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werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei­chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesiällige Ein­willigung im Voraus verweigert haben.

Das ErgebnißdesLiegenschaftsverkaufs, welcher am

Montag den 13. August,

Vorm. 9 Uhr

auf dem Rathhause in Conweiler vor­genommen werden wird, wird nur den jenigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sindund zu deren voller Befriedigung derErlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an. und wenn der Verkauf erst nach der Liquidation vor sich geht, vom Verkaufstage an.

Als besierer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. Feriensache.

Neuenbürg den 26. Juni 1877.

Kgl. Oberamtsgericht.

Römer.

Revier Schwann.

Hk«- ««> Nkhmdgras-Dttkmf.

Ca. 2*/r da Seelachswiesen auf Markung Feldrennach am

Montag, den 2. Juli d. I., Morgens 8 Uhr, am Muckenwälde.

Bekanntmachung der Kgl. PrufungSkom- misfian für Einjährig Freiwillige.

(Schluß).

10. Die Prüfung erfolgt theils schrift­lich theils mündlich.

Die schriftliche Prüfung besteht: a) in der Anfertigung eines deutschen Aussatzes über ein Thema allgemei­nen und naheliegenden Inhalts (bei­spielsweise ein Sprüchwort, eine Sen­tenz, eine Erzählung aus der Ge­schichte) oder über Gegenstände des öff ntlichen Verkehrs (z. B. Eisen­bahnen, Post), der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und dergleichen;

d) in zwei schriftlichen Uebersetzungen in fremde Sprachen nach Wahl des Examinanden;

c) in der Lösung einer Aufgabe aus der Arithmetik. Für den deutschen Aufsatz eebalt der Examinand 3 Aufgabe» verschiedenartigen Inhalts, unter denen ihm die Wahl überlasten bleibt.

11) Die schriftliche Prüfung findet unter Klausur statt. Zur Anfertigung des deutschen Aussatzes sind den Examinanden vier Stunden, für die schriftlichen Ueber­setzungen in fremde Sprachen und die Lösung der mathematischen Aufgaben je eine Stunde zu gewähren.

Die Benützung von Hilfsmitteln und Versuche zu Täuschungen haben die Aus­schließung von der Prüfung zur Folge.

12) Die mündliche Prüfung wird vor der versammelten Kommission abgehalten.

Wenn der Ausfall der schriftlichen! Prüfung durchaus ungenügend ist, so werden die betreffenden Examinanden zurück- gewiescn und nicht zur mündlichen Prüfung zugelastcn. Es findet dich namentlich statt, wenn der deutsche Aussatz grobe orthogra­phische oder grammatikalische Fehler ent­hält, oder durch auffallenden Mangel an Zusammenhang und an Angemessenheit des Ausdrucks von vornherein dartbut, daß der Examinand den erforderlichen Grad wissenschaftlicher Bildung nicht besitzt.

13) Von dem Nachweis der wissen­schaftlichen Befähigung dürfen entbunden werden:

rr) junge Leute, welche sich in einem Zweige der Wissenschaft oder Kunst, oder in einer anderen dem Gemein­wesen zu Gute kommenden Thätig- keit besonders auszeichnen; d) kunstverständige oder mechanische Ar­beiter, welche in der Art ihrer Tätig­keit Hervorragendes leisten; c) zu Kunstleistungen angestellte Mitglie­der landesberrlichcr Bühnen.

Personen, welche auf eine derartige Berücksichtigung Anspruch machen, haben ihren Meldungen die erforderliche», amtlich beglaubigten Zeugniste beizusügen. Die­selben sind nur einer Prüfung in den Ele- mentarkenntnisten zu unterwerfen.

14) Examinanden, welche nicht bestan­den haben, dürfen sich wiederholt zur Prü­fung melden, vorausgesetzt, daß dieselbe noch vor dem 1. April des Kalenderjahrs, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollen det, abgehalten werden kann.

Mit dieser Maßgabe darf die Prüfung mehrmals wiederholt werden. Sie erstreckt sich in jedem Falle nicht blos ans diejeni­gen Gegenstände, in denen der Examinand bei der vorhergehenden Prüfung hinter den Anforderungen zurückgeblieben ist, son­dern auf sämmtlicke Prüfungsgegcnstände.

Stuttgart, den 8. Juni 1877.

K. Prüfungs Kommission für Einjährig- Freiwillige.

Leypold. v. Faber d u Faur.

Privatnachnchten.

Parz. Unterkollbach. Gemeinde-Bezirks Jgelsloch.

Holz-Verkauf.

Unterzeichneter verkauft am nächsten Mittwoch, den 4. Juli d. I., Mittags I Uhr, im Hirsch in Oberkollbach:

150 Stück Lang und Klotzholz mit 100 Fm.

aus seinen Waldungen.

Liebhaber sind einaeladen.

Den 27. Juni 1877.

Göttlich Kusterrr.

Zu verkaufen

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1874er Wein,

Ausstich. Näheres bei der Redaktion.

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ein ganzes Waarenlagcr von golde­nen und silbernen Herren- u. Damen­uhren, Wiener Regulateurs, Pariser Penduls, Wand-, Licht- und Wecker- Uhren nebst verschiedenem Mobiliar und sonstigem Hausgeräthe, und la­den Namens des Eigenthümers Herrn Uhrenmacher^. hiezu er­

gebenst ei».

Pforzheim, 25. Juni 1877.

Achtungsvoll

Ikomg-llu L LLssudut.

6. Radler, Neuenbürg.

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es ohne Zweifel, wenn von einem Buche 90 A tu erschienen sind und um so großartiger ist d selbe, wenn dies trotz gehässiger Angriffe mög­lich war und in einer so kurzen Zeit, wie solches der Fall bei dem iltallrirten Buche:

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Liederkranz

unterbleibt heute.

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