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Oesterreich.
Wien, 1ü. Aug. Die Neue freie Presse erfährt, daß die Verhandlungen zwilchen Oesterreich und der Pforte in den letzten Tagen eine günstigere Wendung ge nommen hätten. Die Grundlagen sür ein Abkommen seien bereits vereinbart.
Ausland.
Paris den II. August. Der Streik der Droschkenkutscher geht zu Ende. In der gestrigen Versammlung im Cirque Fernando ist Uneinigkeit unter den Streikenden ausgebrochcn. Nach längeren, ziemlich stürmischen Debatten beschloß die Mehrheit, von den früheren Forderungen abzustehen und der Kompagnie gouorulo neue Vorschläge zu machen, die von großer Nachgiebigkeit zeugen.
Miszellen.
Das gute Gedächtniß eines Wahnsinnigen hat in einem interessanten Falle armen Leuten endlich nach vielen Jahren zu ihrem Rechte verholfen. Ein Rechtsanwalt hatte vergeblich Alles aufgeboten, um das sür einen günstigen Verlauf des Prozesses zweier alten Leute nothwendige Material zu erlangen, und war schließlich in die unerquickliche Lage versetzt, seinen Clienten zu sagen, daß auch nicht die geringste Aussicht sür sie vorhanden sei, wenn sie nicht ihre Behauptungen, die sich allerdings auf längst verflossene Dinge bezogen, beweisen könnten. Die alten Leute, um deren ganze Existenz es sich handelte, wollten sich schon in ihr Schicksal ergeben, erzählten aber ihrem Rechtsbeistand noch, daß ein Zeuge ihnen bekannt sei. Es sei das der Schlächtermeister W., der aber leider wahnsinnig und seit Jahren in einer Irrenanstalt unter- gebracht sei. Der Anwalt beschloß, den Irren zu fragen. Viele lächelten über diesen Versuch, um so mehr, als es bekannt war, daß W. aus der Tobzelle beinahe gar nicht herauskam. Dennoch wurde der Versuch vom glänzendsten Erfolge gekrönt. Der Anwalt suchte bei dem Direktor der Irren- Anstalt die Erlaubniß nach, den Schlächtermeister zu sprechen, und führte diesen im Gespräch auf die Ereignisse zurück, welche dem qu. Prozeß zu Grunde lagen. Er hatte die Genugthuung, den Wahnsinnigen so lebhast für die Vergangenheit zu inte- ressiren, daß dieser mit der größten Lebendigkeit und zwar ganz vernünftig zu erzählen anfing. W. erinnerte sich nicht nur genau dessen, was der Anwalt gern bewiesen haben wollte, und gab in Folge dessen die genaue Information über die ganze Entstehung des Zwistes der Parteien, sondern er benannte im Laufe des Gesprächs auch noch zwei andere Personen, welche, ohne daß die Clienten des Anwalts eine Ahnung davon hatten, ebenfalls die genaueste Auskunft über die längst vergessene Angelegenheit geben konnten. Bald nach der Unter Haltung mit dem Anwalt verfiel W. wieder in Tobsucht und einige Tage später starb er. Der Rechtsanwalt aber wußte genug. Er laudirle die ihm von dem Irrsinnigen be- zeichneten Personen als Zeugen für seine Mandanten und gewann in Folge der von diesen Leuten mit zweifelloser Klarheit ge
machten Aussagen de» Prozeß in allen drei Instanzen.
Aus der Mappe des Stuttgarter Gewerbeoereins bringt das Stuttg. „Neue Taqbl." folg. Bericht: lieber das Ablassen des Weins.
Zur Beantwortung der Frage, wann, wie und wie oft man den Wein von der Hefe ablassen soll, untersuchen wir zunächst die Frage: Was ist die Gährung des Weinmostes? Dieselbe bat vor allem die Auf gäbe, den in dem Most enthaltenen Zucker in Weingeist und Kohlensäure überzuführen; elfterer bleibt im Wein und verleiht ihm sein Feuer, letztere entweicht in die Luft. Bei diesem Vorgang entledigt sich der Most gewaltsam und sehr rasch aller derjenigen Stoffe und fremdartigen Beimischungen, die nicht in den Wein gehören, um sich, wie der einfache Weingärtner treffend sagt, zu reinigen; den» eigentliche Hefe ist nur sehr wenig vorhanden, und d.ese hat ihre Aufgabe, die Gährung einzuleiten, bereits erfüllt; dagegen finden wir Kalkoerbindungen, Extraktivstoffe, Pflanzenschleim und eine Menge von wirklichem Unrath, der von außen in den Most kam, namentlich Erde, Insekten u. s. w. Wie nun durch das längere Beisammenbleiben des Weines mit diesem Schmutze eine gute Wirkung hervorgebracht werden soll, ist unerklärlich; begreifllch dagegen, daß, sobald die Hefe ihre Mission erfüllt hat, solche vom Wein geschieden werden muß. Denn hat die Hefe den Zucker im Most zu Alkohol und und Kohlensäure umgebildet, so fängt die nämliche Hefe an, einen gefährlichen Feind im Wein zu