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Der Eiythaler.

Aliznger L Untcrhültiings-Matt sllr das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Hberarntsbezirk Weuenöürg.

SS. Jahrgang.

51. Neuenbürg, Dienstag den 1. Mai 18

Erscheint Dienstag, Danneritag uns Samstag. Preis kalbt. im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 3 Mark SO Pf. - In Neuenbürg abonnirl man bei der Redaction, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 3 Pf. - Je spätestens S War Ä»rmittags zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnahme.

Amtliches.

N e n e n b ü r g.

Die Grtsslhulbthördtü

in deiijemgcn Geiueinden, für deren Ar- beilsschulen (Industrieschule») nach ibren Verhältuiffen im Jahre 1877/78 um eine Staalsunterstützung nachgesucht werden will, werden hiedurch ausgewrdert, ihre Jahres­berichte bis l. Juli d. I. der Unterzeichne­ten Stelle zu üvergeben.

Die zu den Jahresberichten zu benützen­den Formularien gehen zunächst denjenigen Ortsschulbcbörden zu, welche bisher um Staaisbeiträge nachgesucht haben.

Den 27. April 1877.

K. gem. Oberamt in Schulsachen.

M ahle. Leopold.

Vorladung

W Schuldtilljqmdajwn.

In der Ganisache deseuiwicheiien ledigen Rothgerlurs F r i e d r. N e u w e i l e r von Neuenb ü r g wiro die Schulbenliqui- dalion um

Dienstag den 26. Juni 1877 Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathbause tu Neuenbürg vor- genommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus-^ sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schrift­liche Rezesse ihre Forderungen und Vor­zugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, so weit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger, mit Aus­nahme nur der Uiiterpiandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unierpsandsgläubtger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagsahrt nicht erscheinen­den Gläubiger sind an die von den er­schienenen Gläubigern gefotzten Beschlüsse, bezüglich der Erhebung von Einwendungen' gegen den Güterpflcger oder Ganlanwalt! der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu-!

biger-Ausfchusscs, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exek.-Gef. vom 13. Non. 1855, ben'ialich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und ver etwaigen Akltvprozesse gebunden. Auch' werden sie bei Borg- und Nachlaßverglei- chen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diesiällige Ein­willigung im Voraus verweigert haben.

Das ErgebnißdesLiegenschastsverkaufs, welcher am

Montag den 18. Juni Vorm. 10 Uhr

auf deni Rathhanse in Neuenbürg vor­genommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sindund zu deren voller Befriedigung derErlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetz­liche sünszehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers voni Tag der Liquidation an. und wenn der Verkauf erst nach der Liquidation vor sich geht, vom Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit »achweist.

Neuenbürg den 19. April 1877.

Kgl. Oberamtsgericht.

Römer.

den 4.

August

in

Ravensburg,

6.

Waldsee,

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Blberach,

8-

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Loupheim,

9-

Uli»,

10.

Blaubeuren,

11.

Müusingen,

13-

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,,

Ehingen,

14.

Riedlingen,

16.

Saulgau,

27.

Rottweil.

Bekanntmachung der K. Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend den Rcmonte-Ankauf.

Nachstehende Bekanntmachung des K. Preußische» Kriegsministeriiims, Äbtheilung für dos Nemonlew.sen, betreffend de» Re- monte Ankauf im Königreich Württemberg pro 1877 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Stuttgart den 24. April 1877.

Sick. W u n d t.

Bekanntmachung, den Rcmonte-Ankauf im

Königreich Württemberg pro 1877 brtriffcnd.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und aus­nahmsweise vier und fünf Jahre» sind im Bereich des Königreichs Württemberg für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:

erkauften Pferde werden zur Stelle abge- nommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt.

Zu wenig entwickelte, oder solche Pferde, die zu schwach, schwerfällig und ordinär sind, den Anforderungen an ein Militär- Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch ^ Pferde, welche durch zu frühin Gebrauch l gelitten haben, mangelha't gebaut, mit Knochen- oder anderen erheblichen Fehlern ! behaftet sind und nicht gängig sind, können ' nicht gekauft werden. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom ^ Verkäufer gegen Erstattung der sämmtlichen ^ Unkosten und des Kaufpreises zurückzuneh- ^men; auch sind Krippenfetzer (Köpper) ivom Verkauf ausgeschlossen.

I Die Verkäufer sind ferner verpflichtet,

! jedem verkauften Pferde eine neue starke ! rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehe», eine starte Kopfhalfter ! von Leder oder Hunt, mit zwei, mindestens zwei Meter taugen, starken Stricken ohne ^ besondere Vergütung milzugeben. i Berlin, den 22. Marz 1^77.

Königlich Preußisches Kriegsmiiiisterium, Abtheilung für das Remontewefen. v. R a u ch. v. Uslar.

Forstamt A I t e n st a i g. Revier Hof stett.

Am Sam st ag den 5. Mai d. I., Vormittags 11'/- Ubr, auf dem Rathhaus in Wtldbad aus der Staatswaldungen: Schachenmoos, Wolfs- ! druck, Buchrain, Schachenkopf und Kien- fhärdle:

2742 Stück Nadelholz Lang- und Klotzbolz mit 1428 Fm. Altenstaig den 26. April 1877.

K. Forstamt.

H e r d e g e u.