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Der Giythaler.

Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für dm Gberamtsbezirk Mamburg.

Nr. 19.

36. Jahrgang.

Neuenbürg, Dienstag den 12. Februar 1878.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis Halbs, im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt an bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 8 Pf. Je spätestens 9 Uhr Bormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Vorladung

M Schuldeuliquidaiian.

In der Ganlsache der Gottlieb Fr. Rau, Flößers Eheleute in Calmbach wird die Schuldenliquidalion am

Samstag den 27. April 1878, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Nathhause in Calmbach vorgeiiommen werden , wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schrift­liche Rezesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, mit Aus­nahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursache», die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinen­den Gläubiger sind au die von den er­schienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantauwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exek.-Ges. vom 13. Nom 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesfällige Ein- williuung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkauss, welcher am

Samstag den 27. Avril 1878, Vormittags 8 Uhr,

auf dem Nathhause in Calmbach vorgenommen werden wird, wird nnr den- j.lügen bei der Liquidation nicht erschei­

nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren vollerBesriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetz­liche fünfzehntägiae Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg, 2. Februar 1878.

Kgl. Oberamtsgericht.

Röme r.

Vorladung

M Lchuldeuliquidatiou.

In der Gantsachs des August Schie­ber, Krämers in Grundach wird die Schuldenliquidation am

Donnerstag den 25. April, Vormittags 9 Uhr,

aus dem Rathhause in G r u n b a ch vorgeiiommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladeu werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich j kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, welche weder in der Tagiahrt, noch vor dersel­ben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmeldeu, sind mit derselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei «enden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses , der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aklivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehr­heit der Gläubiger ihrer Kategorie be­tretend angenommen, wenn sie nicht vor der

Tagsahrt ihre diesfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.

Nenenbürg den 8. Febr. 1878.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Vorladung

W Schilldkiltiqmdatim.

Ju der Gantsache des Georg Jakob Kal mb ach er, Goldarbeiters in Engels­brand wird die Schuldenliquidation am Montag den 29. April d. I., Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause in Engelsbrand vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Ausland obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel­tend zu machen und die Beweismittel da­für, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfand-gläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte an­melden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un­terpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung ver­ursachen , die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­bigerausschusses, sowie unbeschadet der Be­stimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werde» sie bei Borg-und Nachlaß-Verglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger tyrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagsahrt ihre dies­fällige Einwilligung im Voraus verwei­gert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs welcher am

Mittwoch den 17. April 1878, Vormittags 9 Uhr,

aus dtM Nathhause in EngelsbraNd