Anzeiger L tlntcrhaltmigs-Blatt silr das ganze Enzthal imd dessen Umgegead.
Amtsblatt für den Hberamtsbezirk Weuenßürg.
36. Jahrgang.
Rr. 15. Neuenbürg, Samstag den 2. Februar 1878.
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Preis Kalbs, im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, aufwärts beim nächstaelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Sinrncknngspreis die Zeile oder deren Raum 8 Ps. — Je spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Ortsschul- und Gemeinde- Behörden.
Unter Bezugnahme auf den diesseitigen Ertast vom 22. v. M, EnzthälerNr. I I, werden die OrlZschuI- und Gemeindebehör den ans die Beifügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Ausbezahlnng der Volksschullehrergehalte durch die Ge meinde-, Stfflungs- und sonstige örtliche Kassen, sowie durch die K. Kamcralämtei vom 28. v. M. , Reg.--Bl. S. 10 sf. zur genauen Beachtung besonders hingewieseu mit dem Auftrag, bis zum
20. Februar d. I.
die salarireude Sammelkasse (Z§ 1 und 8 jener Verfügung) hiehcr anziizkigea und soferne dieselbe Beiträge des K. Kamera!' amts zu empfangen hat, zugleich ein Ber zeichnist der dem letzteren obliegenden Lei stungen an die Sammelkasse einzuiendcn.
Den I. Februar 1878.
K. gemeinschaftl. Oberamt.
M a h l e. Leopold.
N e lt e u b ü r g.
Au die Htllndesiilnltt.
Diejenigen StandeSämier, welche mit der Einsendung der Neben-Register pro 1877 noch im Verzug sind, haben solche binnen sechs Tagen bei Wartbotenvermei. düng vorzulegen.
Den 31. Januar 1878.
K. Oberamtsgericht.
Römer.
Vorladung
1« Sch«I!>riiliWdati>m.
In der Ganlsache des -s Landjägers Johs. Kaiser zu FeIdreunach wird die Schuldenliquidatiou
am Dienstag de» 23. Avril 1878, Vormittags 0 Uhr
auf dem Nathhause in Feldrennach vorgcuommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und
Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger, welche weder in der Tagfabrt, noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, weiche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfabrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern geiasttcn Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses , der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlastvergleicheu als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagsahrt ihre diessällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Neuenbürg den 29. Janr. 1877.
Königl. Oberamtsgcricht.
N ö ui e r.
Vorlad ung
;ur Schnidenliquidntion.
In der Ganlsache des Gottlieb K u st e- rer, TaglöhnecS von Bieselsberg wird die Schuldenliquidatiou am
Dienstag den 16. April 1878 Vorm. 9 Uhr,
auf dem Nathhause in Bieselsberg vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, sder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denstlben traft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch Habens solche Gläubiger, welche durch unterlassene ^ Vorlegung ihrer Beweismittel und die Un- j terpfandsgläubiger, welche durchunlerlasseue
Liqnidation eine weitere Verhandlung verursachen , die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Gesetzes vom 13. Novbr. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger lyrcr Kategorie beilretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre dies- fällige Einwilligung im Voraus verweigert haben. "
Das Ergebnis) des Liegenschaftsverkaufs welcher am
Dienstag den 19. März 1878, Vorm. 10 Uhr,
auf dem Rathhause in Bieselsberg vorgeuommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voll-r Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibrin- ung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Neuenbürg, 31. Januar 1878.
Kgl. Oberamtsgericht.
N ö wer.
Forstamt Alienstaig.
Revier H o f st e l r.
Kttnuhch - Dttlums.
Am Samstag oen 9. Febr. o. I., von Vonuitt. 10 Uhr an, in der Sonne in Aichelberg aus den Staats- waldungen: BräudleSberg, Zumtobel,
HuudSrücken, Wüobaderwaub, Leonhardswald i
Eichenholz: 6 Rm. Scheiter, 24 Prügel und Anbruch; Bucht nholz: I Rm. Scheuer, 12 Reis-Prügel; Nadelholz: 215 Rm. Schciter, 714 Prügel und Anbruch und 207 Neisprügel.