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Der EnAhäler.

Anzeiger L llntcrljnllnugs-Blall siir das ganze Cnzthal und dessen Umgegend. Amtsblatt für dm HberamtsbezirK Hlmenbürg.

36. Jahrgang.

Nr. 7. Neuenbürg, Dienstag den 15. Januar 1878.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis Halbs, im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. In Neuenbürg abonnirt

man bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen.^ Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 8 Pf. Je spätestens 9 Uhr Bormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme-

Amtliches.

Revier W i l d b a d.

KmchtiMg.

In der in Nr, 6 ds. BI. auf den 16. Januar ausgeschriebenen Brennholzverkaufs- Anzeige soll es statt NollwasserRolh- wasser" heißen und im Meister» kommt auch aus Abth. Waldhütte Holz zum Ver­kauf.

Hirsau.

Lteinlietmmgs-Word.

Die Lieferung des Straßeuunterhal- tungsmaterials, bestehend aus Granulit- steinen ans dem sog. Kohlhäuslesbruch für die Enz Murgthal-Route, Markung Enz- klösterle, wird nächsten

Donnerstag den l7. l. Mts., Nachmittags 2 Uhr,

im Gasthaus zumWaldhorn" in Enz- klösterle wiederholt verakkordirt, wozu hiemit tüchtige Akkordsliebhaber eingeladen werden.

Den 13. Januar 1878.

K. Straßenbauinspektion Calw.

W r l d b a d.

MrxWkkstchnug.

Oberamtsgerichllichen Auftrags zufolge kommt in der Gantsache des Michael Schmidt, Musikers dahier am Donnerstag den 17. d. Mts., von Vorm. 8'/r Uhr an in dessen Wohnung folgende Fahrniß zum Verkauf:

1 Uhr, verschiedene Bettleinwand, Schreinwerk, worunter l Küchen- kasten; 1 zweirädriger Karren, ver­schiedene Vorralhe an Latten und Stangen, 1 neuer eiserner Kochheerd. Kaufsliebhaber werden hiezu einge­laden.

Den 5. Jan. 1878.

Kgl. Amtsnotariat. Ass. der len.

Feldrennach.

HoWrrlmf.

Die Gemeinde verkauft am Freitag den 18. d. M.:

423 Stämme Langholz I., II., III. und IV. Cl., 326 Stück Baustangen,

45 St. Gerüststangen, 20 St. Aus- schußstangen, 35 St. Feldstangen. Die Zusammenkunft ist

Morgens 9 Uhr auf dem Rathhaus.

Schultheißenamt.

Schönthaler.

Bieselsberg.

Aus den Gemeindewaldungen Mader kommen am

Samstag den 19. Januar 1878 Vorm. 10 Uhr

auf hiesigem Rathhaus zum Verkauf:

470 Stück weißtann. Langholz mit 159 Fm.

Zu gleicher Zeit kommen 65 Rm. weißtann. gern. Nadelholz- Scheiter und Prügel zum Verkauf.

Sämmtliches Holz kann auf Verlange» des Käufers durch den betr. Waldschützen vorgezeigt werden. Es werden hiezu Kaufs- liebhaber freundlichst eingeladen.

Den 13. Jan. 1878.

Schultheißenamt.

S ch e e r e r.

Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Einrich­tung einer Samrnprüfungs-Anstalt in Hohenheim und die Organisation derselben.

Nachdem >n dem !u, gTTMÄMf;

verabschiedeten Etat die Mittel zur Errich­tung und Unterhaliung einer Samenprü- fungs-Anstalt in Hohenheim zur Verfü­gung gestellt worden sind, wird in Absicht auf die Organisation und den Betrieb die­ses Instituts zufolge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 2. d. Mts. hiemit Nachstehendes verfügt:

8 l-

Die Samenprüfungs-Anstalt zu Hohen­heim hat den Zweck, den Gebrauchswerth der im Handel vorkommenden landwirth- schaftlichen, forstlichen und Garten-Samen zu prüfen, deren Käufer gegen Benachthei- ligung durch Bezug unächter, unreiner, unkeimfähiger oder verfälschter Waare zu schützen und dem Samenhandel eine sichere Grundlage zu verschaffen.

8 2 .

Die Samenprüfungs-Anstalt bildet einen Bestandtheil des Instituts in Hohenheim und ist in administrativer Beziehung, wie alle übrige» Zweige des letzteren, der Jnstitutsdirektion und weiterhin dem Mini­sterium des Kirchen- und Schulwesens untergeordnet.

8 3.

Die von der Samenprüfungs-Anstalt auszuführenden Arbeiten zerfallen:

1) in Prüfung der Sämereien i.n Zimmer und Gewächshaus:

2) in Anstellung von Versuchssaaten auf dem Feld (Feldproben);

3) in Erstattung von Berichten über das Ergebniß der unter 1) und 2) auf- geführten Verfügungen;

4) in Anlegung einer Mustersammlung von Sämereien der im Z 1 aufge­führten Arten nebst deren im Handel vorkommeuden Verunreinigungen und Verfälschungen.

8

Zur Einleitung und Durchführung der im § 3. erwähnten Arbeiten ist bestellt

1) ein Vorstand (Z 5.) und

2) ein Assistent (§ 6.)

§ 5.

Dem Vorstand der Samenprüfungs- Anstalt liegt ob die nächste Vertretung derselben nach außen, sowie die ganze innere und äußere Geschäftsleitung. Das Nähere hierüber bestimmt eine besondere Dienftillstruktion.

8 6 .

Dem Assistenten, welcher auf Vorschlag des Vorstandes beziehungsweise der Jnsti- tutsdirektion von dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens jeweils ernannt wird, liegt ob die Ausführung der Unter­suchungen und sonstigen Geschäfte, worüber eine besondere Dienstinstruktion das Nähere bestimmt.

8 7.

Die Samenprüfungs-Anstalt tritt mit Staatsstellen, Korporationen und Vereinen, sowie mit Samenhändlern und sonstigen Privatpersonen, welche die Ausführung von Samenprüfungen wünschen, in unmittel­bare Verbindung.

8 8 .

Für die Benützung der Samenprüfungs- Anstalt werden mit Genehmigung des Mi­nisteriums des Kirchen- und Schulwesens besondere Satzungen ausgestellt, die von