erzeugen, indem sie alsbald in Verbinvung mit dem Alkohol die Essig- säurcbildung einleitet. Um den Wein hie- gegen zu schützen, muß darauf Bedacht genommen werden, die Enlstehungsursache zu beseitigen ; es muß also namentlich beim weißen Wein, von welchem hier zunächst die Rede ist, der erste Ablaß gleich nach beendigter Hauptgährung vorgenommen und d>ese Operation vor Eintritt der wärmeren Jahreszeit noch ein- oder zweimal und so lange wiederholt werden, als sich noch bedeutendere Niederschläge bilven. Freilich wird mancher Weinbesitzer entgegenhalten, daß durch den jedesmaligen Abstich „dem Wein ein Rock ausgezogen werde", und ooch ist das öftere Ablassen der jungen, noch trüben Weine das natürlichste, bequemste und sicherste Mittel, zu vermeiden, daß ihm später, wenn er sich mehr entwickelt hat, nicht noch bessere Röcke ausgezogen werden müssen. Dies nachzuweisen, wird nicht schwer sein. Der Traubensafl erhält keine fertige Hefe, sondern nur die Stoffe (Kleber und Eiweiß), die sich zur Hefe bilden, sobald sie mit dem Sauerstoff der athmosphärischen Luft in Berüh rung kommen oder auch dadurch, daß diese Stoffe mit im Wein schon fertiger Hefe sich längere Zeit berühren. In beiden Fällen findet ein Vorgang statt ähnlich dem Gerinnen des Käsestoffs in der Milch durch Säuerung, wobei die Temperatur eine nicht unwesentliche Rolle spielt, da bekanntlich die Umwandlung det Hefestoffe in Hefe durch Wärme beschleunigt und durch Külte aufgehalten wird. Diese Hefe-
»flösse, die im jungen unfertigen Wein enthalten sind und auch nach Jahren theilweise noch im Hellen Wein Vorkommen, können auf keine andere Weise ausgeschiede» werden, als dadurch, daß sie durch wiederholten Ablaß mit dem Sauerstoff der atmosphärischen Luft in Berührung kommen und oxydirt werden, so daß wiederholte Gährung eintritt, oder indem man, was jedoch nicht allgemein durchführbar ist, den Wein erhitzt und diese die Gährung bedingenden Stoffe tödtet. Sind diese aber selbst nach jahrelanger Lagerung noch im Wein enthalten, wie dies bei sehr guten Jahrgängen, wo der sich entwickelnde große Alkoholgehalt der Gährung ebenfalls hindernd in den Weg tritt, wie dies z. B. beim 186ör oder 1868r der Fall war, so kann ein solcher Wein alle Anzeichen eines fertigen WeineS haben, ohne jedoch vergohren zu sein. Die bedauerliche Erfahrung, daß sogar Flaschenweine, welche krystallhell ab- gesüllt werden, nicht selten in den Flaschen einen Bodensatz oder Niederschlag bilden, spricht für diese Behauptung. Auch beim Wechsel der Temperatur im Frühjahr, wenn der Wein sich bei der Wärme ausdehnt und bei der Kühle zusammenzieht, wenn die athmospärische Luft in die Fässer einoringt und der Wein mit dem Sauerstoff in Berührung kommt, bildet sich neue Hefe und wiederholte Gährung so lange, als noch Hefestoff im Wein vorhanden ist. Findet nun diese neue Hefe noch unzer- setzten Zucker, so verwandelt sie denselben in Alkohol und Kohlensäure. Der Wein wird zwar hiedurch feuriger, verliert dagegen an seiner Süße, was sicherlich kein Gewinn ist. Ist jedoch kein Zucker mehr vorhanden, so wirkt sie durch den in die Fässer eindringenden Sauerstoff auf den Alkohol und disponirt denselben zur Einleitung der Essigsäure, um so den Wein dem Verderben immer mehr zuzuführen. Würde aber der Wein alsbald nach seiner Hauptgährung abgelaffen und während der ersten sechs Monate nach diesem ersten Abstich öfters und zwar von sechs zu sechs Wochen, so lange, als 'ich noch beträchtliche Niederschläge bilden, diese Operation wiederholt, so würden nicht nur die Keime der gewöhnlichsten Krankheiten im Weine entfernt, sondern man würde auch viel früher vollkommen aus- gebildete Weine erhalten.
Buchstabenräthsel.
Es sind 16 Buchstaben so ins Quadrat zu stellen, daß sie wagrecht und senkrecht folgende 4 Worte biloen.
1) Ein Stoff zu Wohnzweck und Gefäßen;
2) zum Hören nur ist es erlesen;
3) ein unentbehrliches Organ;
4) ein Pfad, der oft Gefahr droht an.
I. C.
Goldkurs der Staatskaffcnderwaltung
vom 8. August 1878. 20-Fr«nkeustücke . . 16 22 L
Frankfurter Courfc vom 13. Auguit 1878.
Redaktion, Druck Verlag von Jak. Me eh in Neuenbürg.
Geldsorten.
-6.
20-Frankenstücke.
. 16
23
-27
Englische Souvereigns . . .
. 20
35-
-40
Ruß. Imperiales.
. 16
68
-78
Holland. 10 fl.-Stück ....
. 16
6ö
Dukaten.
. 9
S4
-59
Dollars in Gold .....
. 4
17-
-20