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Der EnzthAer

Anzeiger L ttiitcihMimgs-Blalt siic das ganze Cnzthal nnd dcssm Umgegend.

Amtsblatt für dm Hberamtsbezirk Ymmöürg.

34. Jxorgnag.

Nr. ZS3. Neuenbürg, Samstag den 28. Dezember 1876.

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis kalbt, im Bezirk 2 Mark so Pf., auswärts 2 Mark SO Pf. In Neuenbürg abonnirt «an bei der Redaction, auswärts beim nächägelegenen Postamt Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrückungspreis dir Zeit« oder seren Rium s Pf. - Je ipätestens 0 Ubr Jsrmittags zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnaume.

Amtliches.

N e u e n b il r g.

Die Standesbeamten

werden daran erinnert, daß die statistischen Verzeichnisse über die Geburten, Eheschließ­ungen und Slerbetälle (alio nicht die großen Register, sondern dieTabell.n aus weißem Papier) am Ende des Jahres abzuschließen, deren Gesammlsumme, sowie die Summen der einzelnen Monate zu berechnen und die Verzeichnisse spätestens bis zum 15. Februar 1877 beurkund, i an das Oberamt einzuienden sind, (vergl. Z 6 der Vers, der Minist, der Justiz und des Innern und der Finanzen vom 14. März 1876, R.B1. S. 101 ff.)

Zugleich sind auf diesen Termin auch die Gebührenrechnnngen sür die Führung der Verzeichnisse einzusenden, (vergl. Vers, der gen. Minist, vom 23. September 1876, R.Bl. S. 393 f.)

Die Formulare zu den Verzeichnissen sür das Jahr 1877 werden den Standes Lmtern im Lause dieses Monats zukommen.

Den 20. Dezember 1876.

Kgl. Oberamt.

G a u p p.

Neuenbürg.

Die Bewerber um die erledigte

Oberamtsgromcterstrlle in Sulz haben sich innerhalb 14 Tagen bei dem 1k. Eteuerkollegium zu melden. (S. A.Bl. des K. Steuer-Collegiums v. 19. Dezem- der d. I.

Die Herrn Geometer des Bezirks wer den auf diesen Bewerbcraufruf hiemit auf­merksam gemacht.

Kgl. Oberamt.

_Ainlm. Wick, St.

Revier Enzkösterle.

Am Samstag den 30. ds.

Vormittags 10 Uhr wird im Hirsch in Enzthal die

Keis» hr

von 349 Ri». Nadeiholzscheilern aus Dic- tersberg 2. 5. und 7. zum Bahndof Wild- dad imAdstreich verakkordirt werden.

Neuenbürg.

Ei'gcliiliß

-kr KiM-AuslW-Wchl.

Von 327 Wahlberechtigten haben 273 abgestimmt.

Gewählt sind:

1) Karl Mahler, Seifensieder mit 180 St.

2) I. M. Weit, Dreher ISS

3) Adolf Bozeuhardt, Rathg. IS2

4) Jatob Bäuerle, Kupferschm. 149

üs Adam Strecker, Senienichm. 142 ^

6) Julius Bleyer, Bijout-rief. 141

Die nächsten in der Stimmenzahl sind:

Wilhelm Enßlin,

132

Louis Lustuauer, ja. Gottlieb Link

130

120

Eugen Seeger

118

Christian Scbönthaler

107

Wi Helm Knöller

78

Etwaige Beschwerven gegen

die Giltig-

keit der Wahl sind binnen 8 Tagen von beute an bei den, Gemeindevorsteher oder Oberamt anzubringen.

Den 22. Dezember 1876.

Sladtschulthciß W e ß i n g e r.

Gräsenhauien.

MnnWcr-cigttimg.

Aus der Hinterlassenschaft der verstor­benen Andreas Hitler, Metzgers Eheleute, kommt am

Mittwoch den 27. d. M. von Vormittags 9 Uhr an, unter waisengerichtlicher Leitung, im öffent­lichen Aufstreich zum Verkauf:

1 Pferd, 2 vollständige Pferdsge­schirre, wollene und leinene Pferds­teppiche, ein aufgerichteter Ispäninger Wagen, ein leichteres Wägelchen mit 1 Sitz, 2 Schlitten, circa 40 Cir. gut eingebrachtes Heu, 10 Ctr. Stryh und allgemeiner Hausrath.

Hiezu werden Kaussliedhaber einge­laden.

Den 19. Dezember 1876.

Schultheiß Glauner.

Unterkollbach. . Gemeindebezirk I g e l s l o ch.

Am 29. Dezember d. I. Morgens 8'/» Uhr

wird die Jagd von der Parz. Unterkollbach auf dem Nathhaus zu Jgelslach, wiederum aus 3 Jahre an den Meistbietenden ver pachtet.

Jge.lsloch, den 20. Dez. 1876.

Schultheißenamt.

B e r t s ch.

ZSekanutmachung, betreffend die Außerkur», setznng der Zweithakerstücke nnd Kindrittel- thakerstücke deutschen Hepräges.

Aus Grund des Artikels 8 des Münz- aesetzes vom 9. Juli 1873 <Neichsges,tzblatt S. 253) hat der Bundesraib die nach« iolgenden Bestimmungen uetroff,n..

Z. I Die Zweithaler (3'/r Gulden-) stücke und die Eindrilteithalerstücke beülschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliche Zahlungs­mittel.

Es ist daher vom 15. November 1878 ab, außer den mit der Einlösung beauf­tragten Kossen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

K. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweithaler <3'/- Gulden-) und Eindrittel- thalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes- teviralbehörden zu bezeichnenden Landes­kassen »ach dem in Art. 15 des Münzge- setzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werth- verhältnisse tür Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung, genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt

Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zweithaler (3'/» Gulden-) und Ein- dritlellhalerstücke deutschen Gepräges auch von diesen Kaffen weder in Zahlung noch zur Umwechslung angenommen.

§. 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (tz. 2) findet aus durch­löcherte und anders als durch den aewöhn- lichen Umlauf im Gewicht verringerte, im­gleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 2. November 1876. Der Reichskanzler. In Vertretung: Hofmaun.

Verfügung der Ministerien des Innern nnd der Kinanzen, betreffend die Außerkurssetzung der Zweithakerstücke L Kind ittetthalerstüLe dentschrn Gepräges.

Unter Bezugnahme auf vorstehende im Reichsgesetzblatt Seite 221 erschienene Bekanntmachung vom 2. d. M. wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dieser Bekanntmachung bezeichnten Münzen in der Zeit vom 15. November d. I. bis 15. Februar 1877 noch von sämmtlichen Slaatskaffenstellen in Zahlung angenom­men werden, mit der Einlösung derselben gegen Reichsmünzen in der angegebenen Zeit aber sämmllichs Staats-Kameralämter des Landes beauftragt sind.