erhöhtes sportliches Interesse gewinnt. DaL Arrangement liegt in sportkundigen Händen und eS sind Vorarbeiten bereits im Gange. Möge das mühevolle, aber schöne Werk, dem g>w ß auch die Feststadt ihre materielle Unterstützung leiht, in allweg gelingen. Mit diesem Wunsche ein kräftig „All Heil!"
— Eroberte spanische Geschütze in Hamburg. Die „Pennsylvania" hat fünfzig spanische Kanonen, di« auf Kuba von den Amerikanern erobert wurden, von New-Aork nach Hamburg gebracht und dort am Schuppen 44 (Oswaldkai) gelandet. ES sind dies sämtlich Geschütze von prächtiger Bronze, glatte und gezogene Kanonen, vom schwersten 96-Pfünder bis zum leichten Wallgcschütz, sowie Mö.ser. Sie sind reich verziert, tragen die Anfangsbuchstaben des jeweilig regierenden Königs und der Königin sowie den Namen der Stadt nebst der Jahreszahl, in der sie gegossen worden sind. Ein 96 Pfänder trägt u. a. die eingravierte Aufschrift „Sevilla 1848". Eins dieser Geschütze war noch scharf geladen, und in Hamburg mußte erst die Ladung in vorschriftsmäßiger Weise unter allen Vorsichtsmaßregeln aus dem Geschütze entfernt werden. Eia Teil der Kanonen, die sämtlich zum Gießen von
Kirchenglocken nach Schlesien verkauft werden, ist bereits nach seinem Bestimmungsort abgegangen, während der Rest eingeschmolzen werden soll, zuvor ist er von der Zollbehörde durch Vernagelung des Zündlochs und Einhauen von mächtigen Zacken in der Mündung des Rohrs für die Verwendung als Feuerwaffe unbrauchbar gemacht worden. AuL diesen Kanonen hat die amerikanische Regierung einen an- schnlichen Erlös erzielt. Eine große Anzahl von Personen nimmt täglich die noch am Oswaldkai liegenden Kanonen in Augenschein.
— Sein Stolz. In einem märkischen Städtchen wurde jüngst ein Richtfest gefeiert, auf dem der Herr Maurerpolier folgende Rede hielt: „Meine Herren! Nachdem det HauS nu fertig ist, ist eS auch recht und billig, det wir Derer gedenken, die det schöne Jebäude uffgeführt haben. Hier is erstens zu nennen: Der Theoretiker, der versteht'S aber kann's nich; zweitens: der Praktiker, der kann's, aber versteht's nich; drittens: der praktische Theoretiker, der verstehr's und kann's auch, det iS nämlich der Maurerpolier und det bin ick — er lebe hoch, hoch, hoch!"
Standesamt Kak».
Gebo ren e:
7. Juli. Wilhelm, Sohn des Christof Ed inger»
Bierbrauers hier.
9. „ Marie Pauline, Tochter des Eduard Pfrom-
mer, Bäckermeisters hier.
8. „ Frida, Tochter des Johannes Roller, Schutz
manns hier.
11. „ Emil Daniel, Sohn des Daniel Kugele,
Meygermeisters und Kronenwirts hier.
G e sto rb e n e:
10. Juli. Karl Christian, Sohn des Christian Hägele, Gärtnereibesttzers hier, 18 Wochen alt.
10. „ Marie Friedri ke Schechinger, geb. Schlaich,
37 Jahre alt.
11. „ Margarethe, geb. Bochert, We. des Friedrich
Reut schier, Schreiners in Eberdingen, 75 Jahre alt.
«»ttesdi-nffe
am 7. Somrtag nach Trinit., 16. Juli.
Vom Turm: 272. Der Kirchenchor singt: Herr Jesu Christ, mcins Lebens Licht re. Predigtlied: 273, Thut mir auf ec. 9 Uhr: Vormittags-Predigt, Herr Dekan Roos. 1 Uhr: Christenlehre mit den Söhnen. 2 Uhr: Nachm.-Predigt, Herr Stadtpfarrer Schmid. Das Opfer ist für die evang. Gemeinden Leinfelden und Marktlustenau bestimmt.
Mittwoch, 19. Juli.
7 Uhr vormitt.: Betstunde im VereinshauS.
KSltW KkdlUMlMHMßkL.
Forstamt Wildverg.
Für sämtliche Staatswaldungen des ForstbezirkS ist das Einsammeln von Heidelbeeren mit dem Reff vor dem 25. Juli (Jakobi) und von Preiselbeere» vor dem 24. August (Bartho- lomä) auf Grund des ForflpolizeigesetzeS Art. 22 Z. 1
verboten.
