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Der Eiythaler.

Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und Lessen Umgegend.

Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Meuenöürg.

36. Jahrgang.

Nr. 68. Neuen bürg, Samstag den 8. Juni 1878.

Erscheint Dienstag, Donnerstag nnd Samstag. - Preis hallst, im Bezirk 2 Mark 5i) Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt

man bei der Redaktion, aufwärts beim nächstaelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. ^nruckungspreis die Zelle oder deren Raum 8 Pf. - Je spätestens 9 Uhr Bormittage zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnahme. __

Amtliches.

Vorladung

M Schuldenliquidatjoil.

In der Gantsache des Friedrich I ä ck, Schneiders in Neusatz wird die Schul­denliquidation am

Samstag den 17. August 1878, Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause in Neusatz vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel­tend zu machen und die Beweismittel da für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs« te an­melden, sind mit denselben krast Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- terpsanvsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung ver­ursachen , die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind au die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Emwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu bigerausschusses, sowie unbeschadet der Be­stimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Verglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger tyrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre dies- fällige Einwilligung im Voraus verwei­gert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

Samstag den 17. August 1878, Vormittags 8 Uhr

auf dem Rathhause in Neusatz vorgenommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erscheinen­den Gläubigern eröffnet werden, deren

Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voll-r Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehnlägige Frist zur Beibrin­gung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachmeist. (Frrirnsache.)

Neuenbürg den 25. Mai 1878.

K. Oberamtsgericht.

Nöme r.

Forstamt Altenstaig.

Revier Pfalzgrafen weile r.

Mm«- mi> Klmmitzhch- Nrrtmf

am Samstag den 15. Juni d. I., von Vormittags I I Uhr an auf dem Rathhans in Pfalzgrafenwciler aus den Slaatswaldungen: Eichenrieih 20, Gähriß 6 und vom Schndholz sümiui sicher Hüten:

56 Buchen mit 44 Fm., 957 Stück Nadelholz. Lang- nnd Klotzholz mit 1100 Fm. und 55 Nadelholz-Gerüst- stangen über 13 m lang.

A l t e n st a i g 5. Juni 1878.

Kgl. Forstamt.

H e i g e l i n.

Mmichah-Verkaiis

am Freitag den 14. d. Mts., von Bormilt. I l Uhr an, auf dem Rathhans in Ailenstaig aus den Slaaiswaldungen : Buhier, Neubau», Non­nenwald, Verlorenholz und Eichhalde wie­derholt :

1780 Stück Nadelholz-Lang- und Kiotzholz mit 2640 Fm.

Aufforderung.

Am 23. v. Mts. wurde in einer Dung­grube des in der Nähe des hiesigen Bahn­hofs gelegenen Gasthauseszum grünen Hos" die schon stark in Verwesung über­gegangene Leiche eines neugeborenen Kin­des weiblichen Geschlechts gefunden. Die­selbe war eingehülll in ein weißleinenes,

ziemlich aroßes Taschentuch, eine weiße, roihgestreiste Schürze von sog. Zeugle oder Schurz-Barchent, und in ein Stück einrS Untrrrockcs von grau- braunem Baumwoll- biber. Diese Umhüllungen waren »m Halse des Kindes stark zusammengeschnürt und mehrfach festgeknüpft. Da das Kind nach dem Erfunv der Leiche mehrere Tage ge­lebt Hut und nach den noch erkennbaren Eindrücken erdrosselt wurde, bevor es in Vas Ablriltrohr gelangte, so liegt unzweifelhaft ein

Mord

vor. Ich richte nun an Jedermann die dringende Aufforderung, mir unverweilt von Allem Miltheilung zu machen, was auf diese Sache auch nur entfernt Bezug haben kann; auch die scheinbar unbedeu­tendsten Dinge können zur Aufklärung des Verbrechens Anhaltspunkte bieten.

Demjenigen, der die Ermittelung des Thäters oder der Thäterin ermöglicht, wird eine

Belohnung von 100 Mark zugestchert, deren entsprechende Erhöhung ich im Falle besonderer Bemühungen zu erwirken juchen werde.

Indem ich noch besonders darauf auf­merksam mache, daß das bei der Leiche gefundene Taschentuch ein mit rothrm türkischem Garne eingesticktrs Zeichen 8^

trägt (das Zeichen unter dem Strich

kann ebensowohl den Buchstaben 1. als dis Ziffer l. bedeuten und demnach der Name des ursprünglichen EigenthümerS mit 8t. oder 1. beginne»), bitte ich dringendst Je­dermann, der solche Taschentücher besitzt oder besaß, verlor, verschenkte, veräußerte, stickte rc. oder von dergleichen Kenntniß hat, um gefällige sofortige Nachricht.

Pforzheim den 29. Mai 1878.

Großh. Amtsgericht.

Uibel.

Revier Calmbach.

Kremhols - verkauf.

Donnerstag den 13. Juni, Vormilt. 9 Uhr, auf dem Rathhans in Höfen:

394 Rm. buchene Scheiter, Prügel und Abholz, 82 Rm. laun. Scheiter und Abholz, 375 Rm. buchene und 5l Rm. tanu. Relsprügel, sowie 650 Wellen Schlagraum ans dem Lag- kops.