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Der Enzthaler.
Anzeiger L Niitcr-altinigs-Blatt siir das ganze Enzthal und dessen N,»gegen-.
Amtsvkatt für den Hberamtsdezirk Weuendürg.
36. Jahrgang.
Nr. 61. Neuenbürg, Donnerstag den 23. Mai 1878.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Preis Halbs, im Bezirk 2 Mark 50 Pf, auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenburg abonmr man bei der Redaktion, aufwärts beim nächstaelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspreis die Zeii e oder deren Raum 8 Pf. — Je spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.
Amtliches.
Vorladung
M Schuldenliquidatjiin.
In der Ganlsache des Michael Mann, Weturs von Schwarzenberg wird die Schuldenliquidation am Donncrstag de» 18. Juli d. I, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Nathhanse in Schwarzenberg vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladeu werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger, — mit Ausnahme nur der Unterprandsgläubiger — welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmclden, sind mit tenselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Uitterpfnndsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Ganinnwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses , sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exek.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bettigttch der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesiüllige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
S a m st a g den 6. Juli d. I., Vormitt. 9 Uhr, auf dem Rathhause in Sch marzeuberg' vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren
Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. De» übrige» Gläubigern läuft die gesetzliche fünszehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Neuenbürg den 4. Mai 1878.
Königl. Oberamtsgericht.
9! ö ni e r.
Vorladung
M Schuldenliquidstiion.
In der Ganlsache des Jakob Frank, Bauers von Ottenhausen wird die Lchnldenliquidaiion am
Montag den 22. Juli 1878, Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhause in Ottenhausen vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollinäch tigie, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel tend zu machen und die Beweismittel da für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsre > te an melden, sind mit denselben traft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben 'olche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- teepiandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen , die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von E-nwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie unbeschadet d-r Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg-und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger
lyrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagsahrt ihre dics- fällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschastsverkauss, welcher am
Montag den 8. Juli d. I., Vormittags 8 Uhr
auf dem Nathhause in Ottenhausen vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin- reicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Neuenbürg den 11. Mai 1878.
K. Oberamtsgericht.
Römer.
Revier L i e b e n z e l l.
Krennholi-Uttlms.
Montag den 27. Mai, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Nathhaus in Liebenzell aus den bei Liebenzell gelegenen Abtheilungen: Steinach wald. Oberer und U n- terer Finkenberg und Glas - b r u n n e n :
37 Nm. Nadelholz-Scheiter und l16 R-n. dto. Abfallholz.
Revier Schwan n.
WcOtttt.
Der Wilhelmsweg (vom Kohlrankmeq bis zur Mönchstraße) ist vom 27. Mai bis 1. Juli wegen Umbaus gesperrt.
Revier Schwa n n.
Kras-ErtW-Vttstejgttung
vom Enzthal-, Nenen-Epachlhalweg und einigen wetteren Wegen der Dobler uns Schwanner Hut
S a m st a g den 25. Mai,
Morgens 10 Uhr, auf der Revier-Kanzlei.
Forstwächter Belkle wird um 6 Ubr am Klötzbuckel, Forstwächtcr Niclas um 6 Uhr am Nolhenbüchle die Wege vorzeigen.