Dauer dem stets vorhandenen Bedürsniß nickt genügen. I» ähnlicher Weise komme» auch die Privatmaldungen, abgesehen da von, baß solche nur in einzelnen Gemeinden vorhanden sind, wenn sie auch dem einzelnen Besitzer zu Zeiten werlhvolles Material liefern, für das Ganze nickt in Betracht, zu dem sie in den meisten Fällen so sehr erschöpft und ausgemergelt sind, daß sie weder Holz noch Streu mehr zu zu ertragen vermögen.
Wenn nun die seither benutzten und beliebten Deckungsmittel des nicht zu bestreitenden Mangels der diesseitigen Land- wirlhschait an genügendem Einstreu-Material fehlen oder zu schwinden beginne», io bleibt dennoch das Bedürfniß als ein unabweis- liches, ja sogar mehr und mehr unersättliches bestehen, da in Folge der frühzeitigen Heirathen und der schnell anwachsenden Bevölkrrung selbst kleinerer Oltschaften mit geringen Feldmarkungen die Kleinhäuslerei immer mehr sich ausdehnt, sofern bei vor- übergehenden oder längeren Stockungen der Industrie neue oder seither anderweitig beschäftigte Kräfte der Landwirthschaft und den damit verbundenen oder verwandten ortsansässigen Gewerben, ver Holzhauerei sich zuwenden. Es wird ja wohl vielfach betont und als ein Moment wachsenden Einflusses angesehen, wenn die Bevölkerung eines Landes oder Landstrichs in stetigem Wachsthum begriffen ist; ob aber ein so rapides Steigen, womit namentlich in an sich ärmeren Gegenden die natürlichen Subsistenzmittel nicht gleichen Stand zu halten vermögen, wünschenswerth, möchte sich denn doch fragen, sofern die vorhandene Feldfläche zu Hervorbringung der erforderlichen Nahrung eine fest begrenzte, willkürlich kaum weiter auszudehnen, höchstens durch bessere Bewirthschaftung in höheren Ertrag zu bringen ist. Es bleibt demnach kaum etwas Anderes übrig, als daß, wie dieß seither in größerem Maßstabe bereits geschehen, die überschiebenden Arbeitskräfte solcher Gegenden industriellen Beschäftig ungen sich zuwenden, weil die vorhandene Feldfläche dieselben nicht vollständig zu
beschäftigen und zu ernähren vermag, auch der Waldbau, selbst wo größere Flächen demselben gewidmet sind, nur einer begrenzten Zahl von Arbeitern ständig, wenigen mehr nur vorübergehend in regelmäßiger Wirthschait ihren Unterhalt gewähren kann. Eine Wohlthat wäre wohl an derartigen Orten die Einführung neuer industrieller Erwerbszweige für die ärmeren Theile der Bevölkerung, wozu übrigens von allem Anderen abgesehen in erster Linie Geld- mittel erforderlich wären, die von dem Einzelnen wenigstens kaum oder nicht in genügender Weise beschafft werden können; immer aber muß auch eine derartige Verwendung brachliegender Arbeitskräfte, wie bei den schon seither betriebenen Industriezweigen, für Zeiten vorübergehender oder länger andau-rnver gewerblicher Stockung, bei drohender Ueberproduktion in bestimmten Artikeln, bezüglich des Unterhalts der hierin beschäftigten Arbeiterklassen, zumal schließlich den neuere» gcietzl. Bestimmungen gemäß von Seiten der Gemeindebehörden hiesür aufzukommen ist, grckße Bedenken mit sich bringen.
(Fortsetzung folgt.)
Das Jahr 1878 war für den Bienen- züchler kein günstiges. Wenn auch durch die feuchlwarme Witterung zur Zeit des Schwärmen» dieses letztere sehr gefördert wurde und dadurch viel neue Völker gefaßt werden konnten, so brachte doch die folgende Zeit dem erfahrenen Bienenzüchter mancherlei ernste Bedenken. Durch die vielen und starken Regen des Sommers 1878 wurde das Honigbilden der Pflanzen sehr erschwert und so kam eS, daß die Honig- lracht nur von geringem Erfolg begleitet war und namentlich spät annekommeue Schärme kaum den Winlervorralh sich ein- zuthun im Stande waren. Wer nn» von den Imkern da nicht nachhaif durch Kunst« sülterunq, wer meinte von dem vorban- dcnen geringen Vorrath noch leine Honiggesäße alle füllen zu können, der hat nun den Schade». Aui diese Weise hat der
lange Winter manchem Imker eine beber-
ckgeiiswertbe Lehre und Leere gegeben, indem nur wenige Bienenzüchiec zu Ansang dieses Frühjahres von dem Verlust einiger Bienenvölker verschont blieben.
Seine
Neuenbürg, 2. Mai. Majestät der König haben soeben 3,st Nehm. auf Höchst Ihrer Reife nach Wildbad mittelst Extrazuges die hiesige Station passkrt.
Frankfurter Course vom 29. April 1879.
Geldsorten.
20-Frankenstücke .
Englische Souvereigns Ruß. Imperiales .
Holland. 10 fi.-Stück Dukaten ....
Dollars in Gold .
16
20
16
19—23
36-41
69—74
54—S9 21
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh, Neuenbürg
GolLkurs der Staatskgffrnvrrwaltung vom 8. April 1879.
20-Frankenftücke . .16 ^ 1 6 ^
(Wit einer IZeikage.)
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