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Anzeiger L Uiücrhaltliiigs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Hßeramtsbezirk Weuenvürg.

1878.

Nr. 147.

36. Jahrgang. ^

Neuenbürg, Dienstag den 10. Dezember

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis halbj. im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt

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Amtliches.

Neuenbürg.

Aufforderungzur Einhaltung der Schonzeit der Asche.

An die Ortsvorffeher.

Da Klagen eingelausen sind, daß die für bestimmte Fische festgesetzte Schonzeit häufig nicht beachtet werde, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, die be- treffenden Bestimmungen der Verfügung der K. Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug des Ge­setzes vom 27. November i865 über die Fischerei, vom 9. Juli 1877. Reg.-Blatt S. 193 durch nachstehenden Abdruck zu veröffentlichen. Dieselben lauten:

Z 1. Der Fang und der Verkauf der Aeschen und Rolhfische ist während der Zeit vom 15. März bis 15. Mai, beide Tage einschließlich, der Fang und der Verkauf der übrigen Salmenarten, ins besondere der Forellen, sowie der Trei- schen, während der Monate November - und Dezember, der ordentlichen Laichzeit dieser Fische, verboten, soweit er nicht . nachgewiesenermaßen zum Zwecke künst sicher Fischzucht stallfiiidet.

Z 2. Während dieser Zeit und wäh­rend weiteren sechs Wochen noch beendig­ter Laichzeit dürfen Enten in Fischwafser, in welchen Forellen oder andere Salmen- arten oder Treische» sich vorherrschend aufhalten, nicht zugclassen werden, wenn diese Fischwasser nicht Gemeinden zur Benützung zustehen; stehen aber solche Fischwafser Gemeinden zur Benützung zn, so hängt die Zulassung der Enten von der Genehmigung der Gemeinde­behörde» ab. (Art. 9, Abs. 2 des Fijcherei- gesetzes.)"

Die betreffenden Ortsvorsteher werden nach hohem Erlasse der K Centralstelle für die Landwirthschafl vom 15. v. M. angewiesen, den in tz 7 der genannten Ministerialvertügung aufgeiührten Offician» ten die Ueberwachung des Vollzugs der Fischereivorschrislen auf's Neue einzu­schärfen.

Den 7. Dezember 1878.

K. Oberamt.

Mahle.

Neuenbürg.

Verschollener.

Für den am 3. Dezbr. 1808 geborenen, längst verschollenen Christoph Friedrich Iäck von Conweiler, Sohn des weiland Christoph Friedrich Jäck, Bauers von da, wird seit vielen Jabren ein jetzt ca. 230 be­tragendes Vermögen pflegschasklich vermaltet. Es ergeht nun an den Verschollenen, be^ ziehungsweise an dessen etwaiae Leibeserben die Aufforderung, sich zu Empfangnahme des fraglichen Vermögens binnen 90 Togen dahier zu melden, widrigenfalls der Ver schollene für todt erklärt und die Verthn lung des Pflegvermögens angeordnet werden würden

Den 6. Dezbr. 1878.

K. Oberamts-Gericht.

Römer.

Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirthschast, betreffend die Aussetzung von Preisen für künstliche Fischzucht.

Zur Förderung der künstlichen Fisch­zucht im Lande werden als Anerkennung für die Einrichtung zweckmäßiger Fischbrut anstalten, sowie eines rationellen Betriebs der Fischerei überhaupt, die nachgenannten Preise ausgesetzl:

1) ein Preis von 100 für eine größere künstliche Brutanstalt, welche mit Streckteichen in zweckmäßige Verbindung gebracht ist;

2) ein Preis von 50 vkL für eine künst­liche Brutanstalt, welche sich die Besetzung offener Fischwasser zur Aufgabe macht;

3) zwei Preise von je 40 »(L und

4) drei Preise von je 25 ^ für Auf­stellung und Anwendung zweckmäßiger klei­nerer Fischbrutapparate.

Ferner werden ausgesetzt:

5) zwei Preise je bis zu 80 osL für zweckmäßige Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfischerei (in Netz- und Streckteichen). sowie für Vereinigung klei­nerer Fischwasserbezirke zu Einem rationellen Gesammtbetrieb.

Die Bewerbungen um die Preise von 14 sind spätestens bis 20. März k. I. und diejenigen um die Preise 5 bis zum 31. Okt. k. I. an die Cenlrakstelle für die Landwirthschast in Stuttgart einzusenden.

Diejenige» Fischzüchter, welche in den Jahre» von 1868 ab Preise erhalten haben,

können für das Jahr 1879 nicht wieder für die gleiche Leistung als Bewerber auf- treten.

Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt bekannt gemacht, daß Direktor a. D. vr. v. Rueff in Stuttgart die Fischzüchter auf Ansuchen unentgeltlich zu berathen bereit ist, sowie daß die Centralstelle geneigt ist, ans Ansuchen den genannten Sachverstän­digen zur persönliche» Berathung der Fisch­züchter an Ort und Stelle bezüglich beab­sichtigter Einrichtungen auf Kosten ihrer Kasse abzuorduen, wenn es sich dabei um namhaftere Einrichtungen und Anstalten für die Fischzucht handelt.

Stuttgart, den 15. November 1878.

Werner.

Bekanntmachung der Centralstelle für die Landwirthschast, betreffend die Beschaff­ung von Forelleneiern und von Aalbrut für inländische Fischzüchter.

Wir werden auch in diesem Jahr wie­der angebrülele Forelleneier, sowie Versuchs« weise auch Aalbrut von renommirten Brut­anstalten beziehen und an inländiiche Fisch­züchter gegen Ersatz der Selbstkosten, be­ziehungsweise auch unentgeltlich abgeben. Gesuche mit Angabe der gewünschten Quan- tilät nebst kurzer Beschreibung der Brut­vorrichtung, deren Lage und Größe sind längstens bis 15. Dezember d. I. andas Sekretariat der Centralstelle für die Land- wirlhschaft in Stuttgart" zu richten.

Stuttgart, den 15. November 1878.

Werner.

Schwann.

sikgensihafts-vrikaiif.

Aus der Gantmasse des entwichenen Bierbrauers Hummel, Wilhelm, ledig von Schwann, kommt dessen Liegenschafts- Anwesen, umfassend:

Gebäude.

Haus Nr. 27 a,

67 gm Brauerei mit Wohnung,

23 gm Kühlschiff Hütte.

Haus Nr. 27 b,

1 a 8 gm Bierkeller,

2 a 7 gm Hosraum,

4 a 5 gm, mitten im Dorf an der Dorisiraße neben Löwen- wirth Wagner, Anschlag 5700