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Der Eiythaler.
Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und Lessen Umgegend.
Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Meuenöürg.
36. Jahrgang.
Nr. 68. Neuen bürg, Samstag den 8. Juni 1878.
Erscheint Dienstag, Donnerstag nnd Samstag. - Preis hallst, im Bezirk 2 Mark 5i) Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt
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Amtliches.
Vorladung
M Schuldenliquidatjoil.
In der Gantsache des Friedrich I ä ck, Schneiders in Neusatz wird die Schuldenliquidation am
Samstag den 17. August 1878, Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhause in Neusatz vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel da für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs« te anmelden, sind mit denselben krast Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- terpsanvsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen , die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind au die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Emwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu bigerausschusses, sowie unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger tyrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre dies- fällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Samstag den 17. August 1878, Vormittags 8 Uhr
auf dem Rathhause in Neusatz vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren
Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voll-r Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehnlägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachmeist. (Frrirnsache.)
Neuenbürg den 25. Mai 1878.
K. Oberamtsgericht.
Nöme r.
Forstamt Altenstaig.
Revier Pfalzgrafen weile r.
Mm«- mi> Klmmitzhch- Nrrtmf
am Samstag den 15. Juni d. I., von Vormittags I I Uhr an auf dem Rathhans in Pfalzgrafenwciler aus den Slaatswaldungen: Eichenrieih 20, Gähriß 6 und vom Schndholz sümiui sicher Hüten:
56 Buchen mit 44 Fm., 957 Stück Nadelholz. Lang- nnd Klotzholz mit 1100 Fm. und 55 Nadelholz-Gerüst- stangen über 13 m lang.
A l t e n st a i g 5. Juni 1878.
Kgl. Forstamt.
H e i g e l i n.
Mmichah-Verkaiis
am Freitag den 14. d. Mts., von Bormilt. I l Uhr an, auf dem Rathhans in Ailenstaig aus den Slaaiswaldungen : Buhier, Neubau», Nonnenwald, Verlorenholz und Eichhalde wiederholt :
1780 Stück Nadelholz-Lang- und Kiotzholz mit 2640 Fm.
Aufforderung.
Am 23. v. Mts. wurde in einer Dunggrube des in der Nähe des hiesigen Bahnhofs gelegenen Gasthauses „zum grünen Hos" die schon stark in Verwesung übergegangene Leiche eines neugeborenen Kindes weiblichen Geschlechts gefunden. Dieselbe war eingehülll in ein weißleinenes,
ziemlich aroßes Taschentuch, eine weiße, roihgestreiste Schürze von sog. Zeugle oder Schurz-Barchent, und in ein Stück einrS Untrrrockcs von grau- braunem Baumwoll- biber. Diese Umhüllungen waren »m Halse des Kindes stark zusammengeschnürt und mehrfach festgeknüpft. Da das Kind nach dem Erfunv der Leiche mehrere Tage gelebt Hut und nach den noch erkennbaren Eindrücken erdrosselt wurde, bevor es in Vas Ablriltrohr gelangte, so liegt unzweifelhaft ein
Mord
vor. Ich richte nun an Jedermann die dringende Aufforderung, mir unverweilt von Allem Miltheilung zu machen, was auf diese Sache auch nur entfernt Bezug haben kann; auch die scheinbar unbedeutendsten Dinge können zur Aufklärung des Verbrechens Anhaltspunkte bieten.
Demjenigen, der die Ermittelung des Thäters oder der Thäterin ermöglicht, wird eine
Belohnung von 100 Mark zugestchert, deren entsprechende Erhöhung ich im Falle besonderer Bemühungen zu erwirken juchen werde.
Indem ich noch besonders darauf aufmerksam mache, daß das bei der Leiche gefundene Taschentuch ein mit rothrm türkischem Garne eingesticktrs Zeichen 8^
trägt (das Zeichen unter dem Strich
kann ebensowohl den Buchstaben 1. als dis Ziffer l. bedeuten und demnach der Name des ursprünglichen EigenthümerS mit 8t. oder 1. beginne»), bitte ich dringendst Jedermann, der solche Taschentücher besitzt oder besaß, verlor, verschenkte, veräußerte, stickte rc. oder von dergleichen Kenntniß hat, um gefällige sofortige Nachricht.
Pforzheim den 29. Mai 1878.
Großh. Amtsgericht.
Uibel.
Revier Calmbach.
Kremhols - verkauf.
Donnerstag den 13. Juni, Vormilt. 9 Uhr, auf dem Rathhans in Höfen:
394 Rm. buchene Scheiter, Prügel und Abholz, 82 Rm. laun. Scheiter und Abholz, 375 Rm. buchene und 5l Rm. tanu. Relsprügel, sowie 650 Wellen Schlagraum ans dem Lag- kops.