DaS Sammeln von Heidelbeeren mit der Hand unterliegt durch Vorstehendes keiner Beschränkung.
Die Ortsvorsteher werden darauf hingewiessn, daß es im Interesse ihrer Gemeindcangehörigen ist, wenn das vorstehende Verbot auch in ortsüblicher Weise bekannt gemacht wird.
Wildberg, den 13. Juli 1899.
K. Forstamt.
Müller, A.-V.
Calw.
Liegcnschasts-
Werkauf.
In der Vsrlassenschaftssache des Johann Konrad Köhler, Rotgerbers hier, kommt am nächsten
Montag, den 17. d. M., vormittags 11 Uhr,
auf dem hiesigen Rathaus folgende Liegenschaft im II. und letzte» Aufstreich zur öffentlichen Versteigerung:
P. Nr. 1844, 32 a 14 gm Äcker am Hengstetter Weg,
P. Nr. 1283, 38 g. 69 gm Wiese in der großen Heumaden,
P. Nr. 110, 15 a 43 gm Wiese in Meisterswiesen,
P. Nr. 1763, 34 a 05 gm Wiese im Steckenäckerle. Kaufsliebhaber sind «ingeladen.
Den 13. Juli 1899.
K. Gerichtsnotariat. Ass. Ottmar.
Aufforderung.
Die Steuerpflichtigen sind gesetz verpflichtet, 1 -den Monat an ihrer Steu schuld zu bezahlen. Im laufen! Etatsiahr sind bereits 4 Monat- Zahlung verfallen, eS ergeht daher sämtliche Steuerpflichtig« die Auffor rung, entsprechende Zahlungen zu leist welchen die vorjährige Steuerschuld Gmnd zu legen ist, soweit nicht deutende Aenderungen eingetreten si
Zufolge Beschlusses der bürgerlichen K legien sollen die Steuern, soweit ni mouatliche Zahlung erfolgt, jed, falls pro Quartal zu bei, trieben werden.
Nachdem ein Quartal abgelau ist, werden daher die Steuerpflichti,
aufgefordert, in Bälde entsprechende Zahlung zu leisten.
Stadtschultheißenamt.
Haffner.
Danksagung.
Für die innige Teilnahme HM und die Beweise herzlicher Liebe bei dem so schnellen Hingang unserer Gattin, Tochter und
Marke Schechinger geb. Schkaich, für dis zahlreiche Beteiligung bei ihrem Begräbnis, für die vielen Blumenspenden, sowie den Herren Ehrenträgern und dem Gesangverein sagen herzlichen Dank
äi« trauernäea Ainterbkiebenea.
Speßhardt.
Das Sammeln
von Heidel- und Preiselbeere« in
den hiesigen Gemeinde- und Privatwaldungen ist für Auswärtige bei Strafe verboten.
Gemeinderat.
Weltenschwann.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Gemeinderats ist das Sammeln von Heidel- und Preiselbeeren in den hiesigen Gemeinde- waldungen für Auswärtige bei^Strafe verboten.
Den 14. Juli 1899.
G.mnnderat.
Calw, 14. Juli 1899.
Danksagung.
Wir fühlen uns gedrungen, .HM "Ken denen, welche uns anläß- lich deS Hingangs unserer lieben und Schwiegermutter
AKM Margarethe Hlentschker
von Eberdingen
so viel Liebe und Teilnahme erwiesen haben, unfern innigen Dank auSzu- sprechen.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Georg Strinz mit Frau.
Emberg.
Das Sammeln
von Heidel- und Preiselbeeren in
den hiesigen Gemeindewaldungen ist für Auswärtige bei Strafe verboten. Emberg, den 13. Juli 1899.
Gemeinderat.
Oberkollwangen.
Bekanntmachung.
Das Sammeln von Heidelbeere» mit der Reff in den hiesigen Ge- meindcwaldungen ist für Hiesige bis zum 24. Juli d. I., für Auswärtige das Sammeln von Heidel- und Preiselbeeren ganz Verbote». F.-P.-G. Art. 22 Z. 1.
Den 10. Juli 1899.
Gemkinderat.
AilklhtsMkilrtkil
von hier und Umgegend, sowie Trachteu- karten, besonders zum Wiederverkauf bei
C. Fuchs, Photograph.
Hoffte«.
Bekanntmachung.
Das Sammeln von Heidel- und Preiselbeeren in den hiesigen Gemeinde- und Privatwaldungen ist für Auswärtige bei Strafe verboten.
Hofft ett, den 10. Juli 1899.
Anwallamt.
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