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Auzciger L Nnterhalttings-Bliitt siir das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Höeramtsdezirk Neuenöürg.

36. Jahrgang.

Nr. 127. Neuenbürg, Donnerstag den 24. Mlobcr 1878.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. - Preis Halbs, im Bezirk 2 Mark 50 M, auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt

man bei der Redaktion, aufwärts beim nächst^elegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. mnruckungsprels dre Zeile oder deren Raum 6 Pf. - Je spätestens 9 Uhr Bormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme. _

Amtliches.

Vorladung

M Schuldenliquidation.

In der Gantsache der Ehefrau des Musi­kers Hermann Günzel: Marie Agnes, geb. Rath in Wildbad wird die Schul- denliquidation am

Dienstag den 17. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause in W i l d b a d vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schrift­liche Rezesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, mit Aus­nahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinen­den Gläubiger sind an die von den er­schienene» Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestinunungen des Art. 27 des Exek.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunoen. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitreteno angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesfällige Ein­willigung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

Montag den 2. Dezember d. I., Nachmittags 3 Uhr,

auf dem Rathbanse in W i l d b a d vorgenommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der- Liquidation nicht erschei­

nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu dersu voller Befriedigung der Er­lös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetz­liche fünszehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg den 12. Oktober 1878.

König!. Oberamtsgericht.

Römer.

K. Oberamts-Gericht Neuenbürg.

ZmückMomiuen

wird der am 14. d. Mts. gegen Gott­lieb Nothfritz von Zaisersweiher, O.A. Maulbronn erlassene Vorführungs- befehl; der gleichzeitig mit diesem erlassene Vorsührungsbefehl gegen Gottlob Baiden- hoser von Frendenstadt wird erneuert.

Den 19. Oktober 1878.

Untersuchungsrichter K l u m p p.

Forstamt A l t e n st a i g.

Revier E n z k l ö fl e r l e.

Amm- 4 KlciimiGoh-Nnlms

am Dienstag, den 29. Oktober,

von Vormittags 11'/- Uhr an auf dem Rathhaus in Wildbad, aus dem Staatswnld Süßekops und vom Scheidholz in Distr. Langeliardt:

I Buche mit 0,20 Fm.; 1 Birke mit

0,30 Fm.; 3123 Stück Nadelholz,

Lang- und Klotzholz mit 1819 Fm.;

40 Derbstangen 1113 m. lang und

7 dto. 9II m. lang.

Neuenbürg.

Eiichmku der Tauben.

Aus mehrseitiges Andringen hiesiger Einwohner wird wegen der Wintersaat angeordnet, daß

die Tauben von jetzt an bis zum 9.

November eingesperrt zu halten sind.

Ueberlreter werden mit Geldstrafe bis zu 6 belegt.

Den 23. Oktober 1878.

Sladlscbultheißenamt.

W c ß i n g e r.

Dobel.

Um das Schuldenwesen des jüngst nach Amerika entwichenen Holzhauers jg. Joh. Wilh. Bo dam er von hier, mit Sicherheit erledigen zu können, werden diejenigen, welche irgend einen Anspruch an denselben zu machen haben, hiemit aufgefordert, ihre Forderungen längstens bis zum 1. No­vember d. I. um so mehr bei der Unter­zeichneten Stelle anzumelden, als sie die aus der unterlassenen Anzeige etwa er­wachsenden Nachtheile selbst zu tragen hätten.

Ten 20. Oktober 1878.

Schultheißenamt S ch u o n.

der Centralstelle für die Landwirthschaft, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die K. Weinbauschule zu Wcinsberg.

Auf den 1. Januar 1879 sind für die zwei Jahre 1879 und 1880 sechs Zög­linge in die Weinbauschule aufzunehmen. Diejenigen Jünglinge, welche um Aufnahme sich beworben wollen, werden daher ansqe- fordert, binnen vier Wochen bei dem Vor­steheramt der Weinbauschule in Weinsberg schriftlich sich zu melden. Die Bewerber werden sodann zu einer Vorprüfung ein­berufen, welche Anfangs Dezember statt- finden wird.

Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgeleg, haben, vollkommen gesund, für anhaltende Feldarbeiten körper­lich erstarkt, mit den gewöhnlichen Arbeiten in Feld und Weinberg bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen kön­nen, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag gehörig ansznjassen.

Kost, Wohnung und Unter, richt erhalten die Zöglinge frei; dagegen haben sie alle vorkommen- den Arbeiten unentgeltlich zu verrichten. Bei Fleiß und Wohlverhalten wird Aus­sicht auf Prämien gegeben. Tie Neu- eintretenden sind verpflichtet, den vorge- schriebencn Lehrkurs bis zum Schluß des Jahres 1880 durchzumachen.

Die aufzunehmenden Zöglinge sollen während des zweijährigen Kurses einen auf gründliche berufliche Ausbildung be­rechneten Unterricht erhalten. Neben der Befestigung und Weilerführung in den ge» wohnlichen VoUsschulfächern wird Unter»