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Der Enzthaler.

Anzeiger L Niitcr-altinigs-Blatt siir das ganze Enzthal und dessen N,»gegen-.

Amtsvkatt für den Hberamtsdezirk Weuendürg.

36. Jahrgang.

Nr. 61. Neuenbürg, Donnerstag den 23. Mai 1878.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis Halbs, im Bezirk 2 Mark 50 Pf, auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenburg abonmr man bei der Redaktion, aufwärts beim nächstaelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeii e oder deren Raum 8 Pf. Je spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Vorladung

M Schuldenliquidatjiin.

In der Ganlsache des Michael Mann, Weturs von Schwarzenberg wird die Schuldenliquidation am Donncrstag de» 18. Juli d. I, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Nathhanse in Schwarzenberg vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladeu werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schrift­liche Rezesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, mit Aus­nahme nur der Unterprandsgläubiger welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmclden, sind mit tenselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Uitterpfnndsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagsahrt nicht erscheinen­den Gläubiger sind an die von den er­schienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Ganinnwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses , sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exek.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bettigttch der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesiüllige Ein­willigung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

S a m st a g den 6. Juli d. I., Vormitt. 9 Uhr, auf dem Rathhause in Sch marzeuberg' vorgenommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren

Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Er­lös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. De» übrige» Gläubigern läuft die gesetz­liche fünszehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg den 4. Mai 1878.

Königl. Oberamtsgericht.

9! ö ni e r.

Vorladung

M Schuldenliquidstiion.

In der Ganlsache des Jakob Frank, Bauers von Ottenhausen wird die Lchnldenliquidaiion am

Montag den 22. Juli 1878, Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause in Ottenhausen vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollinäch tigie, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel tend zu machen und die Beweismittel da für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsre > te an melden, sind mit denselben traft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben 'olche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- teepiandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung ver­ursachen , die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagsahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von E-nwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­bigerausschusses, sowie unbeschadet d-r Be­stimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg-und Nachlaß-Verglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger

lyrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagsahrt ihre dics- fällige Einwilligung im Voraus verwei­gert haben.

Das Ergebniß des Liegenschastsverkauss, welcher am

Montag den 8. Juli d. I., Vormittags 8 Uhr

auf dem Nathhause in Ottenhausen vorgenommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erscheinen­den Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin- reicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibrin­gung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg den 11. Mai 1878.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Revier L i e b e n z e l l.

Krennholi-Uttlms.

Montag den 27. Mai, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Nathhaus in Liebenzell aus den bei Liebenzell gelegenen Abtheilungen: Steinach wald. Oberer und U n- terer Finkenberg und Glas - b r u n n e n :

37 Nm. Nadelholz-Scheiter und l16 R-n. dto. Abfallholz.

Revier Schwan n.

WcOtttt.

Der Wilhelmsweg (vom Kohlrankmeq bis zur Mönchstraße) ist vom 27. Mai bis 1. Juli wegen Umbaus gesperrt.

Revier Schwa n n.

Kras-ErtW-Vttstejgttung

vom Enzthal-, Nenen-Epachlhalweg und einigen wetteren Wegen der Dobler uns Schwanner Hut

S a m st a g den 25. Mai,

Morgens 10 Uhr, auf der Revier-Kanzlei.

Forstwächter Belkle wird um 6 Ubr am Klötzbuckel, Forstwächtcr Niclas um 6 Uhr am Nolhenbüchle die Wege vor­zeigen.