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werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesiällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das ErgebnißdesLiegenschaftsverkaufs, welcher am
Montag den 13. August,
Vorm. 9 Uhr
auf dem Rathhause in Conweiler vorgenommen werden wird, wird nur den jenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sindund zu deren voller Befriedigung derErlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tag der Liquidation an. und wenn der Verkauf erst nach der Liquidation vor sich geht, vom Verkaufstage an.
Als besierer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. Feriensache.
Neuenbürg den 26. Juni 1877.
Kgl. Oberamtsgericht.
Römer.
Revier Schwann.
Hk«- ««> Nkhmdgras-Dttkmf.
Ca. 2*/r da Seelachswiesen auf Markung Feldrennach am
Montag, den 2. Juli d. I., Morgens 8 Uhr, am Muckenwälde.
Bekanntmachung der Kgl. PrufungSkom- misfian für Einjährig Freiwillige.
(Schluß).
10. Die Prüfung erfolgt theils schriftlich theils mündlich.
Die schriftliche Prüfung besteht: a) in der Anfertigung eines deutschen Aussatzes über ein Thema allgemeinen und naheliegenden Inhalts (beispielsweise ein Sprüchwort, eine Sentenz, eine Erzählung aus der Geschichte) oder über Gegenstände des öff ntlichen Verkehrs (z. B. Eisenbahnen, Post), der Landwirthschaft, des Handels, der Industrie und dergleichen;
d) in zwei schriftlichen Uebersetzungen in fremde Sprachen nach Wahl des Examinanden;
c) in der Lösung einer Aufgabe aus der Arithmetik. Für den deutschen Aufsatz eebalt der Examinand 3 Aufgabe» verschiedenartigen Inhalts, unter denen ihm die Wahl überlasten bleibt.
11) Die schriftliche Prüfung findet unter Klausur statt. Zur Anfertigung des deutschen Aussatzes sind den Examinanden vier Stunden, für die schriftlichen Uebersetzungen in fremde Sprachen und die Lösung der mathematischen Aufgaben je eine Stunde zu gewähren.
Die Benützung von Hilfsmitteln und Versuche zu Täuschungen haben die Ausschließung von der Prüfung zur Folge.
12) Die mündliche Prüfung wird vor der versammelten Kommission abgehalten.
Wenn der Ausfall der schriftlichen! Prüfung durchaus ungenügend ist, so werden die betreffenden Examinanden zurück- gewiescn und nicht zur mündlichen Prüfung zugelastcn. Es findet dich namentlich statt, wenn der deutsche Aussatz grobe orthographische oder grammatikalische Fehler enthält, oder durch auffallenden Mangel an Zusammenhang und an Angemessenheit des Ausdrucks von vornherein dartbut, daß der Examinand den erforderlichen Grad wissenschaftlicher Bildung nicht besitzt.
13) Von dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung dürfen entbunden werden:
rr) junge Leute, welche sich in einem Zweige der Wissenschaft oder Kunst, oder in einer anderen dem Gemeinwesen zu Gute kommenden Thätig- keit besonders auszeichnen; d) kunstverständige oder mechanische Arbeiter, welche in der Art ihrer Tätigkeit Hervorragendes leisten; c) zu Kunstleistungen angestellte Mitglieder landesberrlichcr Bühnen.
Personen, welche auf eine derartige Berücksichtigung Anspruch machen, haben ihren Meldungen die erforderliche», amtlich beglaubigten Zeugniste beizusügen. Dieselben sind nur einer Prüfung in den Ele- mentarkenntnisten zu unterwerfen.
14) Examinanden, welche nicht bestanden haben, dürfen sich wiederholt zur Prüfung melden, vorausgesetzt, daß dieselbe noch vor dem 1. April des Kalenderjahrs, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollen det, abgehalten werden kann.
Mit dieser Maßgabe darf die Prüfung mehrmals wiederholt werden. Sie erstreckt sich in jedem Falle nicht blos ans diejenigen Gegenstände, in denen der Examinand bei der vorhergehenden Prüfung hinter den Anforderungen zurückgeblieben ist, sondern auf sämmtlicke Prüfungsgegcnstände.
Stuttgart, den 8. Juni 1877.
K. Prüfungs Kommission für Einjährig- Freiwillige.
Leypold. v. Faber d u Faur.
Privatnachnchten.
Parz. Unterkollbach. Gemeinde-Bezirks Jgelsloch.
Holz-Verkauf.
Unterzeichneter verkauft am nächsten Mittwoch, den 4. Juli d. I., Mittags I Uhr, im Hirsch in Oberkollbach:
150 Stück Lang und Klotzholz mit 100 Fm.
aus seinen Waldungen.
Liebhaber sind einaeladen.
Den 27. Juni 1877.
Göttlich Kusterrr.
Zu verkaufen
1 Eimer
1874er Wein,
Ausstich. Näheres bei der Redaktion.
N c u e n b ü r g.
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Wittwe Dicffenbacher.
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Für einen hiesigen Einwohner wird gegen gute Piandsichcrheit und Bürgschaft ein Anlehen von
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Nachgewiesen heilsamer als Salicyl und andere Präparate. Zeugnisse wunderbarer Wirkung von kompetenten Seiten. Vorräthig bei
Montag den 2. Juli d. I.,
Vormittags 10 Uhr, versteigern die Unterzeichneten in der Wohnung Carl-Frirdrichsstraße Nro. 52 wegen Geschäftsaufgabe des Eigenthü- lurrs:
ein ganzes Waarenlagcr von goldenen und silbernen Herren- u. Damenuhren, Wiener Regulateurs, Pariser Penduls, Wand-, Licht- und Wecker- Uhren nebst verschiedenem Mobiliar und sonstigem Hausgeräthe, und laden Namens des Eigenthümers Herrn Uhrenmacher^. hiezu er
gebenst ei».
Pforzheim, 25. Juni 1877.
Achtungsvoll
Ikomg-llu L LLssudut.
6. Radler, Neuenbürg.
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lw- Sru großartiger Krfokg -»
es ohne Zweifel, wenn von einem Buche 90 A tu erschienen sind und um so großartiger ist d selbe, wenn dies trotz gehässiger Angriffe möglich war und in einer so kurzen Zeit, wie solches der Fall bei dem iltallrirten Buche:
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Die- vorzügliche populär-mediciriische Werk kann mit Recht allen Kranken, welche bewährte Heilmittel z§r Beseitigung ihrer Leiden an- nden wollen, dringend zur Durchsicht empfoh rden. Die darin abgedruckten Atteste beweisen lerordentlichea Heilerfolge und sind eine Garan ür, daß das Vertrauen nicht getäuscht wi iges über öüv Sekten starke, nur 1 Mark koste» ch ist in jeder Buchhandlung vorräthig, wird a ch auf Wunsch direct von Richter's VerlagS-Anst Leipzig gegen Einsendung von 10 Briefmari L io Pf. versandt.
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Liederkranz
unterbleibt heute.
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